Forschungsprojekt
Die Salzbibel des Johannes Rhenanus
Ein Forschungsprojekt: Transkription, Übersetzung und Erschließung des „New Saltzbuch“ von Sooden an der Werra, begonnen 1567
Was hier entsteht
Ab 1567, fortgeschrieben bis in die 1580er Jahre, schrieb Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden an der Werra, im Auftrag Landgraf Wilhelms IV. von Hessen ein Buch über das Salzwerk, das ihm anvertraut war. Er nannte es „New Saltzbuch“; die Gegend nennt es bis heute die Salzbibel. Drei Bände, rund zweitausend Seiten, fünf Bücher und vier Anhänge: Urkunden seit 1300, ein vierzig Jahre währender Streit um Verträge, die Salzordnungen, das Tagebuch eines Brunnenbaus, ein Wörterbuch der Saline, zwei Probierbücher, zwei Reiseberichte, ein Archivverzeichnis und neun technische Zeichnungen.
Auf diesen Seiten wird die Handschrift Seite für Seite transkribiert, übersetzt, zusammengefasst und mit redaktionellen Anmerkungen versehen. Das ist ein Forschungsprojekt, keine abgeschlossene Ausgabe: Der Stand der Arbeit ist offen einsehbar, das Unfertige wird als unfertig bezeichnet, und jede Stelle kann kommentiert werden. Was hier steht, ist als Arbeitsstand zu lesen — und als Einladung, ihn zu prüfen.
Die Grundlage der Veröffentlichung
Die Handschrift liegt in der Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel. Die Bibliothek hat alle drei Bände vollständig digitalisiert, rund 2.200 Aufnahmen, und sie in ihrem Repositorium ORKA (Open Repository Kassel) veröffentlicht — mit Blattzählung, Inhaltsverzeichnis und der Handschriftenbeschreibung, die in den Manuscripta Hassiaca erschienen ist. Die Digitalisate tragen dort eine Rechteangabe, die sie als gemeinfrei ausweist; ihr genauer Wortlaut steht auf der Seite Bildnachweise.
Ohne diese Entscheidung gäbe es dieses Projekt nicht. Eine Handschrift, die in einem Magazin liegt, kann nur lesen, wer hinfährt; eine Handschrift, die frei im Netz steht, kann jeder lesen, der die Schrift beherrscht — und jeder darf öffentlich zeigen, was er gelesen hat. Dass die Universitätsbibliothek Kassel ihre Aufnahmen nicht nur zugänglich, sondern frei gemacht hat, ist die Leistung, auf der alles Weitere aufbaut. Sie sei hier ausdrücklich gewürdigt.
Was Gemeinfreiheit hier bedeutet
Die Handschrift stammt aus dem 16. Jahrhundert. Ein Urheberrecht daran ist seit Jahrhunderten erloschen — es endet siebzig Jahre nach dem Tod des Verfassers, und Rhenanus starb 1589. Der Text und die Zeichnungen der Salzbibel gehören damit der Allgemeinheit.
Bei den Aufnahmen könnte man fragen, ob nicht die Bibliothek, die sie hergestellt hat, ein eigenes Schutzrecht daran hat. Die Frage ist nicht erfunden: Bis 2021 konnte eine Bibliothek oder ein Museum an solchen Aufnahmen ein Lichtbildrecht haben — der Bundesgerichtshof hat das 2018 für Fotografien gemeinfreier Gemälde bejaht (Urteil vom 20. Dezember 2018, I ZR 104/17, „Museumsfotos“). Seit dem 7. Juni 2021 bestimmt § 68 des Urheberrechtsgesetzes, in Umsetzung der europäischen Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, dass „Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke“ nicht mehr durch solche verwandten Schutzrechte geschützt sind: Die getreue Wiedergabe soll so frei sein wie das Wiedergegebene. Für die Kunstrisse dürfte das zutreffen; ob auch die Textseiten einer Handschrift „visuelle Werke“ im Sinn dieser Vorschrift sind, ist nicht abschließend geklärt.
Darauf kommt es hier nicht an, denn die Bibliothek hat ihre Aufnahmen ausdrücklich als gemeinfrei freigegeben. Das heißt: Die Bilder der Handschrift dürfen ohne Erlaubnis angesehen, heruntergeladen, gelesen, abgeschrieben, übersetzt, zitiert, bearbeitet und weiterveröffentlicht werden — von jedem, zu jedem Zweck. Genau das geschieht hier. Als Quelle wird die Bibliothek gleichwohl bei jeder Abbildung genannt, mit Signatur, Blatt und Verweis auf das Digitalisat, weil das gute wissenschaftliche Praxis ist, nicht weil ein Gesetz es verlangte.
Was eigene Arbeit ist
Gemeinfrei ist die Vorlage. Was auf diesen Seiten aus ihr gemacht wird, ist eigene Arbeit und unterliegt eigenem Urheberrecht: die Transkription (das Lesen der Schrift und ihre buchstabengetreue Wiedergabe), die Übersetzung in heutiges Deutsch, die Zusammenfassungen, die redaktionellen Anmerkungen, die Personendatenbank, die Karten und die gesamte Erschließung — Register, Glossar, Chronologie, Ämtertafeln.
Diese Arbeit soll genutzt werden, sonst wäre sie nicht öffentlich. Zitate mit Quellenangabe sind immer frei; für Übernahmen darüber hinaus wird um Nennung gebeten: Martin Klaus Schülbe, salzbibel.de, mit Verweis auf die Seite, von der die Stelle stammt — im Netz als Link, im Druck als Adresse mit Abrufdatum. Wer größere Teile übernehmen oder in ein eigenes Werk einarbeiten möchte, fragt bitte über das Kontaktformular; die Antwort ist in aller Regel ein Ja. Die Einzelheiten — Zitierweise, die vier Ansichten, der Umgang mit unsicheren Lesungen — stehen auf der Seite Editionsgrundsätze.
Woher die Fotografien stammen
Die Fotografien des Ortes — Gradierwerk, Stadtmauer, Söder Tor, das Werratal — stammen aus Wikimedia Commons und stehen unter den freien Lizenzen, die ihre Urheber gewählt haben. Jedes Bild trägt seinen Nachweis unmittelbar unter sich; alle Nachweise zusammen, mit Urheber, Lizenz und Quelle, stehen auf der Seite Bildnachweise. Bilder aus anderen Quellen werden nicht verwendet.
Warum das nötig ist
Die Digitalisierung hat die Handschrift sichtbar gemacht, nicht lesbar. Die Salzbibel ist in der Kanzleikurrent des 16. Jahrhunderts geschrieben — für heutige Augen eine Fremdschrift, in der ein e wie ein n aussieht, ein u einen Bogen trägt, damit man es vom n unterscheidet, und Kürzel für Silben stehen, die man kennen muss. Dazu kommt die Sprache: Kanzleideutsch mit lateinischen Einsprengseln, mit Fachwörtern der Saline, die in keinem Wörterbuch stehen, und mit Namen, die auf einer Seite drei verschiedene Schreibungen haben.
Keine gängige Texterkennung bewältigt das. Programme für historische Handschriften gibt es, aber sie müssen für jede Hand eigens angelernt werden und liefern bei einer Reinschrift dieser Art einen Text, den man Wort für Wort gegen die Vorlage prüfen muss — was länger dauert, als ihn selbst zu lesen. Zwischen dem Bild einer Seite und ihrem Inhalt liegt also weiterhin jemand, der sie liest. Hier ist das ein Einzelner, und deshalb ist die Arbeit nicht fehlerfrei; sie ist aber vollständig sichtbar, und jede Lesung kann von jedem geprüft werden, der das Digitalisat daneben legt.
Warum das eine Quelle ersten Ranges ist
Die Salzbibel ist keine Chronik und kein Erinnerungsbuch. Rhenanus schrieb sie als Salzgraf für seinen Landesherrn, damit das Salzwerk nach ihm weitergeführt werden konnte, und er legte deshalb alles hinein, was ein Nachfolger wissen musste. Das macht sie zu einem Fall für mehrere Wissenschaften zugleich. Sechs Stücke aus dem Werk, für die ich kein Gegenstück kenne:
- Eine Messreihe über 36 Jahre. Das Probierbuch für Sooden (Bd. 2, S. 675–724) hält von 1549 bis 1585 den Salzgehalt der Sole fest, gewogen mit einer Solewaage, und daneben das Wetter — Regen, Frost, Hochwasser —, weil es den Brunnen beeinflusste. Eine frühe naturkundliche Messreihe in deutscher Sprache; eine ältere gleicher Art ist mir nicht bekannt.
- Das Bautagebuch eines Brunnens. Das fünfte Buch (Bd. 2, S. 5–460) berichtet, wie der Salzbrunnen 1550 und 1551 neu gefasst wurde — mit Kommission und Kostenplan, Maßen, Hölzern, Wasserhaltung, den Namen der Zimmerleute, Löhnen, Rückschlägen und der Schlussrechnung. Mir ist kein genaueres Bautagebuch einer deutschen Saline des 16. Jahrhunderts bekannt.
- Zwei Reiseberichte mit Messgerät. 1568 bereiste Rhenanus im Auftrag des Landgrafen die Salzwerke Thüringens und des Erzstifts Magdeburg — Frankenhausen, Artern, Halle, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza —, 1584 als Gutachter die pommerschen Salzstellen von Greifswald bis Stettin. Überall wog er die Sole mit demselben Probiergerät nach Allendorfer Maß (Bd. 2, S. 727–884), so dass die Zahlen vergleichbar sind.
- Ein Fachwörterbuch mit Preisen. Das Glossar des Holzvogts (Bd. 2, S. 473–622) erklärt die Wörter der Saline und nennt zu fast jedem Stichwort, was die Sache kostete — Löhne, Hölzer, Geräte, Fuhren.
- Ein Arbeitsvertrag von 1551 mit Verschwiegenheits- und Wettbewerbsklausel: Der Brunnenmeister, der zwei Jahre im Schacht gestanden hatte, gelobt bei der Abrechnung, alles, was er beim Bau gesehen habe, „bis in mein Grab“ zu verschweigen und ohne Wissen des Landgrafen nirgends einen Salzbrunnen zu bauen; eine feste Bestallung soll ihn im Land halten (Bd. 2, S. 432–439). Ein frühes Stück Arbeitsrecht und Betriebsgeheimnis.
- Neun technische Bestandspläne. Die Kunstrisse (Bd. 2, S. 1035–1059) zeigen Brunnen, Zimmerung, Gestänge und Hebewerk maßstäblich — die Anlage, wie sie stand, nicht wie sie sein sollte.
Dazu kommen die Urkunden seit 1300, die Rechtsgutachten dreier Universitäten, die Salzordnungen, der Braunkohlenbergbau am Meißner, in dem nach Waitz von Eschen (2005) ab 1578 erstmals auf dem europäischen Kontinent regelmäßig Kohle für einen Betrieb gefördert wurde und die früheste bekannte Beschreibung eines Gradierwerks. Was sich daraus erschließen lässt, sammelt der Bereich Forschung.
Wie man mitarbeiten kann
An jeder Zusammenfassung und Anmerkung der Zeitleiste und an jeder Seite des Lesetexts — Wortlaut wie Übersetzung — steht ein Link „Hierzu Feedback geben“. Er führt zu einem Formular, das die Stelle bereits benennt: Band, Seite, Ansicht. Man muss also nicht beschreiben, wo etwas steht, sondern nur, was man dort anders liest oder besser weiß.
Ausdrücklich erwünscht sind Lesefehler (der Wortlaut, den man selbst in der Handschrift sieht), Übersetzungsfragen (wo die Übertragung den Sinn verfehlt oder eine Stelle zu glatt macht), sachliche Ergänzungen (Personen, Orte, Maße, Zusammenhänge, die die Anmerkung nicht kennt) und Literaturhinweise. Jeder Hinweis wird geprüft und, wenn er zutrifft, eingearbeitet; wer regelmäßig beiträgt, wird auf Wunsch genannt.
Wer eine der offenen Fragen aufgreift — im Archiv, im Museum, im Gelände —, ist gebeten, das Ergebnis mitzuteilen, auch wenn es negativ ausfällt. Für alles, was sich nicht an einer Stelle festmachen lässt, gibt es das Kontaktformular. Wie diese Ausgabe arbeitet und zitiert wird, steht auf der Seite Editionsgrundsätze.
Der Stand der Arbeit
Die Zahlen dieses Abschnitts werden bei jedem Bau der Seite aus den Daten gezählt; sie gelten für den Stand, der am Fuß der Seite steht.
Was vorliegt
- Transkription und Übersetzung: 2.073 von 2.129 Seiten, die diese Ausgabe zählt, sind übertragen und übersetzt — Band 1: 1047 von 1051 Seiten, Band 2: 1003 von 1037, Band 3: 23 von 41. Nicht mitgezählt sind die Aufnahmen ohne Text (Einband, Vorsätze, Leerseiten); die noch fehlenden Seiten sind leer, beschnitten oder im Digitalisat nicht lesbar, und das ist an der Stelle vermerkt.
- Zusammenfassungen und Anmerkungen: zu allen dreizehn Abschnitten des Werks — 93 Zusammenfassungen und 41 redaktionelle Anmerkungen, dazu 1 Vermerk zu nicht mehr lesbaren Seiten des dritten Bands.
- Erschließung: 263 Personen mit Belegstellen, Ämtertafeln, Glossar, Maße und Geld, Technik, Orte, Chronologie — der Bereich Forschung.
- Rhenanus: eine Zeitleiste seines Lebens, die Karte seines Wirkens und die beiden Reiseberichte im Zusammenhang.
Was nicht fertig ist
- Die Lesung ist eine Lesung aus einer Hand. 3.047 Stellen sind als unsicher markiert und im Text hervorgehoben; viele weitere sind es vermutlich, ohne dass es aufgefallen wäre. Eine zweite, unabhängige Lesung gibt es nicht — sie kann nur aus Hinweisen der Leser entstehen.
- Die Urschrift ist nicht verglichen. Grundlage ist allein die Kasseler Reinschrift; Rhenanus’ eigenhändige Fassung, die nach der Literatur in Clausthal-Zellerfeld liegt, wurde nicht herangezogen.
- Übertragen ist nicht ausgewertet. Die Rechtsgutachten des zweiten Buches, das Bergwerksglossar, das Archivverzeichnis der Miszellen und die Messreihe des dritten Anhangs liegen als Text vor, sind aber noch nicht systematisch erschlossen. Die Seite Forschung führt das im Einzelnen auf.
- Die Personen des dritten Bandes sind nur als Namensliste erfasst.
- Die Literatur zur Salzbibel ist nicht vollständig aufgearbeitet; Hinweise darauf sind besonders willkommen.
Wege in die Seite
- Salzbibel
- Die Zeitleiste des Werks: dreizehn Abschnitte mit Zusammenfassungen und Anmerkungen, von jedem Abschnitt aus die Leseseiten mit Wortlaut und Übersetzung; dazu Aufbau, Kunstrisse und Faksimile.
- Rhenanus
- Das Leben des Johannes Rhenanus als Zeitleiste, vom Studium bis zum Tod 1589, mit den beiden Reisen.
- Rhenanus’ Wirken
- Eine Karte der Orte, an denen er tätig war und die er auf seinen Reisen besuchte, mit anklickbaren Stationen.
- Forschung
- Was sich aus der Handschrift erschließen lässt: Ämter, Begriffe, Maße, Technik, Orte, Chronologie.
- Personen
- 263 Menschen, die in der Salzbibel vorkommen, mit Schreibvarianten und Belegstellen — filterbar.
- Offene Fragen
- Was die Handschrift aufwirft und noch niemand beantwortet hat — mit dem jeweils nächsten Schritt.
- Über mich
- Wer das macht, warum, und was sonst noch entsteht.

