Forschung · Begriffe
Bergmeister
Personen & Ämter · Leitender Bergbeamter eines Bergreviers — zuständig für Aufsicht, Vermessung, Verleihung und Bergrecht.
Der Eintrag
Bergmeister
Personen & ÄmterAuch: Bergmeister, Bergvogt, Berghauptmann (übergeordnet)
Leitender Bergbeamter eines Bergreviers — zuständig für Aufsicht, Vermessung, Verleihung und Bergrecht.
Ausführlich
Der Bergmeister vertritt das Bergregal vor Ort: Er verleiht Gruben, vermisst Felder, überwacht Sicherheit und Abgaben und spricht in Bergsachen Recht. Da Salinen rechtlich dem Bergwesen zugeordnet waren, ist die Bergverwaltung auch für Salzwerke zuständig. Die hessische Bergbehörde ist eine der ältesten Deutschlands — und ihr Ausgangspunkt liegt in Sooden.
Siehe auch: Bergordnung, Salzregal, Salzgraf, Salinist
Quelle: gradierwerk.heimatkunde-bsa.de
Begriffe, die hierher verweisen
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