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Das Werk der Reihe nach
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Miscellanea Conuolut, Supplicatio Georgenn Behmenn, an den Churfürstenn zu Branndennburgk, darinnenn er allerley beschwerung, so im im Saltzwergk Bodenn wiederfahrenn, geclagt, vnd sich ann den Lanndtgrauenn zu Hessenn, zuuerschreibenn, vnderthenniglich gebettenn hat, Anno 51. Vorschrifft des Churfürstenn zu Branndennburgk, vor Georgenn Behem, ann Ltgn1[?] zu Hessenn Anno 51. Der Beuelchhaber zum Bodenn Jegenn bericht, vff Georgenn Behmenn vermeinte Supplication, Der Pfenner2 zum Bodenn Jegenn bericht, Verzeichnus vnnd außzugk wieuiel werck zuner[?] Bodenn gesottenn seindt ab Anno 41. ad 49. darinnenn außführlich bewiesenn wirdt, das mann Georgenn Behmenn — 142 fl. 20 alb 10 hlr3[?] schuldigk bliebenn. Heimbgelassene Rethe des Churfürstenn zu Bran=
Miscellanea. dennburgk, schreibenn ann Stadthalternn vnd Räthe zu Cassell, Georgenn Behmenn wegenn, Anno 52. Johann Bartholmes vnnd Christoff Hombergk schreibenn ann Jost Berbernn, Georgenn Behmen halbenn, Anntwort vff Georgenn Behmenn geschwister Supplication anno 57. den 29. Octobris. Churfürst zu Branndennburgk schreibt ann Herrn Philipsenn Lanndtgrauen zu Hessenn, vf eingelegte Supplication Hannsenn Behmenn, anno 57. Conuolut. V. g.f. vnnd Herr schreibt ann die Beamptenn zum Bodenn vnnd Beylstein, das sie den Körnbergk nicht alle, sonndernn ann gewissen orttern außhauenn soltenn, anno 59. Vnnser g.f. vnnd Herr schreibt benebenn Innliegender Supplication der vonn Wannfriedenn wegen, belanngenndt den Mölnbergk, wollen denselbigen
Miscellanea. nicht annehmenn, sagenn alle Geholtz vmb Wannfriedt her sey Ihr, dann sie dieselbenn bis vf die zeit, mit auffsetzung leibs, lebenns, guts vnnd bluts erhalttenn, anno 59. Vnnser g.f. vnnd Herr schreibt ann Jost Berbernn, M. Hanns Wetzels1[?], vnnd Henckell Ihenern2[?] halbenn, begert sfgl.3[?] zuberichttenn, anno 60. Zwey schreibenn Vg.f. vnnd Herrnn, belanngendt die — 1300 Klaffter Knüttell zu Heringen, befihlet, das dieselbenn verkaufft werden sollen, Anno 60. Noch ein schreibenn gedachter Knüttell halbenn, vnnd das Jost Berber mit Georgenn von Harstall, vmb Holtz vfs wohlfeilest hanndelenn solle. Conuolut, Abscheidt zwischenn Braunschweigk vnd Hessenn, belanngenndt den Weserstromb, vffgericht, anno 1509. Die Stadt Höxer schreibt ann Jost Berbernn der Saltz=
Miscellanea. bezahlung wegenn anno 54. den 26 Julij. Diebs[?] Schreindteisenn[?] schreibt vor Hartmann Bölernn, Ihnenn zum Zölner in Bodenn vfzunehmenn anno 65. Supplication Clausenn vonn Fahrennbach, wieder Hülsingenn, eines Meyer guts wegenn zu Wengershausenn, Weding2[?] Zettell des newenn Kunstbaus halbenn, subscripserunt Jost Berber, Johann Rhenanus, vnnd Christoff Hombergk. Copia eines schreibenns, darin begert wirdt, das Magister Moth3[?] Christoff Hülsings Lehennbrieffs abschrifft, vberschickenn wolle. Anno 67. Diederich Rambskopff Schultheis zu Creutzburgk, schreibt Rhenano vnnd Georgenn Berbernn, begert das sie vmb gebürliche bezahlung Jederzeit gnugsamb saltz naher Creutzburgk verordenen wollenn. Anno 76. 21 Junij.
Unsichere Lesungen
Z. 3: Diebs Schreindteisenn — Personenname unsicher
Miscellanea. Lanndtvogt schreibt ann Rhenanum, des Hauses Hannstein wegenn, begert bericht, das mann Lippoldt vonn Hannstein vf einenn gewissenn ort bescheidenn solle, Anno 71. den 11[?] Julij. Alle Beamptenn zum Bodenn schreibenn ann v.g.f. vnd Herrnn, belanngenndt den vorgeschlagenen Wasserbaw, den Werrstromb also zu zwingenn, das Jederzeit die Schiff vff vnnd abgehenn, haltenns für vnmuglich, Anno 59. Verordenung V.g.f. vnnd Herrnn L. Philipsen zu Hessen, belanngenndt den letztenn Bronnennbaw, das man ein zeitlanng die Sohl auß dem Bronnenn hebenn solle, das Christoff Hombergk eine newe Kunst erdenckenn möge, wie mann die Sohl Jederzeitt außenn Bronnenn hebenn könne, vnnd das sechs Pompenn vffer wasserkunst gehaltenn werdenn, das die Söder zwischenn Osternn vnnd Pfingstenn vleissigk sollenn siedenn, das Saltz vfgeschütt
werde, vnnd das Rhenanus mit seiner Kunst vortfahrenn solle. Anno 1559. Verzeichnus aller Geholtz im ampt Ludtwigstein, Wanfriedt vnnd Eschwegk, vf beuelch vnsers g.f. vnnd Herrnn L. Philipsenn annotiret. Copia eines offenenn Patenten, welcher maßen die Furstenn zu Sachssenn, mit v.g.f. vnnd Herrnn zu Hessenn der Holtzflös wegenn, sie frey passiren zu lassenn, verwilligt. Subscripserunt Johann Friderich der mitler manu propria. D. Christianus Brugk1[?] Cantzlar. Collationatum per Christianum Harsach2[?], auscultirt Johannes Weÿser Notarius, de nouo recognouit Johann Schelhase Notarius publicus Anno 62. Acta Sodenn anno 61. den 28. ——3 29. vnnd 30. Januarij. Hermann vonn Vffelnn begert zwo Pfann Saltz vom Rhenano, anno 79.
Ludtwigk Graue zu Nassaw, schreibt ann Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell, begert etlich Saltz, anno 73. den 8. Septembris. Hanns Wilhelm vonn Bischoffshausenn vorschlagk betreffendt den wechssell zwischenn v.g.f. vnnd Herrnn vnnd ihm, des morgennfeldts vnnd zweÿer Meÿer höffe halbenn. Zweÿ Probirwergk mit Poÿß1[?]. Kayser Karl der funffte Committirt vnnd befihlt offenntlich Bischoff Hermann zu Cölnn, Jochim Marggrauenn zu Branndenburgk, vnnd Francisco Bischoff zu Münster, das sie Exequiren sollenn, was L. Philips zu Hessenn beÿ R.2[?] Kaÿ: Maÿt: außbracht vnnd erhaltenn, das die Zöll vffm Weserstromb, nicht ersteigert werden sollen, Annotata, Was der Gebackenn Stein halbenn, so zu Milsungenn gebrenndt werdenn solttenn, gehanndelt werdenn, anno 59.
Annotata, Was der Blechschmidte zu Heÿna wegenn, ist gehanndelt wordenn. Rhenanus schreibt Menners Kunst wegenn, ann v.g.f. vnnd Herrnn. Annschlagk vffs Bergk saltz vnnd Poÿß1[?]. Die vom Hedemündenn schreibenn ann Rhenanum, begerenndt, das mann Ihre Leute mit den Schiffenn passirenn lasse, Inn ansehenn, das sie v.g.f. vnnd Herrnn zinsbar, vnnd das best heupt Jederzeit lösenn mussenn. Otto Wermer schreibt des Steinkolnnbergkwergks ann Rhenanum anno 65. Johann Katzembergk2 schreibt ann Rhenanum, begerenndt ganntz freundtlich, das er sich vf sein gehöltz, der Steinbach genanndt, erhebenn, vnnd dasselb besichtigenn wolle, ob zwischenn v.g.f. vnnd Herrn vnnd Ihme ein Kauff zutreffenn wehre, Anno 65. Lanndtvogt zu Eschwech, schreibt Rhenano, begerenndt, das er darann sein wolle, das Paulen3[?] Kremernn
die Zehrung der Commission sachenn wegenn aufganngenn, bezahlt werdenn müge. Vnnser g.f. vnnd Herr L. Wilhelm schreibt dem Bergkheuptmann Hermann Schützenn, Johanni Rhenano, Georgenn Gerkenn1[?], Georgen Berkenn2[?], Adam Arntfeldenn3[?], Salm vnnd Jacobenn Richtern. Ihnenn sampt vnnd sonnderlich beuehlenndt, das Schmeltzenn mit den Steinkolenn zuuersuchenn, Anno 76. den ij.4[?] Maij. Conuolut, Copia eines schreibenns, so Rhenanus ann Burgermeister vnnd Rath zu Bremenn gethan, anntworttet Ihnenn, das sie Steinkolenn gnugsamb bekommenn könnenn. Bericht wie es mit obgedachtem schmeltzenn vorttgegangenn. Bericht der dreÿenn Sultzennmeister zu Lünebürgk, Georgenn Tobingk, Hartwigk Semmelbeck, vnnd Benedicti Töppenn5[?], das Ihre Sohle ab vnd zunehme.
Anzugk vnnd bericht, was die Sohl zu Frannckenhausenn, Sulebenn1[?], Artternn, Hall in Sachssen, Aschersleben, Staßfurt, Grossenn Saltza, Sulndorff, Lünebürgk, Saltzdieppenn2[?], vnnd Saltz zur Helle halttenn, Item Wieuiel werk in Jedem wochenntlich gesottenn könnenn werdenn, Annotiret durch Johann Rhenanum. Copia eines schreibenn Rhenani, erfordert Hansen Ziegelnn zu ihm den Solsbronn abzuwiegenn, ob derselbige als ein stets lebenndiger Bronn in Sodenn gebraucht werdenn könne. Die glasener schreibenn ann Rhenanum, begerendt, das ihnenn der aschenn kauff freÿgelassenn würde, Anno 68. Annotata. Anno 59. den 27. Aprilis. Copia zweÿer schreibenn, so Rhenanus, der Oberfürster vnnd Christoff Hombergk am3[?] Hülsungen, vnnd Ernnst vonn Bischoffshausenn Schreibenn gethann, betreffenndt Holtzausthun, vnd Holtzkauf
Unsichere Lesungen
Z. 2: Sulebenn — Ortsname unsicher
Z. 4: Saltzdieppenn — Ortsname unsicher
Z. 17: am — Wort unklar, Hombergk mit Hochstellung
Anno 64. den 16. Martij. Vorschlagk etlicher Bergkleut, Contra die Glasener, das mann Ihnenn das holtz so die glasener brauch1[?], zukommenn lasse. Abreissung der Pompenn Kunst, so anno 39. angestelt, Copia das niemanndt vmb Allenndorff zu Rodenn gestattet werdenn solle, anno 54. Delineatio, Erstlich der Wasserkunst wegenn, so vfm Bronnenn vom erstenn Pfenner gestandenn, derenn eilff gewesenn, darnach extraordinarie siebenn anndere Künste, so nicht Inns werk gesetzt wordenn, Item vierzehenderleÿ verenderung der Herde, so im Saltzwergk vorgenommen wordenn. Georg Berk schreibt Rhenano, das er in der eÿle 72. maß Kolnn Inn die Bodenn verschaffenn wolle. Supplication der Söder Contra die Glasener, des aschenn kauffs halbenn, darauff vnnser g.f. vnnd Herr sich resoluiret, das die Söder nicht mehr
als — 4 Malter vor einenn thaler gebenn sollen. Acta Sodenn Anno 59 den 21 Februarij. Acta Wannfriedenn per Rhenanum belanngenndt die gehöltz daselbst. Anno 64. den 23 Martij. Ernnst Graue zu Solms schreibt ann Bertholdt vonnVffernn1[?], begert zwo Pfann Saltz anno 71. Alexannder Pflüger amptmann zu Güttennbergk erfordert Rhenanum vnnd Georgenn Werkenn2[?] in Commission sachenn, beÿ im zu Witzennhausen zuerscheinenn, anno 78. 10. Martij. Rhenanus schreibt den Beambtenn zu Sonntra vnnd Rotennbergk, alle Ihre vnndersasenn vf gewisse tage in die Stedte zufordernn, dann er v.g.f. vnnd Hern wegenn, ein inquisition sachenn mit Ihnenn zuschaffen, Concept eines schreibenns, welches Rhenanus ann v.g.f. vnnd Herrnn, eher er zu Hertzogk Georg Hansenn abgezogenn gethann, anno 75. Copia der vergleichung vnnsers g.f. vnnd Herrn.
mit den Pfennernn, der Pfarr zun Sodenn halben. Inuentarium vnnd abschrifft der Lenndereÿ, so v.g.f. vnnd Herr zur Aue hat, welche zuuor zum berge Cÿriaci gehörigk gewesenn. Copia des Newenn Holtzlegers Wermer Faßheuer1[?] anno 59. bestallung. Alle Meisterknechte zun Sodenn berichttenn v.g.f. vnnd Herrnn, das sich eÿserne Pfannennbeume2[?] vnnter die Pfannenn nicht schickenn wollenn, anno 59. Copia eines schreibenns so v.g.f. vnnd Herr L. Philips ann Saltzgreuenn vnnd Pfenner gethann, darin sfgl. sie Sonnabenndts post Trium Regum nach Cassell erfordert, Rathschlege zuhaltenn, wie die Saltzmenngell im Lannde abgeschaffet werdenn mögen, Anno 38. Lanndtvogt zu Eschwege schreibt Rhenano, das er an seine stadt Bertholdt Kempffenn zum Probwergk verordnet hat, anno 76. den 13. Augusti.
Conuolut, Burgermeister zu Bremenn, Daniel vonn Berenn1[?], schreibt des Saltz vnnd Poÿß2[?] halbenn anno 69. den 12 Martij. Abschiedt so zu Höxer der Schiffart vnnd annderer sachenn wegenn, zwischenn Braunschweigk vnd Hessenn gehaltenn, anno 1509, Dinstags post Corporis Christi. Instruction, Was sich Wolff Deuchell3[?] des Rhenani diener zu Bremenn, vnnd vf der Reise, vff vnnd ab des Saltz Poÿß4[?] hanndels wegenn verhaltenn solle. Waß vnnser g.f. vnnd Herr hat zubawenn beuohlen, anno 59. den 3. Julij. Prob des Bergk saltzs. Georg Gercke5[?] schreibt Rhenano als er zu Cassell im Weissennhoffe das Saltz probirte, vnnd sendet im aller Söder merk, vf papir gerissenn vnnd in Bleÿ geschlagenn, benebenn anndernn sachenn
Anno 77. den 16. Martij. Copia der Bestallung eines Bronnennmeisters zun Sodenn. Rhenanus schreibt ann v.g.f. vnnd Herrnn L. Wilhelm, berichtenndt, das er aus Steinkolenn Asphaltitem gezogenn, Anno 72. Rhenanus vnnd der Renndtmeister berichttenn eines Probwergks wegenn, so mit Poÿß1[?] gesottenn, Copia des schreibenns vnnsers g.f. vnnd Herrnn, so sfgl. ann Rhenanum, die Poÿß2[?] Prob belanngendt gethann, darnebenn auch Copia eines schreibenns des Burgermeisters zu Bremenn, Item der annschlagk, Was Rhenanus vnnd der Holtzvogt, vf emdt3[?]pfanngenenn weitternn beuelch verhanndlett. Fünff anndere schreibenn, diesenn Hanndell betreffenndt. Instruction Was sich Rhenanus in besichtigung etlicher Saltzwergk verhaltenn solle, Anno 68.
Mittagk Niddergangk Aufgangk Mitternacht Die eusserste fassung Die streben damit dz eusserste Faß[?] Jn der mitt zusammen[?] gehalten[?] / dz es den Bergk[?] nit[?] weg[?] mag[?] Diese / starcke Ader so / alwegen2[?] Jm vmb= / gange entsprangk / hatt sich gar ver= / lohren. Das frische3[?] / Leuchtloch Soltzquel4[?] Das Gewelbe / oder Stollen dz wilde wasser hinder / dem Boden des eussersten / Fasses5[?]. Der Tam zwischen dem Brun vnd der / eussersten wandt, vnd zwölff6[?] schu / dick Die neuen7[?] / Sohlquellen der / grosse / Stein der Alte Brun Ein starck quell wilt / wasser Sueswasser8[?]. Wiltwasser. wilt wasser Die dz[?] schissen[?] Bogen[?] darin[?] ... [?] wilden wasser vnd der Sohle Sohlquel[?] dise Ader hatt sich alles10[?] verlohren Wiltwasserquel / hatt sich verlohrn. wiltwasser wiltwasser ist[?] zugefült[?]
1 2 3 wasser wasser wasser wasser wasser wasser Sohle Sohle der / grosse / stein1[?] Leuchtloch vff diesem / ort stehen die / Pompen. der Stolle. der Vmbgangk ist 4 schu weidt
1 2 3 wasser wasser wasser wasser wasser wasser Sohle Sohle der / grosse / stein1[?] Leuchtloch vff diesem / ort stehen die / Pompen. der Vmbgangk ist 4 schu weidt
Nach denen Einlagen ist dieses Saltzbuch, oder Saltzbibel durch den Pfarrer und Saltz Gräff Joh: Rhenanus bereits im Jahr 1568 angefangen gewesen1, im Jahr 1574. fertig – in denen folgenden Jahren aber erst abgeschrieben und in zwey Bänden vollendet worden.
Anno domini 1 5 6 8. Gebrechen inder Saltzwergks Rechnung. Stroe. Hinfurtter sich fürfleißigten das daß Stro vns ein nehers[?]1 erzeugt werde, dann es Jetzundt ist vns ein füd:[?]2 [gestrichen: wers] —— 1 1/4 flor: zugestehen. Büchssen Schützen. Auß sonderem versehen soll Jnen daß Furtteil od gnaden geldt / darbej sie sich vff dz Sontag vben mit schießen [gestrichen: Zeiger] auch vff Weitten werdenn Pleiben[?]3. Haw vff die Kunstpferde. Soll zu [gestrichen: kunfftig] weiterhin[?] vnnd ohe bej[?] richeten[?] fude / dann mit solchem bestattenn wie diß Jaers beschenn Zukaufft / vnnd zu diesem Behueff sich vmbgesorget Worden / ob es nit Profeitlich wehre[?]5, daß man an sich erlangte die Weise / so vor dem Bodenn ligt, vnnd dieserzeit durch denn Bantzes[?]6 verpfendet ist. Nō. vas Rechten[?] 12 fud[?] heurs[?] 20 C[?] 68
Unsichere Lesungen
Z. 5: nehers[?] — Zeilenende, flüchtig
Z. 6: füd:[?] — Kürzung am Zeilenende
Z. 11: Pleiben[?] — Anfangsbuchstabe unklar
Z. 13: weiterhin[?] ohe bej[?] richeten[?] — Zeile stark korrigiert
Z. 16: wehre[?] — Zeilenende
Z. 19: Bantzes[?] — Name/Wort unklar
Z. 20: Rechten[?] fud[?] heurs[?] C[?] — Notiz, kleine Schrift
Die Edelleut vnd Saltz hendler Betreffendt. Es soll ein gemein Außschreyben an dj vom Adell auch Saltzhendlern Jm Nidder Fürstenthumb vnd Zugehöriger graueschafft geschehen, daß sie Jr Saltz was sie dessen zu Jrer Haußhaltung vnd Partirung bedurffenn / allewege Zwischenn Osternn vnd Michaelis holen lassenn / dann da solchs nit beschicht / vnd sie dessen zur vnzeitt Jm Winter da man schlachtet vnd dj Heuser mit Saltzladurch befordernn [gestrichen: Zuseht[?]1] / Welche Heuser dan gegenn denn Saltz Bodenn / Widderumb Holtz Jn dj Bödenn lieffern) gesinnen / So möchten dj fuhr vorbladenn Jhren Wider zu Hauße Kommen vnd geweisen werden Wege. Sollenn dj Beampten Zum Saltzwerck nach aller vermüglichkeit Jn besserung haltenn / vnd Nit verfallenn lassenn. Saltzhandel nach Cassell. Alle Jahr sollenn dj beampten Jn Bodenn Zulraß[?]2
Unsichere Lesungen
Z. 12: Zuseht[?] — gestrichen, mit Einfügungszeichen
gein Cassel [gestrichen: ferttigen] 130. oder 140. Pfannen Saltzes vnnd dasselbige Zu rechter Zeit allewege Jm Sommer als etwan dj helfft vor osternn / So paldt dj Wasser [gestrichen: offenn] sein / vnnd dj ander helfft den aller nechstenn nach osternn. Jtem Was vom Saltzwasser gein Hoff gelieffert dj sollenn nit verpracht / Sondern nach Jrer erledigung / den saltzhern[?]1 wer Widder gelieffert werdenn / [gestrichen: gegenn ge=] [gestrichen: buchlicher zeiten] ( dj Zu verrechnen / Ob vnd Waß er darvon dem Haüßhern[?] ken2 lieffert od wie er dj seinen außgibt. Nachdem auch von einer Pfannen Saltzes biß anheue / von Cassell biß gein Darmstadt od Grenaw[?]3 / fünff R. Müntz fuhrlohens gegeben werden / So soll sich allewege von ersteigerung derselbigen gehutet[?]4 werdenn / vnnd vber alles saltz so Jnn dj Hoffhaltung gelieffert wirdt soll nebenn einem Kuchenmeister od Kuchenschreiber auch ein Burggraue den Saltz=
schreiber dj Recognition vnderschreiben. Zehrung der Beampten Jn Böden. Wie soll Zufurter Jn Zeit[?]1 werden so vermog der Ordnung Zu Wilden[?]2 od nit gleich so wohl von Saltzgreuen als von Rennere[?]3 vor Zimlich erachtet vnd bezahlen seij. Holtzwartten Register. Soll von denn Beamptenn vnderschrieben werd[?]4 gleich wie des Rechmeisters[?]5 register vnd der Rechnung ein gegen Register haltenn / sowol betreifft dj Jnnam vnd außgabe der [gestrichen: closter] Holtzes. Sagen zum Schroten der Beum. Dieweijl es am Holtz sehr Zutreglich, so sollenn dj Jnn allewege gebraucht / auch derowegen gein Friedewaldt Wildeck vnd Heringen geschriebenn werdenn.
Flossen. Soll beschehenn Jedes Jars zu rechter Zeit Zwisch Walpurgis vnd Pfingstenn vnd nach [übergeschrieben: Zw] Laurentij / vermuge [gestrichen: Eij] senachischer1 Vergleichung. vnd dieweijl Anno etc. 67. an vhngewachsenem Floßholtz gemangelt biß Jnn —— 1227. clafftern / So soll Hinfurtter besser Zugesehenn / auch Vnnsern flossern beij Jedes Fürsts[?] siche[?] darauff Zuuerverordnet werdenn / Die tag vnd nacht einer vnd dem andern Zusehenn / Daß das Jngewachsene Holtz nit verruntreut werde / Saltz Jm Weissen hoff Zu Cassell. Zubesichtigen wie es liege vnd sich haltte. Töfuell[?]3. Sollenn Jnn der Rechnung nit versetzet werden sondern ein Jar nach der andern volgenn. Brennregister. Dieweijl Joist Meicher[?]4 hertzu geordnet /
Unsichere Lesungen
Z. 3: [gestrichen: Eij] senachischer — Eijsenachischer, Streichung unklar
so soll doch Jtzt Wentzel / dem deßhalben auch Jartz Jho 20 fl. gegebenn, nichts desto weniger dieselbenn Zuwegen[?]1 fl. biß vff weitternn bescheydt geweret werdenn. Wilhelm Pfeilsticker gewesener Saltz factor zu Vornstad[?]2 Pleybt schuldig. Anderthalb Pfann Saltzes „ [übergeschrieben: vnd] Sechzehenn baß halb fudertich[?]3 / Vnnserem Landtgrauenn Herrenn Zuschreybenn daß [gestrichen: er] es „ nachlang[?]4 beschee Geldt Gewelb. Jnn der Stadt Allendorff Zuerrichtenn Zu vnsers gl. F. vnd Herrn Schätzung[?]5 darinnenn Jhr F. G. Zulschiuß[?]6 wahret. Gegenschreyber. Den Meyernn gegenschreyb am einen ande[?]7 orth / vnd ann sein stedt Zuordnenn Jorgen Bockenn gewesenen Hüttenschreyber zu Blackenberch[?]8.
Holtzhawen vffs New. Der Saltzgreue neben[?]1 [Einfügungszeichen +] den vogt zu Friedwaldt vnd anderen soll vnnsere reitten vnnd besichtigenn wo dz holtz diß Jar sey zu hauen dan Man desßen biß Jnn Zehentausent Klafftern / vom Newen wid der habenn mueste / darnach vnserm gnedigen F. vnd Herrn einen vorschlag thun / wo solch holtz zu hauen sey: vnd J. F. G. resolution darüber gewartten. Heyden Streuch. Die Heyden streuch soll man an den orten d gehewe außhauen lassenn / So baldt man dj gehewe d gehöltze thut / ob dj heyde also eingethan / außgereutet werden möchte / durch[?]2 sonsten darauff Zugedenckenn / wie man solcher streuch mecht loß vnd quiet werdenn / Heinrich Jsing. Die dreyßig gulden holtzkauff[?]3 so sollenn der Saltzgreue vnd Schultheiß[?]4 an stadt feuer
zeigts erlegenn / ehe sie außer Rendtcammer weichenn / Vnnd mögenn darnach vonn zeigern wieder einfordernn. Holtz Ordnung. darwider[?] soltenn vnsere Ambtleute[?] sich haltn alle wochenn die höltze wiediger[?]2 darnach hawen die verbrecher straffenn / einen Jedenn darnach er verbrüchlich ist vmb Einen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 20. 30. 40. 50. 100. 200. mehr od weniger guldenn. Die Bußen vnnachleßig einziehenn / gantz vnd gahr Niemants deßfals verschonenn / auch allen Monat vnnserm gnedigenn F. vnd Herrn ein verzeichnuß zuschickenn / wer Aufgesetzt[?]3 wordenn vnd warumb / Auch wie hoch [gestrichen: erdiesen[?]4 Bußen] halbenn [gestrichen: gestra] ist soll ein sonderer Tytull Inn den Jahr rechnung gesetzt werdenn. Buchhaltten. Soll vleißig beschehenn vnd alle wochenn einmal derwegenn[?]5 Innß Buch pracht werdenn
Unsichere Lesungen
Z. 5: darwider[?] Ambtleute[?] — unsicher
Z. 6: wiediger[?] — unklar
Z. 15: Aufgesetzt[?] — Wort unterstrichen/gestrichen?
waß hierin zubringen vonn Furstlichen Resolutionen / [gestrichen: Beuelchen] vnnd anderen. Pfannenmeyster. Einen1 anderen an deß Itzigen Stedt zuordenen. Dieweil der Itzige vndüchtig ist sein soll Vermerung des geholtzes zum Söden. Die [gestrichen: Beampten] sollenn sich mit vleiß erkun[?]2 vnd darnach einen [gestrichen: Bestendigen] bericht vnserm gl. F. G. vnd Herrn schickenn / ob vnd mit waß [gestrichen: Bequemlichkeit] die gehöltz so zum Closter Zell gehorenn / vnd Hirßfeldisch [gestrichen: Lehenn sein] / auch die so vns [gestrichen: Bußla3] eigen vnd Erblich sein / zum Saltzwerck erlangt werdenn mögenn / Wallis das Dorff. Wegen vonn den Beiden Deren Renanus anzeig thut vnserm gnedigenn F. vnd Herrn zugeschickt[?]4 darauff zuberadtschlagen / ob vnd wie daß dorff vonn Henstein[?]5 wieder an Hessenn zupringen sey.
Unsichere Lesungen
Z. 4: Einen — Strich vor/durch Wort
Z. 9: erkun[?] — rechter Rand angeschnitten
Z. 14: Bußla — gestrichen, unsicher
Z. 19: zugeschickt[?] — rechter Rand angeschnitten
Christoffer Hombergs seligenn Wittwe. Von Ir alles daß Ienige so zur Sültze gehoret zuertpfaren / vnd vermüg des Inuentarij dem Newen [gestrichen: Beamptenn] zulieffernn. Da aber waß außer halb Inuentarij befundenn / So soll nachgesucht werdenn warumb daß selbige erzeuget. vnd do es vonn vnsern gl. F. vnd Herrn dartzegenn[?]1 beschehenn / so Pleibts auch Pillich stehe[?]2 Daß Inuentarium hirüber soll alle Jar der [gestrichen: Beamten] rechnung angehefftet / doch alle wege vor der + rechnung durch die [gestrichen: Beamptenn] besichtiget F werden General Newe Saltzbuch. Soll mit zuthat des Saltzgrewen Rentmeisters[?]3 / Holtzvogts / auch Newen gegenschreibers Wohl vnd gründlichenn Inn allen Punctenn † examiniret / alls vffgerichtt
ordnung vnd verbesserung derselbenn / wohl ermeßhen / [gestrichen: ordentlich] ‡ zusammen gezogenn / vnd also eh[?]1 Buch so furderlich alls müglich eynmal zum ende befurdert werdenn. Pfannen Bueße. Die [gestrichen: Beamptenn] soltenn bedenckenn vnd mit dem Sodermeisternn[?]2 handlen ob sie ein Bestendigs alls vier od. 5. fl. vor die Pfannen Bueße / alledieweil ein Pfannen stehet nehmen woltenn. Gemeyner Beuelch. Sie sollenn sich Möglichem einand selbst aufs zuhöppenn[?]3 / Da aber einer vonn dem anderen waß vermerckt / daß vnserm gnedigenn F. vnd Herrn zu nachteyl gereichet / solchs sollenn sie ordentlicher gepürlicher Weise J.F.G. eroffnen / vnd deßfals nichts verschweigen. Signatum Caßell am 23 Januarij Anno ꝯ 6[?]4.
vnnd Hern beuohlen1 / nichts deßfals Zuuerfahren / biß sein f. gl. selbst dahin kommen / Solln sie mans darbeij beruhenn / Bußenn 33½ fl. Bußen seindt etliche Hämer[?]2 noch Zuerlegen schuldig / von des vorg3 das sie solche besondtnis[?]4 des [gestrichen: verkaufftenn] Saltzes halbenn einsprach habenn / Dieweil sie aber solche buesß / eins theils Jtzo nit erlegen könnenn / Eins theils auch nit geheimisch gewest etc.5 So soll der Rendtmeister solche Bußen in [gestrichen: künfftiger rechnung ein bringen /]6 Saltzbuch Ist fertig / Allein das es vmb geschrieben werden muß / kenau bericht vn7 Saltzschreiber zu Cassell Quittung. Hatt derselbenn vber außgabe bestallung [gestrichen: keine Jngelegtt] / Soll aber hin furtt [gestrichen: kein] saltz außgeben / er seij dan Quittiret vnd solche Quittung
Unsichere Lesungen
Z. 1: vnnd Hern beuohlen — Zeilenanfang angeschnitten
Z. 6: Hämer[?] — Wort unsicher
Z. 7: von des vorg — Zeilenende unsicher
Z. 8: besondtnis[?] — Wort unsicher
Z. 13: geheimisch gewest etc. — Lesung unsicher
Z. 15: [gestrichen: künfftiger rechnung ein bringen /] — Umfang der Streichung unsicher
Z. 18: kenau bericht vn — Zeilenende angeschnitten, unsicher
[?] [?] [?]1 mit Zuschicken / Saltzfactoreij Zu darmstadt. Nach dem dem Saltzmeister zu darmstadt / Jerlich zu besoldung vnnd vor saltz — 18 fl. 12 alb.2 gegebenn Wordenn / vnnd aber nuhnmehr der Saltzschlaghein[?] Vorrath gelegtt4 / Also das Zu darmstadt derhalben nichts mehr Zuuerrichten ist / So soll dem Saltzmeister daselbst die besoldung alsbaldt abgekündt5 vnnd fürtter nit mehr gegeben werden.
Unsichere Lesungen
Z. 1: [?] [?] [?] — oberste Zeile angeschnitten, unlesbar
Z. 7: 18 fl. 12 alb. — alb. durchstrichen?
Z. 9: Saltzschla= — Trennung unsicher
Z. 10: ghein[?] Vorrath gelegtt — Wortanfang unsicher
Copia Wilhelm Von Gottes Gnaden Landgraff zu Heßen, Graff zu Catzenelnbogen Lieber getreuer, Du weist welcher maßen der Allmächtig dieß Fürstenthum mit dem Saltzwerck zu Allendorff gnädiglich begabet, und was daßelbige die Zeithero Unsern Herrn Vattern und der gantzen Land=schafft Vor einen trefflichen Nutzen geschaffet.
Dieweil dann daselbig mit sonderer großer mühe, fleiß und Arbeit bis dahero in schwang und brauch erhalten worden, und dann die Vornehmbsten so den Ursprung und alle gelegenheiten des gantzen Saltz handels gewüst nunmehr fast aller mit todt abgegangen / daß deren kaum noch zwene s:1[?] unter welchen du einer bist / Vorhanden;
Alß hat Unser Herr Vatter und auch Wir Vor gut angesehen, daß man den Ursprung deßelben sambt / allen darin erfolgten Verträgen2[?], Ordnungen, Locationen / und pertinentien, wie derselb bis daher erhalten und im gebrauch gewesen, auch hinfürter in guter beständiger ordnung d:
Gb:[?] derselben nachkommen und der gantzen Landtschafft zum besten, möcht erhalten werden, in ein ordentlich Erbbuch propter ppetuam rei memoriam bringen und richten solle, wie dann solches alles der Pfarrher in Soden
Unsichere Lesungen
zwene s: — Abkürzungszeichen nach 'zwene' unklar, evtl. 'seind'
Verträgen — Lesung des Wortanfangs unsicher (Verträgen/Verlegungen)
Alß ist Unser Gnädiges begehren, du wollest zu beforderung dieses hochnötigen Wercks gedachtem PfarrHerrn hierzu iertig1[?] seyn, und solch buch zum besten neben ihm stellen helffen, und hierin an deinem fleiß nichts laßen erwinden, so zu einem beständigen bericht der posterität und guter ordnung und erhaltung dero Gottes gab mag gedeyen, da sich nun hierin zwiefaltige meinung derer ihr beyder euch unter einander nicht entscheiden könnet zutrügen, alß wollet unß solche auch beyderseits rationes von beyden theilen schriftlich zu erkennen geben, wollen Wir Unß darauff jegen euch hinwider gnädiglichen resolviren.
Wilhelm Von Gottes Gnaden Landgraff zu Heßen, Graffen zu Catzenelnbogen. Liebe Getreuen, Wir Vernehmen, daß Von euch über Unsere Ufgerichten Ordnungen, und [übergeschrieben:
Zug1[?]] fortsetzung Unsers Saltzwercks nicht dermaßen, wie sich Wohl gebührt und die nothdurfft erfordert gehalten würdet / wie dann kürtz[übergeschrieben:
Befehlen euch derhalben hiermit ernstlich das ihr hinführo4 mit allem getreuen fleiß darauff sehet, und daran seyd, daß in dem Saltzsieden stetig fort gefahren, und euert halben nichts Versaumpt werde / das 8000 Werck gesotten werden mögen dann Wir jetzo Wohl viel geldes bedürffen Auch über Unsern Ordnungen ernstlich haltet und alle dinge zu beßerung Unsers Saltzwercks in gute richtigkeit bringet, Da ihr auch etwas befindet, so zu beförderung Unsers Saltzwercks dienlich und
Unsichere Lesungen
Zug — Übergeschriebenes Wort über unterstrichenem und nicht sicher lesbar
Sechzig — Zahlwort nicht ganz sicher, evtl. fünfzig
Salt — wohl Saltz, Schluss-z nicht ausgeschrieben
hinführo — Wort überschrieben bzw. mit Strich, Lesung hinführo/Einführo unsicher
fürtreglich wäre / solches jederzeit für euch selbst ins Werck richtet, und daßelbige nicht allwege / sonderlich aber dieser Zeit, do wir so gar Viel zuschaffen ZuVor an Uns gelangen laßet und Unser resolution darüber erwartet, sondern / Wir Wollen euch sämbtlich in denen / Unsern nutzen Vorzusetzen / Gnädiglich Vertrauen.
Das thun3 Wir Uns also zu euch mit Gnaden gewißlich Versehen, Dat: Milsungen am – 16n Julij anno – 1567 / Wilhelm LZ Hessen Unserm Pfarrherrn Saltzgrefen Renthmeister1[?] Schultheißen und anderen Unsern befehls habern in Söden und lieben getreuen Joann Rhenano Georg Ereck2[?] N:
Wilhelm[?] Von[?] Gottes[?] Gnaden[?] [unlesbar] [unlesbar] Catzenelnbogen[?] Lieber getreuer[?], [unlesbar] [unlesbar] dato Cassell[?] d 24[?] Februarij[?] [unlesbar] [unlesbar] geschrieben[?], [unlesbar] Unser[?] Herr Vatter[?] und Wir Vor gut[?] [unlesbar] angesehen[?], daß man den Ursprung[?] [unlesbar] [unlesbar] allen darin erfolgten[?] Ver[unlesbar] Ordnungen[?], Locationen[?] und pertinen[unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar]
Unsichere Lesungen
gesamte Seite — Tinte fast vollständig verblasst (blasse blaugrüne Schrift); nur einzelne Wörter mit Mühe lesbar, der größte Teil der etwa 17 Zeilen ist unlesbar
dato Cassell d 24 Februarij — Rückverweis auf das Schreiben vom 24. Februar 1567 vermutet, Lesung von Ort und Tageszahl unsicher
Ursprung / erfolgten / Locationen / pertinen... — Wortlaut parallel zum Schreiben auf PDF-Seite 27 vermutet, im Einzelnen unsicher
gesamte Seite — Tinte fast vollständig verblasst; keine zusammenhängende Lesung möglich. Der Text dieser Versoseite ist als Durchschlag auf der (leeren) PDF-Seite 31 sichtbar, dort ebenfalls unleserlich.
24.t Februarij jüngst verschienen geschrieben, Welcher maßen Unser Herr Vatter, und Wir vor gut angesehen, daß man den Ursprung des Saltzwercks und allen darin erfolgten Vertragen, Ordnungen, Locationen und pertinentien Wie dieselb bis dahero erhalten, und im gebrauch gewesen, auch hinfürter in guter beständiger Ordnung F:
G:[?] derselben nachkommen, und der gantzen landschaft Zum besten möcht erhalten werden, so ein Ordentlich Erbbuch Zu Künftigem2[?] gedächtnüß bringen und richten solle, und derwegen an Dich gnediglichen begehrt, daß du dem Pfarrherr M.
Johanni Renano5 alß dem solches Buch Zu stellen und Zu Verfertigen uferlegt und befohlen, hier[?] Jhme[?]3 woltest Zum besten inräthig4[?] und behülflich seyn.
Unsichere Lesungen
F: G:[?] — Abbreviatur nach „Ordnung“ nicht sicher aufzulösen (vielleicht „F[ürstlichen] G[naden]“); Übersetzung umgeht die Abbreviatur.
Ob Wir Uns nun wohl versehen, du solltest an dem was Unserm Herrn Vattern, und der gantzen postoritet1 Zum besten möchte gereichen, an dir je nichts haben erwinden laßen;
So seindt Wir doch seithero von ermeltem Pfarrher / berichtet worden / daß du dich solchem Werck widersetzen und das buch Verfertigen Zu helfen n[?]2 Beschwerung3[?] Vorwenden solltest, Welches Uns dann von dir thut Verwundern4.
Ist derwegen Unser befehl an dich in Gnaden, daß / du Uns berichtest was dich hierzu bewegt, und Warum du dem Pfarrherr Zu diesem Werck nicht wilt gerathen seyn, Dann Wir es je dafür achten, daß du alß Unsers Herrn Vatters Diener gleichwohl schuldig wehrest, in allewege des Saltzwercks Wohlfarth und gedeylichen Nutzen Zu befördern. Wolten Wir dir unangezeigt5[?] nicht
Unsichere Lesungen
postoritet — so in der Vorlage (Verschreibung des Kopisten) für „Posterität“ — Nachkommenschaft.
n[?] — einzelner Buchstabe/Häkchen am Zeilenende nach „Zu helfen“, wohl Füll- oder Trennzeichen.
Beschwerung — Lesung unsicher; auch „Beschuldigung“ oder „Entschuldigung“ möglich — gemeint: Ausflüchte/Einwände vorwenden.
thut Verwundern — „thut“ verschliffen; Formel „Welches Uns dann von dir thut verwundern“.
unangezeigt — Wort stark verschliffen; Formel „nicht unangezeigt lassen“ legt diese Lesung nahe.
laßen, und sind hierauf deines Berichts gewärtig, Datum Caßell d. 18.t Martij Anno 1567. Wilhelm L Z Hessen Unserm Saltzwarther1[?] Zum Soden und Lieben getreuen, Christoffell Homberck2 Copia Schreibens, wovon das Original ebenfalß bey hiesiger Soden= Expeditur befindlich.
Was[?] dan Euers Schreibens Unterhaltung3[?] betrifft, da wollen Wir Zuvor daran4[?] seyn, daß das vorgennommene Buch sonderlich rein ausgeschrieben5[?] werde, wollen Wir Uns alsdan dargegen mit gnädiger Verehrung erzeigen, daß man Uns darvor soll dancken;
Datum Cässell den 5.t7 Februrij8, Anno 709. Wilhelm L. Z. Hessen Dem Würdigen, Unserm Pfarherrn Zu Allendorff an der Werra und Lieben Getreuen Johanni Rhenano.
Unsichere Lesungen
Saltzwarther — Amtsbezeichnung nicht sicher (Salzwärter/Salzwart zum Soden?); auch „Saltzwartter“ möglich.
Christoffell Homberck — Namensschreibung am Wortende verschliffen; auch „Hombergk“ möglich.
Unterhaltung — Lesung unsicher; Sinnzusammenhang (Belohnung nach Reinschrift) spricht für „Unterhaltung“ = Unterhalt/Vergütung.