Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar
Das Werk der Reihe nach
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Das Vierte Buch.
In keine Vormundschaft soll sich jemand außerhalb Soodens im Salzwerk ohne Vorwissen unserer Salzgrafen und Beamten einlassen. Desgleichen soll auch keiner über zehn Gulden für einen anderen Bürgschaft auf sich nehmen.
Verlöbnis. Damit auch viele unnötige Kosten verhindert werden und die Sodemeister nicht leichtlich eine Ursache nehmen, das Sieden zu versäumen, ——— so wollen wir, dass hinfort innerhalb Soodens keiner, wenn ein Verlöbnis junger Eheleute gehalten wird, mehr als zwei Tische Gäste, oder nur die Eltern, Brüder, Schwestern und derselben beiderseits Weiber, Männer und Kinder, und doch nicht länger als einen Tag halten möge, bei Strafe von so manchem Ortsgulden, so manche Person es ist.
Hochzeit. Wenn aber nachmals die Eltern und Freunde den Kindern ihre Hochzeit anstellen wollen, sollen
Unsichere Lesungen
Z. 13: tischt — wohl tisch mit t-Schnörkel
Z. 17: orttß fl. — Endung und Münzzeichen unsicher
Das Vierte Buch.
sie solches zuvor unserem Beamten anzeigen und um Zulassung bitten und bei Strafe der Kennung angeloben, kein Werk der Hochzeit halber zu versäumen. Es sollen auch unsere Beamten ihnen nicht weiter erlauben, als dass sie nur einen Tag Hochzeit halten, an welchem Tag sie nicht über hundert Personen zu Tisch setzen sollen, bei Strafe von so manchem Ort, so manche Person darüber zu Tisch gesetzt wird. Am folgenden Tag aber soll ihnen erlaubt sein, die nächsten Blutsfreunde und die, die zu Tisch gedient haben, und sonst zu laden, doch so, dass deren allzusammen nicht über fünf Tische sind, bei vorgedachter Strafe. Keine Suppen sollen sie außerhalb des Hochzeitshauses geben, ehe man wieder aus der Kirche gekommen ist, ausgenommen denen, welchen sie ordentlich wie von alters her zu geben gebühren.
Das Vierte Buch.
Kindtaufen. Mit der Kindertaufe wollen wir, dass nicht über zwei Tische Leute von beiden Seiten dazu erfordert werden; die sollen aber zuvor sämtlich in der Kirche bei der Taufe erscheinen und mit helfen bitten, dass Gott ihm die Kinderlein wolle befohlen sein lassen.
Nachdem auch in der alten Ordnung einverleibt ist, dass innerhalb Soodens keine Schenkhäuser und Fleischbänke gestattet werden sollen, auch niemand Wein oder Bier mit ganzen oder halben Fässern hineinführen sollte, dass man auch in gleicher Gestalt darin ganz und gar keine Kaufmannschaft, keinen Handel oder Krämerei treiben sollte, wir aber im Werk befunden haben, dass darin eine Änderung vonnöten ist, so haben wir verordnet und wollen, dass unsere Salzgrafen und Beamten nachgeben sollen,
Schenkstätte innerhalb Soodens.
dass eine Schenkstätte im Salzwerk sei, darin Göttingisches, Einbeckisches und nach Gelegenheit allerhand frisches Bier, solange es gut ist, öffentlich verkauft und uns davon die gebührende Tranksteuer und das Schenkgeld erlegt werde, welches uns weiter verrechnet werden soll. Und damit uns hierin nichts verschlagen werde, so soll unser Gegenschreiber mit dem Schenken ein Gegenbuch halten, aus welchem man jederzeit oder nach Ausgang des Jahres abrechnen und die Bezahlung einnehmen soll.
Unsere Beamten sollen Macht haben, einen oder zwei Fleischhauer oder Garköche aus der Stadt, von Bürgern oder sonst von Fremden, hinzuverordnen und denselben einen oder zwei Läden einzurichten, auf welchen sie im Salzwerk neben den Bürgern ihr Fleisch öffentlich feilhaben und verkaufen mögen.
Was sonst an Proviant und Getreide in unsere Bode ankommt, soll jedermann darin an den Ladetagen feilzuhaben und zu verkaufen gestattet werden; doch soll hierin ausgenommen werden, was in die Krämerzunft gehört, wenn dieselben Ware genug haben. Desgleichen haben wir gnädig nachgegeben, dass allein unser Pförtner im Salzwerk Blei, Stricke und Schmer feilhaben möge, doch dass sie es nicht teurer geben, als es in der Stadt bei den Verkäufern zu bekommen ist. Sonst sollen alle Kaufmannsschätze, Handel, Krämerei und Hökerei den Bodern gänzlich verboten sein.
Freiheit der Salzknechte. Damit aber auch unsere Salzknechte und Einwohner im Salzwerk unsere gnädige Neigung gegen sich spüren und befinden mögen, so hat es
uns gefallen, denselben samt und sonders bald folgende unsere Gnade zu erzeigen, mit welcher wir sie auch hiermit hinfort zu ewigen Zeiten als der Landesfürst befreit und gnädig versehen haben wollen. Und sie sollen demnach gleich wie die Bürger zu Allendorf befreit sein, mit aller Freiheit Wasser und Weide, Hut und Trift in Holz und Feld für sich und ihr Vieh zu gebrauchen.
Eigentümliche Gehölze der Sooden. Die große und die kleine Horst sollen ihre eigentümliche Allmende sein und bleiben. In den anderen Allmenden sollen sie behalten, was vor dieser Zeit ihnen zugeräumt worden ist. Die Holzberge, die den Pfännern zuständig und nach Anweisung der Location uns mit dem Salzwerk zugeräumt worden sind, sollen, soviel das Stamm-
geld anlangt, nicht ersteigert werden. Es sollen auch die Boder und Einwohner zur Bode mit keiner Schatzung, Steuer oder Heerzug beschwert werden, es sei denn in Reichssteuern und wenn sonst niemand frei ist. Aus besonderen Gnaden haben wir verordnet, dass jährlich denen, die sich des Büchsenschießens befleißigen, drei Gulden zu besonderer Verehrung und Erhaltung ihrer Gesellschaft durch unseren Rentmeister entrichtet werden. Wie wir denn auch in gleicher Maßen wollen, dass auf jedes Pfingstfest allen Bodern insgemein zwei Gulden, um ein Fass Bier dafür zu kaufen, durch den eben gedachten Rentmeister erlegt werden sollen, wie es denn auch die Pfänner zu tun pflegen. Sonst haben wir auch über dies alles gnädig nachgegeben, dass die Einwohner zur Bode ein gemeines Hochzeitshaus und eine Badestube, dem ge-
meinen Nutzen zum Besten, auf ihre Kosten erbauen sollen und mögen, welche in künftiger Zeit ihr und ihrer Nachkommen freies Eigentum sein und bleiben sollen, und sie dieselben nach ihrer besten Gelegenheit und ihrem Nutzen gebrauchen. Wir wollen uns aber vorbehalten haben, dass jederzeit unsere Salzgrafen und Beamten Macht haben sollen, Ordnung und Maß zu geben, wie es mit und in beiden Häusern gehalten werden soll. Wie wir denn auch nicht gestatten wollen, dass in künftiger Zeit nachgegeben werde, dass eine einzige besondere Badestube in irgendeines einzelnen Boders Haus, der sei gleich wer er wolle, verstattet werde,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, tun hiermit öffentlich kund und bekennen für uns und unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen:
Als zuvor im Jahr der geringeren Zahl vierzig, also 1540, am 23. Dezember weiland der hochgeborene Fürst, Herr Philipp der Ältere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc., unser geliebter Herr Vater löblichen und seligen Gedenkens,
sich mit unserem lieben Getreuen, dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern des Salzwerks zu Allendorf, über eine Location (Verpachtung) auf die damals nächstfolgenden fünfzehn Jahre verglichen hatte,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…Brief und Siegel gegeben hatte, worin allenthalben verordnet, vorgesehen und dargelegt ist, wie und in welcher Weise es zwischen Seiner Väterlichen Gnaden, uns und ihnen die Zeit und Jahre über und bis zum Ende der Location überall gehalten werden soll.
Von Gottes Gnaden Wir Philipp, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., tun hiermit öffentlich kund und bekennen für uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann:
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…und angelaufen worden sind. Da wir aber bemerkt haben, dass zu Allendorf in Sooden viel mehr Salz gesotten werden kann, als damals in Gebrauch war, und unseren Untertanen damit geholfen werden könnte,
auch der Salzbrunnen Sole übrig genug und mehr, als versotten wird, hergeben mag, und wir damals unternommen haben, unserem Fürstentum, Land und Leuten zugute dort mehr Böden (Siedehäuser) zu bauen:
laut eines darüber im vergangenen achtunddreißigsten Jahr (1538) am Freitag nach dem Sonntag Jubilate aufgerichteten Vertrags, den wir jetzt wiederum erneuert haben; dessen Anfang:
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., bekennen in diesem Brief für uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann:
Nachdem der allmächtige Gott in unserem Fürstentum bei unserer Stadt Allendorf in den Sooden einen guten Salzbrunnen gnädiglich gegeben hat etc. (der Vertrag von 1540 wird nur mit seinem Anfang angeführt).
Dieweil sich aber seit einiger Zeit über denselben eben angeführten Vertrag zwischen uns und den gemeinen Pfännern etwas weiteres Missverständnis, auch zwischen den Knechten beider Seiten in Sooden viel und mancherlei Unordnung und Zwietracht zugetragen hat,
und weil dann beide Regimente so beieinander ohne tägliche Zwischenfälle oder Auseinandersetzungen nicht füglich haben bestehen können, sondern in einer Regierung…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Graue — Schreibung unsicher, evtl. 'Grave' oder 'Graff'
dis — = 'des'; Lesung des Kurzworts unsicher
zweistracht — so geschrieben (= Zwietracht); evtl. 'zweitracht'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…verträglicher und besser das Salzwerk versehen werden kann, so haben wir uns mit rechtzeitig gepflogenem gutem Rat und Bedenken, auch hinreichender Erkundigung, für uns, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, mit den genannten Pfännern
weiter und insbesondere über ihren Anteil am Salzwerk auf eine Location gegen eine jährliche Pension (Pachtzins) verglichen und vereinigt, in Form und Maß, wie hernach folgt, und tun das gegenwärtig in und mit Kraft dieses Briefes, nämlich also:
Es sollen und wollen die vielgenannten Pfänner insgesamt und einzeln zum nächstkünftigen Osterfest des kommenden einundvierzigsten Jahres (1541) die vierundvierzig Böden (Siedehäuser) und Pfannen zu Sooden, die ihnen zustehen,
samt dem Viertel des Gehölzes, auch ihren, der Pfänner, eigenen Gehölzen — wie sie genannt werden und wo sie gelegen sind, nichts ausgenommen — fünfzehn Jahre lang, die nächsten nach dem Datum folgenden, welche…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
sonnderenn — Endung unsicher, evtl. 'sonnderem'
virtel — gekürzt geschrieben ('virtl' mit Schleife); Viertel des Gehölzes
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…zur oben bestimmten Zeit beginnen, lozieren (in die Verpachtung geben) und einbringen, sodass wir oder unsere Erben diese Böden der Pfänner mit und neben unseren Böden und unserem Salzwerk in unsere Regierung und ein Regiment nehmen, samt dem, was die Nutzung tragen wird,
und dieselben also nach unserem Willen und Gefallen, zu unserem und unseres Fürstentums Besten, unbehindert die angezeigte Zeit über gebrauchen sollen und mögen.
Doch soll uns und den gemeinen Pfännern beiderseits freistehen, nach Ablauf der oben bestimmten fünfzehn Jahre — welchem Teil die Location beschwerlich ist oder darin zu bleiben nicht beliebt oder gefällt — dieselbe dem anderen Teil aufzukündigen;
Würden aber wir, Landgraf Philipp, oder unsere Erben inzwischen oder später befinden, dass uns die Location beschwerlich sei und nicht dienen wolle, so sollen und wollen wir Macht und Fug haben, dass wir auch…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vfzusagenn / vfsage — f-Schreibung (vf/vff) in der Hand schwer zu unterscheiden
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… haben wir uns hierin ausdrücklich vorbehalten, dieselbe Location zum Ablauf des nächsten künftigen fünften Jahres den genannten Pfännern aufzukündigen und danach zum Ablauf des sechsten Jahres die Überlieferung und Abtretung an die Pfänner wiederum vorzunehmen,
ganz in der Weise, wie wir das jetzt einnehmen und empfangen: mit Böden und Pfannen samt allem, was darin und dazu gehört, auch den Gehölzvierteln, wie die Pfänner sie in Gebrauch haben und wie es ihnen im vorigen aufgerichteten Vertrag zugelassen und von uns gnädig bewilligt und zugesagt worden ist,
desgleichen die eigenen Gehölze der Pfänner, soweit sie diese vormals gebräuchlich und in Besitz hergebracht haben, mit Namen: der Große und Kleine Hain, die Halbe Mark, der Lohebach, die Volkmarshain, der Hegeberg, der Große und Kleine Armeberg,
Dagegen sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, den genannten Pfännern, ihren Erben und Nachkommen — oder wer diesen Brief mit ihrem gu…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
virtelnn — Lesung unsicher; gemeint sind die Gehölz-Viertel (virtel)
besetzlich — Lesung unsicher, auch 'beseßlich' möglich; Sinn: in Besitz hergebracht
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…[mit ihrem gu]ten Wissen und Willen innehat — jährlich und für jedes Jahr besonders von den genannten vierundvierzig Böden und Pfannen als jährliche und rechte, vereinbarte Pension zweihundert Gulden Münze Landeswährung, je sechsundzwanzig Albus für den Gulden gerechnet, auf jeden Boden,
durch jeden unserer Rentmeister zu Allendorf, den wir jeweils dort haben werden, anteilig stets zum Ausgang eines Monats — nämlich am letzten Tag des Monats Januar, am letzten Tag des Monats Februar, am letzten Tag des März —
und so fortan in allen künftigen Monaten am letzten Tag, solange diese Location besteht, gegen gebührliche Quittung unverzüglich entrichten und gütlich bezahlen.
Und wenn die gemeinen Pfänner von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, wie gesagt, gegen gebührliche Quittung bezahlt worden sind und danach bei der Verteilung der empfangenen Pension untereinander Irrungen und Streitigkeiten haben werden, so sollen deshalb …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… sollen sie an uns, unsere Erben, nachkommende Fürsten zu Hessen, desgleichen an unsere nachbenannten Bürgen keine Forderung oder Ansprache haben, sondern mögen sich darüber untereinander freundlich in Güte oder sonst auf dem ordentlichen Rechtsweg vergleichen und entscheiden lassen.
Es sollen und wollen auch die gemeinen Pfänner uns in jedem Jahr an der ganzen Summe der jährlichen Pension — für die zwei neu gebauten Böden und den Nachlass der Herrengänse — dreihundert Gulden obengenannter Währung zugutekommen lassen,
Und es soll uns, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, an der Bezahlung der angeführten und bestimmten Pension ganz und gar nichts hindern, in keinerlei Weise; sondern wir wollen sie in jedem Jahr zu den obengenannten Terminen gnädig und gütlich entrichten und bezahlen lassen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… zum Teil verbrannt, verheert oder verdorben würden — wie es dazu kommen könnte, was Gott verhüte —, so sollen wir oder unsere Erben, nachkommende Fürsten zu Hessen, von denselben verdorbenen Böden für die Zeit, solange sie wüst liegen, keine Pension zu geben schuldig sein.
Doch sollen und wollen wir und unsere Erben, nachkommende Fürsten zu Hessen, die verwüsteten Böden auf ihren, der Pfänner, Stätten aufs Förderlichste, wie es geschehen könnte oder möchte — und zwar vor und ehe unsere eigenen Böden, falls auch von denen etliche verdorben wären —,
auf ihre, der Pfänner, Kosten so, wie sie vormals gestanden und gebaut gewesen sind, wieder zu bauen und samt allem, was dazu und hinein gehört und verdorben worden ist, wieder aufzurichten schuldig sein —
und zwar so, dass uns die Pfänner, ihre Erben und Nachkommen an der jährlichen Pension für jeden Boden, den wir in ihrem, der Pfänner, Salzwerk bauen und aufrichten lassen würden, vierzig Gulden Münze — je sechsundzwanzig Weiß…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stittenn — Lesung unsicher, wohl 'Stätten' (auch 'stettenn' möglich)
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…[je sechsundzwanzig Weiß]pfennige für den Gulden — innelassen sollen und wir die Macht haben sollen, sie einzubehalten.
Es soll auch den Pfännern insgesamt und einzeln vorbehalten sein: Wenn sie etliche der verdorbenen Böden selbst und aufs Förderlichste aufrichten und bauen könnten oder wollten, soll ihnen solches ebenso gestattet und zugelassen sein, ohne alle Behinderung und ohne Einspruch von uns und den Unsrigen.
Und wir, Landgraf Philipp, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, sollen und wollen alsbald nach Aufrichtung der Böden, die auf den Stätten der Pfänner und ihrem Salzwerk von uns oder von den Pfännern aufgerichtet worden sind,
auf dieselben Böden — deren viele oder wenige sein werden — jährlich und monatlich, wie vereinbart und wie die Location es anweist, Pension zu geben und zu bezahlen schuldig und pflichtig sein und sie auch gemäß dem Inhalt der Location gütlich entrichten lassen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihre Böden, Pfannen und ihr Salzwerk, das wir so, wie oben dargelegt, im Wege der Location von ihnen innehaben, bei der Überlieferung — wann wir oder sie dessen bedürfen — wiederum einräumen und zurückstellen,
und zwar so und dermaßen, dass den Pfännern insgesamt und im Einzelnen — jedem seine jährliche Pension — von uns oder unserem Rentmeister entrichtet und bezahlt sei.
Diese jährliche Pension sollen die Pfänner auch gemeinsam empfangen und erheben — doch so, dass dabei unter den gemeinen Pfännern, Armen und Reichen, kein Vorteil gebraucht werde.
Auch wollen und sollen wir für uns, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen nicht die Macht haben, einem oder vielen unter den Pfännern im Besonderen und einzeln seinen oder ihren Anteil, den er oder sie in und an dem Salzwerk haben,
Würden aber durch unvorhergesehene Feuerschäden etliche Böden – doch nicht mehr als zehn – verdorben, so sollen wir oder unsere Erben dieselben binnen zwei Monaten, jeden auf Kosten der Pfänner mit vierzig Gulden, wie eben genannt, wieder bauen, aufrichten und gangbar machen lassen,
Sollte auch der Salzborn durch Gottes Verhängnis – was seine göttliche Vorsehung gnädig verhüten wolle – solchen Schaden nehmen, dass man in etlichen Böden nicht sieden könnte oder möchte, doch so, dass dies nicht durch Verursachung eines gefährlichen Baus unsererseits oder seitens unserer Erben, der nachkommenden Fürsten zu Hessen, geschähe,
alsdann sollen auch wir und unsere Erben nach Anzahl der mangelhaften Böden, die keine Sole hätten, um Salz zu sieden, …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
doch nit — Zusammengeschrieben, Lesung dochnit/dorchnit; Sinnzusammenhang 'doch nicht über zehn' spricht fuer doch nit
ganngkhafftigk — Zierstrich durch gk; auch Lesung 'ganng hafftigk' (zwei Woerter) moeglich
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… haben könnten, keinen Zins zu geben schuldig sein, bis der Salzborn wieder wesentlich aufgerichtet und erbaut ist – alles ohne Gefährde.
Und wo sich darüber hinaus andere unvorhergesehene Schäden und Zufälle ereignen – sei es durch Sterbensläufte oder andere Unfälle, die im Recht casus fortuiti genannt werden können und die in diesem Vertrag und pacto locationis nicht ausdrücklich und im Einzelnen bedacht oder abgeredet sind –,
die sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, tragen und gewärtig sein und den Pfännern deswegen an ihrer jährlich vereinbarten Pension nichts abziehen oder abbrechen lassen.
Und es soll durch diesen Vergleich und diese Location dem vorigen, oben angeführten Vertrag und den anderen zuvor von den Pfännern ererbten und erlangten Freiheiten, Privilegien und Gnaden nichts abgebrochen noch entzogen werden,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… nachkommende Fürsten zu Hessen, hiermit in Kraft und Macht dieses Briefes wissentlich bekräftigt und bestätigt haben wollen.
Desgleichen soll den Pfännern durch diese Location an ihrer Bauerschaft und Gesellschaft gar nichts entzogen sein, sondern sie sollen sich an dieselbe halten und sie gebrauchen wie von alters her.
Dazu haben wir den vielgenannten Pfännern nachgelassen und vergönnt – was sie sich auch hierin vorbehalten haben –, dass ein jeder unter ihnen von seinem Pfannteil und Gut, nach deren Anzahl,
seine Herrengänse in ihrem Salzwerk auf der alten Seite, wie es von alters herkommt, von jedem Werth die Herrengänse erheben soll und mag – ohne Behinderung und Eintrag durch uns, unsere Erben und jedermann, ohne Gefährde.
Es sollen auch die Pfänner, ihre Erben und Nachkommen alles dasjenige, was ihre Eltern und Vorfahren zuvor aus ihrem besagten Salzwerk an Pension, Zin… …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… …sen und anderem verschrieben haben – oder was sie, ihre Erben und Nachkommen daraus künftig, über kurz oder lang, viel oder wenig verschreiben würden –, ohne alles Zutun von uns, unseren Erben und den Mitbeschriebenen gütlich ausrichten und bezahlen, ebenfalls ohne Gefährde.
Wir geloben und versprechen auch für uns, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, bei unserem fürstlichen wahren Wort, gutem Glauben und Treuen, im Wort der Wahrheit, dieses ihr, der Pfänner, Salzwerk samt dessen Nutzung und Besserung,
desgleichen auch unser Salzwerk – es wäre denn in Zeiten der Not, wie auch der vorige Vertrag davon meldet – nicht zu verpfänden, zu versetzen oder zu veräußern, in gar keiner Weise, gänzlich ohne Gefährde.
Wollten aber wir oder unsere Erben an Befestigungen, desgleichen am Salzborn, etwas Neues bauen und es die Pfänner, ihre Erben oder Nachkommen darin gebrauchen, so soll das mit ihrem, der Pfänner, Wissen und Willen geschehen.
Doch soll den Pfännern hierin vorbehalten sein: Sollten sie befinden, dass diese Gebäude ihnen oder dem Salzwerk gefährlich, nicht dienlich oder sonst beschwerlich und unzuträglich wären, so sollen sie alsdann darin nicht verpflichtet oder obligiert sein.
Es sollen auch die vierundvierzig Böden der Pfänner samt allem, was daran hängt und dazu gehört, im Beischoss der Stadt Allendorf, in Schatzungen, Steuern und Abgaben des Fürstentums und Landes, wie bisher geschehen, fortan und für ewig bleiben,
und daran soll uns, unseren Erben, den nachkommenden Fürsten zu Hessen, und unserer Stadt Allendorf nichts abgehen oder entzogen werden, jeder… …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vestennungen — Lesung unsicher; wohl Vestenungen (Befestigungen); fruehere Lesung 'ann bestenn gen' ergibt keinen Sinn
Vierzigk vier — vierundvierzig; Zahl ausgeschrieben, Lesung sicher, Wortstellung Vierzigk vier
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… …zeit nach Gewohnheit und Gelegenheit der Stadt Allendorf, wie es denn auch im vorigen, oben angeführten Vertrag vorgesehen ist.
Desgleichen sollen die gemeinen Pfänner für die Zeit dieser Location auch die zweihundert Gulden Zinsen, die sie bisher jährlich gegeben haben und die wir zuvor zu Gottes Ehre und zum Unterhalt der Armen aus christlichem gutem Bedenken angeordnet haben,
so wollen wir doch, dass unsere Stadtgemeinde und die Bürger daselbst bei allen ihren Gehölzen und Wäldern, wie sie diese von alters her in Besitz und Gebrauch hergebracht haben,
unbehindert von uns, unseren Erben, den nachkommenden Fürsten zu Hessen, und von jedermann ruhig dabei bleiben sollen und sich derselben, wie von …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Doch sollen die genannten Bürger uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, oder aber den Bodenknechten jederzeit, sobald das Reisigholz (Lesung unsicher) – ausgenommen
die Berge, in denen sie Bau- und Scheitholz zu hegen pflegen, nämlich die Horst, der Rodenstein, das Lichtenbeuel, der Holbach, die Meinhardtsleite und der Stein, samt allen ihren Namen und Zugehörungen –
gehauen und vor die Stadt oder die Siedehäuser gebracht wird, für ein angemessenes Kaufgeld, ohne Preiserhöhung und ohne Versteigerung, ungehindert zukommen lassen,
und auch alle Gehölze dem Salzwerk und der gemeinen Bürgerschaft zugute – weil diese sich dort davon erhalten und ernähren müssen – aufs allerfleißigste und treulichste in guter Hegung und unter ernster Aufsicht halten und beforsten.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Erben, die Gehölze und Berge der Pfenner, die sie uns jetzt einräumen und zustellen werden, für die Zeit dieser Verpachtung zum Gebrauch für das Salzwerk in unserem Forst und in guter Hegung innehaben und halten.
Insbesondere wollen wir, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, das Eichenholz am Hegeberg oberhalb der Siedehäuser keineswegs abhauen noch verwüsten lassen,
dann sollen wir, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, oder die Pfenner die Macht haben, dasselbe gehegte Eichenholz allein für ihr, der Pfenner, Salzwerk und für den Bedarf desselben Salzwerks zu gebrauchen.
Wenn auch diese Verpachtung zum Ablauf des sechsten oder fünfzehnten Jahres von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, oder aber von den Pfennern, ihren Erben und Nachkommen, zum Ablauf des fünfzehnten Jahres aufgesagt …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vber den Bodenn — Deutung: 'oberhalb der Siedehäuser' (Bodenn = Siedehäuser); Lesung sicher, Bezug interpretiert
keinswegs — Zierstrich durch das Wort, keine Tilgung
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… wird, dann sollen ihnen ihr Salzwerk und ihre Gehölze, desgleichen der Bezirk des Gehölzes, der ihnen von uns zum Gebrauch zugelassen ist, samt allem, was am Salzwerk hängt, dazu- und zugehört,
auch in wesentlichem Bauzustand und guter Besserung, bei der Rückgabe in der Weise wieder eingeräumt und von uns zugestellt werden, wie es jetzt gewesen und gestanden ist;
Wäre aber an den Siedehäusern und Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas verbessert worden, so soll das ihnen, den Pfennern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugutekommen.
Weil auch die Boden- und Meisterknechte der Pfenner seit geraumer Zeit viel Salz gesotten und verkauft, ihnen, den Pfennern, aber ihren Gewinn nicht bezahlt haben, und die Pfenner deshalb bei ihren Knechten eine gute Summe und erhebliche Schulden unbezahlt ausstehen haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…stehen haben, doch auf angemessene Zeit und Frist, je nach Lage der Personen und Schulden, in der Weise zur Bezahlung verhelfen lassen,
dass dennoch uns, unseren Erben und den Pfennern am Sieden deswegen nichts abgeht und wir den vereinbarten Pachtzins desto bequemer ausgeben und bezahlen können,
Was auch den gemeinen Pfennern an Pumpengeld übrig bleiben und gebühren sollte – nach der Besoldung, die Meister Georg, dem jetzigen neuen von uns bestellten Brunnenmeister, zugesagt ist, und nach der Last, das Pumpwerk vor dem Gewölbe zu erhalten –,
das soll ihnen auch – weil sie jetzt die Hälfte am Kupfer und anderem leisten und die Bestallung zur Hälfte tragen müssen – in jedem Jahr ausgefolgt und zugestellt werden.
Und damit sollen auch alle Ungnade und Missverständnisse – und was sich seit dem ersten, oben angeführten, abgeredeten, angenommenen und bewilligten Vertrag zwischen uns und unseren Dienern und den gemeinen Pfennern und ihren Dienern an Widerwärtigem, Beschwerlichem oder Argwöhnischem zu…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
könnttenn — Zierstrich durch tt/ck wirkt wie Streichung, Wort ist grammatisch notwendig
newenn — Lesung unsicher (dem itzigen neuen Bornmeister?)
Kopffer — wohl 'Kupfer'; Wort mit Strich (Zierstrich oder Tilgung nicht sicher zu unterscheiden)
Auch sollen weder wir noch unsere Erben es gegen die Pfenner und ihre Diener, noch die Pfenner es gegen uns und unsere Diener in irgendeiner Ungnade oder im Bösen weiter rächen oder nachtragen,
Und damit alles und jedes, was hierin von uns geschrieben steht, fest, treulich und unverbrüchlich gehalten und jederzeit ausgerichtet und vollzogen werde, und die gemeinen Pfenner, ihre Erben, Nachkommen und Mitbeschriebenen dessen auch sicher und gewiss seien,
so geloben und versprechen wir für uns, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, bei unserem fürstlichen wahren Wort, Glauben und Treuen, dasselbe stracks, unverbrüchlich, fürstlich und aufrichtig zu halten und zu vollziehen,
Damit aber die gemeinen Pfenner, ihre Erben, Nachkommen und Mitbeschriebenen aller in dieser Verschreibung genannten Punkte und Artikel sowie ihres oben bestimmten jährlichen Pachtzinses weiter und ferner desto sicherer und gewisser sein mögen,
so haben wir ihnen zu rechten, ungeteilten Bürgen und Selbstschuldnern – von unserer, unserer Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen sowie der gemeinen Ritter- und Landschaft wegen –
die Wohlgeborenen und Edlen, unsere lieben Neffen und Getreuen: Philipp, Grafen zu Solms und Herrn zu Münzenberg; Graf Wilhelm zu Wittgenstein, Herrn zu Homburg; Graf Philipp zu Waldeck; und Dietrich den Jüngeren, Edelherrn zu Plesse;
dazu fünfundzwanzig der trefflichsten vom Adel und fünfundzwanzig der vornehmsten Städte unserer beiden Fürstentümer – für sich, ihre Erben und Nachkommen – gesetzt und geordnet.
nämlich aus unserem niederen Fürstentum: Sigmund von Boyneburg, unseren Statthalter zu Kassel; Hermann von der Malsburg; Rudolf Schenck zu Schweinsberg, unseren Land…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Neuen — = 'Neven' (Neffen/Vettern), Anredeformel
Pleß — = Plesse (Edelherren von Plesse)
Landt= — Wort auf der Folgeseite fortgesetzt (wohl Landvogt oder Landmarschall), hier nicht ergänzt
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Vogt an der Werra, Werner von Wallenstein, Hermann von Hundelshausen, Ludwig von Baumbach zu Binsförth, unserem Hofmarschall, Johann Meysenbug, unserem Haushofmeister, Bode von Bodenhausen,
Balthasar Diede, Curt von Griffte, Jost von Berlepsch, Friedrich Keudel zu Schwebda und Reinhard von Boyneburg genannt von Hohnstein zu Reichensachsen,
und sodann aus unserem Oberfürstentum die vom Adel: Georg von Kolmatsch, unseren Statthalter an der Lahn, Johann Riedesel zu Eisenbach, unseren Erbmarschall, unseren Amtmann zu Schotten Adolf Rau zu Holzhausen,
Heinz von Breidenbach genannt Breidenstein, Otto Hund, unseren Amtmann zu Schönstein, Hartmann Schleier, Christian von Weitershausen, Helwig von Lauterbach, unseren Amtmann zu Eppstein,
Philipp Riedesel zu Josbach, Rabe von Dörnberg, Helwig von Rückershausen, unseren Amtmann zu Auerberg, und Heinrich von Leutenstein,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Schonstein — Amtsname nicht sicher lesbar; wohl Schönstein
Reudteseln — Anfangsbuchstabe R/K unsicher; wohl Riedesel (zu Josbach)
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteauch von den Städten Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Treysa, Rauschenberg, Biedenkopf, Wetter und Kirchhain –
dergestalt: Wenn an der Bezahlung des vereinbarten Pachtzinses – über kurz oder lang, an einem oder mehreren Terminen – oder sonst irgendein Mangel wegen dieser Verschreibung entstünde, wie oder auf welchem Wege das auch geschähe – was doch nicht sein soll –,
dann sollen die gemeinen Pfänner insgesamt – oder einer von ihrer aller wegen, jedoch mit genügender und vollkommener Vollmacht – und ein jeder für sich selbst, ob sie nun innerhalb oder außerhalb des Fürstentums Hessen ansässig sind,
desgleichen ihre Erben und Nachkommen sowie die mitverschriebenen obengenannten Grafen und die vom Adel, deren Erben und Erbnehmer, und die von den oben bestimmten Städten und ihre Nachkommen,
gesamt und einzeln nach ihrem Gefallen – gegen Fritzlar, Warburg oder Korbach [mahnen dürfen]; und wenn dasselbe von fürstlicher oder anderer Obrigkeit oder sonst verboten wäre, an andere Orte und Städte, wo solches geduldet und zugelassen werden möchte,
alles nach der Pfänner Gelegenheit und Erfordern, was uns und unseren Erben keineswegs entgegen sein soll; auch sollen weder wir noch …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… unsere Erben deswegen gegen sie, die Städte, weder Ungnade noch Übles hegen oder vornehmen, weder sollen noch wollen wir das;
doch soll ein solcher Forderungsort nicht weiter als fünf oder sechs Meilen vom Fürstentum Hessen und unseren anderen Grafschaften und Gebieten entfernt benannt werden.
Und wenn die genannten Bürgen an einem der geforderten Orte nicht geduldet werden könnten, sollen die Bürgen schuldig sein, dies den gemeinen Pfännern zu Allendorf, ihren Mitverschriebenen, von Stund an anzuzeigen,
und sie, die Bürgen, sollen keineswegs in ihre eigene Behausung ziehen, sondern auf das Erfordern der Pfänner an andere Orte – wohin die Pfänner die Bürgen mahnen würden – in eine ehrliche Herberge reiten,
alles bei der Verpflichtung und Zusage, wie hernach gemeldet: die Grafen mit ihren eigenen Leibern – oder einem vom Adel an ihrer Statt – jeder mit sechs Pferden,
und die vom Adel mit ihrem eigenen Leib – Mann für Mann, Pferd für Pferd – jeder mit vier Pferden gerüstet, und aus jeder genannten Stadt zwei Ratsherren mit vier Pferden,
ins Einlager, wie es Geisel- und Einlagerrecht und -gewohnheit ist, wie es frommen Grafen und Herren und denen vom Adel und ehrbaren …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Sechßpferdenn — ß/z unsicher; gemeint: sechs Pferden
kein — Strich durch „kein“ – wohl Zierstrich (k-Schleife), da der Sinn das Wort verlangt
mahnenn — Lesung mahnen/machen; Einlager-Kontext spricht für mahnen
Diese sollen auch – insgesamt oder einzeln, je nachdem sie schriftlich oder mündlich gemahnt werden – auf ihre erste Mahnung und Aufforderung alsbald, unversäumt binnen acht Tagen, gesamt und einzeln mit ihren eigenen Leibern, wie berührt, einrücken und Einlager leisten,
Und falls sie in eine andere Gesellschaft oder Leistung gemahnt und eingefordert wären, sollen sie allwege ihresgleichen, wie gemeldet, und nach Anzahl in das Einlager, sobald sie gemahnt sind, einstellen,
und daraus ohne Vorwissen und Willen der gemeinen Pfänner nicht herauskommen, so lange, bis den gemeinen Pfännern und ihren Mitverschriebenen alle Mängel
und das, was ihnen wegen dieser Verschreibung und des Pachtzinses ausstünde, samt allen deshalb erlittenen und aufgewendeten Kosten und Schäden genugsam erstattet und bezahlt sind,
so soll der Graf, Edelmann oder die Stadt, denen der oder die Verstorbenen zugehörten, sogleich binnen acht Tagen andere taugliche Personen an der Abgegangenen Statt einstellen.
Wenn die Bürgen etwas Beträchtliches bei ihnen verzehrt haben und sich mit der Bezahlung säumig und ungebührlich halten würden, oder wenn wir, Landgraf Philipp, unsere Erben und Nachkommen sie jederzeit quittieren [aus dem Einlager entlassen] und die Wirte nicht bezahlt würden,
dass sie alsdann, wenn sie dessen Not haben, die Pferde der Bürgen – eines oder mehrere, nach ihrer Gelegenheit, Notdurft und Gefallen – ohne jedermanns Einrede und Hinderung so teuer sie können und zur Verringerung der Schulden verkaufen mögen,
Wenn auch von den obgenannten Geschlechtern von Grafen und Adel über kurz oder lang eines oder mehrere ohne männliche Erben todeshalber ganz abgehen und aussterben,
dann sollen und wollen wir oder unsere Erben andere Grafen und Herren vom Adel, die den Pfännern und ihren Mitverschriebenen annehmbar sind, an der Abgegangenen Statt – sobald die Pfänner das begehren, binnen Monatsfrist – stellen,
Und wenn das nicht geschähe, so sollen die Pfänner Macht haben, die übrigen einzufordern, in aller Maßen, wie oben davon geschrieben steht – alles ohne Gefährde.
Wenn aber eines oder mehreres, wie in dieser Verschreibung gemeldet, von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen oder von unseren mitverschriebenen Bürgen und Selbstschuldnern in Vergessenheit gestellt und nicht gehalten würde – was doch nicht sein soll –,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihre Erben und Mitbeschriebenen [dürfen sich], sämtlich und jeder einzeln, wegen ihres Schadens und wegen dessen, was ihnen aufgrund dieser Verschreibung ausstünde, an uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen und an allen unseren Landen, Leuten und Gütern, Renten, Zinsen, Nutzungen und Gülten,
desgleichen an den genannten Bürgen, Mit- und Selbstschuldnern, an ihren Erben und Nachkommen und an ihren gesamten wie einzelnen Gütern — seien sie fahrend oder liegend, innerhalb oder außerhalb des Landes gelegen, wie sie auch heißen mögen —
mit oder ohne rechtliches Erkenntnis, wie sie nur können und mögen, durch Beschlagnahmen (Kümmern), Hemmen und Aufhalten nach ihrem Gefallen gänzlich und vollkommen schadlos halten (sich erholen).
Es sollen auch alle Boten der Pfänner, die die Bürgen ersuchen und einfordern und die den Pfännern zu ihrer Notdurft und nach Gelegenheit in dieser Sache, wie erwähnt, dienen werden, freie Sicherheit und Geleit haben
Auch sollen und wollen weder wir, unsere Erben und Nachkommen, noch die Bürgen, noch irgendjemand von unser aller wegen [ihnen dies] in irgendwelchen Ungnaden und mit Ungutem nachtragen (äfern), daran gedenken oder es rächen.
Wenn ferner dieser Brief — auf welche Weise das auch geschehen möchte — am Pergament, an den Buchstaben oder Siegeln Schaden nähme und mangelhaft würde, oder wenn ein Artikel darin gegen den anderen stünde,
so soll das alles den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Mitbeschriebenen und denen, die den Brief mit ihrem guten Wissen und Willen innehaben, keinen Schaden bringen noch verursachen.
Zu dem und über das alles, was oben niedergeschrieben, beredet und von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen bewilligt ist, bewilligen wir hiermit in Kraft dieses Briefes:
dass, falls den Pfännern, ihren Erben, Nachkommen und ihren Mitbeschriebenen eines oder mehreres in dieser Location und Verschreibung nicht gehalten …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… würde — was doch nicht sein soll —, oder falls diese Location von einem Teil, wie erwähnt, aufgesagt würde, dass alsdann den Pfännern, ihren Erben und Mitbeschriebenen auch die nachfolgenden Wege zu ihrer Sicherheit vorbehalten sein und offenstehen sollen.
Von diesen sollen sie einen — zusätzlich zu den vorher beschriebenen —, welcher ihnen gefällig und am zuträglichsten sein will, zu gebrauchen Macht haben; und sie sollen alsdann auch Macht haben, wiederum auf den vorigen, oben angeführten Vertrag zurückzuschreiten und ihm beizutreten.
Oder aber, wenn den Pfännern der eben genannte Weg nicht beliebte, dass sie alsdann für ihr ganzes Salzwerk und alles, was dazu- und hineingehört und ihm anhängig ist, eine namhafte Summe Gulden von uns, unseren Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen zu fordern Macht haben sollen.
Doch soll die Moderation und Mäßigung des Wertes bei einer unparteiischen Universität im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation stehen, welche sie, die Pfänner, zu erwählen Macht haben sollen.
Und diesen Wert des Kaufgeldes sollen wir, unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen, ihnen, den Pfännern, auf ihr Erfordern unverzüglich an einem der nachbenannten Orte auf unsere Kosten — gen Frankfurt am Main oder Erfurt in Thüringen — liefern, geben und bezahlen,
an welchem Orte es den Pfännern gefällig und gelegen ist; und sie sollen damit — sämtlich, oder ein jeder mit seinem oder ihrem gebührenden Anteil — nach ihrer und eines jeden Gelegenheit, Notdurft und Wohlgefallen unverhindert und ohne alle Weigerung passieren und handeln können.
Und dessen zu mehrerer rechter Urkunde haben wir, obgenannter Landgraf Philipp, uns mit eigenen Händen hierunten unterschrieben und zu mehrerer Sicherheit unser Insiegel für uns und alle unsere Erben und nachkommenden Fürsten zu Hessen wissentlich hieran hängen lassen.
Und wir, die obgenannten Grafen, die vom Adel und die Städte, bekennen sämtlich und jeder für sich, dass wir auf Begehr des hochgedachten, unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen alles das, was seine fürstlichen Gnaden in dieser Verschreibung von uns angezeigt und erwähnt hat,
— dieweil dies das ganze Land angeht — für uns, unsere Erben und Nachkommen mit wohlbedachtem Mute williglich beliebt (angenommen) und uns dazu verpflichtet haben.
Und wir tun das in Kraft dieses Briefes, demselben allenthalben treulich nachzukommen und ihm gemäß zu leben, wie wir das hiermit bei unseren gräflichen und Edelmanns-Ehren, Treuen und Glauben — desgleichen wir von den Städten bei Ehren, Treuen und gutem Glauben —
und wir Bürgen alle für uns, unsere Erben und Nachkommen, auch an eines rechten geschworenen Eides Statt geloben und versprechen, alles ohne Arglist (Gefährde).
Dagegen soll uns — neben hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn — auch keinerlei Gnade, Freiheit oder Constitution, Gebot oder Verbot, wie …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
nebenn — Wort nach ‚Davor vnns' trotz Vergrößerung nicht sicher; ‚nebenn' wahrscheinlichste Lesung
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… oder durch wen sie derzeit gegeben sind oder künftig geschehen, getan oder gegeben werden könnten oder möchten, schützen, schirmen oder verteidigen, [soweit] sie uns Bürgen und Selbstschuldnern an dieser Verschreibung zugute und den Pfännern, ihren Erben und Mitbeschriebenen zu Schaden kommen könnten;
vielmehr wollen wir auf die [Rechtswohltaten] insgemein und zumal insbesondere auf die Konstitution des göttlichen Hadrian und die Einrede der Vorausklage (beneficium excussionis) verzichtet und uns ihrer begeben haben; und wir tun das in und mit Kraft dieses Briefes, alles ohne Betrug, Arglist und Gefährde.
Und dessen zur Urkunde hat jeder von uns obgenannten Grafen und denen vom Adel sein angeborenes Insiegel, und wir, die genannten Städte, haben jede ihr Stadtsiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen.
Da aber diese dreißigjährige Verpachtung am 23. Dezember des zuletzt abgelaufenen Jahres 1585 ebenfalls ihr Ende erreicht hat, sind deswegen der Ausschuss und die gemeinen Pfänner jetzt hier bei uns untertänig erschienen,
In dieser Unterredung und Beratschlagung ist zunächst vorgebracht worden, dass Ausschuss und gemeine Pfänner sich uns gegenüber nicht allein untertänig erboten haben, die vorige Verpachtung um eine namhafte Anzahl von Jahren zu verlängern, sondern auch mit Fleiß gebeten haben, dies so anzunehmen.
Obwohl wir dagegen unsere Bedenken eingewandt haben — besonders, dass unser Seulingswald während der bisher währenden Verpachtung merklich ausgezehrt worden ist und es uns nicht wenig bedenklich erscheint, ihn weiter auszehren und verwüsten zu lassen —,
dass es auch sonst um die anderen Gehölze, die an und um die Werra gelegen und etwa für das Salzwerk zu gebrauchen sind, so bestellt ist, dass daher allerhand Abgang und Mangel zu be…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
23 t[?] — Kürzungszeichen nach der Zahl, wohl 't(en)' — gemeint ist der 23. Dezember
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…fürchten sei; dass es auch mit dem Steinkohlenbergwerk am Meißner die Bewandtnis habe, dass darauf nichts Gewisses zu bauen sei,
und daher allerhand Besorgnis bestehe, dass das berührte Salzwerk auf die Dauer aus Mangel an notwendiger Befeuerung nicht in dem Stand und Wesen, wie bisher geschehen, erhalten werden könnte —
so haben wir uns nichtsdestoweniger, den gemeinen Pfännern zu Gnaden und dem ganzen Salzwerk zugute, endlich dahin erklärt und uns mit dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern verglichen — und sie sich wiederum mit uns —,
dass wir für uns und unsere Erben die vorige Verpachtung ihrem ganzen Inhalt nach weiter verlängern und eingehen und das Salzwerk gegen den vorigen Pachtzins, nach Ausweisung derselben Verpachtungsurkunde, länger in Händen behalten wollen,
so und dergestalt: Solange wir das mehrberührte Salzwerk mit der notwendigen dahin gehörigen Befeuerung versehen und in jetzigem Stand und Wesen erhalten können, dass wir demselben …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…nicht weniger als bisher geschehen treulich und zum Besten vorstehen und den alten, bisher gehabten Pachtzins jedesmal zur rechten Zeit ohne jeden Fehl und Mangel gütlich reichen und bezahlen lassen wollen.
Sofern aber die Gehölze oder das Steinkohlenbergwerk in Abgang gerieten, sodass wir aus Mangel an notwendiger Befeuerung das Salzwerk auf die Dauer nicht in jetzigem Stand und Wesen fortführen könnten,
so wollen wir uns und unseren Erben hiermit vorbehalten haben — und es soll uns freistehen —, den gemeinen Pfännern diese Verpachtung jederzeit ab- und aufzukündigen;
doch soll die Aufkündigung ein ganzes Jahr zuvor geschehen, und wir wollen das Salzwerk von der Zeit der getanen Aufkündigung an gegen Entrichtung des alten Pachtzinses noch ein ganzes Jahr lang völlig verwalten.
Wenn aber das Jahr um ist, wollen wir den gemeinen Pfännern ihre vierundvierzig Siedehäuser (Böden) ohne weiteres abtreten, die die Pfänner in diesem Fall auch unweigerlich an sich zu nehmen schuldig sind.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…dem vorigen Vertrag, der zwischen unserem Herrn Vater und den Pfännern im Jahr 1538 aufgerichtet wurde, nichts benommen sein, sondern derselbe soll in jeder Hinsicht in seinen Kräften sein und bleiben.
Was aber die eigenen Gehölze der Pfänner betrifft: Nachdem in der Verpachtungsurkunde verordnet ist, dass zur Zeit der Rückgabe die Hälfte derselben grasig [d. h. wieder mit jungem Aufwuchs bestanden] sein soll,
so haben wir uns mit den Pfännern dahin verglichen, dass unter ihrer Mitwirkung eine Abmarkung in denselben Gehölzen geschehen soll, wieviel man davon von Jahr zu Jahr hauen darf, damit sie wieder gut grasig werden können; und danach soll man sich entsprechend richten.
Und demnach geloben und versprechen wir, Landgraf Wilhelm zu Hessen, für uns, unsere Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen bei unseren fürstlichen wahren Worten und Treuen, alles und jedes, was in unserer oben eingerückten Verschreibung wegen der ersten Verpachtung enthalten ist, auch …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…dasjenige, was jetzt in dieser unserer neuen Verschreibung einverleibt ist, in dieser zweiten Verpachtung ebenso wie in der ersten und wie bisher geschehen fürstlich, aufrichtig und unverbrüchlich zu halten
Und dessen zu desto größerer Sicherheit — und damit sie auch für den Fall, dass wir während der Zeit dieser neuen Verpachtung nach dem Willen Gottes mit Tod abgehen sollten, in allem desto gewisser sein mögen —
haben wir unseren freundlichen lieben Sohn, Landgraf Moritz, um steter, fester Einhaltung aller verschriebenen Dinge willen diesen unseren Brief neben uns auch unterschreiben lassen und ihnen ferner die nachfolgend verzeichneten Bürgen und Selbstschuldner gesetzt:
nämlich die Wohlgeborenen, unsere lieben Neffen [Verwandten] und Getreuen: Ernst, Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg; Ludwig, Graf zu Wittgenstein und Herr zu Homburg; Franz und Josias, beide Grafen und Herren zu Waldeck, Gevettern; …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…desgleichen unserem Statthalter Eckbrecht von der Malsburg, unserem Erbmarschall Georg Riedesel zu Eisenbach, unserem Landvogt an der Werra Johann Meysenbug, unserem Hauptmann zu Ziegenhain Eitel von Berlepsch, unserem Amtmann zu Rotenburg und Sontra Bernd Guden,
Reinhard von Boyneburg zu Bischhausen, Johann Adrian von Dörnberg, Georg von Schachten, Georg Diede, Georg von Pappenheim, Dietrich von Bergen und Hermann von Hundelshausen;
ferner aus dem Oberfürstentum an der Lahn: Burkhard vom Cram, Statthalter zu Marburg, Johann Riedesel zu Eisenbach, Rudolf Rau zu Holzhausen, Caspar Schutzbar genannt Milchling, Hauptmann zu Gießen, Johann von Linsingen, Landhofmeister, Johann Clauer, Hofgerichtsassessor und Obervorsteher der hohen Hospitäler;
Caspar Magnus Schenck zu Schweinsberg, Alexander Döring, Johann vom Scheuerschloss, Hermann von der Rabenau, Caspar von Breidenbach genannt Breidenstein und Lewenstein von Herzfeld zum Fleckenbühl; desgleichen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Eckbrechtenn — Vorname des Statthalters von der Malsburg nicht ganz sicher (historisch Eckebrecht von der Malsburg)
Bernntt Gudeln — Name des Amtmanns zu Rotenburg und Sontra unsicher gelesen; Zierstriche erschweren die Lesung
und aus dem Oberfürstentum: Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Frankenberg, Rauschenberg, Wetter, Biedenkopf, Battenberg, Homberg an der Ohm und Kirchhain.
Und wir, die jetztgenannten Bürgen und Selbstschuldner vom Grafen, vom Adel und von den Städten, bekennen hiermit öffentlich für uns, unsere Erben und Nachkommen,
wie es in der oben inserierten Verschreibung weiland unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipps hochlöblichen und seligen Gedächtnisses, von den Bürgen und Selbstschuldnern geordnet, gesetzt und gemeldet ist.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… auch an geschworener Eides statt, dass wir alles und jedes, was darin von ihnen, den Bürgen und Selbstschuldnern, vermeldet ist, für uns und unsere Nachkommen stet, fest und unverbrüchlich halten wollen und sollen,
und wir, die vorgenannten Bürgen und Selbstschuldner, haben unsere eigenen Siegel und Petschafte, und wir, die Städte, unserer Städte Siegel hieran gehängt.
Ösenn — Fruehere Lesung 'Losenn'; nach der Kapitelueberschrift PDF-S. 53 ('Von dem ösenn des Wildenn wassers') und 'gelöset' PDF-S. 57 als Ösenn gesichert
zureitenn — Lesung nicht ganz sicher; wohl 'zureiten' = zurichten/zubereiten
Lüffttörchernn — Lufttoerchen; Trennung Lüfft=Törchernn, Lesung der Endung nicht ganz sicher
Den ehrbaren und festen Wilhelm von Dörnberg, Jörg von Buttlar und Wilhelm von Bischoffshausen, dem ehrbaren und achtbaren Hermann Töber, Bürgermeister, und Conrad Iring, Ratsherr und Salzgraf,
erbietet sich Conradus Geyseler, unwürdiger Priester, Vikar des Aller-Apostel-Altars in der Heilig-Kreuz-Kirche zu Allendorf, Sohn eines armen Bürgers ebendort, zu allen demütigsten Diensten.
Da nun vielfach von den trefflichsten Pfännern eindringlich begehrt worden ist, dass der Bau und die Wiederherstellung des Salzbrunnens zu Sooden um ewigen Gedächtnisses willen schriftlich verzeichnet werde,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteallen himmlischen Bürgern zu Ehren, auch allen nachkommenden Pfännern zu Nutzen und zu steter Anweisung, solches zu tun, bin ich in guter Zuversicht viele Male ermahnt worden,
die nachkommenden Pfänner dann aus dem schriftlichen Muster und der Form des geschehenen und ausgeführten Baues eine gründliche, sichere Anweisung haben, ob sie ein Besseres und Bequemeres daraus wählen und übernehmen möchten,
auch sind jetzt viele schädliche und unnütze Kosten und Arbeiten entstanden, weil der Grund des Salzbrunnens mit seinem Werk den Pfännern unbekannt und unverzeichnet war – was künftig zu vermeiden ist.
Darum habe ich mich, durch die Wirkung göttlicher Gnade vom Begehren der besagten Pfänner bewegt, wiewohl unzulänglich,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
zuuerenndernn — Lesung nicht ganz sicher; auch zuuerbessernn denkbar
kiesenn — Anfangsbuchstabe k unsicher; kiesen (waehlen) passt zu erkieset auf Blatt 25r
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteunterfangen, den Bau und die Wiederherstellung des Salzbrunnens, so wie er von Grund auf entstanden ist, aufzuschreiben und zu übergeben,
jedoch fleißig und demütig bittend: Wenn jemand darin etwas Gutes und Nützliches erscheinen sieht und auswählt, möge er vor allen Dingen dem lieben Gott und seiner Mutter und Sankt Bonifatius dafür Lob und Ehre erbieten;
was er aber an Unnützem, nicht gut oder nicht aufs Beste Gesetztem darin finden würde, möge er meiner Unzulänglichkeit, Grobheit und Unerfahrenheit zurechnen, beurteilen, tadeln und verbessern,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite-undachtzig (1489), am Tag Unserer Lieben Frau Lichtmess (2. Februar), wurde von den Salzgrafen – damals Hans Iring dem Älteren und Hermann Touwir – samt den anderen Pfännern nach Meister Curt Mardorff geschickt,
und mit ihm verhandelt und übereingekommen – jedoch unter der besonderen Bedingung, dass er das Wasser aus dem Gewölbe ausschöpfen sollte, damit man an den Salzbrunnen gelangen könnte,
und mit der Werra und mit den Ausflüssen den Sohlgraben zu säubern, so lang und so tief, dass das Wasser aus dem Gewölbe sich damit nach Notdurft ausschöpfen und ableiten↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Touwir / Lower — Familienname des zweiten Salzgrafen unsicher; uebergeschriebene Korrektur Lower ebenfalls unsicher
Chunterans Huschennbecks — Personenname vor hobe nicht sicher lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seitekonnte. Dem wurde so nachgegangen, und als alles geschehen war – mit nicht geringer Arbeit und Kosten –, folgte das Wasser aus dem Gewölbe, und zwar merklich viel,
jedoch nicht so sehr, dass man in das Gewölbe hätte gehen können, weil der Sohlgraben sich nicht tiefer graben ließ, da ihm die Werra von unten entgegenkam und sich staute,
und so schöpfte er mit solcher Kunst das Wasser aus dem Gewölbe bis auf den Grund aus – was man nicht mehr für möglich gehalten hatte, es so vollständig auszuschöpfen –,
auch alle Feuchtigkeit und alles Gewässer in Sooden – in den Siedehäusern bei den Herden und in den Kellern – zog sich allesamt zum Gewölbe hin,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stauwete — Schreibung unsicher (staubete/stauwete); Sinn: staute sich
Als nun der vielgenannte Meister seine Kunst erwiesen hatte und das Gewölbe vom Wasser frei und geöffnet war, sodass man darin bis an den Born gehen konnte,
da beschieden danach, am Sonnabend nach Mariä Empfängnis in demselben neunundachtzigsten Jahr (1489), die vorgenannten Salzgrafen samt der Pfänner Edlen und Gemeinde Meister Kurt Mardtorff zu sich auf das Rathaus,
in der Absicht, seine getane Arbeit und Kunst zu belohnen, auch weiter mit ihm zu dingen und übereinzukommen, den Salzbrunnen instand zu setzen und seinen Gebrechen abzuhelfen,
die festen Junker – Junker Jörg von Buttlar der Ältere und Wilhelm von Bischoffshausen – sowie Heinrich Hartmann, unseres gnädigen Herrn Schultheiß, Burkhard Neuland, Bürgermeister, Conrad Jordan und Hans Schaffnicht, von wegen der Pfänner,
über die getane Arbeit, die er mit seiner Meisterschaft zu graben hatte, und das Gezeug, mit dem man das wilde Wasser vor dem Born gelöst (abgeschöpft) hat,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… verbleiben; jedoch sollen die Pfänner Holz, Seile, Taglohn und was sonst dazu nötig ist, vorstrecken; dafür sollen die Pfänner dem obengenannten Meister Curt 230 Gulden geben, dazu zwei Gulden Trinkgeld, zwei Malter Korn und ein Schwein im Wert von zwei Gulden und einem Ort (Viertelgulden).
Und derselbe Meister Curt gelobte und bekräftigte mit seinem Eid, den Pfännern treu und gewogen zu sein und die Pfänner ohne Gefährde und Arglist zu schützen.
Zur Beurkundung dessen sind von diesem Zettel zwei gleichlautende Ausfertigungen auseinandergeschnitten worden (Kerbzettel), eine für die Pfänner und die andere für Meister Curt, damit sich beide Seiten danach zu richten wissen.
Danach, im folgenden Jahr 1490, ließen die Pfänner auf den Rat des Meisters Holz fällen und vor die Böden (Siedehäuser) auf der Boderwiese fahren, so viel dem Meister … dünkte↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verandelagenn — Lesung unsicher; wohl 'vorstrecken/aufbringen' (verlegen), Wortform unklar
tranckgelde — nck-Ligatur schwer lesbar, aus dem Kontext 'Trinkgeld'
behelttet — Wort mit Zierstrich durch tt; Lesung unsicher, Sinn: 'mit dem Eid bekräftigt/beschworen'
Zureytenn — auch 'Zubereyten' denkbar; Sinn: Zurichten/Vorbereiten
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… nötig sein dünkte; und sie schickten nach Zimmerleuten zur Arbeit, die bis Ostern beständig gearbeitet und das meisterliche Gezeug (Gerät) bereitet haben.
Und unten am Boden hatte der Eimer ein rundes Loch wie ein Blasebalg, und vorn inwendig einen Windfang; davor war ein mit Blei beschwertes Leder (als Ventilklappe) gefasst.
Auch von oben herab, eine gute Spanne lang, war ein rundes Loch, einfach offen, ohne Windfang, damit sich die Eimer nicht zu voll füllten und, ohne viel zu vergießen, sich das Wasser bequem ausgoss.
Und die Eimer hingen alle miteinander an einer Kette; die hing oben über der Welle des Rades, und unten im Brunnen lief sie …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
kethen machtenn — Lesung 'machtenn' statt erwartetem 'machenn' unsicher; 'einen anndern kethen' so in der Vorlage
ann viel vergiessenn — Wortlaut unsicher; Sinn: ohne viel zu vergießen
leder — auch 'feder' lesbar; technisch ist eine bleibeschwerte Lederklappe (Ventil) gemeint
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… um eine runde dicke Walze, wie eine Tonne; dieselbe Walze war im Brunnen von beiden Seiten gefasst, zwischen zwei breiten Leiterbäumen, und lief mit der Kette um.
Das andere Gerät war ein grober runder Teller mit einem Scheibenstiel und mit zwei Kränen (Handhaben), womit man den Ton, den Dreck und den Schutt, der um den Brunnen war, mit großen Zubern ausschöpfen (ösen) sollte.
Diese Zuber waren am Boden mit eisernen Kloben und Klappen so gemacht, nach der Art, wie die Eselskörbe gemacht sind, in denen man den Mist hinausführt.
Das dritte Gerät war eine Schneidemühle (Sägemühle), die der Meister gegenüber dem Zelgenhaus bei Gunterams Hof setzte; und er leitete die Werra von oben in der Aue herab auf die Schneidemühle.
Nämlich zum Ersten hatte der Meister große Kästen aus Dielen gemacht, wohl zusammengefügt und bereitet; von diesen standen zwei beim Brunnen und der dritte im Teich.
In diesen Kästen sollte die Sole gefasst und aufbewahrt werden und sodann fortan aus dem Kasten in die Gerinne zu den Böden (Siedehäusern) ausgeleitet werden.
Danach richtete der Meister das Rad auf dem Brunnen auf, auf einer Säule; die hatte oben ein Kreuz, und die Säule stand mitten im Brunnen auf dem Kiesgrund.
Und während all dieser Arbeit lag man nicht mehr als eine Woche kalt (ohne zu sieden); das war die Woche des Sonntags 'Respice' I – aus der Ursache, dass die Kette, an der die Eimer hingen, dreimal zerbrach.
Auch waren zwei Feiertage in derselben Woche, nämlich Peter und Paul (29. Juni) am Dienstag und Unserer Lieben Frauen Tag Visitationis Mariae (2. Juli) am Freitag; dadurch mussten sich die Leute gedulden.
Aber in der Woche danach, 'Dominus illuminatio', wurden zweiundvierzig Werke (Siedegänge) gesotten, und so wurde fortan gesotten, dass es an keinem Salz fehlte.
Es waren auch aus allen Pfännern acht zu Baumeistern gekoren (gewählt), die damit zusammen mit dem Baumeister Curt den Bau anweisen, bestellen und versorgen sollten.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Casselmann, Henrich Lawir, Hans Breule, Henrich Gundelach und ich, der allergeringste und untauglichste Priester Conradus Geyseler.
Hierauf, am Montag, dem zweiten Tag nach St. Ulrich (4. Juli), brach der Meister die Decke des Brunnens auf, gegen die Anzucht (den Abzugsgraben) bei Lucas Beltzers Hof hin, sodass …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Lawir — Personenname nicht sicher (Lawer/Lauwer?)
aller schlemst, vnnd vnntuegest — Demutsformel Geyselers ('geringster und untauglichster'); Lesung 'schlemst' unsicher
itzundt guth — Beiname oder Zusatz zu Gundelach; Lesung und Bedeutung unsicher
exaudi secundo — Sonntagsname nach dem Introitus 'Exaudi'; Zählung 'secundo' unsicher
Culde — Personenname nicht sicher (Culde/Kulde?)
Beltzers hoff — 'hoff' mit Zierstrich; Name Beltzer nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ist die erste Abzucht am Gewölbe, und am Sankt-Alexius-Tag [17. Juli] kam man so weit voran, dass die Sole aus dem Brunnen in die Abzucht in das Gewölbe fließen konnte,
und so viel Sole, wie die Ader trug, floss in die Abzucht über die Sole, die man mit dem Rad ausschöpfte in die Böden [Siedehäuser] und Basten, um sie zu sieden.
Weil das Werk abgetragen war, bis auf die Höhe des Ausflusses in die Abzucht, wurde dagegen der Berg alsbald ringsum gefasst [abgestützt], zur Vorsicht.
Der Meister machte auch das vierte Gezeug, um den Brunnen zu ösen [auszuschöpfen]; das waren Pumpen, in der Absicht, dass er damit die Sole über den Ausfluss mit Gewalt heben und ösen wollte; auch als der↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
bastenn — Lesung unsicher; Gefäßbezeichnung, vielleicht auch 'kastenn' zu lesen
Am Dienstag nach ‚Dominus fortitudo‘, das war der Dienstag vor dem Marien-Magdalenen-Tag [22. Juli], setzte der Meister die Pumpen in den Salzbrunnen, gegen die Abzucht hin, wo der Brunnen den Ausfluss hatte.
Am Sonnabend darauf — es war der Sankt-Jakobs-Abend [24. Juli] — hatten die Pfänner alle Sieder zu den Sooden gebeten, an den Pumpen zu arbeiten, um den Brunnen zu ösen und zu säubern, und gaben ihnen insgesamt eine Tonne Bier, Wecken und Käse.
Und so wurde vor Mittag der Brunnen ausgeöst, so dass er zwei Fuß tief Sole hatte, und währenddessen und alsbald wurde auch um den Brunnen herum geräumt, an↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
noch volnstenndigk — 'noch' auch als 'nach' lesbar; 'that' wohl für 'hatt'
austossenn — Lesung des Überschriftworts; gemeint ist das Ausschöpfen (Ösen) des Brunnens
zun Sodenn — Präposition schwer lesbar, Sinn: zu den Sooden
Als aber die Sieder das Bier ausgetrunken hatten, verschlich sich einer nach dem anderen von der Arbeit zu den Badestuben, und so gewann der Brunnen wieder die Oberhand,
und was vom Volk noch bei der Arbeit blieb, wurde auch bald müde und ließ ab, so dass nach Mittag kein Fleiß mehr auf das Ösen oder Säubern verwendet wurde.
Es mochte wohl daran liegen, dass niemand von den obersten Pfännern da war, der zu der Zeit ein Aufsehen [die Aufsicht] hatte, der das Volk angesprochen und zum Ösen ermahnt hätte.
Danach, am Sonntag ‚Omnes gentes‘, der der Sankt-Jakobs-Tag war [25. Juli], wurde angeordnet und bestellt, dass die Sieder sieden sollten, und in derselben Woche↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
kein vleis — 'vleis' (Fleiß) nicht ganz sicher; erster Buchstabe des Zeilenanfangs 'kein' mit Strich, wohl Zierstrich
[gestrichen: bothenn] — Das gestrichene Wort ist unsicher zu lesen (bothenn/bethenn); Strich könnte auch Zierstrich durch th sein, dann wäre 'die newenn bothenn' (die neuen Bütten/Böden) zu halten
und dasselbe Gezeug wurde mit dem Rad umgetrieben, an dem die vierzehn Eimer hingen, so dass dasselbe Ösegezeug erst am Freitag nach ‚Suscepimus‘, dem Tag Sankt Sixti [6. August], fertig wurde.
Danach, am Montag ‚Ecce Deus‘, der der Vorabend von Sankt Laurentius war [9. August], wurde zum zweiten Mal versucht, den Brunnen mit allem Gezeug zugleich zu ösen,
so dass vor Mittag der Brunnen bis auf den Grund gesäubert und ausgeöst wurde, damit der Meister vollkommen über den Grund Bescheid wissen und sein neues Werk danach zu setzen wüsste,
sondern sie waren schlicht auf den harten Kies und Grund des Brunnens gesetzt, und zwischen den acht Säulen dicke eichene Bretter, eins in das andere genutet,
Und als der Meister am Mittag das Volk von der Arbeit des Ösens entließ und zum Essen freigab, da gaben die Pfänner dem Volk ein halbes Fass Bier, Wecken und Käse zur Genüge.
Es wurde auch alsbald am Brunnen von den Pfännern mit dem Meister beraten und beschlossen, dass man mehr Zimmerleute heranschicken sollte, um die Schwellen mit ihren Säulen bald zuzubereiten, um des guten Wetters willen;
Er ist auch im Boden eben; man kann auch keine Höhle oder kein Loch bemerken, aus dem die Ader entspringt, sondern die Sole dringt durch den harten Kiesel heraus gleich wie Wasser durch ein Sieb.
Die Sole quillt auch nicht auf wie ein Quellbrunnen, sondern die Sole gibt sich durch den Kiesel aufwärts, der Luft entgegen, und steigt nach ihrer Kraft,
und so gut, wie der Grund von Natur aus Salzwasser trägt und gibt, so gut ist auch die Sole, und man kann die Sole über ihre Natur hinaus nicht besser machen;
Käme die Sole aus dem Meer, so müsste sie sich ja hindurchdrängen durch dazwischenliegenden Stein und Erdreich, und solche↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gesöhre — Wort unsicher gelesen; gemeint wohl schlammige Ablagerung ('Gesöhr/Sohr')
wermelt — Verb unsicher; Sinn: quillt/sprudelt auf
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…durchdringung macht Salzwasser süß, so wie es auf der Seefahrt die Schiffsleute machen: Wenn sie kein Süßwasser haben, um damit auf den Schiffen zu kochen, dann werfen sie eine leere, zugespundete Tonne, an einer Leine an das Schiff gebunden, in die gesalzene See oder das Meer;
so dringt das Nasse in die leere Tonne ein, und so entsteht durch das Durchdringen in der Tonne süßes Wasser, das die Schiffsleute zum Kochen und Trinken gebrauchen können.
Vermag nun die Durchdringung durch ein Brett an einer Tonne so viel, dass selbst Salzwasser des Meeres zu süßem Wasser wird, um wie viel mehr geschähe das, wenn das Meer von ferne bis hierher durch große Berge, Steine und Erdreich quellen und durchdringen sollte.
Darum schreibt man solches billig und pflichtgemäß der großen, besonderen Gnade Gottes zu, dass die Natur in dieser Gegend durch Gries, Geschiebe und Kiesel hindurch dem Grund Salzwasser bringt und zuträgt; und wir wollen dafür auch allezeit Gott danksagen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…dass an der Seite, die gegen Mittag, nach Südosten, sieht, eine beachtliche Ader entspringt und durch das Geschiebe und den Kiesel hell und klar im Brunnen hervordringt;
und als man diese Ader kostete, hielt man sie dem Geschmack nach für die schärfste Sole, verglichen mit der übrigen Sole im Brunnen, wenn sie sich darin sammelt.
Am Dienstag nach 'Ecce Deus', dem Sankt-Laurentius-Tag, richteten die Baumeister gegen Abend eine Kollation (einen Festschmaus) aus, mit Wein und Einbecker Bier und guter Kost, für den Meister Kurt Wardtorff, seine Hausfrau und die Zimmerleute,
Am anderen Tag darauf, dem Mittwoch, Sankt Tiburtius' Tag, begannen die Zimmerleute an den Schwellen und Säulen zu arbeiten, mit denen der Meister im …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Churte Wardtorfft — Name des Meisters unsicher gelesen; Zierstrich durch die Endung erschwert die Lesung
Warthenn — Amt/Personengruppe 'Warthen' nicht sicher gedeutet
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…Brunnen sein Werk einsetzen wollte, und zwar so, dass er die Schwellen dem Boden entsprechend in ein Achteck brachte, mit acht darin eingezapften Säulen.
Und überall dort, wo eine der acht Ecken wechselt und zusammenstößt, ist darauf ein dickes Eichenholz mit vier hölzernen Nägeln aufgenagelt; vier davon sind stark eingetrieben, und die anderen vier schräg(?) vorgebohrt und eingeschlagen.
Oben in jedes Holz ist ein Zapfloch gemacht, in dem die Säule steht und eingezapft ist; und die acht Säulen sind oben ebenfalls in einen großen, mächtigen Reif eingezapft, und mit dem Reif sind alle acht Säulen zusammengeschlossen.
Auch auf halber Höhe sind die Säulen durchlöchert, jeweils vier oder viereinhalb Fuß ein Loch vom anderen entfernt, und darin sind starke Knebel oder Pflöcke eingeschlagen; auf ihnen ruhen die Reife, mit denen das Werk gefasst und gebunden ist.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…die Pumpen und alles andere Ziehgezeug wieder ab und brachte es aus dem Brunnen heraus, sodass es schien, als wolle er den Brunnen nicht mehr ausschöpfen;
Vielmehr wollte er, nachdem er den Grund besichtigt hatte und sein Werk fertig geworden war, die Schwellen mit den Säulen auf dem Wasser zusammenfügen, sie so auf den Grund absenken und danach auch das Werk im Wasser hineinsetzen.
Am Sonnabend darauf, dem Vorabend Unserer Lieben Frau Himmelfahrt, und auch am Montag danach ließ der Meister die Schwellen, Säulen und Reife, und was zum Werk gehörte, zum Brunnen führen.
Desgleichen brachte er dort am Montag nach Mariä Himmelfahrt, oder nach 'Dum clamarem', die Schwellen in den Brunnen und zapfte die Säulen darin ein, auf dem Wasser, das heißt der Sole des Brunnens.
Und am Dienstag, der Oktav des Laurentius, senkte er die Schwellen mit den acht Säulen auf den Grund und schloss die Säulen oben mit dem Reif oder den Latten zusammen.
Am Donnerstag darauf um die Vesperstunde begann der Meister, die Bohlen in den Brunnen hinabzulassen und einzusetzen; die Arbeit währte bis zum Montag nach 'Deus in loco', dem Vorabend von Sankt Bartholomäus.
Da stand das Werk fertig, gesetzt und bereit, mit all seinen Bohlen und Reifen innen und außen — abgesehen vom Gedämme und von den obersten Reifen, die oben auf dem Werk noch angebracht werden sollten.
Man fand auch bei dem alten Werk im Grund ein gutes, festes Gedämme aus guten, festen Eichenbohlen, viereckig gemacht, nahezu zwei oder zweieinhalb Fuß vom Werk entfernt, worüber man sehr erfreut war.
Es wurde auch weiter besser befestigt, mit Riegeln und Bändern, damit es den Berg unten mit Gewalt zurückhalten konnte; und dasselbe …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Bei dem neuen Werk und dem Gedämme wurde der Grund mit Moos und mit Ton gefüllt, hart zusammengestoßen und festgetreten und aufs allerfesteste gedämmt.
Auch unterdessen, während man so dämmte, arbeitete der Meister mit den Zimmerleuten an den Abzüchten (Wasserabzügen), räumte von oben her zu, fasste den Berg ein und erneuerte den Umgang, mit den Lichtlöchern oder Abzüchten.
Der eine Reif, der engste, sollte gänzlich innen auf den Grund gelegt werden, ebenso wie die Schwellen; er blieb drei Fuß hoch aufwärts stehen, und so wurde es, als er eingesenkt wurde, für das Beste befunden.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteeine Hand breit weiter ist; der ist auf die Schwellen gelegt, und zwischen den zwölf Reifen sind die Bohlen unten in den Grund gesetzt und einen halben Fuß tief in den Grund eingerammt;
danach sind die anderen fünf Reifen aufwärts getrieben, je einer vier oder viereinhalb Fuß über dem anderen, und liegen auf den Pflöcken, die in die acht Säulen eingearbeitet sind; und der achte Reif beschließt oben die Säulen;
und so steht das Werk unten eng und oben weit, mit acht Säulen und Schwellen befestigt, sodass es weder nach oben ausweichen noch nach innen treten kann — wegen der zwei Reifen, die von innen an die Bohlen eingestückt sind;
Auch ist dieses Werk im Grund zwei Fuß weiter, als das alte Werk war, und oben vier Fuß weiter — wie es auch für das Werk vorgesehen war. So werden die Reifen oben einer auf den anderen gelegt und das Werk so erhöht.
Der Meister gab den Rat, dass man dem Born einen Abgang (Überlauf) mache, wenn er auf seinem höchsten Stand wäre, damit ihm die Last keinen Schaden brächte.
Denn der Meister befürchtete: Wenn der Born zu schwer belastet würde und oben keinen Abgang hätte, dass der Born dann unten im Grund ausbrechen könnte.
Dies billigten viele der Pfänner und folgten dem Rat; es erschien auch ihnen nützlich, unschädlich und gut, und so wurde es von den Baumeistern und Pfännern am Montag nach Ägidii [nach dem 1. September] zu machen beschlossen.
Nun ist der Abgang folgendermaßen eingerichtet: Dort, wo die Sole im Born am höchsten gestiegen ist, einen Fuß tief darunter, ist ein Loch durch die Bohlen am Werk gebohrt,
und von der Außenseite des Werks ist vor das Loch eine Rinne gelegt, in ein viereckiges, dickes Eichenholz gehauen und oben gut abgedeckt mit einem eichenen Deckel, der aus demselben↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Höchstenn — Lesung des Überschriftworts nicht ganz sicher (Höchstenn/Hochstenn); gemeint ist der Höchststand des Borns
der Pfenner viel bestundenn — Lesung 'viel bestundenn' unsicher; Übersetzung sinngemäß 'billigten viele'
Und so liegt die Rinne vor dem Loch auf dem Ton — aus dem Grund, dass, wenn sich der Ton nach vielen Jahren zu setzen begänne, sich die Rinne mit dem Ton ebenfalls setzte und kein Hohlraum dazwischen entstünde.
wenn die Rinne oder ein Brett vorn mit dem Kopfstück in den Bohlen läge und sich dann der Ton senkte, dass es dann zwischen der Rinne und dem Ton leer und hohl würde und die Rinne so durch die Luft verfaulte und schadhaft würde.
Der Meister meinte auch: Wenn die Sole zwischen den Bohlen und der Rinne tropfte und so dabei einsickerte oder abgeseiht würde, brächte das keinen Schaden,
Die Sieder wissen auch aus voller Erfahrung, dass Solwasser schwerer ist als wildes (süßes) Wasser; und wenn wildes Wasser in die Sole gemengt ist, so ist die Sole unten und das wilde Wasser oben.
Und sie meinen, dass der Abgang auch dazu nütze sei, dass das wilde Wasser oben durch den Abgang abfließe und unter dem Abgang die reine Sole allein in ihrer Güte bleibe.
Ob sich nun das Salzwasser und das süße Wasser so schnell voneinander scheiden, dass das eine unten bliebe und das andere oben — das hat man nicht überzeugend bewiesen.
Der Umgang liegt mit seinem Grund sechsthalb (fünfeinhalb) Fuß höher als der Grund des Borns und ist nach oben mannshoch, sodass man darin gehen kann, und↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Söder — Lesung nicht ganz sicher; gemeint sind die Sieder (Salzsieder)
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund fünf Fuß breit; und in dem Umgang, zum Born hin, fand man eichene viereckige Säulen stehen, die von unten an bis oben hinaus reichen.
desgleichen auch gegenüber; je zwei Pfähle sind gegeneinander oben abgedeckt (verbunden) mit einem eichenen Balken, darauf sind grobe eichene Reifen zu beiden Seiten gelegt;
Auch hat der Umgang oben hinaus drei Luftlöcher, die man Abzuchten nennt: das erste ist vor dem Gewölbe, das andere gegen den Berg, das dritte gegen das Licht.
Durch diese Lichtlöcher oder Abzuchten bekommt das Wasser von den Dächern, und auch was an Sole auf dem Born vergossen wird, einen Fall in den Umgang, wird weiter in das Gewölbe gekehrt und ausgeleitet und hat so seinen Ausfluss.
Man fand auch in dem Umgang zwischen dem ersten und dem zweiten Lichtloch eine Quelle; das war Sole oder Salzwasser im Fluss, ganz von eines Armes Dicke.
Auch darüber, beim zweiten Lichtloch zur rechten Hand und weiter aufwärts, fand man einen Fluss wilden Wassers; derselbe entspringt über dem dritten Lichtloch zur rechten Hand, drei Schritte [entfernt].
Und einen Schritt weit darüber fand man das Ende des Umgangs; dasselbe Ende war unter dem obersten Balken zugelegt mit Buchenhölzern, und↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Luchtlöcher — Erster Buchstabe L/T mehrdeutig; 'Luchtlöcher' (Luftlöcher) nach Kontext, in der Überschrift 'leuchtelöchernn'
gekart — Lesung unsicher; verstanden als 'gekehrt' (geleitet)
vnnter dem bestenn balckenn — Lesung 'bestenn' unsicher, evtl. Schreib- oder Leseform für 'obersten'
Damit man jedoch mehr und weitere Kenntnis gewinnen konnte, ließ man in die vierte Abzucht einfahren, die zur linken Hand liegt, wenn man im Gang zum Brunnen geht.
Und man ließ sie räumen und säubern, um zu besehen, ob sie im Grund irgendwo einen Umgang hätte, und um dabei prüfen und beurteilen zu können, ob der Umgang in früheren Zeiten weiter gereicht hätte.
Seit dreißig Jahren bis heute klagten die Sieder über den Brunnen, dass die Sole gering und untauglich sei und dass das wilde Wasser an der Sole einbreche,
so dass sie zum Salzsieden viel mehr Holz verbrennen mussten, als sie es in früheren Zeiten getan hatten, weshalb sie nicht zurechtkommen konnten, sondern zusetzen mussten.
Nachdem sie solche Klagen lange und vielfach von ihnen gehört hatten, unternahmen es die Pfänner, das Gewölbe auszuschöpfen, damit sie erfahren könnten, wie es damit stand.
Indes war da einer namens Schwellenberg, Bürger zu Witzenhausen, der sich vermaß, eine Kunst (ein Pumpwerk) vor dem Gewölbe zu bauen, mit der er das Gewölbe auszuschöpfen meinte — nämlich ein Rad mit vielen Eimern.
Und trotz vieler Kosten und Arbeit wollte das Gezeug und die Kunst das Gewässer nicht hinausschaffen, und es war ganz umsonst geschehen — Kosten und…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Jnnbreche — Wortmitte schwer lesbar; Sinn ›einbräche‹
ösenn — ›ösen‹ = Wasser ausschöpfen; Lesung des diakritischen Bogens ziemlich sicher
Und als man dasselbe auch so versuchte, fiel das Gewässer so weit aus dem Gewölbe ab, dass man im Wasser auf den Bohlen, bis an die Knie reichend, waten und so zu dem Gedämme kommen konnte, das um den Brunnen ist.
Und um vieles Geschehene — wie zuvor hinlänglich berührt — ruhen und dahingestellt sein zu lassen: Es geschah, als man das alte Werk ganz abgebrochen und den Brunnen ausgeschöpft hatte,
Man konnte auch keines Gebrechens im Brunnen gewahr werden, und doch floss gleichwohl im Umgang der Abzucht die Sole wie zuvor ihren Gang in das Gewölbe.
Die anderen sprachen, es sei die Sole aus dem Brunnen und komme, durch die heimlichen Schliche des Grieses außen aufgestiegen, in den Umgang der Abzucht.
Es geschah dabei auch mit Fleiß, dass man die Sole der Adern im Umgang gegen die Sole prüfte, die im Brunnen ist; und sie wurde als übereinstimmend erkannt, an Güte, Geschmack und Substanz ohne allen Unterschied.
und als man an die zweite Zucht oder das Lichtloch gegen den Berg kam, wo man ja meinte, dass der Schaden sein sollte und sich zeigen würde, da fand man die besondere Ader stark gehen und fließen,
Dass aber die Sieder klagten, das wilde Wasser komme in den Brunnen, das mochte wohl daher kommen, dass das Gewölbe mit Steinen meisterlich zugedeckt war,
Da nun dieselben Quellen süßes Wasser führen, haben sie sich durch heimliche Gänge in den Grund geholfen, in den Gries des Brunnens, und sich so mit der Sole im Brunnen vermengt.
Das zeigte auch folgendes Zeichen: Wenn das Gewölbe nicht seinen ganzen Ausfluss hat, so dass sich das Gewässer in den Abzuchten sammelt, dann wird man sichtlich gewahr, dass die Sole im Brunnen höher steigt,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… die Anzüchte …(?) — da war die Sole im Born so gut, dass die Sieder zum Teil bekannten, dass sie viele Werke gesotten hatten, ohne jeden Zusatz, mit purer roter Sole,
Wenn aber das Gewölbe voller Wasser ist, so dringt das Wasser zum Born hin und mengt sich mit der Sole; und daher kommt die Klage der Sieder, dass die Sole nicht gut sei.
Wenn darum die Quellen und Wasseradern im Umgang des Borns gefunden werden, soll darüber niemand erschrocken sein und sich auch keine Sorge dabei machen;
denn sie kommen nicht aus dem Born, sondern sind außerhalb des Borns eigene, besondere Quellen und zeigen sich an mehr Stellen, als man ihrer bedarf,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
angezüchte Ösete — Satzanfang von voriger Seite; zweites Wort trotz Vergrößerung nicht sicher lesbar (Ösete/Öfete?), Anschluss unklar
wercke — Lesung unsicher (wercke/wercker), Zierstrich durch ck erschwert Lesung
beiße — Wortbedeutung unklar, wohl 'Zusatz/Zubuße'
aigen sich ann mehr enndenn — Lesung 'enndenn' (Enden = Stellen) nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund deshalb bedarf der Born auch keines Baues; und wenn die Anzüchte (Abzugskanäle) und der Umgang einfielen oder schadhaft würden, so kann und mag man sie wiederherstellen, ohne Schaden für den Born und seine Werke.
Hätten die Pfänner zuvor so viel von diesem Unterschied zwischen dem Born und dem äußeren Gequell gewusst, so wäre ihnen am Born und seinen Werken kein Bau zu tun nötig gewesen,
und wenn dadurch die Sole im Born auch nicht so hoch steigt↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
infiele — Lesung einfiele/infiele
Mann bedarff auch sich alzeitt kerenn — Negation ('nicht') fehlt im Original, ist aber vom Sinnzusammenhang gefordert; nach 'alzeitt' gestrichenes bzw. verziertes Zeichen
Innschleuffet — Lesung des Wortanfangs unsicher (Inn-/Imm-), Bedeutung 'einschlieft/einschleicht'
Am Freitag, Sankt Remigius' Tag [1. Oktober], wurde der Umgang von den Zimmerleuten fertiggestellt, so dass man ihn bis zu dem Ende zufüllen konnte, wo er über der dritten Abzucht wendet.
Es geschah auch, während man am Born baute, dass die Sieder den Bau schmähten und wie zuvor über die Sole klagten, dass sie viel Holz verbrennen müssten.
dass sie aber mehr Holz verbrennten, das komme daher, dass sie größere Werke sieden — und sieden müssten, wollten sie ihre Ladeleute bei sich behalten.
Am Sankt-Severus-Tag [22. Oktober], in der Woche 'Salus populi', und die acht Tage danach brachte der Meister das Gerüst vom Born und auch das Rad mit seinen Eimern,
Und das Hebezeug ging am Allerseelentag [2. November] an, auch die Nacht hindurch, und es wurde ganz unzulänglich(?), so dass die Sieder und Gießer darüber klagten und …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… den Pfennern; sie wurden aber einig, den Born zu bauen, und dass sie ansehen wollten, wie das erste alte Werk beschaffen gewesen war – wie davon zuvor die Rede ist, bei der anderen Ösung (Ausschöpfung) des Borns –,
und dass man darin bis auf den Grund einen Reifen auf den anderen legte, verzapft, bis oben hinaus, auf solche Weise, wie jetzt das Werk von oben bis auf den Boden gleichförmig geworden ist.
Und wenn der Born mit einem solchen Werk gefasst würde, so hielte das ewig, mit geringen Kosten, und jeder Zimmermann oder Werkmeister kann das …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Ösunng — Lesung des Fachworts (Ösung = Ausschöpfen des Borns) nicht ganz sicher
gewerbenn — frühnhd. Gewerbe = Vorbringen, Antrag; Lesung wahrscheinlich, aber nicht sicher
Seuhlenn — Schreibung unsicher, auch als Seuchlenn lesbar; gemeint sind Säulen
Krömlingenn — Fachwort (gebogene Eichenhölzer); Anfangsbuchstabe K nicht ganz sicher
Es wurde auch von dem Meister und den Pfennern beraten, dass man den Umgang des Borns mit Ton gleich und eben machen und Pflöcke hineinschlagen sollte, einen neben den anderen,
damit so auf den Pflöcken das wilde Wasser und auch die Sole, die auf dem Born von den Gießern vergossen wurde, in das Gewölbe abflösse und nicht um den Born stehen bliebe,
Man ist auch dadurch gewahr geworden, dass die Quellen des wilden Wassers und die Adern der Sole, die sich in dem Umgang hervortaten und armdick ergossen, …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verschlisze der Modt — Lesung von verschlisze (sich verziehen/abnutzen) und Modt (Schlamm, Moder) unsicher
armes dicke — Lesung armes dicke = eines Armes Dicke (armdick); nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… durch das Einschlagen der Pflöcke verdämmt und vermindert worden sind, so dass sie kaum zwei Finger dick jede für sich ausfließen; und deshalb konnte man mit trockenen Füßen auf den eingeschlagenen Pflöcken umhergehen.
So ist fortan, nach all dem getanen Bau, nichts mehr vor allem nötig, als allein, dass man den Sohlgraben in Stand halte und so tief zu Grunde arbeite,
dass das Gewässer, das in dem Umgang und auch in dem Gewölbe quillt, nicht stehen bleibe, auch nicht zum Born zurückfließe, sondern seinen Fall und Ausfluss im Grund auf den Bohlen im Gewölbe in den Sohlgraben haben möge.
Wenn der Sohlgraben so in Stand gehalten wird, so hat und behält man einen guten, gesunden Salzbrunnen mit unvermengter Sole in ihrer natürlichen Kraft und Stärke, ohne alle Vermischung mit wildem Wasser.
Unsichere Lesungen
Bolenn — wohl Bohlen; Anfangsbuchstabe auch als S lesbar (Solenn)
So hat Gott bei diesem Bau besondere Gnade erwiesen, wofür sich wohl besondere Danksagung gebührt: zum ersten für das günstige Wetter, da die Arbeit des Wetters halber keinen Aufschub erlitten hat;
zum anderen für das gute Gesöde (Siedeergebnis), da des Bauens halber kein Schaden gespürt wurde, außer eine Woche um den Sonntag „omnia“ [Lesung unsicher];
und das Sieden war den Sommer über so trefflich, dass man sich seit dreißig Jahren nach altem Gedächtnis an kein größeres Sieden zur Sommerszeit erinnerte;
zum dritten für die besondere göttliche Vorsehung und Bewahrung, so dass kein Mann oder Mensch an seinem Leib Schaden genommen hat in aller Gefährlichkeit, die sich zuweilen begeben hat.