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Reichsacht
Stadt & Verfassung · Reichsrechtliche Ächtung: Der Geächtete verliert Schutz, Rechte und Besitz und darf straflos angegriffen werden.
Der Eintrag
Reichsacht
Stadt & VerfassungAuch: Acht, Reichsacht, Aberacht, Bann
Reichsrechtliche Ächtung: Der Geächtete verliert Schutz, Rechte und Besitz und darf straflos angegriffen werden.
Ausführlich
Die Acht stellt jemanden außerhalb des Rechts — „vogelfrei“ im Wortsinn. Wer sie über sich hat, verliert Lehen, Ämter und Rechtsschutz; wer ihn tötet, begeht formal kein Unrecht. Für Reichsfürsten war die Acht die schärfste denkbare Sanktion und wurde entsprechend selten und politisch hochaufgeladen verhängt. Praktisch wirkte sie erst, wenn jemand sie auch vollstreckte — dafür gab es die Reichsexekution.
Siehe auch: Reichsexekution, Dreißigjähriger Krieg, Prager Friede
Quelle: www.deutsche-biographie.de
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