Forschung · Begriffe
Erbpacht
Salzhandel & Recht · Vererbliches, dauerhaftes Nutzungsrecht an fremdem Grund gegen festen Zins — Nutzung ohne Eigentum.
Der Eintrag
Erbpacht
Salzhandel & RechtAuch: Erbleihe, Erbzins, Erbbestand, ewige Pacht
Vererbliches, dauerhaftes Nutzungsrecht an fremdem Grund gegen festen Zins — Nutzung ohne Eigentum.
Ausführlich
Bei der Erbpacht bleibt das Obereigentum beim Verpächter, das Nutzungsrecht geht dauerhaft und vererblich an den Pächter. Der Reiz für beide Seiten liegt in der Planbarkeit, die Falle im festen Zins: Bei Geldentwertung verliert der Verpächter real, bei Wertsteigerung der Pächter. Die Soodener „Ewige Lokation“ von 1586 ist eine solche Dauerkonstruktion — nur mit vertauschten Rollen, denn hier verpachteten die Bürger an den Fürsten.
Siehe auch: Lokation, Privileg, Deputat
Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de
Begriffe, die hierher verweisen
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
Bergordnung · Deputat · Gabelle · Gebauerschaft · Lokation · Marktrecht · Pfänner · Pfännerschaft · Privileg · Sälzer · Salzmonopol · Salzregal · Salzsteuer · Salzstraße · Stapelrecht · Zoll · im Glossar
Dauerhafte Adresse: https://salzbibel.de/begriff.php?id=erbpacht.
Korrekturen und Ergänzungen zu dieser Seite nimmt das Feedbackformular entgegen; Näheres zur Arbeitsweise steht auf der Seite Editionsgrundsätze.