Forschung · Begriffe
Pfänner
Salzhandel & Recht · Einzelnes Mitglied der Pfännerschaft; Inhaber von Anteilen an Sole und Siedepfannen.
Der Eintrag
Pfänner
Salzhandel & RechtAuch: Pfänner, phenner (1413), Pfannenherr, Gebauer/Geburen (1300)
Einzelnes Mitglied der Pfännerschaft; Inhaber von Anteilen an Sole und Siedepfannen.
Ausführlich
Der Pfänner ist Rechteinhaber, nicht Handwerker — er besitzt Koten und Solerechte und lässt sieden, statt selbst am Feuer zu stehen. Diese Trennung erklärt die soziale Geografie der Doppelstadt: Die Pfänner wohnten in Allendorf, die Siedemeister und Salzknechte in Sooden. Nach den Lokationen wandelten sich die Pfänner vom Unternehmer zum Rentier: Sie bezogen einen festen Pachtzins statt eines schwankenden Gewinns — mit der Inflation des 17. Jahrhunderts ein schleichender Abstieg.
In der Salzbibel: „Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben.“ Ein Achtel Pfannteil wurde mit 400 Talern bezahlt; „Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen“. Bd. 2, S. 538, 539
Siehe auch: Pfännerschaft, Gebauerschaft, Lokation, Kote
Quelle: www.lagis-hessen.de
Begriffe, die hierher verweisen
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Erbpacht · Gabelle · Gebauerschaft · Lokation · Marktrecht · Pfännerschaft · Privileg · Sälzer · Salzmonopol · Salzregal · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · Zoll · im Glossar
Dauerhafte Adresse: https://salzbibel.de/begriff.php?id=pfaenner.
Korrekturen und Ergänzungen zu dieser Seite nimmt das Feedbackformular entgegen; Näheres zur Arbeitsweise steht auf der Seite Editionsgrundsätze.