Forschung · Begriffe
Rentmeister
Personen & Ämter · Finanzbeamter eines Amts oder Betriebs — er zieht Einkünfte ein, führt Rechnung und legt Rechenschaft ab.
Der Eintrag
Rentmeister
Personen & ÄmterAuch: Rentmeister, Rentschreiber, Kellner, Kastner
Finanzbeamter eines Amts oder Betriebs — er zieht Einkünfte ein, führt Rechnung und legt Rechenschaft ab.
Ausführlich
„Rente“ meint hier laufende Einkünfte, nicht Altersversorgung: Zinsen, Pachten, Zehnte, Gefälle. Der Rentmeister erhebt sie, verwaltet die Kasse und legt jährlich Rechnung — Dokumente, die für die Wirtschaftsgeschichte oft die einzige verlässliche Zahlenquelle sind. In Salinen ist er die Gegenfigur zum technischen Personal: Er rechnet, was die anderen produzieren.
In der Salzbibel: Siehe Ämter und Dienste. Bd. 1, S. 801
Siehe auch: Amtmann, Amt, Salzgraf, Deputat
Quelle: www.lagis-hessen.de
Begriffe, die hierher verweisen
Weitere Begriffe aus „Personen & Ämter“
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