Forschung · Begriffe
Burgmann
Stadt & Verfassung · Adliger, der gegen Lehen zum Dienst auf einer Burg verpflichtet war und in einem eigenen Hof in der Stadt wohnte.
Der Eintrag
Burgmann
Stadt & VerfassungAuch: Burgmann, Burgmanne, castrensis, Burgmannenhof
Adliger, der gegen Lehen zum Dienst auf einer Burg verpflichtet war und in einem eigenen Hof in der Stadt wohnte.
Ausführlich
Burgmannen sind eine eigene soziale Schicht zwischen Ritterschaft und Stadtbürgertum: Sie schulden Burghut — militärische Präsenz und Verteidigung —, erhalten dafür ein Burglehen und wohnen in befestigten Höfen, die rechtlich oft nicht dem Stadtrecht unterlagen. Genau daraus entstanden häufig Konflikte mit der Bürgerschaft. Burgmannenhöfe sind archäologisch und baugeschichtlich gut erkennbar und verraten viel über die Machtverteilung in einer Stadt.
Siehe auch: Landgraf, Stadtrecht, Amt
Quelle: www.lagis-hessen.de
Weitere Begriffe aus „Stadt & Verfassung“
Amt · Brakteat · Brandschatzung · Gemarkung · Hauptsatzung · Hausgesess · Kontribution · Kurfürstentum · Landgraf · Landgrafschaft · Münzstätte · Reichsacht · Reichsexekution · Söder Tor · Stadtrecht · Stadtsiegel · im Glossar
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