Forschung · Begriffe
Stapelrecht
Salzhandel & Recht · Recht einer Stadt, durchreisende Händler zu zwingen, ihre Ware erst dort zum Kauf anzubieten.
Der Eintrag
Stapelrecht
Salzhandel & RechtAuch: Stapelrecht, Stapel, Niederlagsrecht
Recht einer Stadt, durchreisende Händler zu zwingen, ihre Ware erst dort zum Kauf anzubieten.
Ausführlich
Das Stapelrecht ist eine Handelsbremse mit Absicht: Wer die Stadt passiert, muss seine Waren abladen und den einheimischen Kaufleuten für eine festgelegte Frist anbieten — meist drei Tage. Erst danach darf weitergefahren werden. Für die begünstigte Stadt bedeutet das Zwischenhandelsgewinn, für den Durchreisenden Zeitverlust und schlechtere Preise. Solche Rechte legten Handelsrouten fest und machten Städte an Flussmündungen und Umschlagplätzen reich.
Siehe auch: Zoll, Marktrecht, Privileg, Sälzer
Quelle: www.oppida.de
Begriffe, die hierher verweisen
Sälzer · Salzstraße · Zoll
Weitere Begriffe aus „Salzhandel & Recht“
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