Forschung · Begriffe
Schultheiß
Personen & Ämter · Vorsitzender des Stadt- oder Dorfgerichts, ursprünglich vom Herrn eingesetzt — Vorläufer des Bürgermeisters.
Der Eintrag
Schultheiß
Personen & ÄmterAuch: Schultheiß, Schulze, Scholtes, scultetus
Vorsitzender des Stadt- oder Dorfgerichts, ursprünglich vom Herrn eingesetzt — Vorläufer des Bürgermeisters.
Ausführlich
Der Schultheiß („der das Schuldige heischt“) ist das Bindeglied zwischen Herrschaft und Gemeinde: Er beruft das Gericht ein, leitet die Verhandlung und vollstreckt Urteile, während die Schöffen das Urteil finden. Mit wachsender städtischer Autonomie verschob sich sein Amt vom herrschaftlichen Beauftragten zum gemeindlichen Repräsentanten. Neben ihm entwickelte sich der Rat als eigenständiges Selbstverwaltungsorgan.
Siehe auch: Stadtsiegel, Stadtrecht, Amtmann
Quelle: www.lagis-hessen.de
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