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Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

Das Werk der Reihe nach

Die Salzbibel in der Reihenfolge der Handschrift, Seite für Seite: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassungen und redaktionelle Anmerkungen. Jede Ansicht und jeder der dreizehn Abschnitte lässt sich an- und abschalten; weitere Filter grenzen auf Seiten mit Abbildungen, Tabellen, Randvermerken oder unsicheren Lesungen, auf einen Band, einen Seitenbereich oder ein Suchwort ein. Der Zustand steht in der Adresszeile.

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Einleitung · Band 1

Titelblatt, Widmung und Inhaltsverzeichnis

Die Einleitung · 41 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 7–8

Das Titelblatt, in Rot und Schwarz. Es sagt in einem einzigen langen Satz, worum es geht: Landgraf Wilhelm IV. hat befohlen, alles über das Salzwerk Sooden zusammenzutragen, was man wissen muss — dazu Beschreibungen auswärtiger Salzwerke und eine Anleitung zum Prüfen von Sole. Darunter steht der Verfasser: M. Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden. Beide Ämter in einer Zeile, als wäre daran nichts ungewöhnlich.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 1, S. 7 (Bl. 1)
Das Titelblatt: „New Saltzbuch … Durch M. Johannem Rhenanum, Pfarherrnn vnnd Saltzgreuenn zun Sodenn“ — heute: Neues Salzbuch … durch Magister Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 1, S. 7 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 7–8

Dieser Band ist nicht Rhenanus’ eigenes Manuskript, sondern die zeitgenössische Reinschrift davon — die Handschriftenbeschreibung nennt ihn „Reinschrift des Originals, das zwischen 1567–1585 entstand“. Die Bände 1 und 2 stammen von einer Hand, Band 3 von mehreren. Rhenanus’ Urschrift von eigener Hand liegt nach der Literatur (Emons/Walter 1986, danach Wikipedia) in Clausthal-Zellerfeld, in der Bibliothek des ehemaligen Oberbergamts; andere halten die Frage für ungeklärt. Niemand aus diesem Projekt hat sie gesehen, und verglichen wurde sie mit der Kasseler Reinschrift nie. Im Salzmuseum Bad Sooden-Allendorf liegen zwei Bände in der Vitrine. Ihr Verhältnis zur Kasseler Reinschrift ist nicht geklärt — Original, zeitgenössische Abschrift oder spätere Kopie; entscheiden ließe sich das nur vor Ort. Näheres auf der Seite Wie diese Ausgabe entsteht.

Das Titelblatt trägt zwei ovale Besitzstempel: KURF. OBER-BERG- U. SALZW. DIRECTION und EX BIBLIOTHECA CASSELLANA. Sie erzählen den Weg der Handschrift — vom kurfürstlichen Berg- und Salzwerksamt in die Kasseler Bibliothek. 1797 lagen die Bände 1 und 2 in der Ober-Rentkammer zu Kassel, vormals Kriegs- und Domänenkammer; in den Handschriften-Bandkatalog eingetragen hat sie der Bibliothekar J. H. C. Schubart (1800–1885).

Der Name „Salzbibel“ steht nicht auf dem Buch. Die Handschrift heißt „New Saltzbuch“; „Salzbibel“ ist ein Spitzname, den ihr Umfang und ihr Anspruch eingetragen haben — und der sich in Bad Sooden-Allendorf eingebürgert hat. Wer in Katalogen sucht, sollte beide Bezeichnungen versuchen, dazu die Namensform Rhenanus neben Rhein.

Drei Bände, fünf Bücher, vier Anhänge. Diese Zählung wird oft verwechselt; auch in Nachschlagewerken liest man von „fünf Bänden“. Richtig ist: Das Werk ist in fünf Bücher und vier Anhänge gegliedert und in drei physische Bände gebunden — Buch 1 bis 4 in Band 1, Buch 5 und die Anhänge in Band 2, die Aktenmappe zur Entstehung als Band 3.

Wer Johannes Rhenanus war. Geboren um 1528 in Melsungen, 1548 Studium der Theologie in Marburg, 1553 ordiniert; er war eine Zeitlang Diakon in Marburg und arbeitete daneben als Drucker. 1555 schickte ihn Landgraf Philipp als Pfarrer nach Sooden; von dort wuchs er in die Salzverwaltung hinein — zuerst über die Holzbeschaffung, dann als Salzgraf. Über das genaue Jahr gehen die Angaben auseinander (1559 oder 1563); die Salzbibel selbst überliefert im Miszellen-Verzeichnis den Brief, mit dem Philipp ihn „des Predigtamtes entlasten“ und an Jost Beckers Stelle setzen wollte. Rhenanus behielt beide Ämter bis zu seinem Tod am 29. April 1589 in Sooden.

Und wer der Auftraggeber war. Landgraf Wilhelm IV. (1532–1592), seit 1567 der erste Landgraf von Hessen-Kassel, trägt den Beinamen „der Weise“ — und er war ein arbeitender Astronom. Um 1560 richtete er in Kassel die erste Sternwarte Mitteleuropas ein; er entwickelte ein eigenes Messverfahren mit Präzisionsuhren, holte 1579 den Uhrmacher Jost Bürgi und 1584 Christoph Rothmann an seinen Hof, und aus dieser Arbeit ging ein Sternkatalog von 1.025 Sternen hervor.

Das ist der Schlüssel zur ganzen Salzbibel. Der Fürst, der 1567 zum Regierungsantritt eine Beschreibung seines Salzwerks befahl, war derselbe, der wenige Schritte entfernt Sterne maß. Die Probewerke fünfmal im Jahr, das Universal-Probierbuch, die Solereihe über sechsunddreißig Jahre, das Probiergerät im Reisegepäck — all das steht in einer Verwaltung, an deren Spitze jemand saß, für den Messen und Aufschreiben selbstverständlich waren.

ZusammenfassungS. 9–24

Die Widmung — und warum sie kein Vorwort ist. Siebzehn Blatt Zueignung an Wilhelm IV. Man erwartet Höflichkeitsformeln und findet stattdessen einen zusammenhängenden Aufsatz: Rhenanus’ Rechenschaft darüber, warum ein Pfarrer über Salz schreibt.

Er beginnt so weit oben, wie man nur beginnen kann. Das „große, schöne und allerherrlichste Welttheater“ sei nicht von selbst entstanden; und wenn Gott es geschaffen habe, dann habe er auch dem Menschen die Vernunft nicht ohne Absicht gegeben. Die Augen habe er uns „um keiner anderen Sache willen gegeben“, als damit die Geschöpfe „nicht im Finstern liegen und nicht verborgen bleiben, sondern gesehen, mit Fleiß betrachtet und verstanden werden“.

Das ist ein Programmsatz, und er beruft die Zeugen dafür: David, der ausruft, „groß sind die Werke des Herrn; wer sie betrachtet, hat große Lust daran“; Hiob, der „das große Buch der Natur mit Fleiß Tag und Nacht studiert“ habe; und Salomo, „der fleißigste Erforscher aller natürlichen Dinge“, der „vom Ysop an bis zum Zedernbaum“ alles untersucht habe. Auch die Heiden seien „nie so grob und viehisch gewesen“, das Erforschen der Natur zu verachten.

Was ist Salz? Dann folgt etwas, das man in der Widmung eines Verwaltungswerks nicht erwartet: ein Forschungsbericht über die Theorien zur Entstehung des Salzes.

Die erste, den phönizischen Gelehrten Misor und Sydyk zugeschrieben: Salz sei nichts als Wasser und Erde, „gleichsam wie Lauge durch Asche, so werde es durch die Erde gegossen“. Die zweite: Salz sei „ein innerer Schweiß der Erde“ — Dünste, die durch die innere Hitze der Gebirge aufsteigen wie die Feuchtigkeit im Destillierhelm und dabei die Eigenschaft der Erde annehmen, durch die sie dringen. Als Beleg dienen die Farben der Salze: „dass das memphitische Salz rot ist, das sizilische purpurn, das kappadokische safranfarben, das parthische glänzend, das agrigentinische weiß“ — dies vor allem nach Giovanni Pontanos Meteora.

Die dritte Ansicht, und ihr neigt Rhenanus zu: Salz sei „ein selbständiges Ding“. Denn es gebe ganze Berge, „besonders in Polen, in Ungarn, in Kärnten, in der Steiermark“, in denen nichts als Salz ausgehauen werde, und alle Meere seien salzig — „ja, wie der Augenschein und die Erfahrung ausweisen, sei der dritte und größte Teil der Welt nichts als Salz“. Die vierte, dass alle Brunnen aus dem Meer kämen, verwirft er kurz: Die hätten „ganz weit gefehlt“.

Dass er die Sache nicht ausführt, hat einen Grund, den er selbst nennt — und der neugierig macht: Er habe vor, einen eigenen Traktat darüber zu schreiben, „ich habe bereits damit begonnen“. Ob er je fertig wurde, weiß man nicht.

Wo der Theologe weitergeht als der Naturkundige. Es folgt die methodisch interessanteste Passage. Die Naturkundigen, sagt Rhenanus, betrachteten nur „den Stoff und die Form“; einem Theologen aber gebühre es, „etwas höher zu steigen und die wirkende Ursache solcher Natur gründlicher zu suchen“. Die erste Art des Forschens zeige „nicht mehr als die Ordnung in den Dingen, wie sie sind und werden“; die zweite frage, wozu sie so geordnet sind.

Und dann setzt er der eigenen Erkenntnis eine Grenze, mit einem Bild, das haften bleibt. Selbst wenn wir meinten, eine Sache so gründlich erforscht zu haben, „dass man sie mit den Fingern greifen könne“, seien wir davon noch so weit entfernt „wie eine Nachteule vom Glanz der Sonne“ — das habe schon Aristoteles beklagt.

Was Salz kann. Zuletzt die Wirkungen, gesammelt aus antiker Naturkunde: Salz sei „von feuriger Eigenschaft“, weshalb die Philosophen eine Verwandtschaft mit der Sonne vermuteten — auch der Namen wegen, sal und sol, die sich „nur durch einen einzigen Buchstaben“ unterschieden. Es wärme und trockne, mache kalte Erden fruchtbar, wende Fäulnis ab und erhalte den Körper; darum habe Homer es „für ein besonderes göttliches Wesen und ein Sinnbild der Ewigkeit“ gehalten. Es wecke Lust zum Essen — deshalb, sagen die Naturkundigen, streuten Tauben ihren Jungen Salz ein. Und weil es zu Gottesdiensten und Opfern gebraucht wurde, sei es Bild des Unvergänglichen.

Redaktionelle AnmerkungS. 9–42

Die Widmung ist keine Höflichkeitsfloskel. Wilhelm IV. hatte das Werk befohlen, weil er fürchtete, mit den letzten Zeitzeugen gehe das Wissen um das Salzwerk verloren. In einem Brief an den zweiten Salzgrafen Christoph Hombergk, den die Literatur überliefert (Cramer 1879, danach Klepsch 1989), wird er deutlich: „Dann, wen Du und der Pfarherr soltet abgehen … so wehr itzo kein Mensch nicht mehr, der des Saltzwercks Ankunft oder Gelegenheit wüste.“ (heute: Denn wenn Du und der Pfarrer sterben solltet, wäre jetzt kein Mensch mehr da, der wüsste, wie das Salzwerk entstanden ist und wie es beschaffen ist.) Dieser Brief steht nicht in der Handschrift; der Wortlaut ist hier nach der Literatur wiedergegeben und konnte nicht am Original geprüft werden. Denselben Gedanken trägt das fürstliche Schreiben vom 24. Februar 1567 im dritten Band, dort in der Übersetzung: „sodass ihrer kaum noch zwei vorhanden sind, unter denen du einer bist“ (Bd. 3, S. 27).

Die Widmung ist auch eine Verteidigungsschrift. Dass ein Pfarrer sich rechtfertigen musste, weil er über Bergbau, Wald und Rechnungswesen schrieb, ist kein persönlicher Zufall. Die lutherische Geistlichkeit des 16. Jahrhunderts stritt darüber, wie weit ein Prediger sich in politica einlassen dürfe; Rhenanus’ Antwort — die alttestamentlichen Priester seien „Juristen“, „Ärzte“ und „im Kriegswesen nicht unerfahren“ gewesen — ist die übliche Berufung auf das Amt der Priester im Alten Bund.

Zu seinen naturkundlichen Quellen: Giovanni Pontano (1426–1503), den er für die Lehre vom Salz als „ein innerer Schweiß der Erde“ anführt, war Humanist und Dichter in Neapel; sein Lehrgedicht Meteororum liber war im 16. Jahrhundert verbreitete Schullektüre. Rhenanus referiert also den Stand der gelehrten Meinung seiner Zeit, nicht eigene Forschung — und sagt das auch, indem er die Positionen nebeneinanderstellt, statt eine zu behaupten.

Der angekündigte Traktat über das Salz fehlt. Rhenanus schreibt, er habe „bereits damit begonnen“ und wolle ihn „zu gelegener Zeit“ übergeben. Ein solcher Traktat ist bisher nicht nachgewiesen. Ob er verloren ist, unvollendet blieb oder nie über die Vorarbeiten hinauskam, ist offen — und ein lohnendes Thema für jede künftige Archivsuche.

ZusammenfassungS. 25–42

Die Verteidigung — und der Blick in die eigene Lage. Der zweite Teil der Widmung ist ein persönlicher Text, und er ist der offenste des ganzen Werks.

Rhenanus beschreibt zunächst seinen Ort: Er sei „an diesen Ort und Winkel des Fürstentums Hessen, meines geliebten Vaterlandes“, zum Prediger und Salzgrafen bestellt worden — dorthin, „wo diese lebendige Quelle der wunderbaren Güte Gottes alle Tage mit Verwunderung gesehen wird“. Darum habe er es für Amtspflicht gehalten, seine Zuhörer auf diese Wohltat hinzuweisen, „nicht nur mündlich von der Kanzel, sondern … mit der Feder und schriftlich“.

Dann nimmt er die Kritik vorweg, die er erwartet, und er tut es mit bemerkenswerter Schärfe. Wie keine Speise so gut sei, dass die Fliegen sie nicht beschmutzten, so werde auch „nichts so recht und gut getan oder gesagt“, dass es nicht bekrittelt würde: „Es werden giftige Nattern über diesen meinen Fleiß und diese Arbeit herfallen. Denn wer an den Weg baut, wie man sagt, hat viele Meister.“

Zwei Vorwürfe erwartet er. Der erste: Sein Schreiben sei überflüssig, die Sache ohnehin bekannt. Seine Antwort ist ehrlich bis zur Selbstironie: „Hätte meine Feder geruht und geschwiegen, das Salz wäre nichtsdestoweniger Salz gewesen … und durch meine Arbeit und mein Schreiben ist das Allendorfer Salz weder besser noch schlechter geworden.“

Der zweite Vorwurf ist der ernste: Das sei „mehr politisch als theologisch und darum nicht meines Berufs und Amtes“, ja „philosophisches Zeug, das immer und überall Ketzer hervorgebracht“ habe — nach dem Wort des Paulus, niemand, der Gott diene, solle sich in weltliche Geschäfte verwickeln. Ein Pfarrer, der zugleich Salzgraf ist, muss darauf antworten.

Und er antwortet gründlich. Die Kritiker verstünden nicht, „wie weit den Geistlichen das Politische verboten ist“. Im Alten Bund sei die Verwaltung des Reiches eine ganz weltliche Sache gewesen — und dennoch habe Gott den Priestern befohlen, „Recht und Gesetze studieren“, damit der König sich bei ihnen Rat holen könne. „Daraus ist zu sehen, dass die jüdischen Priester Juristen gewesen sind“; die Bibel bezeuge, dass sie auch Ärzte waren und „im Kriegswesen nicht unerfahren“.

Das Pauluswort ziele auf die Vielgeschäftigen: auf jene, die „alle Tage auf den Kanzleien streiten und Prozesse führen“ und darüber ihr Amt vergessen, die „wie ein Krokodil zu Wasser und zu Land“ jagen. Und dann das Argument, das die Sache erledigt: Folgte aus jenem Wort ein grundsätzliches Verbot, „dann dürfte ein Prediger auch kein Ehemann und kein Haushalter sein“.

Über die Missgünstigen fällt er schließlich ein Urteil, das eher müde als zornig klingt: Sie „die viel tadeln, aber selbst nichts machen und nichts zu verbessern wissen“; entweder verdammten sie aus Unwissenheit, „was sie nicht kennen“, oder aus Bosheit. Mit solchen sei „mehr Mitleid zu haben als zu streiten“.

Was er sich vorgenommen hat. Am Schluss beschreibt er sein Verfahren, und es deckt sich genau mit dem, was das Werk dann tut: Er sei „vornehmlich bei unserem hessischen Allendorfer Salzwerk geblieben“ und habe daneben etlicher auswärtiger Salzwerke gedacht, „die ich gesehen habe — doch nicht aller“. Weil, wie Aristoteles sage, „die Dauer die Dinge empfiehlt“, habe er besonders auf „das uralte Herkommen dieses unseres Allendorfer Salzbrunnens“ gesehen und danach aufgezeichnet, was sich in der Folge zugetragen habe.

Zwei Sätze der Widmung sollte man behalten. Der eine ist eine Bescheidenheitsformel, die keine ist: Er habe das Werk „wenn auch nicht gründlich und erschöpfend, so doch der Oberfläche nach“ gemacht, „um anderen einen Anreiz zu geben, es besser zu machen“ — und noch einmal, trotziger: „Wer etwas Besseres zu machen weiß, dem soll es von mir unbenommen sein.“

Der andere ist die Bitte, mit der er sich verabschiedet, und sie erinnert daran, dass hinter diesem Werk ein Mann mit einer Familie steht: Wolle der Landgraf doch „mein und meiner Kinder gnädiger Herr sein“. Unterschrieben: Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zum Sooden.

ZusammenfassungS. 43–47

Rhenanus’ eigenes Inhaltsverzeichnis, auf drei Blättern. Es ist der Schlüssel zum ganzen Werk: Jedes der fünf Bücher und jeder der vier Anhänge wird in ein bis zwei Sätzen beschrieben. Man erfährt hier auch, wer ihm zugearbeitet hat — das Glossar stammt vom Holzvogt Hans Wagener, das Spezialprobierbuch hat Christoph Homberg begonnen.

Der erste Satz ist bemerkenswert. Das erste Buch soll beweisen, „mit stichhaltigen Argumenten aus wahren Geschichtsquellen“, dass das Salzwerk schon „vor Christi Geburt, zu den Zeiten des Cornelius Tacitus“ bestanden habe. Rhenanus schreibt nicht Chronik. Er führt einen Beweis.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 1, S. 43 (Bl. 19)
Das Inhaltsverzeichnis: „Innhalt des ganntzen wercks“ — heute: Inhalt des gesamten Werks Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 1, S. 43 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 43–47

Was Rhenanus hier als Beweis ankündigt, hält er im ersten Buch nicht. Er sagt das am Ende selbst. Die Anmerkungen zum ersten Buch gehen dem nach.

Das Inhaltsverzeichnis ist zugleich der beste Beleg dafür, dass die Salzbibel ein geplantes Werk ist und keine gewachsene Sammlung. Rhenanus beschreibt jedes Buch, ehe er es schreibt, nennt seine Zuarbeiter — den Holzvogt Hans Wagener für das Glossar, Christoph Homberg für das Probierbuch — und legt damit offen, was heute ein Herausgeber im Vorwort täte.

I · 1. Buch · Band 1

Vom ersten Ursprung des Salzwerks

Das erste Buch · 96 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 49–52

Warum der Anfang so schwer ist. Rhenanus beginnt sein Werk nicht mit dem Salzwerk, sondern mit einer Entschuldigung. Wer über die Frühzeit reden wolle, dem lägen „dreierlei Dinge aufs Beschwerlichste im Wege“ — und ohne die vorher zu klären, könne niemand „etwas der Wahrheit Gemäßes“ sagen.

Erstens: Die alten Deutschen hätten „gar keine gelehrten Leute bei sich gehabt“, die aufgeschrieben hätten, was bei ihnen geschah. Wer etwas wissen will, ist auf römische Autoren angewiesen — Ptolemäus, Strabo, Plinius, Tacitus —, und die schrieben über Fremde und Feinde. Immerhin, räumt er ein, würden sie die Deutschen trotz allem „wegen ihrer hohen Tugenden herrlich rühmen“.

Zweitens: Diese Römer gäben den deutschen Völkern „so seltsame, verdunkelte Namen“, dass sich nichts Sicheres daraus ablesen lasse; man könne nur „mutmaßen und gleichsam nach Gutdünken schließen“.

Drittens: Die Völker seien gewandert. Nach so vielen „Migrationen, Auszüge und Vertreibungen“ sitze „beinahe kein Volk mehr“ dort, wo seine Ureinwohner gewohnt hätten.

Trotzdem hat sein Landesherr ihm den Auftrag erteilt. Also legt er sich einen Plan zurecht — drei Fragen in dieser Reihenfolge: Wo lagen die Grenzen der Chatten? Welcher Berg ist der Melibocus? Und um welchen Salzbrunnen haben Chatten und Hermunduren gekämpft? Sind die drei geklärt, meint er, „kann alsdann leicht über die wahre Entstehung dieses Salzwerks geredet und ein Schluss gezogen werden“.

Man sollte diesen Aufbau ernst nehmen. Rhenanus schreibt keine Chronik, die vorn anfängt — er stellt eine Beweiskette auf und arbeitet sie ab. Dass die Kette am Ende nicht trägt, wird er selbst zugeben.

Redaktionelle AnmerkungS. 49–61

Wo Rhenanus recht behalten hat. Seine Grundthese — die Chatten sind das Volk, aus dem die Hessen wurden — ist der heutige Forschungsstand. Die Namensreihe lässt sich Schritt für Schritt verfolgen: Chatti (um 100 n. Chr.) → HattiHazziHassi (um 700) → Hessi (738) → Hessen. Die erste urkundliche Erwähnung steht 738 in einem Papstschreiben und meint zunächst ein einzelnes Volk an der unteren Fulda.

Auch mit den Batavern liegt er nicht falsch. Dass die Bataver ein nach inneren Zerwürfnissen abgespaltener Teil der Chatten waren, die im späten 1. Jahrhundert vor Christus auswanderten, ist bis heute die gängige Auffassung — Rhenanus hat sie aus Tacitus.

Wo er dem Zeitgeschmack folgt. Was er daraus macht, ist dagegen humanistische Namensdichtung: ein Fürst Batavus, der Batavia gründet, sein Sohn Hessus, der den Hessen den Namen gibt und in Nimwegen den „Hessenberg“ baut. Solche Ahnherren wurden im 16. Jahrhundert für ganze Länder erfunden; sie erklären Namen, indem sie eine Person hinter sie setzen. Ebenso steht es mit Katalonien: Für eine Herleitung aus den Chatten gibt es keinen Anhalt.

Und sein Siedlungsgebiet ist zu groß geraten. Das chattische Kerngebiet lag in den Tälern von Eder, Fulda und oberer Lahn; nach 15 n. Chr. verdichtete es sich auf die Ebene von Fritzlar-Wabern, das Kasseler Becken und die westhessische Senke bis ins Gießener Becken. Rhenanus zieht die Grenze bis an den Rhein, den Main und nach Westfalen — er beschreibt damit eher das Hessen seiner Zeit als das Land der Chatten. Dass er sich dabei auf die Selbstbezeichnung der Bewohner beruft („weil sich aber bis auf den heutigen Tag von allen vier Seiten her die Einwohner zu den Chatten und Hessen bekennen“), sagt es unfreiwillig selbst.

Für seine Arbeitsweise ist trotzdem etwas festzuhalten: Er nennt seine Gewährsleute, datiert sein Gespräch mit den beiden Lotichius in Schlüchtern auf 1559 und trennt sauber zwischen Gelesenem und Gehörtem. Das ist mehr Quellenangabe, als die meisten Chroniken seiner Zeit bieten.

ZusammenfassungS. 53–61

Wo die Chatten wohnten. Die Chatten sind das Volk, aus dem später die Hessen wurden. Rhenanus geht ihre Grenzen nach allen vier Himmelsrichtungen durch und nennt zu jeder die Orte, die heute dort liegen — damit ein Leser des 16. Jahrhunderts sich etwas darunter vorstellen kann. Und er beginnt mit einer Spitze gegen einen Kollegen: Es verwundere ihn „aufs Höchste“, warum Franciscus Irenicus behaupte, „dass von den Chatten keine Spur mehr zu finden sei“.

Im Osten: Weser und Werra mit den anliegenden Bergen; dahinter Tubanten, Chaudriner und Chattuarier, „wo jetzt die Eichsfelder liegen“ — er nennt sogar die drei Dörfer, an denen der Name hängt: Kirchgandern, Ober- und Niedergandern. Daraus folgert er, dass die vielzitierte gemeinsame Grenze zu den Cheruskern nie bestanden hat.

Im Süden: die Rhön, das Buchenland, Salzungen, Fulda, Schlüchtern, Gelnhausen, Hanau — bis an den Spessart, die Kinzig und den Main. Im Westen: bis an den Rhein, zu den Usipiern und den Mattiaci fontes, die Leonhard Fuchs für die Wiesbadener Brunnen hält; dort habe Mattium gelegen, der Hauptort der Chatten. Im Norden: das Hessische Gebirge, Engern, Westfalen bis an die Weser, dazu Waldeck, Wolfhagen, der Desenberg und die Diemel hinunter.

Er sagt auch, woher er das weiß, und das ist für seine Arbeitsweise bezeichnend. 1559 sei er in Schlüchtern bei zwei Verwandten gewesen — Petrus Lotichius dem Älteren, Abt daselbst, und dem gelehrten Petrus Lotichius dem Jüngeren. Die hätten ihm die Südgrenze selbst gezeigt, sich „Chatten genannt“ und das Haus Steckelberg an der Kinzig als hereditarius limes, Erbgrenze der Chatten, gedeutet. Neben den Büchern steht die Auskunft von Zeugen.

Dann zwei Abschweifungen, die ihm sichtlich Freude machen. Die Chatten seien ein indigena gens, „ein eingeborenes Volk“, das nie vertrieben worden sei; wurde es zu viel, so zog man aus. Ein Fürst Batavus sei fortgezogen, habe Batavia — Holland — gegründet und wie Battenberg nach sich benannt; daher heiße Katwijk noch heute so, gleichsam Cattorum vicus. Sein Sohn Hessus habe den Chatten den Namen der Hessen hinterlassen und in Nimwegen den Hessenberg erbaut. Und die Chatten seien sogar „mit Gewalt nach Hispanien“ gezogen und hätten dort Katalonien benannt.

Eine Gegenmeinung räumt er im selben Zug ab: Wer behaupte, um Magdeburg und Halberstadt habe ein Volk „Hessen“ gewohnt, das die Chatten vertrieben habe, berufe sich allein auf den Ortsnamen Hessheim — „aber weil dies ein loser Grund ist“ und weder alte noch neue Geschichtsschreiber davon wüssten, sei die Meinung „ganz und gar zu verwerfen“.

Am Ende ein Stolzbekenntnis mit zwei Zitaten. Tacitus habe gesagt: „wenn die übrigen Völker zur Schlacht ausziehen, ziehen die Chatten in den Krieg“; und Vadianus: Stat adhuc vetus gloria Cattorum. Dazu ein Sprichwort, das er offenbar gern hört: „Wo Hessen und Holländer verderben, wer wollte da Nahrung erwerben?“ Und die Begründung, warum das alles hier steht: Er habe es „aus Liebe und zu Ehren meines geliebten Vaterlandes“ nicht unterlassen können.

ZusammenfassungS. 62–70

Ein Berg wird gesucht. Ptolemäus setzt im Gebiet der Chatten einen Berg Melibocus an und nicht weit davon den Wald Semana. Welche das heute sind, weiß niemand. Rhenanus gibt seine Ratlosigkeit offen zu: „da weiß ich wahrlich beinahe nicht, wo hinaus oder wo hinein“.

Zuerst räumt er die herrschende Meinung ab. Etliche „hochgelehrte und verständige Leute“ hielten den Brocken dafür. Dagegen zwei Gründe. Der erste ist geographisch: Der Brocken liegt mitten im Harz, im Gebiet der Chauken und Brukterer, sechs Meilen jenseits der Chattengrenze. Der zweite ist ein Beobachtungsargument, und es ist das stärkere: Über den Melibocus stehe geschrieben, er sei fruchtbar „bis oben auf den höchsten und sehr breiten Gipfel“ — der Brocken aber sei „ein schmaler, aufsteigender, spitzer und oben ganz trockener, dürrer und öder Berg, wie es der Augenschein ausweist“. Er weiß das, weil er dort gewesen ist: Ab Schaubenstein finde man „nicht ein einziges Sträuchlein“. Lieber wolle er ihn Mons Bructerorum nennen.

Dann erzählt er von einem eigenen Irrtum, und das ist die ehrlichste Stelle des Buches. Vor 32 Jahren habe ihm bei Roßdorf ein Pfarrer einen Berg als Melibocus gezeigt; er sei hinaufgestiegen, habe ihn besichtigt und es geglaubt, „weil er in der Grafschaft Katzenelnbogen liegt“. Später sei ihm aufgefallen, dass der Berg jenseits des Mains liegt, also außerhalb des Chattengebiets, und dass er oben „dürr, eng und nicht breit“ ist. Da „habe ich diesen gefassten Wahn fahren lassen“.

Sein Ergebnis ist der Meißner. Der liegt innerhalb der Grenzen, ist der höchste Berg diesseits von Werra, Weser und Diemel, hat seit je Bergwerke und Erzgruben — „wie es allenthalben die alten Pingen anzeigen“ —, trägt am Fuß „das löbliche uralte Salzwerk Sooden“ und ist bis hinauf fruchtbar, „selbst in den Klippen und Felsen“.

Und dann zählt er auf, was dort wächst, und die Liste ist eine kleine Botanik. Jährlich kämen Leute aus fremden Ländern, um Kräuter zu suchen, „die an anderen Orten nicht wachsen“: die Scorzonera in zweierlei Gestalt, „das herrliche, gegen alle Gifte wirkende Kraut“, das man sonst „mit großen Kosten aus Spanien“ holen lasse; dazu Coronopus, Ferrocavallo, Iva arthritica, „das edle Wundkraut Solidago sarracenica“, die Uva inversa des Doktor Dodonaeus, Aconitum pardalianches, Buxus repens, Acorus, Chamaedrys, Lunaria minor und Ebulum; an Gehölzen Eibe, Schneeball, Johannisbeere und Traubenholunder.

Etliche suchten dort auch Erze — und daher, schreibt er, sei bei den Fremden ein Sprichwort aufgekommen: „Die Hessen werfen manchmal nach einer Kuh mit einem Stein, obwohl der Stein — wenn sie ihn kennten — mehr wert ist als die Kuh.“

Nicht vergessen wird das Neueste: das neu erfundene Steinkohlenbergwerk, von dem „offenbar und jedermann bekannt“ sei, welchen Nutzen es dem Salzwerk, den Hütten, den Schmieden und den Haushaltungen bringe „und wie eine große Menge Menschen sich davon erhalten und ernähren können“.

Zum Schluss der Stolz, offen ausgesprochen. Beatus Rhenanus habe sich gerühmt, die Herkunft der Katzenelnbogener gefunden zu haben — „umso mehr will es mir als dem anderen Rhenanus geziemen“, sich zu freuen, dass er post multa secula, nach vielen Jahrhunderten, „den wahren Ort des Melibocus hervor- und an den Tag gebracht“ habe. Und gleich darauf die Namenserklärung: Weil der Berg lange mit Schnee bedeckt sei und sich „weit und breit weiß sehen lässt“, heiße er heute Weißener; Ptolemäus habe ihn nach der „Fülle und Süßigkeit der Weiden“ benannt.

Und dann der Satz, der ihn als Wissenschaftler ausweist: „Schließlich will ich den Weißener so lange für den Melibocus halten, bis ich von anderen etwas Besseres und Beständigeres unterrichtet werde.“

Redaktionelle AnmerkungS. 62–75

Ein Detail für die Bergbaugeschichte: Rhenanus erwähnt beiläufig das Steinkohlenbergwerk am Meißner und dessen „großen Nutzen“ für Salzwerk, Hüttenwerk und Schmieden — geschrieben von dem Mann, der die Saline zwei Jahrzehnte zuvor auf eben diesen Brennstoff umgestellt hatte. Es ist der Braunkohlenbergbau am Meißner, in dem nach Waitz von Eschen (2005) ab 1578 erstmals auf dem europäischen Kontinent regelmäßig Kohle für einen Betrieb gefördert wurde — und er beschreibt ihn hier wie eine Nebensache.

Der Melibocus — ein Streit, den es ohne die Humanisten nicht gäbe. Ptolemäus nennt ein Μηλίβοκον, und die Gelehrten des 15. und 16. Jahrhunderts suchten es auf der Karte. Die heute übliche Deutung ist ausgerechnet die, die Rhenanus verwirft: der Harz. Er hat also, nach dem heutigen Stand, unrecht.

Bemerkenswert bleibt trotzdem, wie er argumentiert. Statt Namen zu vergleichen, prüft er die überlieferten Eigenschaften am Gelände: Der Melibocus soll bis zum breiten Gipfel fruchtbar sein — der Brocken ist es nicht, „wie es der Augenschein ausweist“, und er sagt dazu, wo genau die Vegetation aufhört. Dass er seine eigene frühere Meinung über einen Berg bei Roßdorf widerruft und den Irrtum stehen lässt, gehört in dieselbe Haltung.

Und der Berg, der heute Melibokus heißt — der im Odenwald —, trägt den Namen selbst erst durch einen Gelehrtenirrtum. Er hieß Malschen oder Malchen und erscheint 1012 als mons malscus; die Umbenennung nach Ptolemäus setzt sich erst nach dem Ende des 15. Jahrhunderts durch. Rhenanus stritt also in einer Debatte, in der auch die Gegenseite mit einem frisch erfundenen Namen arbeitete.

Zum Wald Semana ist wenig zu sagen, weil auch die heutige Forschung wenig weiß. Rhenanus geht mit seiner Unsicherheit offen um — „Da habe ich fürwahr keinen Schriftsteller zu Hilfe“ — und nennt seinen zweiten Grund für den Seulingswald selbst: dass dieser Wald „nun seit fünfundvierzig Jahren“ das Salzwerk versorgt. Er weiß, dass ihn das Interesse leitet, und schreibt es hin.

Die Kräuterliste vom Meißner ist unabhängig davon eine wertvolle Quelle. Sie nennt für das 16. Jahrhundert Pflanzen mit ihren damaligen Namen und bezeugt, dass auswärtige Sammler eigens anreisten — ein früher Beleg für den Meißner als botanisch bemerkenswerten Standort, lange bevor er unter Schutz gestellt wurde.

ZusammenfassungS. 71–75

Und der Wald? Beim Semana hat Rhenanus überhaupt keinen Gewährsmann: „Da habe ich fürwahr keinen Schriftsteller zu Hilfe noch Beistand“ — außer der Angabe, er liege nicht weit vom Melibocus.

Er entscheidet sich trotzdem, und zwar gegen den nächstliegenden Kandidaten. Der Kaufunger Wald wäre der nächste am Meißner, aber er tippt auf den Seulingswald und begründet es mit dem Namen: Die lateinischen Autoren hätten deutsche Namen oft nachgeahmt; die Anwohner hätten vielleicht „Semener“ geheißen, nach den Seen, die dort liegen — woraus „Seeliegentwald“ und schließlich Seulingswald geworden sei. Dass der Wald heute weiter entfernt liegt, ficht ihn nicht an: Es bestehe noch immer ein durchgehender Zug der Gehölze über Wildeck, Tannenberg und Sontra bis dorthin, wo „die Ausläufer (Radices) des Meißners und des Seulingswaldes zusammen[laufen]“.

Warum ihm das wichtig ist, sagt er selbst — und der zweite Grund ist der ehrlichere: Weil dieser Wald „nun seit fünfundvierzig Jahren bei dem Salzwerk Sooden neben dem Melibocus das Beste getan hat und noch tut“. Berg und Wald seien „gleichsam miteinander vermählt“, beide „innerlich wie äußerlich sehr reich“ — innen an Erz und Mineralien, außen an Feldfrüchten, Bäumen und Viehzucht. Es folgt ein Gebet, dass Gott „bei diesen zweien je länger, je mehr“ seinen Segen erhalten möge.

Angehängt ist ein Nachtrag, den man gelesen haben sollte, weil er zeigt, wie Rhenanus weiterdenkt, nachdem er schon geschrieben hat: Vielleicht komme der Name doch aus dem Griechischen — von xylon, Holz, oder xylia, großer Wald; Ptolemäus habe womöglich „Xymana“ geschrieben, und die Lateiner hätten lieber ein S als das ihnen ungewohnte X genommen. „So klingt es auch nicht unähnlich, wenn man ‚Xylingswald‘ sagte.“

ZusammenfassungS. 76–83

Um welchen Salzbrunnen ging die Schlacht? Das ist das Kernstück des Buches und der eigentliche Beweis, den Rhenanus führen soll. Tacitus berichtet von einem Krieg zwischen Chatten und Hermunduren um einen Grenzfluss mit Salzquellen. Die Gelehrten seiner Zeit denken an Halle an der Saale, manche an Frankenhausen. Rhenanus widerspricht — mit drei Argumenten, und alle drei sind bemerkenswert.

Erstens ein Plausibilitätsargument. Warum hätten die Chatten „unter höchster Gefahr“ durch Feindesland ziehen sollen, „wo sie doch innerhalb ihrer Grenzen selbst Salzbrunnen hatten, nämlich zu Sooden und Salzungen“? Dafür seien sie viel zu klug gewesen — Tacitus nenne sie ja cati, „kluge und umsichtige Leute“. Die Etymologie ist falsch, das Argument bleibt gut.

Zweitens ein Datierungsargument, und es ist historisch korrekt. Sooden habe schon zur Zeit Karls des Großen und des Bonifatius bestanden; Halle dagegen sei erst „zur Zeit der Ottonen, lange danach“ entstanden und „durch einen edlen Herrn von Hakeborn erbaut“ worden — deshalb heiße dort ein Brunnen und einer in Staßfurt Hakenborn, und das Geschlecht derer von Hakeborn sei „noch auf den heutigen Tag“ um Staßfurt vorhanden. Otto I. habe die Brunnen dem Stift Magdeburg geschenkt; Zeuge dafür sei Cyriacus Spangenberg in seiner Mansfeldischen Chronik.

Drittens: Frankenhausen sei erst unter Friedrich I. „aus den Sümpfen und Morasten mit großer Mühe“ erbaut worden — zuvor sei dort nichts als Morast gewesen, bis man „die Wipper auf Angeben eines Priesters durch einen langen Stollen“ herzuführte und die Pumpwerke errichtete.

Dann folgt der Teil, den nur ein Ortskundiger schreiben kann: Rhenanus geht die Landschaft um Sooden Himmelsrichtung für Himmelsrichtung ab und zeigt, dass man nicht herankam. Gegen Osten das Schloss Altenstein „in lauter hohen Klippen“ und eine starke Landwehr bis an den Hohen Hörgberg und die Goburg. Gegen Süden Goburg, Vesterburg, Fürstenstein und das „sehr uralten Schloss Bilstein“, darunter nur Felsen — einer davon heiße Dannsteig, weil er „beinahe für Menschen unbegehbar“ sei. Gegen Westen die verwüstete Westerburg auf einem promontorium gleich beim Salzwerk. Gegen Norden das Schloss Hanstein und Wege, „so eng und klippenreich“, dass der eine „die Söhle“ heiße, weil sich die Fuhrleute darin „besudeln und suhlen“, und der andere „die Hardt“, vom Harren; ebenso der Klebe, „vom Harren und Kleben, weil viele dort kleben bleiben“.

Nur eine Lücke findet er — und macht daraus seine Pointe: eine „Schliefe oder Schlucht, zur Wallis hinunter“, wo ein breiterer Wiesengrund liegt. Dort könnten sich die Hermunduren hereingeschlichen haben, und dort im Wallisfeld dürfte die Schlacht geschehen sein. Sein Beleg ist der Flurname und das, was die Leute erzählen: „Davon geht noch bis auf den heutigen Tag eine allgemeine Rede, und der Ort, an dem die Schlacht geschah, wird der Mordbach genannt.“

Redaktionelle AnmerkungS. 76–89

Hier liegt der Ursprung eines Lokalmythos. Die Zuordnung der tacitäischen „Salzschlacht“ zur Werra bei Sooden wird meist der hessischen Landesforschung des 20. Jahrhunderts zugeschrieben. Das greift zu kurz: Rhenanus argumentiert sie 1586 ausführlich aus, mit Quellenkritik und Geländebefund, und verwirft Halle und Frankenhausen ausdrücklich. Neu war ab 1938 nicht die These, sondern ihre wissenschaftliche Weihe. Wer die Salzbibel liest, findet die Herkunft einer Erzählung, die bis heute nachwirkt — hier, in diesem Kapitel.

Am Befund ändert das nichts: Tacitus, Annalen XIII,57 nennt für das Jahr 58 nach Christus weder den Fluss noch einen Ort. Die Stelle lässt sich auf mehrere Salzstellen beziehen; entscheidbar ist sie nicht, und archäologische Belege für antike Salzgewinnung fehlen hier. Rhenanus’ Argument, die Chatten hätten nicht in fremdes Gebiet ziehen müssen, ist plausibel, aber es ist ein Wahrscheinlichkeitsschluss — kein Beleg. Er sagt das selbst.

Bei den Ortsnamen hat er einmal recht und einmal unrecht. Sooden vom Sieden ist richtig und wird von der Namenforschung bestätigt. Allendorf aus Hallendorf ist dagegen ausgeschlossen — der Name geht auf „zu dem alten Dorfe“ zurück. Warum das so sicher ist und wie Rhenanus auf den Irrtum kam, steht auf der Seite Woher die Namen kommen.

Zur Einordnung der Tacitus-Stelle: Annalen XIII,57 berichtet für das Jahr 58 nach Christus von einem Streit zwischen Hermunduren und Chatten um einen Fluss, der Salz hervorbringt und religiöse Bedeutung hat (so Tacitus, hier nicht nach der Salzbibel zitiert); die Hermunduren siegten. Vorgeschlagen wurden dafür die thüringische und die fränkische Saale, die Werra und die Salzunger Quellen — und der Befund der Forschung lautet, dass kein Vorschlag ausreichend zum Bericht passt. Rhenanus’ Deutung auf Sooden ist damit nicht widerlegt, aber auch nicht belegbar; sie ist eine von mehreren.

Seine Datierungsargumente gegen Halle und Frankenhausen sind übrigens die stärkste Stelle des Buches, und sie halten im Kern stand: Halle wird erst unter den Ottonen greifbar, Frankenhausen ist eine hochmittelalterliche Anlage im ehemaligen Sumpfgebiet. Wer 1586 mit relativer Chronologie statt mit Namensähnlichkeit argumentiert, arbeitet methodisch sauber.

Die Befunde von 1490 und 1549 sind das Interessanteste an diesem Buch. Dass man beim Aufbrechen des Brunnens im Grund „Blöcke, Stubenwerk, Tücher und dergleichen“ fand, „wovon in keinen Büchern … irgendeine Nachricht vorhanden“ war, ist eine archäologische Beobachtung ohne Archäologie. 1550 wird dann eine unbekannte ältere Brunnenfassung von fünfzehn Schuh Weite gefunden, „von der kein Mensch gewusst hat“. Wer die Frühgeschichte des Salzwerks künftig untersuchen will, hat hier zwei datierte Fundmeldungen — und für die zweite sogar eine Maßangabe.

Zum Bonifatius-Bezug: Dass der Kirchturm auf ihn zurückgehe und dass er den Bauern den Zehnten für das Holzfahren erlassen habe, ist Ortsüberlieferung, kein Urkundenbefund. Belegbar ist etwas anderes und historisch Ergiebigeres: dass die Pfänner bis zur Reformation jährlich am Bonifatiustag zum Brunnen zogen. Diesen Brauch beschreibt Rhenanus im vierten Buch noch einmal — und dort auch, womit man ihn ersetzte.

ZusammenfassungS. 84–90

Die Zeugnisse am Ort. Zum Schluss seiner Beweisführung führt Rhenanus an, was man in Sooden noch sehen kann — und wird dabei zum Bauforscher.

Der Kirchturm: „das sehr altfränkische Gebäude“, so alt, dass die Witterung ihn nach Süden schon zerfressen habe; nach Westen und Norden aber stehe er „sehr fest aus lauter polierten Quadersteinen“, so gefügt, „dass man die Fugen kaum erkennen kann“. Erbaut habe ihn Bonifatius; das vordere Kirchenteil sei der Jungfrau geweiht gewesen, das hintere später, „als die Abgöttereien zunahmen“, dem heiligen Bonifatius.

Daran hängt der Brauch: Seit Bonifatius’ Zeiten seien die Pfänner mit Weib und Kindern jährlich am Bonifatiustag „mit allem Heiligtum, Kreuzen und Fahnen“ zum Salzbrunnen gezogen, hätten dort Messe lesen lassen und gemeinsam das Te Deum laudamus gesungen. Und man habe dafürgehalten, Bonifatius als Bischof zu Mainz habe den Bauern den Zehnten erlassen, „damit sie desto besser das Holzfahren zum Salzwerk besorgen könnten“ — eine Steuerbefreiung als Verkehrspolitik, in eine Heiligenlegende gekleidet.

Und dann das Bodenzeugnis, das er selbst erlebt hat. Als man 1490 und 1549 den Brunnen aufbrach, habe man „unter der Erde im Grund Blöcke, Stubenwerk, Tücher und dergleichen gefunden, wovon in keinen Büchern oder sonstigen anderen Aufzeichnungen irgendeine Nachricht vorhanden gewesen ist“. Ein Befund, den keine Quelle erklärt — und für Rhenanus der Beweis eines viel älteren Betriebs. Ein Jahr später, beim Bau von 1550, wird man genau so eine unbekannte ältere Fassung wiederfinden.

Die Ortsnamen gibt er sich rasch: Sooden komme vom Sieden, das „bedarf keines langen Nachdenkens“; und die Sooden habe es gegeben, ehe die Stadt gebaut wurde. Über Allendorf streitet er länger. Die Deutung „Alleindorf“, aus drei zusammengebauten Dörfern, verwirft er mit einem topographischen Argument: Rings um den Hain sei „nicht so viel ebener Boden vorhanden, dass vier oder fünf Hufen Landes davon abgemessen werden könnten“; gewohnt hätten dort allenfalls „arme Holzhauer und Kohlenmacher“, aus denen nie eine so ansehnliche Stadt hätte hervorgehen können. Er hält die Mauerreste für Reste heidnischer und später kirchlicher Wallfahrtsstätten — es lebten noch Leute, die sich an die Wallfahrten erinnerten. Sein Ergebnis: Hallendorf, vom Salz, „gleich wie Hall in Sachsen und Hall in Schwaben“.

Wer die ersten Pfänner waren, sagt er ebenfalls: „keine schlichten oder geringen Leute“, sondern die Herren der umliegenden Burgen — die von Boyneburg, Eschwege, Dörnberg, Bischoffshausen, die Diede, Netter, die von Hanstein, die Appen, Rulanden, Schwanflügel, Roden, Gautzler und Iringe, „sehr alte Geschlechter“, die das Salzwerk „vor Zeiten allein für sich innegehabt haben und es zum Teil noch haben“. Damit ist erklärt, warum die Pfännerschaft dem Landgrafen später so standhalten konnte.

Und dann der Satz, mit dem der Beweisteil endet und in dem der Beweis selbst zurückgenommen wird: „Dies sind nun also meine Mutmaßungen, Meinungen und Bedenken über den ersten Ursprung des Salzwerks Sooden.“ Was als Beweis angekündigt war, endet als Vermutung — und er sagt es selbst. Den Grund schiebt er nach: Aus „Fahrlässigkeit der Alten“ sei alles Weitere „in den Wind geschlagen und dem Vergessen anheimgestellt worden“. Genau dagegen ist das ganze Werk geschrieben.

Redaktionelle AnmerkungS. 90

Rhenanus widerlegt seine eigene Überschrift. Angekündigt war ein Beweis „mit stichhaltigen Argumenten aus wahren Geschichtsquellen“. Was hier steht, ist das Gegenteil: „Dies sind nun also meine Mutmaßungen, Meinungen und Bedenken.“ Er weiß, dass er nicht bewiesen hat, was er beweisen wollte — und schreibt es hin. Das ist die intellektuell ehrlichste Stelle des ganzen Werks und der Grund, warum man ihn trotz der falschen Ergebnisse ernst nehmen kann.

ZusammenfassungS. 91–109

Die ältesten Urkunden, 1300 bis 1383. Ab hier wechselt das Buch die Form vollständig. Rhenanus hört auf zu argumentieren und schreibt Urkunden ab, durchnummeriert, im Wortlaut.

Die erste ist zugleich die wichtigste, und sie beschreibt in fünf Zeilen die Grundordnung der nächsten zweihundert Jahre. Landgraf Heinrich, seine Gemahlin Mechthild und Sohn Johann bekennen 1300, sie hätten „mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben“ wollen, seien davon aber „in Übereinkunft mit den Gebauern von Soden“ abgekommen — gegen Zahlung: jährlich fünfundzwanzig Übene Salz, zu liefern vierzehn Tage vor Johannis, nach Kassel, auf eigene Kosten und unter landgräflichem Geleit. Gegeben am Walpurgistag 1300.

Man muss diesen Text neben den Streit von 1538 legen. Was Landgraf Philipp zweihundertdreißig Jahre später erzwingt, hat sein Vorfahr sich abkaufen lassen. Und der Kaufpreis läuft weiter: Die „zwei Pfannen Salz alter Pflicht“, die in allen späteren Verträgen auftauchen, sind der Rest dieser Abmachung.

Weil alles daran hängt, wird die Urkunde von 1300 in den folgenden Nummern immer wieder wörtlich eingerückt und bestätigt — von Adelheid, der Witwe Landgraf Johanns und Tochter Herzog Albrechts von Braunschweig (1311), von Landgraf Otto und Adelheid, von Otto allein. Die Wiederholung ist keine Schreiberfaulheit, sondern Rechtstechnik: Jede Bestätigung trägt den Originaltext in sich.

Die Urkunde von 1322 enthält den bemerkenswertesten Satz des ganzen Buches. Landgraf Heinrich verfügt, „dass die Pfannen zu Sooden ewig so bleiben sollen, wie wir sie jetzt vorgefunden haben, in der Länge, in der Weite und auch in der Höhe der Borde“ — und zwar „nach demselben Maß, das wir öffentlich sichtbar in die Wände der Gotteshäuser des Heiligen Kreuzes und Sankt Nikolaus in unserer Stadt Allendorf haben einzeichnen lassen“. Das Sollmaß der Salzpfanne wird als Strichmarke in zwei Kirchenwände geritzt. Wer sich streitet, geht hin und misst nach. Beigezogen waren Heinrich von Eisenach als Ritter, der Amtmann Berthold Eselkopf, Walter von Hundelshausen und Otto von Neter.

Dieselbe Urkunde bestätigt den Kern des Ganzen: die Gebauerschaft. Niemand darf an den Pfannen sieden oder sie besitzen, „es sei denn, er sei an dem Salzwerk erbberechtigt und habe Gebauerschaft zu Sooden“. Und die Pfänner dürfen ihre Verwaltung selbst „einsetzen, absetzen und bestellen“.

Dann treten fremde Herren auf, und das ist ein Zeichen für die Lage der Stadt an der Grenze: Friedrich, Balthasar und Wilhelm, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, sichern den Allendorfern nach geleisteter Erbhuldigung zu, sie bei allem Recht zu lassen, falls Stadt und Salzwerk je an sie fielen. Und Urkunde 7 stammt von Herzog Otto von Braunschweig. Wer an einer Landesgrenze Salz siedet, lässt sich von allen Nachbarn bestätigen.

Redaktionelle AnmerkungS. 91–144

Dieser Teil ist als Quelle unbestritten wertvoll. Die abgeschriebenen Privilegien sind teils nur hier überliefert und reichen von der Bergordnung Landgraf Heinrichs I. (1300) bis 1488. Für die Rechtsgeschichte der Pfännerschaft — und für die Frage, was „Gebauerschaft“ eigentlich bedeutete — ist das die dichteste Sammlung, die es gibt.

Eine Einschränkung, die man kennen sollte: Rhenanus schreibt die Urkunden nicht buchstabengetreu ab, sondern gleicht die Schreibung seiner Zeit an. Der Ortsname erscheint in seinen Abschriften durchgehend als Allenndorff — obwohl dieselben Urkunden in der kritischen Edition Aldendorph (1295), Aldendorf (1332) und Aldindorf an der Werre (1488) lauten. Er hatte den Gegenbeweis zu seiner eigenen Namensherleitung in der Hand und hat ihn beim Abschreiben wegmodernisiert.

Ein Punkt, den Rhenanus nicht ausspricht, den man aber sehen sollte: Seine älteste Urkunde ist von 1300. Für alles, was er davor behauptet — Tacitus, Bonifatius, Karl der Große —, gibt es kein Schriftstück, nur Landschaft, Bauwerke und Namen. Er sagt selbst, aus „Fahrlässigkeit der Alten“ sei alles Weitere „dem Vergessen anheimgestellt worden“. Die Salzbibel ist die Antwort auf diese Lücke: Was ihm fehlte, soll seinen Nachkommen nicht fehlen.

Die Urkunde von 1322 verdient eigene Aufmerksamkeit. Dass das Sollmaß der Salzpfanne in die Wände zweier Kirchen geritzt wurde, ist ein Eichnormal im öffentlichen Raum — dieselbe Idee wie die Elle am Rathaus oder das Brotgewicht am Kirchenportal. Ob sich in der Allendorfer Heilig-Kreuz-Kirche oder in St. Nikolaus davon noch Spuren finden lassen, wäre eine lohnende Frage vor Ort.

Zur Zählung der Siedehäuser, die leicht verwirrt: Die Pfänner hatten 42 und durften 1538 ein 43. bauen; die Bestätigung Landgraf Wilhelms fixiert diese 43 „zu ewigen Zeiten“. Daneben setzte Landgraf Philipp seine eigenen — im vierten Buch ist von „den 43 Bothen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehören“ die Rede. Am Ende standen also zwei Salzwerke von je dreiundvierzig Siedehäusern nebeneinander an einem Brunnen. Das ist der ganze Konflikt in einer Zahl.

ZusammenfassungS. 110–144

Die späten Bestätigungen, 1400 bis 1500. Die Reihe läuft weiter durch das 15. Jahrhundert — Ludwig und Heinrich, Heinrich, Wilhelm der Mittlere, Wilhelm — und sie wird dabei immer ausführlicher. Aus der knappen Zusage von 1300 wird ein detailliertes Sonderrecht.

Eine Urkunde von 1471 enthält keine Bestätigung, sondern eine Strafordnung, die die Pfänner „jährlich im Soden verkünden lassen“. Wer im Soden einen totschlägt, muss Stadt, Soden und Feldmark hundert Jahre und einen Tag räumen; wer einen verwundet, „gliedslang und nagelstief“, ein Jahr und einen Tag. Es ist dasselbe Maß, das siebzig Jahre später wörtlich in Landgraf Philipps Siederordnung von 1541 wiederkehrt — die Formel überlebt drei Herrschaftswechsel.

Die große Bestätigung Landgraf Wilhelms zum Regierungsantritt ist dann fast schon ein Grundgesetz der Pfännerschaft, und sie enthält vier Zusagen, die man kennen muss:

Die Zahl. Es sollen „dreiundvierzig Salzboden und ebenso viele Pfannen darin sein, nicht mehr und nicht weniger“, in genau den Maßen, wie sie „in beiden Kirchen … verzeichnet sein werden“ — „dabei soll es zu ewigen Zeiten bleiben“. Die Kirchenwand von 1322 gilt weiter.

Der Gebietsschutz. Weder der Landgraf noch seine Erben dürfen die Pfänner „mit anderen Salzboden innerhalb oder außerhalb ihres Sodens auf eine Meile Wegs“ überbauen — und kein fremdes Salz darf auf eine halbe Meile herangefahren werden. Ein Wettbewerbsverbot mit Bannmeile.

Das Vorkaufsrecht. Fallen dem Landgrafen doch einmal Pfannenanteile zu, geschenkt oder sonstwie, so darf er sie „nicht erblich behalten“, sondern muss sie den Pfännern binnen eines Monats zum Zeitwert zum Kauf anbieten. Der Landesherr wird vertraglich daran gehindert, sich einzukaufen.

Die Selbstverwaltung. Die Pfänner dürfen ihre Knechte strafen und verweisen, bestimmen, wer in den Siedehäusern wohnt, Schösser und Kirchenvormünder einsetzen und absetzen — und ausdrücklich „auch den Kaufpreis des Salzes erhöhen und senken“. Der Preis lag in der Hand der Erben, nicht des Fürsten.

Wer diese vier Punkte gelesen hat, versteht die Wut, mit der die Pfänner 1538 reagierten. Der ganze Streit des zweiten Buches ist der Versuch, genau diese Zusagen aufzubrechen — und der Grund, warum Landgraf Philipp die Privilegien sehen wollte, ehe er baute.

Am Ende steht, außer der Reihe, eine ältere Urkunde: Wilhelm der Mittlere über den Rückkauf von Salzpfannen gegen „in barem Gold“ bezahlte rheinische Gulden, ausgestellt 1409. Warum sie ganz zuletzt eingeordnet ist, sagt Rhenanus nicht.

Und noch etwas sagt er nicht, obwohl es sein Beweis wäre: Die älteste dieser Urkunden ist von 1300. Für die Zeit davor — für Tacitus, Bonifatius und Karl den Großen — gibt es kein Papier, nur Landschaft, Bauwerke und Namen. Er hat es zu Beginn des Urkundenteils selbst eingeräumt: Aus den Privilegien erscheine zwar, „dass es auch schon, ehe die Privilegien erlangt worden sind, ein Salzwerk gewesen ist“ — mehr aber nicht.

III · 3. Buch · Band 1

Die Verträge zwischen Landgraf und Pfännern

Das dritte Buch · 72 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 657–663

Wie man einem Recht den Boden entzieht. Das dritte Buch enthält keine Erzählung, sondern zwei Urkunden. Die erste beginnt mit einem Satz, der die ganze Lage in sich trägt: Gott habe dem Fürstentum bei der Stadt Allendorf „einen guten Salzbrunnen gnädig gegeben und verliehen“ — und diesen Brunnen hätten bisher etliche Adlige und Bürger genutzt, „die sogenannten Pfänner“, mit zweiundvierzig Siedehäusern, und zwar „mit gnädiger Zulassung“ der Vorfahren des Landgrafen.

Damit ist alles Weitere vorentschieden. Der Brunnen gehört dem Landesherrn, die Nutzung den Pfännern — aber nicht aus eigenem Recht, sondern aus Duldung.

Der Anlass ist erklärt und klingt gemeinnützig: Im Land herrsche seit Jahren Salzmangel, während der Brunnen so reich an Sole sei, dass er „noch ebenso viele und mehr Pfannen wohl tragen“ könnte. Salz sei eine Ware, „die man in den Landen nicht entbehren kann“. Und beiläufig, in einem Nebensatz, steht das eigentliche Motiv: Die fürstliche Kammer würde gestärkt, und „umso weniger nötig wäre es, den armen Mann mit Steuern zu belegen“.

Dann kommt der entscheidende Vorgang. Der Landgraf bescheidet die Pfänner vor sich und verlangt ihre Privilegien zu sehen. Was er findet, listet er auf: Etliche seien in den unmündigen Jahren der Fürsten erlangt worden; Bedingungen früherer Fürsten seien nicht erfüllt; bei einigen sei „die übliche Form der Versicherung nicht eingehalten“; die ursprüngliche Belehnung mit dem Salzwerk sei ihm gar nicht vorgelegt worden; und von ihm selbst hätten sie nie eine Bestätigung erhalten.

Die Pfänner halten dagegen, was man in solcher Lage dagegenhält: langes Herkommen, Bestätigungen früherer Fürsten in beglaubigten Abschriften, und dass sie ihre zwei Pfannen Salz jedes Jahr zu Johannis pünktlich bezahlt hätten.

Es folgt kein Urteil, sondern eine Beratung — und deren Teilnehmerliste ist die eigentliche Antwort. Statthalter, Marschall, Landvogt, Amtleute, Kanzler Johann Feige, zwei Juristen, dazu die Gesandten von Kassel, Marburg, Homberg und Treysa. Das Ergebnis, das dabei „befunden“ wird, steht in einem einzigen Satz: dass der Landesfürst „anstelle des gemeinen Nutzens“ mehr Pfannen bauen dürfe — „jedoch in jeder Hinsicht ohne Schaden und Nachteil“ der Pfänner.

Daraufhin sind die Pfänner von ihrem Bedenken „untertänig abgestanden“. Und erst jetzt, nachdem sie nachgegeben haben, erneuert und bestätigt der Landgraf ihre alten Privilegien — „ausgenommen, soweit sie in diesem Vertrag verändert und erklärt werden“. Wer die Reihenfolge liest, versteht den Vorgang: Die Bestätigung ist der Preis für die Zustimmung, nicht ihre Voraussetzung.

Redaktionelle AnmerkungS. 657–696

Der „Fürsten-Soth“ von 1538 — der Zwang der Pfännerschaft zu einem Vertrag, mit dem der Landgraf 43 eigene Siedehäuser neben deren 42 setzen durfte — ist der Vorgang, ohne den die Lokation nicht zu verstehen ist. Er gehört sachlich ins zweite Buch.

Was „Lokation“ heißt. Der Begriff kommt aus dem römischen Recht — locatio conductio, Miete und Pacht. In Sooden bezeichnet er etwas Eigenes: die Überlassung des ganzen Werks gegen eine feste, ablösbare Jahresrente je Siedehaus. Wirtschaftlich ist das weniger eine Pacht als der Verkauf eines Unternehmens gegen eine Leibrente mit Rückkaufsrecht. Vorgeschlagen wurde die Konstruktion 1539 von den hessischen Landständen; sie steht im zweiten Buch.

Die Tagesteilung ist der Kern des ganzen Konflikts. Dass die Pfänner sonntags und mittwochs, der Landgraf montags und donnerstags Sole zog, wirkt wie eine Formalie. Tatsächlich war es die einzige Möglichkeit, zwei konkurrierende Betriebe an einer einzigen Quelle zu betreiben, solange niemand messen konnte, wie viel Sole nachfloss. Sobald man messen konnte — durch Christoph Homberg ab 1549 —, verlor der Streit seine Grundlage.

Der Salzpreis ist eine Preisaufsicht, keine Preisbindung. Die sechs Gulden je Pfanne dürfen nur mit Zustimmung von zwanzig Vertretern aus Ritterschaft und Städten geändert werden, von denen keiner Pfänner sein darf. Man hat also 1538 das Problem erkannt, dass Betroffene nicht über ihre eigenen Preise entscheiden sollen — und eine unbefangene Instanz eingerichtet.

ZusammenfassungS. 664–670

Zwei Betriebe an einem Brunnen. Was folgt, ist der technische Kern des Vertrags und zugleich das Genaueste, was wir über den Alltag der Saline im Jahr 1538 haben.

Die Pfänner dürfen in jedem ihrer zweiundvierzig Siedehäuser zweimal wöchentlich sieden, je acht Achtel Salz. Dafür wird der Brunnen nach Tagen geteilt: Die Pfänner schöpfen sonntags und mittwochs, der Landgraf montags und donnerstags. Vier neu gebaute Siedehäuser liegen auf der Seite der Pfänner und ziehen mit diesen — „so jedoch, dass die Pfänner kraft ihrer Erbgerechtigkeit stets den Vorzug haben“.

Bemerkenswert ist eine vorausschauende Klausel: Sollte man „durch Gottes Gabe und menschliche Geschicklichkeit“ ein besseres Siedeverfahren finden, das mehr Sole braucht, um Holz zu sparen, so gilt die Tagesteilung auch dafür. Der Vertrag regelt also eine Technik, die es noch nicht gibt — dreißig Jahre später wird Rhenanus genau daran arbeiten.

Dann ein Streit, der klein aussieht und keiner ist: die Form der Pfannen. Die der Pfänner sind bauchig, die des Landgrafen sollen gerade sein; beide sollen dasselbe Maß halten. Also soll erprobt werden, welche besser ist — und ausdrücklich, „bei der man am wenigsten betrügen kann“. Wer gerade Pfannen gebraucht, dem wird bei höchster Buße verboten, die Harken zu verlängern, damit die Pfanne sich nicht doch wölbt. Einmal in der Woche sollen bestellte Leute durch alle Siedehäuser gehen und Harken und Pfannen besichtigen. Ein Vertrag zwischen Fürst und Bürgern endet hier bei der wöchentlichen Blechkontrolle.

Auch die Zulieferer werden gebunden: Pfannenschmiede und Eisenschmiede müssen den Pfännern „um den gleichen Pfennig“ liefern wie dem Landgrafen.

Und schließlich der Preis. Eine Pfanne Salz — acht Achtel Marburger Eichmaß — kostet sechs Gulden, davon zwei in Talern und vier in Münze. Erhöhen darf man ihn nicht allein: Dazu braucht es die Landschaft oder zwanzig Vertreter, zehn aus der Ritterschaft und zehn aus namentlich genannten Städten — und keiner von ihnen darf Pfänner sein. Eine Preisaufsicht durch Unbeteiligte, 1538.

ZusammenfassungS. 671–673

Der Vorrang beim Verkauf. Der heikelste Punkt: Der Landgraf sitzt nun mit eigenen Pfannen neben denen, deren Absatz er nicht verderben darf. Die Lösung ist eine Vorrangregel.

Bleibt den Pfännern Salz liegen, so muss der Landgraf es ihnen zum vollen Preis abnehmen — „sofort und unweigerlich“, in barer Münze — oder er muss mit dem Verkauf seines eigenen Salzes ins Land so lange stillstehen, bis das ihre abgesetzt ist.

Damit daraus keine Dauerbeschwerde wird, ist eine Schwelle eingezogen: Erst wenn bei einem Sieder wenigstens zwei Pfannen unverkauft liegen und die dritte auf dem Feuer steht, darf er das verlangen — „damit nicht wegen einer geringen Menge Klage erhoben werde“. Man sieht an solchen Sätzen, wie lange und wie genau hier verhandelt worden ist.

ZusammenfassungS. 674–683

Das Holz — der eigentliche Vertragsgegenstand. Der längste zusammenhängende Teil des ersten Vertrags handelt nicht von Salz, sondern von Wald. Das ist keine Abschweifung: Eine Saline verbrannte Wälder, und wer das Holz hat, hat die Saline.

Der Landgraf weist den Pfännern einen Bezirk zu und geht dessen Grenze ab, Punkt für Punkt: den Steingraben hinauf nach Hitzerode, vor dem Gehölz hinauf zum Mönchsfeld, hinüber bis an den Wimmerstein, hinab ins Geroldstal an die Weißnerssohle, den Riedergrund hinab, vor dem Bremertal hinüber, zwischen altem Feld und Holz bis an die Werra. Und jenseits des Flusses weiter: von Weroldshausen nach Hanstein, Steina, Birkenfelde, Schönhagen, den Schnurenbach hinab, unterm Knappenberg hin, den Grießbach hinauf, über Diederode, Wiesenfeld und den Pfaffenschwengel nach Neuenrode, über das Feld an den Weinberg und von dort bis in die Werra.

Dann der Satz, um den es geht: Diesen Bezirk und alle Hölzer darin — gleichgültig, wem sie gehören — sollen der Landgraf und seine Erben für ihr Salzwerk „zu ewigen Zeiten nicht gebrauchen“. Und mehr noch: Fällt ihm künftig irgendein Holz darin zu, „unter welchem Titel oder Vorwand auch immer“, so bleibt es dennoch im Holzkauf der Pfänner. Die Klausel ist so geschrieben, dass sie sich nicht umgehen lässt.

Weil eine solche Grenze durch fremde Nutzungsrechte läuft, werden die Nachbarn im selben Zug abgefunden. Die von Kammerbach behalten ihre Viehtrift, dürfen aber drei Jahre lang nicht in die Sommerschläge treiben, bekommen Triftwege zur Tränke im Dornbach und beim Einschlag Anteil „wie einem Bürger“ — Forstgeld zahlen sie nicht, weil sie vom täglichen Gebrauch zurücktreten. Die von Rieden erhalten am Bremertal ein Drittel am Forst, müssen aber mit dem Roden gänzlich stillstehen. Und beide dürfen ihr Holz nirgendwohin sonst verkaufen als nach Allendorf in die Sooden.

Auch die Stadt selbst wird in die Pflicht genommen: Die Schäferei in Allendorf wird beschränkt, Hammel dürfen nicht mehr aufs Jahr auf die Weide — nur noch solche, die in der Fleischbank geschlachtet werden. Junge Schläge sind drei Jahre vor Schafen und so lange vor Rindvieh zu schonen, „bis das Holz wieder so weit und hoch gewachsen ist, dass ihm kein Schaden mehr geschehen kann“. Das ist praktizierte Forstwirtschaft, nicht Theorie.

Zwei Zusagen runden den Holzteil ab, und beide sind Geld wert: Der Landgraf verspricht, keine Zölle auf Gehölze, Wagen oder Fuhrleute der Pfänner zu legen — „zu ewigen Tagen“. Umgekehrt bleiben die zweiundvierzig Pfannen in der Schoßpflicht der Stadt Allendorf: Schatzung, Steuer und Abgabe wie bisher. Die Freiheit gilt gegenüber dem Fürsten, nicht gegenüber der Stadt.

ZusammenfassungS. 684–690

Die Leute. Zwei Belegschaften an einem Brunnen, und keine darf der anderen die Fachkräfte wegnehmen. Der Vertrag verbietet beiden Seiten, Sieder, Salzknechte und Gesinde des anderen abzuwerben — es sei denn im Einvernehmen oder wenn einer „ein ganzes Jahr und einen Tag ohne Dienst gewesen“ ist.

Auch die Wohnungen sind geschützt: Die Häuser im alten Salzwerk, in denen die Meister- und Afterknechte der Pfänner wohnen, dürfen die fürstlichen Leute nicht kaufen oder „auf irgendeinem Weg an sich bringen“. Und die Knechte der Pfänner sollen mit keiner weiteren Dienstbarkeit, Heeres- oder Landesbeschwerung belegt werden als bisher — selbst dann nicht, wenn der Landgraf mit seinen eigenen Leuten anders verfährt.

Wie die beiden Belegschaften nebeneinander leben sollen, regelt eine eigene „verbriefte und versiegelte Ordnung“, die man bei Bedarf verbessern darf, aber nur gemeinsam. Es hat offensichtlich nicht funktioniert: Zwei Jahre später wird genau dieser Punkt der Grund sein, den ganzen Betrieb unter eine Leitung zu zwingen.

Bemerkenswert ist, wie der Landgraf seine eigene Verwaltung bindet. Kein Amtmann, Schultheiß oder Befehlshaber darf über das Salzwerk gesetzt werden, der nicht zuvor auch den Pfännern geschworen hat, den Vertrag zu halten. Wer arglistig dagegen handelt, soll hart bestraft werden „dazu ehrlos und meineidig sein“.

Und schließlich bindet er seine Söhne. Kraft väterlicher Gewalt sollen sie den Vertrag bei der Erbhuldigung der Allendorfer erneut bewilligen. Sogar der Fall einer künftigen Landesteilung ist bedacht: Fällt das Salzwerk dem einen Sohn zu und Land dem anderen, so darf keiner den anderen am Verkaufen und Sieden hindern. Philipp der Großmütige, der sein Land tatsächlich unter vier Söhne teilen wird, schreibt hier 1538 bereits gegen die Folgen an.

ZusammenfassungS. 691–696

Was geschieht, wenn man sich streitet. Der Vertrag endet nicht mit gutem Willen, sondern mit einem dreistufigen Verfahren — und das ist der modernste Teil des ganzen Buches.

Erste Stufe: Binnen vierzehn Tagen schickt der Landgraf seine Räte nach Eschwege oder Allendorf, um die Sache „nach göttlicher Billigkeit“ beizulegen.

Zweite Stufe: Gelingt das nicht, treten im nächsten Monat drei aus der Ritterschaft und drei aus sechs genannten Städten zusammen — keiner davon Pfänner. Können sich diese zwölf nicht einigen, benennen sie Obmänner, und das Los entscheidet, wer es bleibt.

Dritte Stufe, und hier wird es ungewöhnlich: Sollte der Landgraf das liegende Salz nicht abnehmen und auch nicht stillstehen, sodass die Pfänner sagen, seine neuen Pfannen könnten neben den ihren nicht bestehen, dann treten vierzig Personen zusammen — je zwanzig von jeder Seite, keiner mit Pfannenanteil. Diese vierzig werden ausdrücklich „aller Eide und Pflichten, mit denen sie uns oder unseren Erben verbunden sind“, ledig gesprochen und mit neuen Eiden beladen. Sie entscheiden binnen drei Monaten endgültig, wie viele fürstliche Pfannen neben denen der Pfänner gehen dürfen — und der Landgraf verpflichtet sich, dieses Urteil „fürstlich“ zu vollstrecken.

Ein Landesfürst entbindet Untertanen von ihrem Treueid, damit sie unbefangen gegen ihn entscheiden können. Man sollte diesen Satz zweimal lesen.

Zum Schluss, fast beiläufig, die Gegenleistung: Die zweihundert Gulden, die die Pfänner bisher zahlten und die „zu Gottes Ehre und zum Unterhalt der Armen“ bestimmt sind, bleiben — und dafür dürfen sie zu ihren zweiundvierzig Siedehäusern ein dreiundvierzigstes bauen, mit gleichem Recht, und jeder Pfänner hat daran Anteil nach seinem Beitrag zu jenen zweihundert Gulden. Gegeben zu Allendorf, Freitag nach Jubilate 1538.

ZusammenfassungS. 697–702

Zwei Jahre später: die Verpachtung. Die zweite Urkunde beginnt wie ein Eingeständnis. Über eben diesen Vertrag habe sich „weiteres Missverständnis“ ergeben, und zwischen den Knechten beider Seiten „viel und mancherlei Unordnung und Zwietracht“. Der Befund ist nüchtern: „weil beide Verwaltungen so nebeneinander nicht ohne tägliche Zwischenfälle bestehen können“, lasse sich das Salzwerk unter einer einzigen Leitung besser versehen.

Also verpachten die Pfänner dem Landgrafen ihr gesamtes Salzwerk: vierundvierzig Siedehäuser samt ihren eigenen Gehölzen und dem Bezirk, ab Ostern 1541, auf fünfzehn Jahre. Aus zwei Betrieben wird einer.

Die Kündigung ist genau ausbalanciert und dann doch nicht symmetrisch: Beide Seiten dürfen zum Ende der fünfzehn Jahre kündigen, mit einem Jahr Frist. Der Landgraf allein behält sich zusätzlich ein Sonderrecht vor — er darf schon zum Ende des fünften Jahres aufkündigen und im sechsten zurückgeben.

Der Pachtzins: zweihundert Gulden je Siedehaus und Jahr, gerechnet zu sechsundzwanzig Albus für den Gulden, zahlbar durch den Rentmeister zu Allendorf — und zwar nicht jährlich, sondern am letzten Tag jedes Monats, „gegen gebührende Quittung unverzüglich und gütlich“. Zweihundert Gulden behält der Landgraf jährlich für sich ein: für zwei neu gebaute Siedehäuser und den Erlass der Herrengänse.

Redaktionelle AnmerkungS. 697–728

Das dreistufige Streitverfahren — Räte, dann zwölf Unbeteiligte, dann vierzig vom Eid entbundene Personen — ist für einen Vertrag zwischen Landesherr und Untertanen ungewöhnlich weitgehend. Es zeigt, dass beide Seiten wussten: Ein Gericht, das aus Dienern einer Partei besteht, entscheidet nichts, was die andere anerkennt.

Die Bürgenlisten in diesen Verträgen sind eine sozialgeschichtliche Fundgrube: Für die Erfüllung bürgten der hessische Adel und die Städte Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Treysa, Rauschenberg, Biedenkopf, Kassel, Eschwege, Homberg und weitere. Ein halbes Land haftete für einen Salzbrunnen.

Zu den beiden lateinischen Rechtsbegriffen am Schluss. Die constitutio divi Hadriani gab dem einzelnen Bürgen das Recht, nur seinen Kopfteil zu zahlen; das beneficium excussionis — die Einrede der Vorausklage — zwang den Gläubiger, sich zuerst an den Hauptschuldner zu halten. Wer auf beides verzichtet, haftet für die volle Summe und sofort. Solche Verzichtsklauseln waren im 16. Jahrhundert üblich; ungewöhnlich ist hier nur der Umfang der Bürgschaft: vier Grafen, fünfundzwanzig Adlige und fünfundzwanzig Städte.

Ein Detail, das man nicht überlesen sollte: Die Pfänner dürfen die Bürgen nach Fritzlar, Warburg oder Korbach fordern — also an Orte außerhalb des landgräflichen Zugriffs, aber nicht weiter als fünf oder sechs Meilen. Das ist bewusst so gewählt: nah genug, um praktikabel zu sein, fremd genug, um wirksam zu sein.

Und der zweite Ausstiegsweg — die Bewertung des ganzen Salzwerks „bei einer unparteiischen Universität im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“, ausgewählt von den Pfännern — ist eine Schiedsgutachterklausel, wie man sie heute in Unternehmenskaufverträge schreibt.

ZusammenfassungS. 703–714

Wer trägt das Risiko. Ein Pachtvertrag über einen Betrieb, der von einem Brunnen und von offenem Feuer lebt, muss die Katastrophe regeln. Diese Urkunde tut es Fall für Fall.

Feuer: Brennen Siedehäuser ab, zahlt der Landgraf für die Zeit, in der sie wüst liegen, keinen Zins. Aufbauen muss er sie — und zwar vor seinen eigenen —, aber auf Kosten der Pfänner: sechzig Gulden je Haus behält er vom Pachtzins ein. Die Pfänner dürfen auch selbst bauen, wenn sie schneller sind.

Brunnenschaden: Versiegt die Sole, sodass Siedehäuser stillstehen, entfällt auch dafür der Zins — ausdrücklich aber nur, wenn der Schaden nicht durch den Gebrauch des Landgrafen verursacht ist. Genau dieser Satz wird zwölf Jahre später den Streit um den verfallenen Brunnen bestimmen.

Alles Übrige: Sterbensläufte und andere Zufälle — „die im Recht Zufallsfälle genannt werden“ — trägt der Landgraf. Am Pachtzins wird deswegen nichts gekürzt.

Zwei Schutzklauseln sichern die Pfännerschaft als Körperschaft. Der Landgraf darf keinen einzelnen Pfänner herauskaufen oder „auf anderem Weg an uns zu bringen“; geschieht es doch, ist es nichtig und kraftlos. Und der Pachtzins wird gemeinsam empfangen, „jedoch so, dass dabei zwischen armen und reichen Pfännern kein Vorteil gebraucht wird“.

Bei der Rückgabe soll alles in baulichem Zustand stehen und die Gehölze der Pfänner „ungefähr zur Hälfte schlagreif“ sein — eine Kennzahl, an der man ablesen kann, wie weit man damals in Waldgenerationen dachte. Verbesserungen am Werk fallen den Pfännern ohne Entgelt zu. Das Eichenholz am Hegeberg über den Sooden bleibt unangetastet, außer im Fall eines Brandes der Sooden selbst.

Und dann eine soziale Notiz, die man leicht überliest: Die Sieder und Meisterknechte hätten seit einiger Zeit „viel Salz gesotten und verkauft“, den Pfännern aber ihren Gewinn nicht bezahlt, sodass eine „gute Summe und beträchtliche Schulden“ ausstehen. Der Landgraf verspricht, bei der Eintreibung zu helfen — mit Fristen „je nach Lage der Person und der Schuld“ und der klaren Bedingung, dass darüber das Sieden nicht leidet. Der Betrieb geht vor.

Am Rand steht schließlich der Name, an dem das nächste Jahrzehnt hängt: das Pumpengeld soll den Pfännern zufallen, nach Abzug der Besoldung, „die Meister Jörg, unserem jetzigen neuen bestellten Brunnenmeister, zugesagt ist“. Und der Vertrag endet mit einer Amnestie: Alle Ungnade und alle Missverständnisse seit 1538 sollen „gänzlich aufgehoben und beigelegt“ sein.

ZusammenfassungS. 715–728

Die Bürgen — ein halbes Land haftet für einen Salzbrunnen. Am Schluss steht nicht der Vertrag, sondern seine Absicherung, und deren Umfang sagt mehr über das Vertrauensverhältnis als alle Beteuerungen davor.

Es bürgen vier Grafen — Philipp von Solms-Münzenberg, Wilhelm von Wittgenstein-Homburg, Philipp von Waldeck und Dietrich der Jüngere, Edelherr zu Plesse —, dazu fünfundzwanzig vom Adel und fünfundzwanzig Städte aus beiden Fürstentümern: im Niederfürstentum Kassel, Eschwege, Homberg, Hersfeld, Rotenburg, Spangenberg, Sontra, Witzenhausen, Grebenstein, Lichtenau, Wolfhagen, Gudensberg und Melsungen; im Oberfürstentum Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Treysa, Frankenberg, Rauschenberg, Neukirchen, Biedenkopf, Wetter und Kirchhain.

Was Bürgschaft hier praktisch heißt, ist das Einlager: Bleibt der Zins aus, dürfen die Pfänner die Bürgen nach Fritzlar, Warburg oder Korbach fordern — also bewusst außer Landes, wo der Landgraf ihnen nichts verbieten kann, doch nicht weiter als fünf oder sechs Meilen. Binnen acht Tagen müssen sie einreiten: die Grafen mit sechs Pferden, die vom Adel „Mann für Mann, Pferd für Pferd“ mit vieren, die Städte mit je zwei Ratsmitgliedern und vier Pferden. Herausreiten dürfen sie erst, wenn alles bezahlt ist.

Die Regelung ist bis in die Wirtshausrechnung durchdacht. Verzehren die Bürgen viel und wird nicht bezahlt, darf der Wirt ihre Pferde verkaufen, „so teuer, wie er kann“ — und die Bürgen müssen binnen acht Tagen gleichwertige nachstellen. Stirbt ein Bürge, ist binnen acht Tagen Ersatz zu stellen; stirbt ein ganzes Geschlecht aus, binnen Monatsfrist. Und die Boten der Pfänner, die die Bürgen einfordern, bekommen ausdrücklich freies Geleit und dürfen dafür keine Ungnade fürchten.

Dann die beiden Ausstiegswege, und der zweite ist der eigentliche Sprengsatz. Kommt der Landgraf seinen Pflichten nicht nach, dürfen die Pfänner entweder auf den Vertrag von 1538 zurücktreten — oder für ihr ganzes Salzwerk eine Kaufsumme fordern. Den Wert bestimmt dann nicht der Fürst und nicht sein Gericht; die Bemessung soll „bei einer unparteiischen Universität im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation liegen“, die auszuwählen die Pfänner das Recht haben. Bezahlt wird in Frankfurt am Main oder Erfurt, nach ihrer Wahl.

Und ganz am Ende jener Satz, den man zweimal lesen muss: Die Bürgen verzichten ausdrücklich auf „die Rechtssatzung des Kaisers Hadrian und auf die Einrede der Vorausklage“ — also darauf, dass ein Gläubiger sich zuerst an den Hauptschuldner halten muss und dass die Schuld unter mehreren Bürgen geteilt wird. Jeder haftet für alles, sofort.

Ein Vertrag über einen Salzbrunnen endet mit römischem Recht aus dem zweiten Jahrhundert. Das zeigt, mit welchem Aufwand hier gearbeitet wurde — und wie wenig man einander traute. Gegeben am 23. Dezember 1540.

IV · 4. Buch · Band 1

Die Salzordnungen

Das vierte Buch · 334 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 729–762

Das Regelwerk beginnt mit einem Eid. Das vierte Buch ist kein einzelnes Gesetz, sondern eine Sammlung: fünf Jahrzehnte hessischer Salzwerksordnungen, nach ihrer Herkunft geordnet und am Ende von Rhenanus zu einem einzigen Werk zusammengezogen. Am Anfang steht die Ordnung, die 1541 zum Beginn der Verpachtung verkündet wurde — der Statthalter zu Kassel las sie am Mittwoch nach Trinitatis in den Sooden vor.

Ihr erster Satz sagt, worum es geht: Alle Sodemeister und alle, die im Salzwerk arbeiten, sollen dem Landgrafen „neben und über die Erbhuldigung hinaus durch Eid verpflichtet“ sein. Der Landesherr ist nicht mehr nur Landesherr, er ist jetzt Dienstherr.

Was folgt, ist ein erstaunlich engmaschiges Kontrollsystem, und es ist auf Misstrauen gebaut. Der Salzwart schreibt jedes gesottene Werk auf; der Pfarrer schreibt es daneben noch einmal auf; der Zöllner ein drittes Mal. Aus dem Siedehaus wird nur ausgeliefert, wenn die Verwalter aller drei Schlüssel zugleich dabei sind. Acht geschworene Schätzer messen jede Pfanne, versiegeln die Säcke und weisen den Fuhrleuten zu, vor welchem Siedehaus sie laden. Kein Meister darf laden, ehe der Schätzer dagewesen ist; bei Nacht darf überhaupt nicht geladen werden, bei Verlust des Salzes.

Das Maß ist eine Butte mit einem Steg zum Abstreichen. Wer den Steg abreißt oder ohne ihn misst, „sollen am Leibe gestraft werden“ — das ist keine Floskel, sondern die Strafe für Betrug am gemeinen Mann.

Und dann wird die Ordnung zur Lebensordnung. Kein Sieder darf Handel treiben — außer mit Korn, Eisen, Schleiern, Schmer und Lichtern; keiner darf spielen; keiner Branntweinzechen halten; keiner in der Stadt oder in den Dörfern übernachten; keiner „auf den Hain oder sonst in ein Dorf zu Wein oder Bier gehen“, denn — schreibt die Ordnung mit trockenem Witz — „will er schon zechen, so liegt ihm die Stadt Allendorf weit genug entgegen“. Bei einer Hochzeit im Siedehaus darf niemand aus der Stadt zum Tanz kommen und kein Sieder in die Stadt zum Tanz gehen.

Der schärfste Satz ist der kürzeste: „Keiner soll eine Versammlung der Knechte veranstalten, weder durch Zusammenrufen noch sonst, bei Leibesstrafe.“ Man weiß hier genau, was man fürchtet.

Der Brandschutz ist ebenso genau: Kein offenes Licht bei Nacht, glühende Kohlen nur verdeckt, jedes Siedehaus hat eine Laterne zu halten. In einem Dorf aus Holz, in dem Tag und Nacht Feuer brennt, ist das Überlebensrecht.

Für Gewalt gilt ein eigenes, altertümliches Maß: Wer einen anderen verwundet — „knöchellang, nämlich so lang wie der mittlere Knöchel am Mittelfinger, und nageltief“, wobei schon eines von beiden genügt —, muss Siedehäuser, Stadt und Feldmark ein Jahr räumen. Wer totschlägt: hundert Jahre und einen Tag.

Am Ende steht der Wortlaut des Eides, den 1541 alle Sodemeister vor dem Statthalter Sigmund von Boyneburg leisteten: jedermann „rechtes, gutes, trockenes Salz und volles Maß“ zu geben, nie mehr als acht Achtel in einer Pfanne zu sieden, weder von reichen noch von armen Fuhrleuten mehr zu nehmen als festgesetzt — und „eine Rottierung oder Meuterei“ anzuzetteln, „so weit Leib und Leben eines jeden von euch reicht“. Dafür verspricht jeder, bei Fehde, Feuer und Wassersnot zu retten und zu helfen.

Redaktionelle AnmerkungS. 729–766

Was eine „Ordnung“ im 16. Jahrhundert ist. Die Texte dieses Buches gehören zur Gattung der Policeyordnungen — Verwaltungsgesetze, die nicht nur den Betrieb, sondern die Lebensführung regeln. Dass Siedeordnung, Brandschutz, Hochzeitsgrößen und Tanzverbote in demselben Text stehen, ist deshalb kein Durcheinander, sondern Programm: Ein geordnetes Gemeinwesen galt als Voraussetzung eines geordneten Betriebs.

Die Hochzeitsordnung von 1554 — zehn Tische, hundert Personen, eine Mahlzeit — steht ausdrücklich „gemäß der fürstlichen Reformation“. Solche Aufwandsbeschränkungen gab es reichsweit; sie zielten auf Verschuldung durch Feste. In Sooden kam ein handfester Grund dazu: Wer sich für eine Hochzeit verschuldete, konnte den Gewinn nicht abführen.

Und ein Satz verrät, wovor man wirklich Angst hatte: „Keiner soll eine Versammlung der Knechte veranstalten … bei Leibesstrafe.“ Das ist 1541 geschrieben — sechzehn Jahre nach dem Bauernkrieg, in einem Ort mit mehreren hundert abhängigen Arbeitern, dicht beieinander, mit Werkzeug in der Hand.

ZusammenfassungS. 763–766

Zwei Nachträge von 1554. Dreizehn Jahre später schieben die Salzgrafen zwei kurze Verordnungen nach, und beide zeigen, wo es klemmte.

Die erste ist eine Hochzeitsordnung. Keine Hochzeit mehr am Sonntag; höchstens sechs Hochzeitslader; zur Verlobung zwei bis drei Tische; zur Hochzeit eine einzige Mahlzeit und höchstens zehn Tische, also hundert Personen — jeder weitere Tisch kostet fünf Gulden Strafe. Zur Kindtaufe ein Tisch, zehn Personen, und um acht Uhr abends ist Schluss. Zum Tanz gehen nur die geladenen Ledigen; verheiratete Gäste dürfen tanzen, aber ein Ehemann nur mit der eigenen Frau, „bei einem Taler Buße für jeden Tanz“.

Die zweite ist ernster. „Weil es hier auf dem Salzwerk zu den Sooden an Holz mangeln will“ und die Fuhrleute lieber Salz über Land verkaufen als Holz heranzuschaffen, wird kurzerhand angeordnet: Den Eseltreibern wird Salz nur noch gegen Holz geladen, nicht mehr gegen Geld oder Frucht. Der Brennstoffmangel, der Rhenanus zehn Jahre später zur Braunkohle treiben wird, ist hier schon aktenkundig.

ZusammenfassungS. 767–781

Die große Regierungsordnung, 1552/53. Nach dem verheerenden Brunnenverfall und dem Neubau von 1550 lässt Landgraf Philipp das gesamte Salzwerk neu verfassen: „Ordnung der Regierung des ganzen Salzwerks zu den Sooden“, zu Lichtenau am 12. Dezember 1552 aufzuzeichnen befohlen. Sie ist der ausführlichste Verwaltungstext des Buches — und sie ist die Antwort auf eine Katastrophe.

Die Vorrede erzählt den Neubau nüchtern und ohne Schuldzuweisung: Der Brunnen sei „im Grunde schadhaft geworden“ und 1550 in Abwesenheit des Landgrafen auf dessen Kosten von Grund auf neu gebaut worden, mit Rat des Ausschusses der Pfänner. Das Ergebnis wird als Gnade verbucht: ebenso viele Salzadern wie zuvor, und die Sole sei „etwas reicher und besser geworden“, was beim Sieden viel Holz spare.

Dann beginnt die Ordnung dort, wo alles hängt — beim Landvogt an der Werra. Jeder Landvogt muss die Salzwerksverträge künftig eigens beschwören. Seine Hauptaufgabe ist nicht Salz, sondern Wald: die Berge und Gehölze zu hegen, „damit sie nicht ausgerodet und nicht durch Vieh, insbesondere durch die Menge der Ziegen, verwüstet werden“. Es folgt eine lange Liste — Meißner, Kirchholz zu Kella, Heinzenberg bei Schwebda, Brunrode, Füstal, Wabmannstal, Schlierbach, Rosental, Kahlenberg, Fürstenberg, Schernhahn, Kleb —, und über allen steht derselbe Satz: nirgendwo anders zu gebrauchen als für das Salzwerk.

Ebenso wichtig sind die Wege. Straßen, Brücken und Stege, „insbesondere im Kleb, den Walhäuser Weg und alle Straßen, die für Holz- und Salzfuhren zum Salzwerk gebraucht werden“, muss jedes Dorf in seiner Feldmark instand halten. Und weil das Salzwerk jährlich viel Geld für Dachstroh ausgibt, wird verfügt, dass Eschwege, Bilstein und die beiden Eschweger Klöster künftig Stroh liefern — von Flachs, Weizen, Gerste, Hafer und Erbsen.

Beim Salzgrafenamt fällt eine Personalvorschrift auf, die man modern nennen darf: Der Salzgraf soll eine Person sein, die nicht Pfänner ist, keinen Anteil an der Gebauerschaft hat und, solange sie im Dienst steht, am Ort nicht heiraten soll — ausdrücklich, damit „keine Parteilichkeit oder kein Verdacht wegen einer Person, Freundschaft oder Verwandtschaft “ entstehe. Dafür soll er sein Leben lang im Amt bleiben und dort wohnen.

Redaktionelle AnmerkungS. 767–871

Die Regierungsordnung von 1552/53 ist die Antwort auf eine Katastrophe. Sie entsteht unmittelbar nach dem Brunnenneubau von 1550/51 — und man liest ihr an, was man daraus gelernt hat: dreifach besetzte Wartämter, Gegenregister zu jedem Register, wöchentliche Abrechnungen mit Unterschrift, ein Salzgraf, der nicht Pfänner sein und am Ort nicht heiraten darf.

Diese Personalvorschrift verdient einen eigenen Hinweis. Dass ein Beamter keine wirtschaftlichen Interessen am Beaufsichtigten haben und keine Familienbande am Dienstort knüpfen soll, ist ein Grundsatz, den man gewöhnlich viel später ansetzt. Die Begründung steht wörtlich da: „damit keine Parteilichkeit oder kein Verdacht wegen einer Person, Freundschaft oder Verwandtschaft entstehe“.

Zur Stiftung von 1538. Sie ist datiert auf denselben Tag wie der große Vertrag mit den Pfännern — Freitag nach Jubilate — und macht damit sichtbar, wofür die zweihundert Gulden wirklich verwendet wurden, die in allen späteren Urkunden nur als Formel erscheinen: vier Theologiestudenten, das Spital, arme Arbeiterfamilien und Aussteuern für Bürgertöchter. Wer nachforschen will, ob und wie lange diese Stiftung ausgezahlt wurde, findet ihren Wortlaut hier und ihre Verwaltung im Stadtarchiv zu suchen.

Dass Rhenanus seine eigene Ordnung an das Ende einer historischen Reihe stellt, ist ein Kunstgriff: Sie erscheint dadurch nicht als Neuerung, sondern als Ergebnis einer Entwicklung. So begründet man im 16. Jahrhundert Autorität.

ZusammenfassungS. 782–800

Wie ein Fürst an Wald kommt. Mitten in die Verwaltungsordnung ist eine Urkunde von 1538 eingeschoben, und sie erklärt mehr über die Saline als manche Betriebsvorschrift: der Tausch mit denen von Hundelshausen.

Der Anlass steht im ersten Satz: Weil man zum Bau des Salzwerks „eine merkliche Menge Holz“ braucht. Die von Hundelshausen geben dem Landgrafen ihr ganzes Dorf Hundelshausen — dreißigeinhalb Hufen, das Gehölz am Vorkenberg, alle Zinsen, Wiesen und Rechte. Die Aufzählung liest sich wie ein Katasterauszug des 16. Jahrhunderts: je Hufe ein Schock Eier, acht Groschen, vier Hühner zu Michaelis, ein Fastnachtshuhn, zwei Rinderweisungen — und beim Tod eines Mannes fällt „das beste Haupt“ an, ablösbar für acht gute Groschen.

Dafür bekommen sie das Dorf Wolfstein im Amt Reichenbach, das Gießenrode, die halbe Gerechtsame zu Haselbach und die Germeröder Zinsen zu Armenhausen und Diemerode. Die Jagd behält sich der Landgraf ausdrücklich vor. Ein ganzes Dorf wechselt den Herrn, damit eine Saline Brennholz hat.

Der zweite eingeschobene Text ist ein Geleitbrief Herzog Johann Friedrichs von Sachsen, gegeben zu Zerbst am Freitag Cathedra Petri 1538. Er gestattet, das hessische Scheitholz vom Seulingswald die Werra hinab durch sächsisches Gebiet zu flößen, „zoll- und geleitsfrei“. Ohne dieses eine Blatt Papier hätte die Saline ihren Brennstoff nicht bekommen — Salzwirtschaft ist hier auch Außenpolitik.

ZusammenfassungS. 801–810

Die Ämter am Ort. Nun geht die Ordnung durch die Dienststellen, und man sieht einen vollständigen Betrieb.

Der Rentmeister — damals Johann Bartholomäus der Ältere, verpflichtet, sein Leben lang zu dienen und in den Siedehäusern zu wohnen — nimmt den ganzen Gewinn ein und rechnet ihn jährlich ab. Er darf ohne Befehl der Salzgrafen nichts ausgeben, „hinter ihrem Rücken nichts verhandeln“, nicht über Nacht abwesend sein, und ausdrücklich nicht: mit der Münze Wechsel oder Zwischenhandel treiben. Das Verbot, mit dem Geld des Herrn Geschäfte zu machen, steht so klar da, dass man annehmen darf, es sei vorgekommen.

Der Holzvogt Christoph Tromberg verwahrt das geflößte Scheitholz, lässt es mit dem eisernen Maß messen und verkauft die Klafter für einen Gulden — allein an die Siedemeister und sonst an niemanden. Er soll das Holz so lagern lassen, „dass weder Hochwasser noch Eisgang ihm Schaden tun können“, und hat einen Kahn vorzuhalten.

Der Holzleger, Jost von Vellmar, wurde eigens aus dem Amt Kassel geholt — „weil er mit keinem Sieder verwandt ist“. Er legt jedem dasselbe Maß, „dem einen Sieder wie dem anderen“. Damit er nicht mehr Holz herausgibt als bezahlt, muss jede Klafter in zwei Fuhren kommen und jede Fuhre ein Bleizeichen am Tor abgeben. Aus diesen Zeichen bezahlt sich der Pförtner.

Und eine soziale Notiz am Rand: Das Flößholz aus dem Wasser zu bringen ist Pflicht der Ämter Bilstein und Ludwigstein, drei Klafter je Haushalt; drei Heller je Klafter bekommen sie dafür, „damit die armen Leute sich Brot und Bier dafür kaufen und sich den Tag über erhalten können“.

Das Salzwartamt schließlich ist dreifach besetzt — Obersalzwart, Gegenwart und Zöllner —, und der Rentmeister führt das vierte Register. Vier Bücher über dieselbe Sache: So sieht Rechnungsprüfung 1553 aus.

ZusammenfassungS. 811–822

Der Brunnenmeister und die Kunst. Der wichtigste Einzeltext dieses Abschnitts ist die Bestallung Christoph Hombergs vom 14. Oktober 1549 — und sie ist zugleich die klarste Quelle zur technischen Krise des Salzwerks.

Der Befund ist unmissverständlich: Die von Jörg Behem errichtete Rosskunst am Salzbrunnen sei „zu schwer und zu stark gebaut“ und mit „mit ihrer großen, heftigen Bewegung dem Salzbrunnen schädlich“. Mit Behem sei vielfach verhandelt worden, sie leichter zu bauen — was er, nach seiner aus Aschersleben gesandten Schrift, „nicht zu leisten wusste“. Die Maschine hat den Brunnen ruiniert, und der Erbauer weiß keinen Rat.

Die Salzgrafen beider Seiten beschließen daraufhin, es mit Menschen statt mit Pferden zu versuchen. Christoph Homberg, bis dahin Salzwart, ersinnt und erprobt eine neue Kunst und baut sie auf eigene Kosten. Sie hebt die Sole vierundzwanzig Schuh aus dem Brunnen, lässt sie dreißig Schuh weit in einer Rinne laufen und hebt sie dort noch einmal ebenso hoch, damit sie in alle Vorratskumpen und Siedehäuser läuft. Dafür bekommt er zweieinhalb Albus von jedem gesottenen Werk — genau so viel, wie die Rosskunst gehabt hatte. Betrieben wird sie von Menschen, „die derzeit in einen Koffer treten“: ein Tretrad.

Seine Stellung ist kaufmännisch bemerkenswert und für die Zeit ungewöhnlich. Er trägt alle Kosten und behält, was übrig bleibt; fällt in einem Jahr nichts ab, muss die Herrschaft nichts zuschießen, „denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen“. Gelingt es ihm, die Kunst billiger zu betreiben, bleibt ihm der Vorteil lebenslang. Stirbt er während der Verpachtung, sollen Frau und Kinder eine „angemessene Abfindung und Erstattung“ erhalten. Und wenn die Kunst sich bewährt, soll er sein Leben lang dabeibleiben — abgelöst nur durch etwas wirklich Besseres, das „dieser hier nicht gleicht und nicht von ihr abgesehen oder abgeleitet ist“. Das ist, in der Sache, ein Erfinderschutz.

Dann meldet sich der Landgraf selbst zu Wort, in einem eigenhändigen Brief aus Marburg vom 26. April 1553, und stellt eine sehr praktische Frage: Was, wenn Sterbensläufte kommen und die Menschen fehlen? Die Kunst sei deshalb so einzurichten, dass man die Sole „sowohl mit Leuten als auch, wenn diese fehlen, notfalls mit Pferden“ heben kann. Nun sei das ohne Gefahr möglich, denn die Sole werde nicht mehr aus dem Brunnen selbst, sondern „aus einer anderen Fassung neben dem Salzbrunnen“ geholt. Aus dem Unglück von 1550 ist eine Konstruktionsregel geworden.

ZusammenfassungS. 823–839

Die Schätzer — und die einzige Namensliste des Salzwerks. Was hier folgt, ist sozialgeschichtlich der wertvollste Teil des vierten Buches: die Ordnung der geschworenen Salzmesser und Schätzer von 1550, und mit ihr die vollständigen Listen, wer welche Siedehäuser zu betreuen hatte.

Jedem Schätzer sind acht Siedehäuser zugeordnet, und jedes wird mit dem Namen seines Siedemeisters genannt — Ludwig Urber, Joachim Schimpf, Kersten Pferber, Jörg Gill, Hans Rockföß, Pankratius Strube und viele andere. Darunter stehen auch Frauen als Siedemeister: Anna Gilm Hederheintz, Gertrud Hilm, Anna Schosters. Wer heute nach Vorfahren im Salzwerk sucht, findet hier die dichteste Namensüberlieferung des ganzen Werks.

Ein Jahr später, im Januar 1551, wird nachgesteuert: Acht Schätzer waren zu wenig, ein Teil hatte um Entlassung gebeten — nun sind es dreizehn, mit je sechs Siedehäusern. Jeder bekommt acht Gulden im Jahr, der Pfannenmeister zwölf und ein Kleid, der Solemeister sechzehn.

Ihre Arbeit ist genau vorgeschrieben. Vor dem Messen zählen sie die Gemäße und sehen zu, dass jeder Meister „gewiss zwanzigmal abgestoßen“ hat. Überschüssiges Salz wird sofort in die Pfanne zurückgeworfen. Kein Meister darf mehr als ein Achtel Vorrat halten oder mehr als eine halbe Pfanne aufheben. Gemessen wird im Winter ab sechs Uhr morgens, im Sommer auf das Läuten der Glocke — und der Reihe nach, ohne Bevorzugung. Ist das Salz des ersten noch nicht trocken, geht der Schätzer weiter zum nächsten, „dessen Salz am trockensten ist“.

Am Rand steht eine Ausgabenliste, die man nicht überlesen sollte: hundert lederne Eimer und zehn Feuerhaken werden bestellt. Die Löschausrüstung eines Ortes, der jede Woche hundertfach Feuer macht.

Es folgen die Ordnung des Salzpackens und Aufmessens und die Vorschriften für die Schifffahrt auf Fulda und Weser — bis hin zu der Sorge, die Salzfässer aus Darmstadt so instand zu halten, „damit die Weine nicht nach Salz schmecken“.

ZusammenfassungS. 840–855

Zweihundert Gulden für Studenten, Arme und Bräute. Die Regierungsordnung schließt mit einem Stück, das aus der Betriebsgeschichte heraussticht: der Stiftungsurkunde Landgraf Philipps von 1538 — datiert auf denselben Tag wie der große Vertrag mit den Pfännern.

Es geht um jene zweihundert Gulden, die im dritten Buch als „zu Gottes Ehre und zum Unterhalt der Armen“ bestimmt erwähnt werden. Hier steht, was damit wirklich geschah. Ein Gremium aus Amtsbefehlshabern, zwei Pfarrern, zwei Ratsherren, drei Kastenmeistern, den Ältesten und einem Mann aus den Sooden verwaltet das Geld und teilt es in vier Teile:

Achtzig Gulden für vier Studenten aus Allendorf, Kinder armer Leute, die sich sonst „an der Hohen Schule nicht erhalten können“. Sie müssen Theologie studieren, sich dazu schriftlich verpflichten und später ein Pfarramt annehmen, wenn man sie ruft. Aufgenommen wird nur, wer mindestens fünfzehn ist, vom Pfarrer und Schulmeister geprüft und danach in Marburg vor den Professoren bestanden hat — „ohne alle Gabe oder Geschenk“. Das Stipendium läuft acht Jahre, und einmal im Jahr wird bei der Universität nachgefragt, wie sich die Stipendiaten halten; wer unfleißig ist, wird abberufen. 1553 wird die Summe auf drei Stipendiaten aufgeteilt.

Vierzig Gulden gehen ins Spital zu Allendorf. Vierzig Gulden an die wirklich armen Hausleute, „die sich ihr Leben lang ihrer Arbeit befleißigt haben“ — ausdrücklich ohne Begünstigung. Und vierzig Gulden an arme Bürgertöchter ohne Hilfe, damit sie „gut verheiratet und versorgt werden“ — eine Mitgiftkasse.

Man sollte diese Urkunde neben den Vertrag legen, aus dem das Geld stammt. Die zweihundert Gulden, die die Pfänner Jahr für Jahr zahlten, um ihre dreiundvierzigste Kothe bauen zu dürfen, wurden zum ersten Bildungsfonds der Stadt.

ZusammenfassungS. 856–871

Der Wald als Vertragswerk. Drei Urkunden hintereinander, und alle drei handeln vom Brennstoff.

Zuerst die Verschreibung mit Bürgermeister und Rat zu Allendorf über die städtischen Gehölze — die Stadt nimmt es auf sich, ihre Wälder so zu hegen, dass sie dem Salzwerk künftig zur Verfügung stehen.

Dann die Forstordnung Landgraf Philipps. Sie nennt die bedrohten Reviere beim Namen — Ludwigsteiner Gehölze, Rohrbenberg, Meißner, Petersberg — und benennt den Vorgang, den sie aufhalten soll: dass Nachbarn und andere „ihre Gehölze ausrotten und ausroden lassen“. Gegen Rodung, Übertrieb und Waldweide wird das Gericht in Stellung gebracht: Bei jedem ungebotenen Ding soll die Ordnung verlesen werden.

Und schließlich, vom 3. Tag eines Monats im Jahr 1554, die Ordnung und Vergleich über die Gehölze jenseits der Stadt — der Text, in dem man dem Alltag am nächsten kommt. Das Holz wird in Lose geteilt und den Bürgern zugeteilt, wobei jeder Fuhrmann, der Bürger ist, zwei Teile bekommt. Die Preise stehen fest: „ein Haufen gutes Buchenholz für 26 Albus, ein Haufen Eichenholz für 24 Albus“. Und kein Bürger darf sich gegenüber den Siedemeistern verabreden — gegen Preisabsprachen von unten wird ebenso vorgegangen wie gegen Übervorteilung von oben.

ZusammenfassungS. 872–878

Rhenanus’ eigene Ordnung — und ein methodischer Bruch. Auf Blatt 433 beginnt der Hauptteil des vierten Buches, und Rhenanus stellt sich mit einer Überschrift in der ersten Person davor: „Ordnung, die ich, Johannes Rhenanus, aus allen Ordnungen zusammengezogen und meinem gnädigen Fürsten und Herrn im Jahr 67 zu Beginn der Regierung Seiner Fürstlichen Gnaden übergeben habe und die danach erweitert worden ist.“

Es ist sein erstes großes Werk für Wilhelm IV. — abgegeben im Jahr des Regierungsantritts, im selben Jahr, in dem die Salzbibel begonnen wird. Die Begründung ist eine Ordnungskritik: Es habe zwar längst Ordnungen gegeben, aber darin sei „nicht allenthalben eine ordentliche Gliederung eingehalten“ worden; sie seien „unter der Hand“ geändert, erklärt, vermehrt und gekürzt worden. Alles solle nun „in angemessener Kürze in einen Körper gebracht“ werden.

Und dann folgt der Satz, der Rhenanus als Kopf zeigt. Er weiß, wie man es anderswo macht: In allen auswärtigen Salz- und Bergordnungen würden „zuerst die Befehlshaber und Amtleute vom Obersten bis zum Geringsten benannt“. Genau das lässt er weg. Stattdessen will er „ordentlich vom Brunnen als dem Anfang des ganzen Geschäfts ausgehen“ und dann „eine Sache und einen Vorgang nach dem anderen in richtiger Folge“ behandeln — und die Ämter jeweils dort erklären, wo sie im Ablauf vorkommen.

Er ordnet also nicht nach Rang, sondern nach Prozess. Wer heute Betriebsabläufe beschreibt, tut es so; im 16. Jahrhundert ist es eine bewusste Entscheidung gegen die Gewohnheit, und Rhenanus sagt ausdrücklich, dass er sie trifft.

Redaktionelle AnmerkungS. 872–1024

Rhenanus’ Ordnung von 1567 ist sein erstes großes Werk für Wilhelm IV. — abgegeben im Jahr des Regierungsantritts, im selben Jahr, in dem die Salzbibel beginnt. Beide Arbeiten gehören zusammen: Erst wird die Verwaltung geordnet, dann wird ihre Geschichte geschrieben.

Sein methodischer Bruch — nicht nach Rang der Ämter, sondern dem Weg des Salzes folgend, „vom Brunnen als dem Anfang des ganzen Geschäfts“ — ist der Satz, den man aus dem vierten Buch behalten sollte. Er begründet ihn ausdrücklich damit, dass es in „allen auswärtigen Salz- und Bergordnungen“ anders gemacht werde. Wer Betriebsabläufe beschreibt, tut es heute so; 1567 war es eine Entscheidung.

Zur Braunkohle — hier ist Genauigkeit nötig, weil die Angaben auseinandergehen. Die Kohle am Hohen Meißner wurde nach der örtlichen Überlieferung 1555 entdeckt; erste Versuche mit Kohlenfeuerung werden auf 1560, der regelmäßige Abbau der Hartbraunkohle auf 1578/79 datiert. Andere Darstellungen nennen 1563 für die ersten Versuche und 1575 für die landesherrliche Erlaubnis zum Stollenbau. Sicher ist: Rhenanus hat die Kohle nicht entdeckt — seine Leistung ist die Verfahrenstechnik, also der Umbau der Feuerung: der eiserne Rost, die Windlöcher, der Schornstein. Den Rost der Steinkohlenfeuerung beschreibt die Salzbibel aus Eisen: zu einem Rost braucht man 23 lange Eisenstäbe (Bd. 2, S. 541), und das Gusswerk — Träger, Stäbe, Platten — gehört zu den Steinkohlen-Bothen für die Roste (Bd. 2, S. 510). Die Vereinsliteratur spricht von einem Rost aus Backsteinen; das hat in der Handschrift keine Stütze. Die Salzbibel selbst datiert den Übergang unfreiwillig mit: Im vierten Buch steht bereits eine Steinkohlensteuer von acht Albus neben der Holzsteuer, und der erste Anhang erklärt das Steinkohlen-Bothe als eigene Bauart.

Bemerkenswert ist auch, was nicht geregelt wird. Zum Steinkohlenhandel heißt es lapidar: „Des Steinkohlenhandels soll gesondert gedacht werden.“ Die neue Feuerung war 1567 noch nicht in die alte Ordnung eingearbeitet — sie lief neben ihr her.

Die Probewerke sind das wissenschaftsgeschichtlich Wichtigste am ganzen Buch. Fünfmal jährlich zu festen Terminen zehn geeichte Fuder roher Sole versieden, Holz- und Wellenverbrauch notieren, das Salz messen, auch die Zündsole nachsieden — und alles „ins Probierbuch“ mit Datum und den Namen der Anwesenden. Das ist eine stehende Messreihe mit Protokollpflicht. Die Ergebnisse dieser Vorschrift stehen im dritten Anhang.

Die Holzordnungen sind der Hintergrund für Rhenanus’ eigentliche technische Leistung. Weil die Wälder nicht mehr trugen, stellte er die Feuerung ab 1563 auf Braunkohle vom Hohen Meißner um und ließ dafür Roste aus Eisenstäben in die Öfen einziehen. Nicht er hat die Kohle entdeckt — sie wurde nach der örtlichen Überlieferung 1555 von Allendorfer und Eschweger Bürgern gefunden, in Abterode wurde schon ab 1497 Bergbau getrieben. Seine Leistung ist die Verfahrenstechnik.

ZusammenfassungS. 879–920

Vom Brunnen bis zum verkauften Achtel. Nun läuft die Ordnung den Weg des Salzes ab, und das Ergebnis ist die genaueste Beschreibung eines frühneuzeitlichen Salinenbetriebs, die man sich wünschen kann.

Es beginnt mit der Sole. Der Solemeister muss sie ohne Unterlass aus dem Brunnen schaffen und gerecht verteilen; wer „die Sole unnütz umkommen lassen, sie eingraben oder sonst in den Dreck laufen lassen“ würde, zahlt einen halben Taler, bei groben Fällen mehr oder wird am Leibe gestraft.

Und dann kommt der Augenblick, an dem das Salzwerk anfängt zu arbeiten. Ist die Sole verteilt, geht der Solemeister am Mittwoch durch alle Gassen und ruft mit heller Stimme — „wie es von alters hergebracht ist“ — „Feuert in Gottes Namen!“. Am Sonntag geschieht dasselbe mit einem Glöcklein nach der Kinderlehre. Wer vorher ansteckt, zahlt einen Ortstaler.

Drei Salzwarte gehen dann, „wenn der Rauch aufgeht“, von Siedehaus zu Siedehaus und zählen, wer siedet und wer kalt liegt: der Obersalzwart, der Gegensalzwart — „der jetzt der Kaplan ist“ — und der Zöllner. Warum drei, sagt der Text selbst: „zur Verhütung allen Betrugs und aller Meuterei“.

Für Unfälle gibt es ein eigenes Verfahren, und die Aufzählung ist anschaulich: wenn „die Pfanne aufbricht, die Haken ausreißen, die Pfannenbäume und Haken brechen, die Pfanne gar in den Herd fällt oder sonst das Dach vom Siedehaus abrutscht“. Kleine Fälle besichtigt der Pfannenmeister, große die Beamten selbst; der Schaden wird taxiert und dem Meister als „Schatzwerk“ am Gewinn nachgelassen. Wer den Schaden selbst verursacht oder ihn verschwiegen hat, bekommt nichts.

Zwei Vorschriften über die Reinheit des Salzes verdienen es, gelesen zu werden. Über jede Pfanne wird beim Ausbringen ein Pfannentuch gespannt, auf Kosten der Herrschaft, an härenen Stricken — und es soll so sauber gehalten werden, dass eines neun Jahre hält; darüber wird eigens Buch geführt. Und vor jedem Siedehaus stehen Laubquasten an hohen Stangen, mit denen man bei Sturm die Fenster und Löcher schließt, „damit kein Staub und keine Unreinigkeit auf das Salz fallen kann“.

Die Zahlen: acht Achtel auf ein Werk, davon sieben in Gemäßen; achtzehnmal abgestoßen. Gemessen wird in Marburger oder Homberger Eichmaß, und der Rost auf dem Maß muss nach dem Muster eines kupfernen Rostes gefertigt sein, den der Landgraf eigens ins Salzwerk gegeben hat. Geladen wird erst, wenn der Gerichtsknecht die Glocke geläutet hat.

Abgeführt werden von jedem Werk drei Gulden fünfzehnthalb Albus Winnungs- und Brunnengeld, dazu 16 Albus Holzsteuer — und 8 Albus Steinkohlensteuer. Diese eine Zeile datiert den Text: Die Braunkohle vom Meißner ist inzwischen Betriebsgrundlage und wird besteuert wie das Holz.

Und schließlich die zwei Herrengänse, die von jedem Werk abzuliefern sind: gute große Herringer Gänse, von denen zwölf ein halbes Achtel ausmachen; wer zu kleine liefert — was „als Zeichen von Geringschätzung und Ungehorsam gedeutet werden kann“ —, zahlt einen Ortstaler. Der Sieder, der sie bringt, bekommt zwei Heller Trinkgeld.

ZusammenfassungS. 921–942

Handel, Probe und Zoll. Der Abschnitt regelt, was mit dem Salz geschieht, wenn es das Siedehaus verlässt — und enthält nebenbei den frühesten Beleg für die neue Feuerung.

Für die Hainer und die anderen Fuhrleute im Umkreis von zwei Meilen gilt ein eigener Holz- und Salzhandel: Sie bringen Holz und nehmen Salz. Und dann steht dort, beiläufig, eine Anmerkung, die man festhalten sollte: „Des Steinkohlenhandels soll gesondert gedacht werden.“ Die Kohle ist noch nicht in die alte Ordnung eingearbeitet — sie bekommt ein eigenes Kapitel.

Für die Pfannenschmiede gilt: Kein Eisen wird angenommen oder ausgegeben, „das nicht seine bestimmte Länge und Breite hat“. Pfannen müssen „nach rechter Art auf den Herd gesetzt, in den Haken gleich stark und ohne Bruch gehalten werden“. Auch Ruß und Blut — beides beim Sieden gebraucht — werden ordentlich verrechnet.

Das Bemerkenswerteste aber sind die Probewerke, und sie sind der Grund, warum dieses Buch in die Wissenschaftsgeschichte gehört. Fünfmal im Jahr — Anfang Oktober, um den 10. Dezember, zur Frühjahrs-Tagundnachtgleiche, um den 1. Mai und Anfang Juli — soll ein Geschworener in einer ganzen, nicht löchrigen Pfanne zehn geeichte Fuder roher, ungekeißter Sole versieden. Aufgeschrieben wird, wie viel Scheitholz und wie viel Wellen dafür nötig waren und wie viel trockenes Salz herauskam; anschließend wird auch die übrige Zündsole in einer kleinen Pfanne abgesotten und gemessen.

Alles kommt „ins Probierbuch“ — mit Jahr, Monat, Tag und den Namen aller, die dabei waren und mit unterschreiben. Daneben laufen „kleine Probewerke“, so oft es die Beamten anstellen. Das ist eine stehende Messreihe über Soleergiebigkeit und Brennstoffverbrauch, jahreszeitlich verteilt, protokolliert und namentlich gezeichnet: ein Betriebsversuchswesen, hundert Jahre bevor der Begriff existierte. Aus dieser Vorschrift erwächst das Probierbuch, das im dritten Anhang der Salzbibel steht.

Zoll, Schatz und Wegegeld schließen den Abschnitt: Niemand fährt mit Salz aus dem Werk, der nicht beim Zöllner sein Zollzeichen gelöst hat und es am Tor wieder abliefert. Befreit sind nur der Landesherr und seine Brüder, Fürsten, Grafen, Herren, Prälaten — und die Hospitäler.

ZusammenfassungS. 943–1024

Der Holzhandel — das längste Kapitel des Buches. „Wir haben nun ordentlich angezeigt, wie wir es in allem, in der Verwaltung des Brunnenregiments … gehalten haben wollen“, beginnt Rhenanus — und wendet sich dann dem zu, was achtzig Seiten braucht. Es ist der Beweis, dass die Saline in erster Linie ein Forst- und Logistikbetrieb war.

Am Anfang steht der Grundsatz, aus dem die ganze Nachhaltigkeitsdebatte des 16. Jahrhunderts spricht: dass ein Schlag, der nicht „alsbald wiederum anschlägt und Sommerladen ausschießt“, verloren ist. Gehauen wird zur rechten Zeit, im Frühjahr; die Klafter wird im Eisenmaß gemessen; wer Übermaß nimmt, wird bestraft.

Dann die Flöße, und sie ist eine Staffel quer durch zwei Länder. Grundlage ist der Eisenacher Vertrag mit Sachsen über das Holzflößen auf der Werra. Von Walpurgis bis Pfingsten, „wenn Wasser und Wetter dazu am bequemsten sind“, wird eingeworfen. Der Schultheiß zu Sontra nimmt die Flöße an und bringt sie bis zu seiner Grenze, der nächste bis Großburschla, der Vogt zu Wanfried übernimmt dort, und in Allendorf wird sie „gegenüber der Börke“ ausgebracht. Zuvor müssen alle Flutbetten, Wehre und Tachen die Werra hinab freigemacht sein. Verordnete Flößer mit „Haken, Nacheln und Stangen“ begleiten den Zug.

Wer beim Ausbringen hilft, wird dafür von anderen Diensten befreit — eine ausdrückliche „Befreiung der Untertanen, die das Flößholz ausbringen helfen“.

Beim Verteilen herrscht das Los: Das Scheitholz wird ins Eisenmaß gelegt, mit Zahlen gezeichnet und den Siedern zugelost, „ohne allen Vorteil unparteiisch“. Kein Meister darf mehr als eine Klafter auf ein Werk kaufen, kein Bothe mehr als zwei Werk Holz vorrätig haben — damit sich der Vermögende nicht auf Kosten der anderen eindeckt. Wer Holz vorstrecken kann, soll daraus keinen Vorteil ziehen.

Die Preise stehen fest und geben eine Vorstellung von den Größenordnungen: ein Schock Wagenwellen für einen halben Taler, sieben Steigen Eselswellen für einen Taler.

Ein eigener Teil gilt dem Meißner: Der ganze Einhang zum Salzwerk hin wird dem Werk zugewiesen, mit genauer Grenzbeschreibung, und was noch ungerodet liegt, kommt in gemeine Hege. Es folgen ein Verzeichnis aller Gehölze und Berge, die Eigentum der Pfänner sind, die Ludwigsteiner Gehölze und die Ordnung, wie die Allendorfer Stadtwälder unter die Bürger verteilt werden.

Den Schluss bilden die kleinen, konkreten Dinge, an denen man den Ort sehen kann: die Torwarte, die jeder Fuhre nachsehen; der Aschenkauf, bei dem jeder Sieder seinem Hüttenmeister vier Malter Asche als Kaufmaß zu geben hat; die Bauordnung mit ihren Löhnen fürs Zimmern, Kleiben und Decken; die Instandhaltung der Wege und Stege, namentlich aufgeführt; und die Trogmacher, die die Soletröge fertigen.

ZusammenfassungS. 1025–1030

Wie aus dem Bonifatiusfest ein Danktag wurde. Vor den Ämtern und der Sittenordnung steht ein Kapitel über Gottseligkeit, und es enthält die vielleicht schönste historische Notiz des ganzen Buches.

Die alten Pfänner, heißt es, hätten seit Anbeginn des Salzwerks — „über achthundert Jahre lang“ — jährlich ein Fest am Tag des heiligen Bonifatius als ihres erwählten Patrons gehalten: Einmal im Jahr gingen sie alle gemeinsam, mit Weib und Kindern, persönlich auf den Brunnen, hielten Prozession, ließen Messe lesen und teilten Almosen aus. Dafür bestand eine eigene Erbstiftung.

Nach der Reformation ist das nicht mehr möglich — „solcher papistische Missbrauch“ sei „mit Recht abgeschafft“. Aber, so das Argument, es wäre christlich und gebührlich, dass an seine Stelle ein rechter Brauch trete, „der bei den Nachkommen bliebe“. Also wird angeordnet: Am Dienstag nach Pfingsten soll fortan ein Bet-, Lob- und Danktag gehalten werden. Um sieben Uhr morgens finden sich alle in der Pfarrkirche zu den Sooden ein — Salzgrafen und Beamte beider Seiten, Pfänner und Sieder, „jung und alt“ —, singen Dankpsalmen und hören eine Predigt, in der „im besonderen die besondere Gabe Gottes, der Salzbrunnen, gerühmt und gepriesen werden sollen“. Danach Litanei, Gebet, Segen, Almosen. „Und dieses Fest soll ein ewiges in diesem Salzwerk sein und bleiben.“

Daneben stehen die vier Salzleger — Herrenfastnacht, Ostern, Pfingsten und Weihnachten —, in denen acht Tage lang nicht gesotten wird. Und die Begründung ist doppelt: damit die Sieder „von ihrer strengen Arbeit einmal Ruhe haben“ — und damit die Beamten zusammenkommen, die Ordnung miteinander durchlesen, sie mit Verträgen und Lokation vergleichen und prüfen, ob sie eingehalten worden ist; unterdessen wird am Brunnen und an den Künsten gebaut, das Holz sammelt sich, und die Sodemeister brechen ihre Herde aus. Vier Betriebsferien im Jahr, die zugleich Revision und Instandhaltung sind.

Dazu alle vierzehn Tage ein Bettag — und im Übrigen: „Sonst sollen alle anderen unnötigen Feste abgeschafft sein und bleiben.“

Redaktionelle AnmerkungS. 1025–1062

Die Umwandlung des Bonifatiusfestes ist ein Musterfall protestantischer Brauchreform. Man schafft nicht ab, sondern ersetzt: An die Stelle von Prozession, Messe und Almosen tritt ein Bet-, Lob- und Danktag mit Psalmen, Predigt, Litanei — und Almosen. Termin, Ort und sozialer Zweck bleiben, die Form wechselt. Dass er auf den Dienstag nach Pfingsten gelegt wird, hat einen praktischen Grund: Dann liegt ohnehin ein Salzleger, es wird nicht gesotten.

Die Angabe, die Pfänner hätten das Fest „über achthundert Jahre lang“ gehalten, ist Ortsüberlieferung und lässt sich nicht prüfen. Nachprüfbar ist der Vorgang der Abschaffung — und der ist für die Reformationsgeschichte einer Kleinstadt aufschlussreicher als die Legende.

Die vier Salzleger sind zugleich Betriebsferien und Revision. Acht Tage ohne Sieden, viermal im Jahr: Die Sieder haben Ruhe „von ihrer strengen Arbeit“, die Beamten lesen die Ordnung gemeinsam durch und vergleichen sie mit Verträgen und Lokation, und in der Zeit wird gebaut, das Holz gesammelt und die Herde ausgebrochen. Wer nach Vorformen geplanter Instandhaltung sucht, findet hier eine.

Und zum Schluss die Freiheiten der Bode — drei Gulden jährlich für die Schützengesellschaft, zwei Gulden zu Pfingsten für ein Fass Bier, die Erlaubnis, ein gemeinsames Hochzeitshaus und eine Badestube zu bauen. Solche Bewilligungen sind mehr als Wohltaten: Sie schaffen dem Ort eine eigene Rechtsstellung neben der Stadt Allendorf. Dass zugleich die private Badestube verboten bleibt, zeigt, worum es ging — um Gemeinschaftseinrichtungen unter Aufsicht, nicht um Freiheit.

ZusammenfassungS. 1031–1062

Die Ämter, die Sitten und die Freiheiten der Bode. Der Schlussteil kehrt zu den Ämtern zurück — jetzt aber, wie Rhenanus es angekündigt hatte, am Ende und nicht am Anfang.

Beschrieben werden Salzgrafen, Rentmeister und, für die Gemeinde selbst, das Schöffer- und Bürgermeisteramt zu Sooden: sechs redliche Männer von wegen der ganzen Gemeinde. Die Salzgrafen sollen wöchentlich zusammenkommen und über alles beraten, „eines jeden Bedenken anhören“ — eine regelmäßige Sitzung mit Aussprache.

Dann die Sittenordnung, streng und ohne Umschweife: Kein Sieder darf außerhalb Soodens eine Vormundschaft übernehmen; Reigen brauchen Bürgen und Erlaubnis; wer sich außerehelich „fleischlich miteinander vermischten“, wird nach der Landordnung gestraft; Kindtaufen sind auf zwei Tische beschränkt. Innerhalb der Sooden dürfen keine Schenkhäuser und Fleischbänke bestehen — ausgenommen die eine zugelassene Schenkstätte, in der „Göttingisches, Einbeckisches“ und nach Gelegenheit anderes Bier ausgeschenkt wird.

Und ganz am Ende, überraschend nach so vielen Verboten, stehen die Gnaden. Die Boder werden den Bürgern zu Allendorf gleichgestellt, mit Wasser und Weide, Hut und Trift; die große und die kleine Horst bleiben ihre eigene Allmende; sie sollen mit Schatzung, Steuer und Heerzug nicht beschwert werden, „es sei denn in Reichssteuern und wenn sonst niemand frei ist“.

Dazu drei kleine Zuwendungen, die man sich merken sollte, weil sie das Leben des Ortes zeigen: drei Gulden jährlich für die, „die sich des Büchsenschießens befleißigen“, zur Erhaltung ihrer Gesellschaft. Zwei Gulden zu jedem Pfingstfest für alle Boder gemeinsam, „um ein Fass Bier dafür zu kaufen“, wie es die Pfänner auch tun. Und die Erlaubnis, auf eigene Kosten ein gemeinsames Hochzeitshaus und eine Badestube zu bauen, die freies Eigentum der Bode und ihrer Nachkommen bleiben sollen.

Der Vorbehalt fehlt nicht — die Salzgrafen behalten das Recht, „Ordnung und Maß zu geben, wie es mit und in beiden Häusern gehalten werden soll“, und eine eigene Badestube im Haus eines Einzelnen wird ausdrücklich nicht gestattet. So endet das vierte Buch: mit einem Badehaus für alle und dem Verbot des Badehauses für einen.

V · 5. Buch · Band 2

Der Brunnenbau

Das fünfte Buch · 456 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 5–48

Das technisch wichtigste Buch — und dasjenige, in dem die Salzbibel am dichtesten an den Tag der Arbeit herankommt. Es handelt vom Salzbrunnen selbst: von den beiden großen Bauarbeiten, mit denen er im Abstand von sechzig Jahren gerettet wurde.

Am Anfang steht ein Vertrag. Landgraf Wilhelm IV. bestätigt am 3. Mai 1586 in Kassel die Verpachtung des Salzwerks — auf Latein und im Amtsdeutsch der Zeit heißt das Location. Wörtlich eingerückt steht darin die ältere Verpachtung Landgraf Philipps vom 23. Dezember 1540, die 1554 um dreißig Jahre verlängert wurde und Ende 1585 ablief.

Wer die Urkunde neben das dritte Buch legt, sieht ein Räderwerk, das ein halbes Jahrhundert lang lief: dieselben Kündigungsfristen, derselbe Zins je Siedehaus, dieselbe Risikoverteilung. Wenn das Salzwerk verbrennt oder verdirbt, wenn der Salzborn versiegt, sollen die Pfänner so lange keinen Zins zahlen, bis er wieder trägt. Auch die Grenze steht wieder da: Bei Feuerschäden gilt die Wiederaufbaupflicht „doch nicht mehr als zehn“ Siedehäuser.

Neu sind die Sorgen von 1586, und sie sagen viel über den Zustand des Werks. Es ist die Rede davon, dass Mangel „zu befürchten sei“ — und ausdrücklich davon, dass es „mit dem Steinkohlenbergwerk am Meißner die Bewandtnis habe, dass darauf nicht …“ zu bauen sei. Die Braunkohle, die Rhenanus zwanzig Jahre zuvor eingeführt hatte, ist inzwischen selbst ein Risikofaktor. Der alte Pachtzins bleibt gleichwohl bestehen.

Es folgen die langen Listen der Bürgen, und sie sind fast dieselben wie 1540: Statthalter Eckbrecht von der Malsburg, Erbmarschall Georg Riedesel zu Eisenbach, dazu der Landvogt an der Werra, Werner von Wallenstein, Hermann von Hundelshausen, Ludwig von Baumbach — und die Städte beider Fürstentümer: Kassel, Eschwege, Homberg, Grebenstein und die anderen im Niederfürstentum, Marburg, Gießen, Grünberg, Alsfeld, Nidda, Treysa, Rauschenberg, Biedenkopf, Wetter im Oberfürstentum.

Und wieder gilt das Einlager mit allem, was dazugehört: Wer gemahnt wird, muss einreiten und bleiben; stirbt ein Bürge, ist Ersatz zu stellen; verkauft der Wirt die Pferde, sind binnen acht Tagen gleichwertige nachzuschaffen. Eine ganze Landschaft haftet für einen Brunnen — zum zweiten Mal, und im selben Wortlaut.

Redaktionelle AnmerkungS. 5–48

„Lokation“ heißt Pacht, nicht Kauf. Der Landesherr blieb Eigentümer des Salzwerks; die Pfänner waren Pächter auf Zeit. Wer heute liest, die Pfänner hätten die Saline „besessen“, liest zu großzügig: Sie besaßen Pfannenteile — ein vererbliches, teilbares und verkäufliches Recht auf Siedezeit — und pachteten den Brunnen dazu. Die Rechtsfigur dahinter erklären die Anmerkungen zum dritten Buch.

Diese Urkunde ist zugleich das jüngste Schriftstück des ganzen Werkes. Rhenanus starb am 29. April 1589, keine drei Jahre nach dem Ausstellungsdatum. Dass ausgerechnet das Buch über das älteste Bauwerk mit dem neuesten Dokument beginnt, sagt etwas über die Entstehung: Die Salzbibel war 1585 nicht „fertig“ — sie wurde fortgeschrieben, bis ihr Verfasser starb.

Der Satz über das Steinkohlenbergwerk am Meißner ist bemerkenswert, weil er in einer Staatsurkunde steht. Zwanzig Jahre nach der Umstellung auf Braunkohle räumt die hessische Verwaltung selbst ein, dass auf diese Feuerung nicht zu bauen sei. Das ist kein Urteil über Rhenanus’ Entscheidung — der Holzmangel war real und die Umstellung unumkehrbar —, sondern der Befund, dass eine Abhängigkeit durch eine andere ersetzt worden war: kleine Lagerstätten, ein Transportweg über den Meißner, wetterabhängige Zufuhr.

Warum ganze Städte bürgen. Kassel, Eschwege, Marburg, Gießen, Alsfeld und die übrigen stehen nicht aus Höflichkeit in der Urkunde. Landstände hafteten mit, wenn der Landesherr einen Vertrag von dieser Größe schloss — und umgekehrt bedeutete ihre Mithaftung ein Mitspracherecht. Eine Verpachtung des Salzwerks war deshalb kein Verwaltungsakt, sondern ein landespolitischer Vorgang.

ZusammenfassungS. 49–102

Der Bau von 1489 — und der Mann, der ihn aufschrieb. Aufgezeichnet hat ihn Conradus Geyseler, „unwürdiger Priester, Vikar des Aller-Apostel-Altars in der Heilig-Kreuz-Kirche zu Allendorf, Sohn eines armen Bürgers ebendort“ — einer der acht Baumeister, die die Pfännerschaft aus ihrer Mitte wählte. Er schreibt keinen Bericht, sondern eine Denkschrift für die Nachwelt, in zweiundzwanzig Kapiteln, mit einem eigenen Inhaltsverzeichnis und Tagesdaten nach Heiligenfesten.

Seine Begründung ist der Satz, aus dem hundert Jahre später die ganze Salzbibel hervorgeht. Man solle den Bau aufschreiben, damit die nachkommenden Pfänner, „falls es nach vielen Jahren abermals nötig sein wird“, aus dem „schriftlichen Muster und der Form des geschehenen … Baues eine gründliche, sichere Anweisung“ hätten. Denn es seien „viele schädliche und unnütze Kosten und Arbeiten entstanden, weil der Grund des Salzbrunnens mit seinem Werk den Pfännern unbekannt und unverzeichnet war — was künftig zu vermeiden ist“. Nicht Frömmigkeit treibt ihn, sondern die Erfahrung, dass fehlende Dokumentation Geld kostet.

Dazu die Bitte, die jeder Fachautor kennt: Wer etwas Gutes darin finde, solle Gott danken; was unnütz oder schlecht gesetzt sei, möge er „meiner Unzulänglichkeit, Grobheit und Unerfahrenheit zurechnen … tadeln und verbessern“ — „da ich mich allezeit denjenigen unterwerfe, die mehr und es besser wissen“.

Die Lage. An Lichtmess 1489 schickten die Salzgrafen nach Meister Curt Mardtorff, auf Empfehlung des Junkers Hans von Dörnberg, Hofmeister zu Marburg. Das Gewölbe über dem Brunnen stand unter Wasser; man kam nicht heran. Ein Vorgänger, ein Bürger namens Schwellenberg aus Witzenhausen, hatte es mit „ein[em] Rad mit vielen Eimern“ versucht — vergeblich, „es war ganz umsonst geschehen“. 1480 hatte man sogar polnische Wanderarbeiter angeworben, „die zu derselben Zeit im Lande arbeiteten“, um den Sohlgraben zu räumen.

Mardtorff grub einen Graben zur Werra, um den Fluss zum Ausspülen zu nutzen — und scheiterte, weil das Wasser von unten entgegenstand. Also, schreibt Geyseler, dachte der Meister darüber nach, „wie er mit Kunst (Technik) nachhelfen könnte, wo die Natur es nicht leiden oder ertragen wollte“: Er baute ein Schaufelrad in den Graben, das die Werra antrieb, und daran ein vierkantiges Hebewerk, „desgleichen nie zuvor gesehen oder gehört worden ist“. Das Rad lief Tag und Nacht und legte das Gewölbe trocken.

Die Technik. Was folgt, ist eine der genauesten Baubeschreibungen des deutschen Spätmittelalters. Eine Eimerkette mit erst sieben, dann vierzehn ledergedichteten Schöpfeimern, jeder mit Windfang und Überlaufloch, damit er sich nicht zu voll saugte. Eine eigens gebaute Schneidemühle, ebenfalls von der Werra getrieben, die die Bohlen für die Verschalung schnitt. Große Kästen aus Dielen, in denen die Sole gefasst wurde, damit während des Baus weiter gesotten werden konnte. Zwölf Reifen um das neue Fass, die Schwellen ins Achteck gelegt, das Gedämme „anderthalb Mann hoch“ und tief in den Grund gerammt.

Es geht sogar bis in die Fehlersuche: Das viereckige Stad vor dem Gewölbe fasste zu viel Wasser, das Rad kam nicht nach — also nagelte der Meister innen Leisten und Bretter ein, bis das Becken an den Ecken um eine halbe Elle enger war, und bohrte Löcher ins Rad, „damit die Last nicht zu schwer würde“. Ein Modell dieses Rades hat Heinrich Lower angefertigt, „zum Gedächtnis“, und man findet es — wie schon die alte Holzvereinbarung — am Brückentor. Die Stadt bewahrte ihre technische Überlieferung an einem Tor.

Und dann eine naturkundliche Abhandlung. Mitten im Baubericht hält Geyseler inne und fragt, woher die Sole kommt. Der Grund des Brunnens sei harter Fels, Kies und Kieselstein, ohne Schlamm; es gebe kein Loch, aus dem die Ader entspringe, „sondern die Sole dringt durch den harten Kiesel heraus gleich wie Wasser durch ein Sieb“. Sie quelle nicht auf wie ein Quellbrunnen, sondern steige „der Luft entgegen … nach ihrer Kraft“.

Daraus zieht er zwei Schlüsse. Der erste ist eine Betriebsregel von bleibender Gültigkeit: „So gut, wie der Grund von Natur aus Salzwasser trägt und gibt, so gut ist auch die Sole, und man kann die Sole über ihre Natur hinaus nicht besser machen; aber man kann wohl dem wilden Wasser … wehren, damit die Sole in ihrer Natur nicht geschwächt und gemindert wird.“ Alles, was in den folgenden hundert Jahren am Brunnen gebaut wird, folgt genau diesem Satz.

Der zweite Schluss ist eine Widerlegung — und dafür führt er einen Versuch an, den er von Seefahrern kennt. Käme die Sole aus dem Meer, müsste sie sich durch Stein und Erdreich drängen, „und solche Durchdringung macht Salzwasser süß“. Zum Beweis: Wenn Schiffsleute kein Süßwasser haben, „dann werfen sie eine leere, zugespundete Tonne, an einer Leine an das Schiff gebunden, in die gesalzene See“; das Nasse dringe hinein, „und so entsteht durch das Durchdringen in der Tonne süßes Wasser“. Vermöge ein Fassdaube das schon, „um wie viel mehr geschähe das“ über ganze Gebirge hinweg. Ein Priester in Allendorf argumentiert 1489 mit einer beobachteten Entsalzung durch eine Membran.

Die Ehrlichkeit am Schluss. Das Bemerkenswerteste an dieser Denkschrift ist, dass sie ihr eigenes Ergebnis anzweifelt. Nachdem alles abgebrochen und der Brunnen leergeschöpft war, „fand man nirgends einen Ausfluss oder Ausbruch der Sole“. Die Ader in der Abzucht, die man für das Leck gehalten hatte, erwies sich als „ein besonderes Gequell … und niemals aus dem Brunnen gekommen ist“ — geprüft, indem man beide Solen verglich, „an Güte, Geschmack und Substanz ohne allen Unterschied“.

Die wirkliche Ursache war eine andere: Das Gewölbe war „mit Steinen meisterlich zugedeckt“, sodass die Süßwasserquellen keinen Abfluss hatten und sich zum tiefer liegenden Brunnen zogen. Der Beweis dafür ist eine Beobachtung, die man heute eine Korrelation nennen würde: Immer wenn das Gewölbe nicht abfließt, „wird man sichtlich gewahr, dass die Sole im Brunnen höher steigt“ — und solange das Rad lief, war sie so gut, dass die Sieder „viele Werke gesotten hatten, ohne jeden Zusatz, mit purer roter Sole“ — so die Übersetzung; gemeint ist wohl roher Sole.

Also schreibt Geyseler den Satz auf, den man von einem Bauleiter selten liest: Hätten die Pfänner das vorher gewusst, „so wäre ihnen am Born und seinen Werken kein Bau zu tun nötig gewesen, sondern allein am Umgang und an der Anzucht“. Und dann, trocken: „So sind die Pfänner durch Schaden und durch Bauen klug geworden.“

Sein nützlicher Rat an die Nachkommen ist entsprechend nüchtern: Findet man Quellen im Umgang, „soll darüber niemand erschrocken sein“ — sie gehören nicht zum Brunnen. Und: „Man braucht sich auch nicht allzeit an die Klage der Sieder zu kehren, ob ihnen die Sole nicht behagt. Denn sie jammert der Schaden der Pfänner nicht — das merke, wer da will.“ Tatsächlich ergab die Nachfrage bei „etliche[n] glaubwürdige[n] Sieder[n]“, dass „die Sole nicht geringer sei“; sie verbrannten mehr Holz, weil sie größere Werke sotten, „wollten sie ihre Ladeleute bei sich behalten“.

Das Menschliche. Am Laurentiustag richteten die Baumeister „gegen Abend eine Kollation aus, mit Wein und Einbecker Bier und guter Kost“, für Meister Curt, seine Hausfrau und die Zimmerleute, und luden die Salzgrafen dazu — ausdrücklich, „damit der Meister desto gütiger und williger wäre“. Und in der ganzen Bauzeit stand das Sieden nur eine einzige Woche still, weil dreimal die Eimerkette riss; das Sommergesöde war so gut wie seit dreißig Jahren nicht.

Die Abrechnung steht in zwei Währungen, weil man sie umrechnen musste: 1.157 Mark, 3½ Pfund und 9 Heller aus den Registern, „je drei Mark für zwei Gulden“ gerechnet, ergibt 769½ Gulden. Dazu Mardtorffs Lohn von 234 Gulden — und acht Gulden für zwei Malter Korn und ein Schwein, die er „über die Zettel hinaus“ verlangte, „was die Pfenner denn auch duldeten und geschehen ließen, so dass sie sich in Güte von dem Meister schieden“. Gesamtsumme: 1.011½ Gulden, 17 Pfund, 5 Heller. Dauer: zwei Jahre und einundzwanzig Wochen.

Und ein Kapitel, das Geyseler bewusst ans Ende gestellt hat, „damit solches desto länger im Gedächtnis bleiben möge“: die alte Konstitution zwischen Pfännern und Bürgern über das Holz. Der Hegeberg gehört den Pfännern allein, die übrigen Stadtwälder ihnen und den Bürgern gemeinsam — und wenn die Pfänner Bauholz brauchen, sollen die Bürger es „gütlich nachgeben und … nicht abschlagen“. Auch diese Vereinbarung, schreibt er, „findet [man] … schriftlich am Brückentor“.

Beschlossen wird mit einem Dankkapitel: für gutes Wetter, für gutes Sieden, und dafür, dass „kein Mann oder Mensch an seinem Leib Schaden genommen hat in aller Gefährlichkeit, die sich zuweilen begeben hat“.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1058 (Bl. )
Tafel AA: der alte Brunnen mit allen seinen Gebäuden — der Zustand, den Geyselers Bericht von 1489 beschreibt. Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1058 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 49–102

Die beiden Chroniken sind der Grund, warum dieses Buch mehr ist als Verwaltungsschriftgut. Sie sind von Beteiligten geschrieben, nicht von Chronisten: Geyseler war einer der acht Baumeister, Berker Salzgraf. Beide wollten, dass nachfolgende Generationen nicht dieselben Fehler machen und dasselbe Geld ausgeben. Geyseler widmet dem sogar ein eigenes Kapitel — „Ein nützlicher Rat für die nachkommenden Pfänner“.

Zur Schreibung der Namen: In der Handschrift erscheint derselbe Mann als Jost Berker, Jost Becker, Jost Berber und Jost Berttern, der Baumeister von 1489 als Curt Mardorff und Kurt Mardtorff. Das ist kein Transkriptionsfehler, sondern gängige Praxis des 16. Jahrhunderts — Namen wurden nach Gehör geschrieben. Die Transkription gibt jede Stelle so wieder, wie sie dasteht.

Zur Tonne im Meer. Geyselers Beweis, ein verschlossenes Fass werde im Meer mit süßem Wasser gefüllt, trifft physikalisch nicht zu: Eine Fassdaube ist keine halbdurchlässige Wand, das Salz wandert mit. Die Beobachtung ist auch nicht seine Erfindung — schon in Aristoteles’ Meteorologie steht der Versuch mit einem verschlossenen Gefäß, das man ins Meer hinablässt. Bemerkenswert ist etwas anderes: dass ein Vikar 1489 eine Frage nach der Herkunft der Sole nicht mit einer Autorität, sondern mit einem Versuch zu entscheiden sucht.

Der Satz, an dem hundert Jahre Salinenbau hängen, steht ebenfalls hier: „Man kann die Sole über ihre Natur hinaus nicht besser machen; aber man kann wohl dem wilden Wasser … wehren.“ Das ist sachlich richtig. Der Salzgehalt einer Quelle ist durch die Lagerstätte bestimmt; Gradieren und Sieden konzentrieren die Sole, sie vermehren das Salz nicht. Alles, was in Sooden bis 1906 gebaut wurde, folgt dieser Einsicht.

Und ein seltener Schluss. Geyseler räumt am Ende ein, der ganze Bau wäre vermutlich nicht nötig gewesen, hätte man die Ursache vorher gekannt. Einen Baubericht, der das eigene Ergebnis in Frage stellt, findet man in keinem Jahrhundert oft. Wer den Wert dieser Handschrift begründen will, sollte auf diese Stelle zeigen — nicht auf die Technik.

ZusammenfassungS. 103–183

Der Bau von 1550 — die Vorgeschichte. Sechzig Jahre später schreibt Jost Berker von Homberg, Salzgraf, die zweite Chronik, und er beginnt mit derselben Begründung wie Geyseler: „Im Namen des Herrn, Amen. Weil die Tage der Menschen abnehmen und wie der Rauch vergehen …“ — ohne Aufzeichnung geht alles verloren.

Der Befund ist zunächst derselbe wie 1489: Der Salzbrunnen sei „mangelhaft und schadhaft geworden, sodass die Sieder über die gewöhnliche Zeit hinaus“ sieden müssten. Diesmal aber gibt es einen Verdächtigen — und der ist eine Maschine.

Der Streit um die Rosskunst. Seit 1546 klagen die Sieder, sie bräuchten mehr Holz für dieselbe Menge Salz. Schuld sei, sagen viele, die Rosskunst des Meisters Jörge Behm aus Nürnberg — jenes von Pferden getriebene Pumpwerk, dessen Bestallung im zweiten Buch steht. Behm bestreitet das und beruft sich „auf alle verständigen Bergleute“. In den Protokollen steht der Vorwurf mehrfach: Man sei „sonderlich Meister Jorgen Behm zu viel gefolgt“ worden; er habe „etliche weitere Gebäude, sonderlich die Wasserkunst vor dem Gewölbe, mehr zu seinem Vorteil“ als zur Förderung des Werks errichtet.

Der Zeitpunkt könnte schlechter nicht sein. Zwischen die Akten geraten Briefe, die den Hintergrund erklären: Landgraf Philipp schreibt seinen Räten, es sei ihm ein Schreiben zugekommen „im kaiserlichen Lager zu …“ — es ist die Zeit des Schmalkaldischen Krieges, der Landesherr in kaiserlicher Haft. Die Räte in Kassel müssen ohne ihn entscheiden. Aus dem Juli 1547 stammen die ersten Anordnungen.

Wie man 1547 einen Befund erhebt. Was folgt, ist ein Verwaltungsvorgang, wie er heute noch abliefe, und Berker protokolliert ihn Schritt für Schritt. Zuerst werden die Fachleute gehört, und ihre Aussagen stehen namentlich da. Johann Schaffnit meint, „wenn der Sohlgraben geräumt werde, habe der Brunnen keinen Mangel“. Ein anderer hält dagegen: Wenn das zutreffe, „so muss es an Jörgens Kunst liegen und an keinem anderen“. Heinz Luther rät zu etwas Drittem. Und alles wird Behm vorgehalten, damit er antworten kann.

Dann folgt der Augenschein, und er ist die eigentliche Untersuchungsmethode: Der Brunnen wird aufs Niedrigste leergeschöpft, „damit man den Boden sehen könnte“. Man stellt fest, dass „auf der Seite gegen das Kunsthaus das meiste wilde Wasser in den Salzbrunnen fällt“; dass gegen Süden „eine Ader stark“ gehe; dass die Fässer „aus ganzen Dielen“ bestehen und „zu verschiedenen Zeiten gesetzt“ worden sind. Beim ersten Versuch kommt man nur „bis an das Knie eines Mannes“ hinunter — man vertagt, „bis die Berge wieder wasserreich würden“. Am 8. Oktober erreicht man endlich das Gefälle vor dem Gewölbe.

Und man schmeckt. Niedenstein holt „viererlei Sole aus der Aufzucht und dem Umgang“ und vergleicht sie mit der Sole im Brunnen — dasselbe Verfahren, mit dem Geyseler 1489 gearbeitet hatte, und dasselbe, das Christoph Homberg zwei Jahre später mit der Waage ersetzen wird.

Wer alles kommt. Die Namensliste der Beteiligten ist ein Querschnitt durch die hessische Verwaltung und das Bauhandwerk: der Statthalter zu Kassel, der Landvogt, Heinz von Lutter, Johann Nordeck, Valentin Thold, Jörge Freundt als Rentschreiber zu Eschwege, die Salzgrafen Johann Schaffnit der Ältere, Johann Niedenstein und Johann Casselmann — dazu Werkleute, darunter der fürstliche Baumeister zu Ziegenhain und ein Bürger aus Homberg. Und Heinz von Lutter bringt auswärtige Erfahrung ein: Er habe in Lothringen gesehen, dass noch schwierigere Salzbrunnen ordentlich gefasst worden seien.

Was dabei nebenbei geregelt wird. Zwischen die Bauakten geraten Vorgänge, die zeigen, dass ein Salzwerk auch eine Sozialordnung ist. Ein eigener Abschnitt gilt der halben Pfanne, deren Ertrag den Pfarrer zu Sooden unterhält: Ihr Anteil sei „hinlänglich entrichtet“ worden, und künftig solle „einem jeden jetzigen und zukünftigen Pfarrer seine gebührende Pension“ daraus gezahlt werden. Es geht um Kosten, die man abwenden will, und um einen Revers, den die Beteiligten geben.

Auch der Chronist selbst kommt vor: Jost Berber vom Homberg schreibt, er habe sich „über das Amt des Pfennigmeisters beschwert und darum gebeten“, davon befreit zu werden — und unterschreibt gleichwohl weiter. Am 22. Januar 1548 wird zu Allendorf ein Abschied unterzeichnet, unter anderem von Sigmund von Boyneburg.

Die eigentliche Ursache. Am Ende dieses Vorlaufs steht ein Befund, der dem von 1489 verwandt ist und doch das Gegenteil bedeutet. Nicht die neue Maschine allein war schuld: Das alte Fass war vor Zeiten nicht auf den Grund gesetzt worden, sondern nur ungefähr — und durch diese Lücke zog „wildes Wasser“ in die Sole und verdünnte sie. Eine alte Nachlässigkeit, die erst sichtbar wurde, als eine stärkere Pumpe daran zog.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1039 (Bl. )
Tafel B: die erste Aufräumung des Brunnens, im Grundriss und nach Himmelsrichtungen beschriftet — der Befund, um den 1547/48 gestritten wurde. Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1039 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 103–183

Der Streit um Jörge Behms Rosskunst ist ein früher Fall eines Musters, das man aus der Technikgeschichte kennt: Ein auswärtiger Spezialist bringt eine neue Maschine, das Werk verschlechtert sich, die Maschine bekommt die Schuld. Die Quellen lassen offen, ob sie wirklich schadete. Die Pfänner werfen Behm und „seinem Anhang“ vor, „mehr ihren eigenen Nutzen“ gesucht zu haben — ein Satz, der eher nach Verdacht klingt als nach Befund. Am Ende stellt sich heraus, dass das alte Fass nie ordentlich auf den Grund gesetzt worden war; die stärkere Pumpe hatte einen alten Fehler nur sichtbar gemacht.

Warum es so lange dauerte. Die Briefe „aus dem kaiserlichen Lager“ sind kein Nebenton. Landgraf Philipp war von 1547 bis 1552 in kaiserlicher Haft; die Räte in Kassel mussten in seiner Abwesenheit entscheiden und deckten sich entsprechend ab. Wer den Aktenverlauf für schleppend hält, sollte das mitlesen: Das Salzwerk wartete auf einen Landesherrn, der nicht im Land war.

Das Schmecken war die Messung. Wenn Niedenstein „viererlei Sole“ holt und vergleicht, ist das kein Behelf, sondern das anerkannte Prüfverfahren der Zeit — dasselbe, mit dem Geyseler 1489 gearbeitet hatte. Genau an dieser Stelle setzt zwei Jahre später Christoph Homberg mit der Waage an. Der Übergang vom Geschmack zum Gewicht ist der Wendepunkt, auf den das ganze Werk zuläuft — man kann ihn in diesem Buch datieren.

ZusammenfassungS. 184–225

Der Aktenkrieg. Zwischen dem Befund und dem ersten Spatenstich liegen anderthalb Jahre Papier. Was Rhenanus hier abschreibt, ist der vollständige Schriftwechsel zwischen Kassel und Sooden — und er liest sich streckenweise wie ein Verwaltungsvorgang von heute.

Der Ton der Beteiligten unterscheidet sich deutlich. Aus Kassel kommen Bescheide, Termine und die Aufforderung, „einen stattlichen Ausschuss mit vollkommener Gewalt“ zu schicken. Aus Sooden kommt Ungeduld. Ein Satz der Betroffenen steht dazwischen wie ein Fremdkörper: „Auch hat man uns Arme allzeit hingehalten: Man wolle den Born bauen, und hält uns arme Leute hin.“

Denn es sind nicht nur Gutachter betroffen. Boder und Kärrner klagen „heftig über das Abnehmen der Sole“ — sie brauchen mehr Holz und mehr Zeit für dieselbe Menge Salz und verdienen weniger. Man behilft sich mit Notmaßnahmen; einmal wird sogar angeordnet, „jede Salzgans in fünf Stücke“ zu zerteilen, bis die Pfänner zusammenkommen.

Fachlich kreist alles um eine Frage: Soll man stückweise flicken oder von Grund auf neu bauen? Die Pfänner sind zunächst nur zum Flicken bereit — der Neubau wäre teuer, und sie müssten mitzahlen. Der Landesherr drängt auf den Grund. Und die Salzgrafen manövrieren dazwischen mit einem Satz, der ihre Lage genau beschreibt: Sie wüssten nicht, „mit welchem Fug“ sie jetzt umschwenken sollten, nachdem sie zuvor „heftig gegen die Rosskunst“ geredet hätten.

Mitten in diesen Briefen steht dann etwas ganz anderes — eine Tabelle mit der Überschrift „Haltung der Sole“: Auf Nikolaus im Jahr 48 hat ein Quart soundso viel gehalten, und so fort. Es ist eine Messreihe. Man streitet nicht mehr nur mit Meinungen, sondern legt Zahlen vor.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1055 (Bl. )
Tafel H: der Stuhl des Georg Behme und Hombergs erste Kunst — die beiden Maschinen, um die der Streit ging. Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1055 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 184–235

Die erste Messreihe. Die kleine Tabelle „Haltung der Sole“ mitten in den Briefen von 1548/49 ist der älteste datierte Zahlenbeleg des Werks. Von hier an ändert sich die Art des Streitens: Wo vorher Meinungen von Fachleuten gegeneinander standen, stehen jetzt Werte mit Datum. Das ist die eigentliche Neuerung dieses Buches — nicht die Zimmerung.

Der Fehlalarm zu Silvester zeigt eine Fehlerquelle, die jede Messreihe hat: den Zustand der Anlage. Die schlechte Probe stammte aus dem Kaltleger, dem Stillstand über die Feiertage — nicht aus dem Brunnen. Die Pointe ist nicht der Irrtum, sondern die Reaktion: Die Salzgrafen reiten nachts hin und prüfen nach, statt der Meldung zu glauben.

Von Pferden zurück zu Menschen. Dass Hombergs Bestallung „Leute und keine Pferde“ vorschreibt, sieht wie ein technischer Rückschritt aus, ist aber eine Entscheidung über Beherrschbarkeit: Eine Rosskunst zieht gleichmäßig und stark, und genau dieser Zug holte das wilde Wasser mit herein. Dieselbe Urkunde steht auch im vierten Buch, und die beiden Abschriften weichen im Wortlaut leicht voneinander ab. Wer daraus zitiert, sollte Band und Seite angeben.

ZusammenfassungS. 226–235

Silvester 1549 — eine Nacht, in der alles zu kippen scheint. Hier steht, wörtlich eingerückt, die Bestallung Christoph Hombergs zum Brunnenmeister, dieselbe Urkunde, die auch im vierten Buch überliefert ist: Die Rosskunst Jörg Behems sei zu schwer gebaut und dem Brunnen schädlich, Behem wisse keinen Rat, also solle die Sole künftig „Leute und keine Pferde zu gebrauchen“ gehoben werden.

Und dann folgt das dramatischste Dokument des ganzen Buches: ein Brief Hombergs vom letzten Tag des Dezember 1549: Das neue Kunstwerk sei „gestern um die Vesperzeit eingesetzt“ worden — also am 30. Dezember — und dann zum ersten Mal gelaufen. „Als es gegangen ist, ungefähr eine Viertelstunde, habe ich die Sole geschmeckt und befunden, dass sie im Geschmack ganz untauglich gewesen ist.“ Auch die Söder probieren sie und sind „nicht recht zufrieden“. Homberg weiß sich keinen Rat und bittet, man möge sofort kommen.

Die Antwort der Salzgrafen ist ein Satz, in dem man das Erschrecken hört: „Über welche Schrift wir sehr erschrocken sind, weshalb wir zur Stunde in der Nacht dorthin zum Soden geritten sind.“ Sie schöpfen den Brunnen aus — und finden die Sole „wiederum so gut gewesen wie zuvor“. Der Schreck war ein Fehlalarm; die schlechte Probe stammte aus dem Kaltleger, dem Stillstand über die Feiertage.

Aber der Schreck wirkt. Er ist der Auslöser dafür, dass die Sache nun entschieden wird: „Weil dann die hohe Not erforderte, dass gebaut werden sollte und musste, sonst würde es auf die Länge am Holz mangeln.“ Nicht ein Gutachten gibt den Ausschlag, sondern ein nächtlicher Ritt.

ZusammenfassungS. 236–258

Die Kommission. Am 3. Februar 1550 versammelt sich in Allendorf, was Rang und Sachkunde hat: der Landvogt Sigmund von Boyneburg, Hermann von Hundelshausen als Amtmann zu Reichenbach, Heinz von Lütter, Hauptmann zu Ziegenhain, Johann Nordeck, Valten Schülde, dazu Kanzler Günterode aus Kassel — und die Pfänner mit „etliche[n] der Ältesten … vom Adel und sonst Verständige[n]“.

Neben ihnen steht eine zweite Gruppe, und die ist die eigentlich interessante: die Werkverständigen. Hans Schelpach, Jacob und Gall Richter aus Apteroda, Meister Paul der Zimmermann, Christoph Gaugler von Duderstadt, Hans Prediger, Curt Rüland, Bernhard Wallis. Bergleute und Handwerker, die aus dem Bergbau der Umgebung geholt wurden, damit jemand sagen kann, was unter der Erde geschieht.

Ihre Aussagen sind erfrischend unbeamtet. Der eine erklärt, man könne „mit Krummlingen helfen, wenn die Adern nicht so nahe am Fass aufgehen“ — aber das wilde Wasser falle unter das Fass. Der andere räumt ein, er sei vor zwei Jahren gar nicht bis auf den Grund gekommen. Es wird gestritten, ob man beim alten Anschlag bleibt oder neu baut.

Der Abschied fällt schließlich für den Neubau: Der Damm wird geöffnet und von Grund auf neu gedämmt, die Abzucht herausgenommen und erneuert, der Brunnen ringsum vom Grund bis oben „vertont“ — mit Ton abgedichtet. Die Urkunde wird doppelt gefertigt und von allen eigenhändig unterschrieben. Man kennt die Namen der Männer, die ihre Unterschrift daruntersetzten.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1052 (Bl. )
Tafel F: das viereckige Corpus des jetzigen Brunnenbaus — das Ergebnis der Arbeit, die das Bautagebuch festhält. Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1052 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 236–330

Woher die Fachleute kamen. Die „Werkverständigen“ von 1550 — Schelpach, die Richter aus Apteroda, Gaugler von Duderstadt — sind Bergleute, keine Salinenleute. Der Griff in den benachbarten Erzbergbau war üblich: Wer unter Tage zimmern, wettern und Wasser heben konnte, konnte es auch in einem Salzbrunnen. Die Namensliste ist damit zugleich eine Karte des Fachkräftemarkts im mittleren Deutschland.

Der Fund der älteren Fassung — und was er nicht beweist. Dass man ringsum eine fünfzehn Schuh weite alte Fassung fand, ist ein sicherer Befund. Jost Beckers Deutung — die Alten hätten den Brunnen absichtlich enger gemacht, um die Menge zu begrenzen — ist es nicht. Eine engere Fassung liefert nicht zwangsläufig weniger Sole, und es gibt nüchterne Erklärungen: Sie ist billiger, leichter dicht zu halten, und nach einem Einsturz baut man kleiner wieder auf. Beckers Satz ist als Zeugnis für das Misstrauen zwischen den Generationen wertvoll, nicht als Beweis für eine Mengenpolitik.

Die Stundenzahlen sind das härteste Erfolgsmaß des Werks. Dreißig Stunden je Werk vorher, sechzehn, dann elf bis dreizehn nachher — dieselbe Größe, vor und nach dem Eingriff gemessen. Nur eine Einschränkung gehört dazu: Becker war Bauherr und Berichterstatter in einer Person.

Eine Risikoentscheidung, die man heute genauso träfe. Man bohrt fünf Schuh tiefer, findet Sand und Wasser und hört auf, „zumal man aus Erfahrung weiß, dass andere gute Salzwerke dadurch ganz verdorben“ worden seien. Das ist sachlich richtig: Wer die stauende Schicht unter einem Solehorizont durchstößt, kann Süßwasser hereinlassen und die Quelle dauerhaft verderben. Erfahrungswissen, das eine geologische Regel trifft, ohne sie zu kennen.

ZusammenfassungS. 259–277

Was ein Bau von 1550 braucht. Bevor gegraben wird, wird gerechnet, geworben und eingekauft — und weil der Salzgraf Jost Becker alles notiert, weiß man heute, was ein frühneuzeitlicher Großbaustellenbetrieb kostete.

Die Löhne stehen fest: Dem Meister gibt man „für Kost und Lohn die Woche einen Taler“, dem Arbeiter einen Ortsgulden Münze, „desgleichen am Sonntag eine Mahlzeit“. Spaten werden auf Vorrat beschafft. Am Mittwoch nach Quasimodogeniti soll auf dem Dickenberg zu graben begonnen werden — dort holt man den Ton.

Und dann eine Zeile, die den ganzen Betrieb in einem Bild zeigt: „Der Forsthafer zu Roßbach muss heraufgeschafft werden, denn zu Eschwege und Wanfried will kein Hafer mehr vorhanden sein.“ Wenn man einen Brunnen baut, muss man zuerst wissen, wovon die Pferde leben.

ZusammenfassungS. 278–305

Das Bautagebuch. Vom Frühjahr 1550 an führt Jost Becker Tag für Tag Buch, und was daraus entsteht, ist die genaueste Baustellenchronik, die es aus einer deutschen Saline des 16. Jahrhunderts gibt. Sie liest sich, als hätte jemand ein Bautagebuch der Gegenwart geführt: Wetter, Anwesende, Arbeitsfortschritt, Beschlüsse — und jede Woche eine Zeile mit der Zahl der gesottenen Werke.

Der Mann, der baut, heißt Meister Hans Wetzel, Zimmermann. Er setzt die neue Fassung „aufs schärfste genau“ in den Brunnen. Es arbeiten bis zu achtzehn Zimmerleute gleichzeitig.

Das Material kommt aus der Landschaft ringsum, und man kann die Fuhren zählen: Ton vom Eichenberg und aus Grebendorf, jeder Fuhrmann drei Fuder; die Stadt Allendorf gibt dreißig Stücke Holz aus ihren Gehölzen; die Ämter Wanfried und Beilstein fahren. Der Ton wird „wie ein Wachs“ durchgearbeitet, ehe er eingebracht wird.

Die Technik ist präzise und pragmatisch zugleich. Gegen den Zufluss setzt der Zimmermann eine Sumpfrinne. Der ganze Brunnen wird „mit der Schrotwaage genau abgewogen“, damit man jederzeit vergleichen kann. Unter die Schwellen kommt zuerst Moos, dann Asche und Sand, darauf grober Kies. Und immer wieder ist von der wilden Quelle die Rede — dem Süßwasser, das die Sole verdünnt und das man fassen und wegführen muss.

Zwischen den technischen Einträgen stehen die Feiertage: „Die heiligen Pfingsttage gefeiert; aber am Mittwoch und den anderen drei Tagen hat Meister Hans …“ Und am Samstag, dem 14. Juni, ein Bild, das man sich merkt: Die Pfänner gehen in großer Zahl morgens um sechs Uhr zum Salzbrunnen, um auf den Grund zu sehen.

ZusammenfassungS. 306–330

Der Fund — und die Frage, die niemand laut stellt. Im Sommer 1550 kippt der ganze Vorgang vom Notbau zur Entdeckung.

Beim Freilegen findet man unter den Schwellen des alten Fasses „die besten Salzadern“, dazu Sammler, „die vormals nicht im Salzbrunnen gewesen sind“. Und dann, ringsum im Erdreich, eine ältere Fassung, fünfzehn Schuh weit — „von der kein Mensch gewusst hat und von der auch das Buch der Pfänner nichts meldet“. Der Brunnen war einmal viel größer gewesen, als irgendwer wusste.

Becker zieht daraus einen Schluss, den er sich nicht auszusprechen traut, aber deutlich genug andeutet: Die Alten hätten das jetzige Fass absichtlich so eng gemacht, „weil sie vielleicht nicht mehr Sole haben wollten — aus welchem Grund, ist leicht zu erraten“. Eine Mengenbegrenzung zur Preisstabilisierung, im Boden verbaut. Ob er recht hat, lässt sich nicht entscheiden. Dass ein Salzgraf des 16. Jahrhunderts so etwas für erratbar hält, ist die Bemerkung wert.

Was dann kommt, ist in Zahlen messbar und darum bemerkenswert. Vorher brauchten die Boder dreißig Stunden für ein Werk; jetzt sind es sechzehn, bald vierzehn, schließlich elf bis dreizehn. Die Sole „hält auf eine Pfanne neun Fuder“ und ist, notiert Becker, „in hundert und mehr Jahren nie so gut und rein gewesen wie jetzt“. Und das alles, ohne dass der Betrieb stillstand: „Es ist jetzt zur Zeit des Baus ein so großes Sieden wie nie zuvor“ — hundert und etliche Pfannen in der Woche, „so dass kein Werk des Baus wegen versäumt worden ist“.

Die Nachricht geht über den Pfennigmeister Reinhard Abel nach Mecheln, wo Landgraf Philipp damals in kaiserlicher Haft saß, und die Antwort kommt zurück: Seine Fürstlichen Gnaden seien „nicht wenig erfreut“ — und man möge zusehen, dass nun noch eine Pfanne mehr gesotten werde.

Einen Satz Beckers sollte man daneben lesen, weil er den Machtzuwachs offen benennt: Weil die neue Fassung auf Kosten des Fürsten gebaut werde, könnten „nunmehr die Pfänner und ihre Nachkommen desto weniger von Seiner Fürstlichen Gnaden und deren Erben herausbringen“. Wer den Brunnen baut, besitzt ihn ein Stück weit mehr.

Und eine Grenze wird ebenfalls gezogen, aus Erfahrung: Man bohrt mit einem langen eisernen Bohrer fünf Schuh unter das Loch, findet „nichts als Sand und viel Wasser“ — und beschließt, nicht tiefer zu suchen, „zumal man aus Erfahrung weiß, dass andere gute Salzwerke dadurch ganz verdorben und zunichte gemacht worden sind“.

ZusammenfassungS. 331–377

Betrieb, Preise und die Winterpause. Während unten gebaut wird, läuft oben die Saline weiter — und das Tagebuch wird für einige Monate zum Wirtschaftsprotokoll.

Die Zahlen der Wochen stehen jeweils am Rand: 115 Werk, 124, 134, 140. Man sieht die Kurve steigen. Zugleich wird gerechnet, wie viele Pfannen man wieder anstellen kann — etliche waren „wegen der geringen Sole“ abgestellt worden —, und wie die Kohlen zu verteilen sind.

Dann greift die Regierung in den Markt ein. Statthalter und Räte lassen ein offenes Schreiben in allen Städten verlesen. Es erzählt zunächst die Geschichte des Schadens — dass sich „wildes Wasser“ in die Sole gemischt habe und man dem nun „mit großen Kosten“ abgeholfen habe — und ordnet dann an, was daraus folgt: allen dasselbe Salz zum selben Preis, „jedermann für gleiches Geld zu einer Zeit wie zur anderen zuzumessen und jedem gleich“. Wer sein Salz selbst holt, wer fremdes Salz einführt, was je Pferd zu zahlen ist — alles wird geregelt. Der geglückte Bau wird sofort in eine Versorgungsordnung übersetzt.

Im Spätherbst dann der nüchternste Eintrag: „Weil der Winter hereinbricht, sollen alle Bauten bis auf den Frühling eingestellt werden.“

Redaktionelle AnmerkungS. 331–439

Was 2.741 Gulden waren. Eine Umrechnung in heutiges Geld führt in die Irre; ein Vergleich innerhalb des Werks trägt weiter. Nach der Stückliste im ersten Anhang kostete ein vollständig ausgerüstetes Siedehaus rund 139 Gulden. Der Brunnenbau von 1550/51 entsprach also etwa zwanzig kompletten Siedehäusern — und dass Landgraf Philipp den Pfännern 1554 die Hälfte ihres Anteils erließ, war entsprechend kein kleines Entgegenkommen.

Hans Wetzels Revers ist ein Fund. Geheimhaltung „bis in mein Grab“, ein Wettbewerbsverbot für das Eichsfeld und die Nachbarschaft, dazu ein Bleibepaket aus Geld, Korn, Kleid, Wohnung und Salz: Das ist, in den Worten des 16. Jahrhunderts, ein Arbeitsvertrag mit Verschwiegenheits- und Konkurrenzklausel. Ähnliche Bindungen sind aus dem Bergbau und dem venezianischen Glashandwerk überliefert; für eine deutsche Saline ist der Text ungewöhnlich vollständig erhalten. Auch der Zusatz, er bekomme zwei Achtel Salz, „damit ihm wegen der gezimmerten Öfen kein Verdacht erwachse“, gehört dazu: Vorbeugung gegen Vorteilsnahme, ausdrücklich begründet.

Das Gutachten gegen die bleiernen Pfannen ist fachlich richtig. Blei schmilzt bei rund 330 Grad; eine Pfanne, die am Ende des Siedens fast leer über dem Feuer steht, erreicht das. Die Lüneburger Sole galt als nahezu gesättigt, die Soodener lag nach den Messungen des dritten Anhangs bei etwa sieben Prozent — daher das lange Sieden und das Trockenfallen. Die Beamten argumentieren also aus ihren eigenen Messwerten heraus, sagen ihrem Fürsten schriftlich Nein und schlagen statt dessen einen Versuch mit Vergleichsprobe vor. Diese vier Seiten lohnen sich neben dem pommerschen Gutachten im vierten Anhang.

ZusammenfassungS. 378–388

Die Namen. Mitten im Baubericht stehen, ohne Übergang, die Listen der geschworenen Schätzer und Salzmesser vom 16. Oktober 1550 — dieselben, die auch das vierte Buch überliefert. Jakob Grunewald, Ludwig Urber, Ludwig Hilwig, Hans Grunewald, Jochim Schimpf, Jakob Jener, Franz Schimpf, Philipp Klinckerfus, Peter Kell, Kremer Hans und die anderen — jeder mit den Siedemeistern, für die er zuständig war.

Dass diese Listen hier ein zweites Mal abgeschrieben sind, hat einen praktischen Grund: Wer den Bau verstehen will, muss wissen, wer in diesen Monaten gesotten und gemessen hat. Für die Familienforschung ist es die dichteste Namensquelle der Salzbibel — und die Doppelüberlieferung erlaubt es, Schreibungen zu vergleichen.

Dazwischen die Besoldungen: acht Gulden im Jahr für jeden Schätzer, zwanzig für den Wächterlohn aus den Schatzhellern; und die Vorschrift, dass die Meister künftig acht Heller statt einem Albus fürs Wachen geben, „denn die Wächter wachen nur die halbe Nacht“.

ZusammenfassungS. 389–423

Das zweite Baujahr, 1551. Im Frühjahr geht es weiter, und der Ton ändert sich: Es wird weniger entdeckt und mehr gesichert.

Die Arbeit gilt jetzt der endgültigen Trennung von Sole und Süßwasser. Kästen werden gesetzt und ringsum „mit Ton allenthalben gut verdämmt“; die neue Fassung wird zwei Werkschuh niedriger gelegt als der neue Salzbrunnen, damit das Wasser abfließen und man „jederzeit sehen kann, ob dort ein Mangel ist“. Man baut also eine Anlage, die sich kontrollieren lässt — nicht nur eine, die funktioniert.

Ein neues Schöpfzeug aus drei kupfernen Röhren zieht das wilde Wasser ab. Alte Abzuchtsysteme werden gefunden und geräumt. Und alles wird gemessen: Am 9. Juli 1551 nimmt Christoph Homberg als Bornmeister eine Probe, „ehe das wilde Wasser verdämmt war“ — und danach noch einmal. Der Vergleich vorher/nachher ist der Beweis, dass der Bau gewirkt hat.

Auch die Beteiligten werden in die Pflicht genommen: Die Verordneten wollen „jede Woche bei der Abzahlung zugegen sein, die Wochenrechnung mit unterschreiben“. Als die Pfänner am Ende Bedenken anmelden, wird das protokolliert wie alles andere.

Der Befund am Ende der Saison ist zurückhaltend formuliert und gerade deshalb glaubwürdig: dass der Born gestiegen sei, „am Salzgeschmack aber nicht stärker geworden“ — dass aber deutlich weniger wildes Wasser hineinkomme. „Sonst ist alles gut und rechtschaffen erbaut.“

ZusammenfassungS. 424–431

Die bleiernen Pfannen — ein Gutachten, das Nein sagt. Zwischen die Bauakten gerät ein Vorgang, den man heute Technologietransfer nennen würde, und er ist eines der klügsten Stücke der ganzen Salzbibel.

Der junge Landgraf will, dass man in Sooden versuchsweise mit bleiernen Pfannen nach Lüneburger Art siedet. Die Beamten vor Ort halten nichts davon — aber „weil unser hochgenannter gnädiger junger Herr darauf beharrt“, wird befohlen, es einzurichten. Daraufhin setzen der Salzgraf Valtin Schuldt, der Rentmeister und der Salzwart am 23. Februar 1552 ein schriftliches Gutachten auf, und dessen Aufbau ist mustergültig.

Erstens die physikalische Begründung: Die Lüneburger Sole sei „die allerreichste Sole …, die man hierum kennt“; sie brauche kurzes Sieden, die Pfanne bleibe fast voll, und das Blei halte deshalb die Hitze aus. Die Sooder Sole dagegen müsse lange sieden, und am Ende bleibe „kaum das achte oder neunte Teil“ — dann liege das Blei trocken in der Glut und werde verbrennen.

Zweitens die Wirtschaftlichkeit: Wollte man ständig nachgießen, würden Zeit und Hitze erst recht zu viel. Drittens das fehlende Können: Hier wisse niemand „die Tiefe, Weite und Art“ der Lüneburger Pfannen und Öfen, „viel weniger, wie man die Pfannen gießt“. Viertens die offene Frage nach dem Zusatz, den man beim Sieden braucht.

Und dann das stärkste Argument, ein Analogieschluss: Wäre es außerhalb Lüneburgs nützlich, so hätten „die von Halle und Frankenhausen, die alle viel reichere Sole haben als wir“, es längst getan und säßen nicht bei eisernen Pfannen.

Bemerkenswert ist, wie das Gutachten endet — nicht mit Verweigerung, sondern mit einem Versuchsplan. Man solle einen Lüneburger Salzknecht herholen (schwierig, „denn man lässt sie nicht leicht anderswohin ziehen“) und das Probewerk in Kassel ansetzen, nicht in Allendorf; dazu einen Bodemeister nehmen, „der verschwiegen wäre“. Und noch davor solle man „von der Lüneburger Salzsole ein halbes Maß“ kommen lassen, um beide Solen zu vergleichen — sonst sei „die Berechnung der Unkosten nach jenem Vorbild falsch“.

Kontrollversuch, Vergleichsprobe, Geheimhaltung und die klare Ansage, dass eine Kalkulation ohne Vergleichsdaten nichts wert ist: Das ist experimentelles Denken, 1552, in einem Brief von drei Beamten an ihren Fürsten.

ZusammenfassungS. 432–439

Die Rechnung — und ein Zimmermann, der schweigen muss. Am 20. Oktober 1551 wird abgeschlossen. Der Bau hat 2.741 Gulden, 14 Albus und 6½ Heller gekostet — „ohne das, was an Vorteil … an Holz, Dienstfuhren und anderem dazu gebraucht worden ist“. Die Hälfte des Anteils, den die Pfänner hätten tragen müssen, erlässt ihnen Landgraf Philipp 1554 bei den Verhandlungen über die neue dreißigjährige Lokation.

Dann folgt die Abfertigung des Mannes, der zwei Jahre lang im Brunnen stand. Meister Hans Wetzel bekam wöchentlich anderthalb Gulden für Kost und Lohn, dazu ein, zwei Mahlzeiten in der Woche; zum Schluss werden ihm Nachlässe und Zahlungen zusammengerechnet: 45 Gulden, 19 Albus, 4 Pfennig, „deren ich gänzlich vergnügt und bezahlt bin“.

Und dann kommt der Satz, der diesen Text zu einem der erstaunlichsten Dokumente des Werks macht. Wetzel gelobt, „alles, was ich bei diesem Bau gesehen und erfahren habe, bis in mein Grab verhehlen und verschweigen“ zu wollen — und ohne Vorwissen des Landgrafen „im Land oder außerhalb keinen Salzbrunnen bauen“ zu wollen. Besiegelt haben es Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Allendorf, weil er selbst kein Siegel führte.

Damit nicht genug: Damit er auch bleibe und „diesem Salzwerk zum Nachteil kein anderes oder neues Salzwerk auf dem Eichsfeld, zu Kreuzburg oder sonst um das Fürstentum“ errichte, erwirken die Salzgrafen für ihn eine feste Bestallung: 15 Gulden im Jahr aus den Bothen, vier Viertel Korn aus der Mühle, jährlich ein Kleid zu Hofe, freie Wohnung an jedem Einsatzort und ein Ortsgulden je Tag im Tagelohn. Dazu zwei Achtel Salz im Jahr, ausdrücklich, „damit ihm wegen der gezimmerten Öfen kein Verdacht erwachse“ — er soll nicht in Versuchung kommen, sich am Salz schadlos zu halten.

Geheimhaltungspflicht, Wettbewerbsverbot und ein Bleibepaket mit Naturallohn: die Personalakte eines Spezialisten, den man nicht ziehen lassen will.

ZusammenfassungS. 440–460

Und am Ende eine Predigt. Das fünfte Buch schließt nicht mit einer Abrechnung, sondern mit einer Predigt — gehalten am Sonntag nach Galli, dem 9. Oktober 1550, von Severinus Kanngießer, Prediger in Sooden: „Ermahnung zur Danksagung für die Gottesgabe des neu erbauten Salzbrunnens“.

Ihr Text ist Psalm 104: „Du lässest Brunnen quellen in den Gründen.“ Kanngießer legt ihn erst allgemein aus — wo Wasser fehlt, verdorre alles; wo Wasser sei, „da grünt es, da wächst es“; darum hätten die Menschen ihre Städte an Flüsse und Quellen gebaut — und kommt dann auf den besonderen Brunnen, den Gott „über den gemeinen Trank des Wassers hinaus“ hier gegeben habe.

In der Mitte der Predigt steht eine Passage, die man als Sozialbeschreibung lesen kann. Der Prediger zählt auf, wer vom Brunnen lebt: „der mit Salzmachen, dieser mit Abführen und Wegbringen, jener mit Holzzufahren, Holzhauen, Wellenbinden“ — dazu die Schmiede, „die immer an den Pfannen zu machen und zu flicken haben“, die Zimmerleute „und viele[n] andere[n] Arbeitsleute[n] und Tagelöhner[n], die man täglich haben muss“. Ein Wirtschaftsbild von unten, gepredigt.

Und dann wird er deutlich, und zwar in Richtung der Pfänner. Gerade die, „die die Pfannteile und Erbe an solcher Gabe haben, denen so viele Leute mit ihrer Arbeit dienen und die ohne alle Mühe dies aus der Hand des gütigen Vaters empfangen“, sollten besonders danken — und „nicht vergessen, dem Nächsten mitzuteilen“. Er erinnert an das Almosen am Brunnen und an das fürstliche Almosen „an arme Pfarrherren, Studenten, Jungfrauen, die zur Ehe greifen“ — also an genau die Stiftung, deren Urkunde im vierten Buch steht.

Die Warnung, die folgt, ist unmissverständlich: Wer stattdessen „unseren Prunk, unsere Hoffart und unseren Geiz, unser Schwelgen und Prassen“ treibe, dem könne Gott die Gabe „schmälern oder sie gar ganz entziehen“. „Denn denkt nicht, dass es, nur weil es eine lange Zeit bestanden hat, darum allzeit so bestehen müsse.“ Zum Beleg zitiert er Psalm 107, den Brunnen zu Jericho — und, bemerkenswert für eine Dorfpredigt, Strabons Geographie, wo Quellen versiegen und anderswo neu entspringen.

Am Schluss wendet er das Bild ins Geistliche: Der eigentliche Born sei das Wort, die Taufe, der Heilige Geist — „das Wasser, das ich ihm geben werde, das wird in ihm ein Born des Wassers werden, das in das ewige Leben quillt“. Und dann noch einmal der 23. Psalm: „Er lässt mich weiden, wo viel Gras steht, und führet mich zum Wasser, das mich erquicket.“

Es ist der einzige Ort in der Salzbibel, an dem eine Stimme aus der Kirche des Ortes selbst spricht. Nach zweihundert Seiten Ton, Schwellen, Pumpen und Abrechnungen endet das Buch mit einem Dank — und mit der Mahnung, sich auf den Brunnen nicht zu verlassen.

Redaktionelle AnmerkungS. 440–460

Warum eine Predigt in einem Bauakt steht. Danktage nach überstandener Not waren fester Bestandteil der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Dass die Predigt mit abgeschrieben wurde, heißt: Der geglückte Brunnenbau war kein Verwaltungsvorgang, sondern ein öffentliches Ereignis der Stadt — und die Kirche war der Ort, an dem es begangen wurde.

Dass Severinus Kanngießer neben Psalm 104 und 107 auch Strabons Geographie anführt, ist der beiläufigste Beleg für humanistische Bildung im ganzen Werk. Strabon war seit dem frühen 16. Jahrhundert in lateinischen Drucken verbreitet; ein Landprediger, der ihn 1550 zur Hand hat, steht in derselben Gelehrtenwelt wie sein Pfarrkollege Rhenanus.

Und seine Warnung — „denkt nicht, dass es, nur weil es eine lange Zeit bestanden hat, darum allzeit so bestehen müsse“ — hat sich als zutreffend erwiesen, wenn auch aus anderen Gründen, als er meinte. Nicht die Quelle versiegte: Nach dem Anschluss an Preußen 1866 fiel das hessische Salzmonopol, das billigere Steinsalz verdrängte die Siedesalzgewinnung, und am 1. April 1906 wurde in Sooden zum letzten Mal gesotten.

App. I · 1. Appendix · Band 2

Das Glossar des Holzvogts

Der erste Appendix · 150 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 473–476

Zuerst die Ämter. Der erste Anhang heißt „Erläuterungsbüchlein zu den Registern des Rentmeisters und des Holzvogts“ — ein Nachschlagewerk also, das man neben die Abrechnung legen soll, wenn man ein Wort nicht versteht. Verfasst hat es der Holzvogt Hans Wagener.

Er beginnt nicht mit Buchstaben, sondern mit einer Aufstellung: „Ämter und Dienste in Sooden.“ Drei Salzgrafen, Rentmeister, Holzvogt, Zimmermann, Maurer (der zugleich Wegemeister ist), Kleibermeister — und so weiter. Wer das Salzwerk verstehen will, soll zuerst wissen, wer darin arbeitet.

Das ist mehr als eine Höflichkeit gegenüber dem Leser. Ein Rechnungsregister besteht aus Posten, die auf Personen lauten; wer die Ämter nicht kennt, kann die Rechnung nicht prüfen. Wagener schreibt für den Nachfolger im Amt.

Redaktionelle AnmerkungS. 473–582

Dieser Anhang ist der Schlüssel zum ganzen Werk. Wer im ersten, vierten oder fünften Buch über ein Wort stolpert — Bothe, Beiße, Gans, Werk, Winnung, Gesöde —, findet hier die Erklärung, meist mit Preis und Stückzahl dazu. Es empfiehlt sich, diesen Anhang beim Lesen der übrigen Bücher offen daneben zu halten.

Dass ein Holzvogt das Wörterbuch schrieb, sagt etwas über die Saline. Der Holzvogt verwaltete den Brennstoff — die teuerste und knappste Ressource des Betriebs. Er musste jeden Fachausdruck kennen, weil an jedem ein Verbrauch hing. Geschrieben ist es erkennbar für den Nachfolger im Amt, nicht für einen auswärtigen Leser.

Zu den Gewichten. Ein Lot hat vier Quentchen; im gebräuchlichen Handelsgewicht wiegt ein Lot etwa fünfzehn Gramm. Für die Solezahlen braucht man diese Umrechnung aber gar nicht, und das ist der Punkt: Wenn es heißt, ein Quart Sole habe „96 Lot gehalten“ und daraus seien „7 Lot“ Salz geworden, dann sind das Verhältniszahlen — rund sieben Prozent. Genau darin liegt die Modernität des Verfahrens: Es ist unabhängig davon, wie groß das Quart war.

Zu den Hohlmaßen. Metze, Viertel, Scheffel, Achtel und Maß waren von Ort zu Ort verschieden. Deshalb rechnet Rhenanus im zweiten Anhang bewusst im meißnischen Eichmaß, und deshalb steht hier ausdrücklich, dass ein Zentner zu Allendorf 104, zu Kassel aber 108 Pfund wiegt. Ein Klafter Holz ist ein Raummaß von grob drei Kubikmetern, ebenfalls regional verschieden — belastbarer als jede Umrechnung ist Wageners eigene Stichprobe: 274 Scheite je Klafter. Wer Zahlen aus der Salzbibel in heutige Einheiten überträgt, sollte dazusagen, welche Umrechnung er benutzt hat. Eine allgemeingültige gibt es nicht.

Zu den Preisen. Gulden, Albus und Heller stehen hier als Nominalbeträge, und ihr Verhältnis zueinander war im 16. Jahrhundert nicht über die ganze Zeit konstant; das fünfte Buch rechnet an einer Stelle sogar zwischen Mark und Gulden um. Wer Beträge über Jahrzehnte vergleicht, muss die schleichende Münzverschlechterung mitdenken. Innerhalb desselben Registers sind die Zahlen dagegen unmittelbar vergleichbar — und davon lebt der Wert dieses Anhangs.

ZusammenfassungS. 477–520

Das Wörterbuch, A bis H. Und nun das Bemerkenswerte: Fast jedes Stichwort trägt einen Preis. Wagener erklärt nicht nur, was ein Ding ist — er sagt, was es kostet, wie viele man davon braucht und wer sie liefern muss. Es ist ein Fachwörterbuch und eine Preisliste in einem, und damit die dichteste Wirtschaftsquelle des ganzen Werks.

Ein paar Beispiele, die zeigen, wie nah man dem Betrieb kommt. Pumpen: „kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit“. Beiße: die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt, zerschlagen und wieder in der Sole aufgelöst wird — „und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert“.

Blut: Rinderblut, mit dem eine neue Pfanne bestrichen und eingebrannt wird; ist sie alt geworden, müssen „alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden“ — „es wird gemeinhin Farbe genannt“. Ein halbes Achtel Salz ist es wert, solange die Pfanne hält.

Manche Einträge sind winzige Betriebsanleitungen. Fegen: Sind in einer Pfanne fünf oder sechs Werk gesotten, hängen sich „die Scheiben hart und dick an die Pfanne“; also macht man unter der gefüllten Pfanne ein Feuer aus fünf, sechs Wellen, „denn von der Hitze springen die Scheiben ab“. Fegfass: drei je Bothe, „darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist“. Beitlöcher: zwei im Steinkohlen-Gesöde, in denen die kleinen Kohlen „gedörrt und danach zum Brennen auf den Rost gestoßen“ werden.

Und ein Wort erklärt sich selbst nur hier: Wenn man das Salz aus der Pfanne holt, „fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt“ — zwölf auf einmal, und das vierzehn- oder fünfzehnmal je Pfanne. Unter Herrengänse steht dann die Rechnung dazu: rund vierundzwanzig auf ein Achtel, „das macht auf eine Pfanne 192 Gänse“, jede fünf bis sechs Pfund schwer. Die „Gänse“, die im vierten Buch als Abgabe erscheinen, sind also keine Vögel, sondern Salzportionen.

Ein Versuch mitten im Wörterbuch. Unter Klafter Holz steht ein Eintrag, den man zweimal liest. „Anno 72 habe ich auf ein besonderes Schreiben des Pfarrers Rhenanus hin aus Kassel 4 Klafter zählen lassen, um zu erforschen, wie viele Scheite ein Klafter hält“. Die vier Ergebnisse stehen einzeln da — 304 ausgelesene gespaltene Scheite, 251 gemischte, 281 mit Knütteln, 261 gemeines Holz —, dann die Summe von 1.097 und der Durchschnitt: 274 Scheite je Klafter. Eine Stichprobe von vier Fällen, dokumentiert mit Streuung und Mittelwert, veranlasst durch eine schriftliche Anfrage. So arbeitete Rhenanus.

Dazwischen stehen Löhne und Preise in großer Zahl: was der Böttcher vom Schock bekommt und was, wenn er eine alte Kufe von neuem wieder zusammensetzt — „zwei Taler oder 2 Gulden, je nachdem, wie groß sie ist“; was der Decker für ein neues Bothe erhält und was der Handreicher; das Fuhrlohn nach Strecken aufgeschlüsselt; der Waldzentner der Eisenhütte, der „1¼ gemeine Zentner“ hält; und die Feststellung, dass ein Zentner zu Allendorf 104, zu Kassel aber 108 Pfund wiegt — für jeden, der zwischen beiden Orten abrechnet, eine notwendige Auskunft.

Auch die Verwaltung wird durchsichtig. Beim Gegenschreiber — der zugleich Zöllner und Mitsalzwart ist — steht das Amt beschrieben und die Besoldung aufgeschlüsselt: 20 Gulden fürs Gegenschreiberamt, 20 fürs Zollamt, 20 fürs Einnehmen der Schatz- und Wegeheller, 2 für Papier — „Summe an Geld 62 Gulden“, dazu 4 Malter Korn, 2 Achtel Salz, 6 Klafter Holz und ein Hofkleid. Der Grabenfeger bekommt 10 Gulden im Jahr dafür, „dass er die Gräben in Sooden rein hält“.

Unter Gegenzeichen tritt der Verfasser des ganzen Werks selbst auf: Die gibt „der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter“, und der Boder muss sie neben dem Zeichen des Holzvogts abliefern, „ehe und bevor er das Holz bekommt“. Zwei unabhängige Marken für dieselbe Klafter — das Vieraugenprinzip in Blei.

Und beim Gerichtsknecht sieht man, wie viele Rollen ein Mann in einem kleinen Ort ausfüllt: Er bestellt das Salz für den Landesherrn, für Grafen, Prälaten und Ritterschaft, ist beim Aufmessen dabei, begeht die Holzberge, bringt „die Ungehorsamen und Übertreter … in Haft“ — „er ist auch Wächter“.

Selbst der Bierausschank hat einen Eintrag, und er zeigt, wie Recht und Wirklichkeit auseinandergehen: Vom Fass Allendorfer Bier gehen zwei Albus an den Landesherrn, von fremdem — Göttinger und anderem — zehn Albus Tranksteuer, so 1568 ausdrücklich zugelassen. Und dann, trocken hinterhergesetzt: „Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.“

ZusammenfassungS. 521–544

I bis R — und der Übergang zur Kohle. In diesem Teil wird sichtbar, dass die Saline gerade ihre Feuerung wechselt. Es ist von Steinkohlen-Bothen die Rede, die wegen des nötigen Schornsteins teurer sind als die alten Holzbothe; vom Kalkbrennen mit Steinkohlen — „es können je mit einem Maß Steinkohlen 3 Maß Kalk gebrannt werden“ —; und es gibt einen eigenen Kohlenmesser.

Daneben die Zahlen, an denen man den Betrieb misst: Von den dreiundvierzig Bothen des Landesherrn ist inzwischen ein Teil umgebaut; die Pfänner haben „von alters her nur 42 Bothe“ gehabt. In einer Pfanne müssen dreihundert Werk gesotten werden, ehe sie ausgetauscht wird.

Auch die Maße werden hier festgezurrt, und zwar mit dem Ernst, den ein Handelsplatz braucht: was ein ganzes und ein halbes Maß in Metzen hält, wie das Dünnenmaß zum Wormser Maß steht, was der Solmeister und der Pfannenmeister an Besoldung bekommen. Wer im Salzhandel über Landesgrenzen hinweg rechnet, findet hier seine Umrechnungstabelle.

Und unter Probe, Probieren, Probewerk steht die knappste Definition des ganzen wissenschaftlichen Programms von Rhenanus: „Ist es, wenn man die Sole prüft, wie gut sie sei und was sie halte.“

ZusammenfassungS. 545–578

S bis Z — vom Salz bis zum wilden Wasser. Der Schlussteil des Wörterbuchs enthält die wichtigsten Grundbegriffe, und einige davon sind kleine Aufsätze.

Salz: „Eine Pfanne hat 8 Achtel; ein Achtel 2 Maß.“ Dann folgen die Verkaufspreise an den Faktoreien — zu Darmstadt gilt eine Pfanne jetzt 27 Gulden 18 Albus, zu Kassel weniger — und eine Deckungsrechnung, was daran Nutzen sei: „Weil nun eine Pfanne Salz zu Kassel gilt: mit dem Holz 14 Gulden …“ Man kann daraus ausrechnen, was das Werk verdiente.

Sole: „Sie hat dreierlei Namen: 1. die rohe, 2. die wahre Sole, 3. Brunt.“ Und darunter, in der ersten Person, eine Messung: „Am 2. Februar habe ich die Sole und das wilde Wasser gewogen und befunden, dass ein Quart Sole 96 Lot gehalten hat … die gaben Salz 7 Lot. Ein Quart wildes Wasser 91 Lot.“ Ein Wörterbuchartikel, in dem jemand wiegt.

Wildes Wasser: „das Süßwasser, das neben und um den Salzbrunnen anfällt und quillt“ — der Gegenspieler der ganzen Anlage; es wird durch Kumpen von acht Zoll Weite abgeführt. Das ganze fünfte Buch handelt von ihm.

Beim Solmeister steht das Amt in einem Satz: „die Sole wöchentlich zweimal auf die Gerinne nach den Bothen zu weisen“ — dazu 50 Gulden, ein Hofkleid, ein Achtel Salz und zwei Gulden „von der Fütterung der Kunstpferde“. Beim Solgraben zwölf Gulden jährlich für den, „der dazu bestellt ist“, ihn rein zu halten.

Auch die Kleinteile fehlen nicht, und gerade sie machen den Wert des Buches aus: zwei Soltröge je Bothe, „einer für die Beiße, der andere für den Sand“, jeder einen Taler zu machen und einen Gulden vom Tannenberg heranzufahren; zwei Siebe, ein großes für die Asche und ein kleines für die Asche, „die man zum Blut gebraucht“; die eisernen Träger, „auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen“, fünf zum Rost, jeder gegen drei Zentner, haltbar zwei bis drei Jahre.

Zwei Einträge stehen quer zum Rest und sind gerade deshalb wertvoll. Unter Totschlag steht das alte Recht: „Wer in Sooden einen entleibt und der Täter entkommt, der muss Sooden 100 Jahre und einen Tag meiden.“ Und unter Universität die Zeile, die zeigt, wohin das Geld des Salzwerks floss: „Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jährlich aus dem Salzwerk gegen Hasungen 400 Gulden.“ Die Saline finanziert Marburg mit.

Auch die Grenzen der Vorteilsnahme sind ein Stichwort. Unter Trinkgeld: Dem Dienstvolk beim Ausbringen des Flößholzes stehen fünf Heller je Klafter zu, „dazu wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen“ — aber „Trinkgeld aber vom Salz über den festgesetzten Kaufpreis hinaus zu nehmen, ist sowohl den Beamten als auch den Siedern ernstlich verboten und eingebunden“.

Unter Winnung steht schließlich, was ein Sieder je Pfanne abzuführen hat: „3 Gulden 10 Albus“, dazu zwei Albus für die Sole und zweieinhalb für das Abschöpfen des wilden Wassers. Und unter Wegegeld die vier Heller je Pfanne, von denen „niemand befreit“ ist „außer Fürsten, Grafen, Prälaten und dem Hospital“.

ZusammenfassungS. 579–582

Was ein Siedehaus kostet — die vollständige Stückliste. Am Ende des Wörterbuchs steht eine Aufstellung, die man als Betriebswirt lesen kann: „Verzeichnis, was gänzlich in ein Holzbothe gehört und was ein Bothe mit aller zugehörigen Rüstung zum Salzsieden kostet.“

Der Bau selbst: 77 Gulden 8½ Albus. Die Pfanne mit Zubehör: 34 Gulden 18 Albus 3 Heller. Das Gesöde 2 Gulden 24 Albus, das Pfannentuch 2 Gulden 3 Albus, zwei Kufen 16 Gulden 18 Albus, zwei Zuber 10 Albus, zwei Soltröge, vier Pfannenbäume, die Stricke dazu — „3 Pfennig“ —, die drei Gerinne. Summe: 139 Gulden 16 Albus, alles vom Landesherrn zu stellen. Ein Steinkohlen-Bothe kostet „wegen des Schornsteins, wozu man viele Steine haben muss, ein Beträchtliches mehr“.

Danach, getrennt, was der Sodemeister selbst beschaffen muss: zwölf Schaufeln, eine Schöpfe, zwei Berleff, eine Esche, drei Fegfässer, ein Beißkorb, zwei Kohlkrücken, zwei Salzkrücken, eine Aschenkrücke, eine Kohlgerte, ein Hängelicht, drei Mulden, ein Salzfässlein, ein Aschensieb — zusammen 1 Gulden 11 Albus 11 Heller. Man kann ein Siedehaus des 16. Jahrhunderts danach einrichten.

Dazu die laufenden Zuschüsse: jedem Boder jährlich sechs Gulden „zur Unterhaltung des Gesödes und der allgemeinen Bauten“ und sechs Gulden „für das Austragen der Asche und Schlacken“. Und die Liste dessen, was der Schmied zur Pfanne zu liefern hat: zwei Beißhämmer, eine Hacke, sechzehn Pfannenhaken, ein Feuerhaken, drei Schippen.

Am Rand steht auch, was der Bau eines einzelnen Stücks kostete, das man sonst nirgends verzeichnet findet: „in allem zu erbauen gekostet — 283 Gulden 24 Albus 2½ Heller. Das Holz hat unser gnädiger Fürst und Herr am besten gehabt.“ Und unter Zinnmaß das Instrument, an dem alles hängt: „damit werden alle Salzmaße geeicht“.

ZusammenfassungS. 583–622

Und dann ein zweites Wörterbuch: der Bergbau. Ab Blatt 292 wechselt der Gegenstand vollständig. Es folgt ein eigenes alphabetisches Glossar zum Steinkohlenbergwerk — mit eigenen Ämtern: Bergkhauptmann, Bergvogt, Bergschreiber, Geschworene.

Dass dieses Wörterbuch überhaupt hier steht, ist die eigentliche Nachricht. Die Saline hatte den Brennstoff gewechselt, und mit der Kohle kam eine fremde Fachsprache ins Salzwerk, die man den Rechnungsführern erst erklären musste. Ein Holzvogt schreibt ein Bergmannswörterbuch, weil sein Register es verlangt.

Erklärt wird sie gründlich und anschaulich: Fimmel — „ein langer eiserner Keil“; Kratze — „ein eiserner Haken, doch vorn etwas zugespitzt“; Lutten und die Wetterführung, „auch der Wetter wegen in andere Stollen oder Schächte“ gelegt; Joch, Ehestrich — „ein Holz; es wird quer im Schacht an die Wandruten gestrichen“ — und Gezimmer für den Ausbau „mit Türstöcken, Kappen und Grundladen“.

Für die Förderung: Haspelhörner, „zwei krumme Hölzer wie an einem Schleifstein“; Rolle, „gemacht wie eine Rinne“; Laufkarren, „wie ein Schubkarren, den man zu Anfang der Stollen gebraucht“; Berghunde und die Hundläufer, „die die Kohlen von den Häuern mit den Berghunden vom Ort“ wegfahren. Für die Aufbereitung ein Rad „aus Draht durchsichtig gemacht, damit man die kleinen Kohlen darauf sieben“ kann. Und die Kaue: zwei gewölbte Steinhäuser für Steiger und Häuer.

Zwei Stichwörter zeigen, wie gefährlich die Arbeit war. Backofen heißt „der Ort, wo sich die Kohlen unversehens selbst entzündet haben“ — Grubenbrand durch Selbstentzündung, mit einem eigenen Wort dafür, und daneben gleich der alte Backofen als abgegrenzter Altbrand. Berge zurückstürzen ist es, „wenn im Berg etwas einbricht“. Und beim Sumpf und den Wasserkünsten steht, wie „das Wasser aus dem Tiefsten auf die Stollen gehoben“ und abgeleitet wird.

Auch die Verwaltung der Grube ist beschrieben. Das Amt des Bergkhauptmanns ist es, „alle Bergwerke im Land in Verwaltung“ zu haben, einzunehmen und auszugeben — „er muss auch auf die Arbeiter sehen“. Und unter Maß steht, wie verkauft wird: „damit misst man die Kohlen aus, und jedes dieser Maße wird um 2½ Albus verkauft“.

Die Arbeitszeit steht ebenfalls da, in einem Satz: Schicht — „ist es, wenn ein jeder Arbeiter am Tag seine Arbeit von 12 Stunden verrichtet“.

Und ganz am Ende, unter dem letzten Buchstaben, ein Gebäude: „…worin der Bergschreiber seine Wohnung hat“. Ein Ort, ein Amt und ein Wort — so endet das Buch.

Redaktionelle AnmerkungS. 583–622

Warum ein Bergmannswörterbuch im Salzbuch steht. Mit der Braunkohle kam eine fremde Fachsprache in die Saline, die den Rechnungsführern erst erklärt werden musste. Der Wortschatz ist derselbe wie im Erzbergbau und bei Georgius Agricola, dessen De re metallica 1556 erschienen war: Fimmel, Kratze, Lutten, Gezimmer, Berghunde, Schicht. Dass diese Wörter hier vor 1580 in Nordhessen belegt sind, ist für die Sprachgeschichte ein brauchbarer Fixpunkt.

„Backofen“ als Wort für die Stelle, „wo sich die Kohlen unversehens selbst entzündet haben“, verdient eine eigene Anmerkung. Selbstentzündung ist bei Braunkohle ein bis heute bekanntes Problem. Dass es dafür ein eigenes Wort gab und daneben den „alten Backofen“ als abgegrenzten Altbrand, heißt: Man kannte das Phänomen, benannte es und verwaltete es — vier Jahrhunderte, bevor es dafür eine Fachliteratur gab.

Die Zwölfstundenschicht, die unter Schicht steht, ist keine Übertreibung des Schreibers, sondern im Bergbau der Zeit die Regel. Sie ist zugleich der Grund, warum die Kaue — zwei gewölbte Steinhäuser für Steiger und Häuer — überhaupt gebraucht wurde.

App. II · 2. Appendix · Band 2

Das Universalprobierbuch

Der zweite Appendix · 50 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 623–624

Ein Rechenwerk für alle Salzwerke der Welt. Der zweite Anhang trägt einen Titel, der keine Bescheidenheit kennt: „Universal-Probierbuch für alle und jede Salzwerke, die es geben kann. Berechnet durch mich, Johannes Rhenanus.“

Was folgt, ist kein Text, sondern ein Instrument. Rhenanus will eine Frage ein für alle Mal beantworten: Wie viel Salz kann ein Brunnen liefern — irgendein Brunnen —, wenn man weiß, wie viel Sole er in der Stunde gibt und wie viel Salz in dieser Sole steckt?

Dafür baut er drei Tafeln. Die erste rechnet die Schüttung hoch: von Kannen auf Eimer, von Eimern auf Fass, von Fässern auf Fuder, und von der Stunde auf Tag, Monat und Jahr — beginnend bei einer einzigen Kanne in der Stunde. Die zweite tut dasselbe für den Salzgehalt, „beginnt bei einem Sechzehntel Lot und geht bis zu 100 Pfund“. Die dritte verbindet beide: Was ergibt eine Sole von einsechzehntellötig bis dreißiglötig, bei gegebener Schüttung, an Salz in Metzen, Scheffeln und Vierteln?

Gerechnet ist alles in meißnischem Eichmaß — bewusst nicht im heimischen Allendorfer Maß, damit die Tafeln auch anderswo brauchbar sind.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 623 (Bl. 310r)
Der zweite Appendix: das Universalprobierbuch, „vff alle vnnd Jede Saltzwercker so da sein konnen“ — heute: auf alle und jede Salzwerke, die es geben kann Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 623 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 623–624

Was hier gemessen wird — und wie. Das Verfahren ist gravimetrisch: Eine abgemessene Menge Sole wird gewogen, eingedampft, das trockene Salz gewogen; das Verhältnis beider Gewichte ist der Gehalt. Im Prinzip ist das dasselbe, was ein Labor heute den Trockenrückstand nennt.

Kein Vorläufer des Aräometers, sondern etwas anderes. Die Solespindel, die später überall in Gebrauch kam, misst die Dichte und schließt daraus auf den Gehalt; sie setzte sich erst im 17. und 18. Jahrhundert durch, die geläufige Skala von Baumé stammt von 1768. Rhenanus und Homberg wiegen dagegen das Salz selbst. Das ist langsamer, aber direkter — und es ist ein eigener, unabhängiger Weg zum selben Ziel, rund zwei Jahrhunderte früher.

Dass in meißnischem Eichmaß gerechnet wird und nicht im heimischen Allendorfer Maß, ist der eigentliche Anspruch des Titels. Es hat allerdings einen Preis: Wer die Tafeln auf Sooden anwenden will, muss zuerst umrechnen — und genau dafür stehen die Umrechnungen am Anfang des dritten Anhangs.

ZusammenfassungS. 625–672

Achtundvierzig Seiten Tabelle. Der Rest des Anhangs besteht aus den Tafeln selbst: für jeden Lot-Wert eine eigene Seite, gegliedert in Stunde, Tag, Monat, Jahr, aufgeschlüsselt nach Kanne, Eimer, Metze, Viertel, Scheffel und Werk. Lot 3, Lot 4, weiter über Lot 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 26, 27, 28, 29 bis Lot 30.

Die Spaltenköpfe verraten, wofür das gedacht war. Es steht nicht da, wie viel Sole ein Brunnen gibt, sondern wie viel Salz daraus wird — je Tag, je Monat, je Jahr. Wer diese Tafel aufschlägt, hat eine Frage: Lohnt sich das?

Zwischen den Zahlen stehen ein paar wenige Sätze, und sie verraten, dass Rhenanus die Tabellen an der Wirklichkeit prüfte. Zu einer Zeile bemerkt er: „So reich ist der Brunnen zu Frankenhausen, der wegen seiner Menge für den vornehmsten in deutschen Landen gehalten wird“ — die Tafel bekommt einen Anker in einem realen, von ihm selbst vermessenen Salzwerk. An anderer Stelle, nüchtern wie ein Prüfvermerk: Obwohl die hier aufgeführten Solen „nicht sehr ergiebig“ seien, sei „doch der letzte Posten durchweg gut“.

Man muss sich vor Augen halten, was das ist. Wer mit diesen Tafeln arbeitet, braucht nur zwei Messungen — Schüttung und Gehalt — und kann danach den Jahresertrag eines fremden Brunnens abschätzen, ohne dort je gesotten zu haben. Es ist eine Rechentafel für die Bewertung von Lagerstätten, hergestellt von einem Pfarrer in Nordhessen, der genau weiß, dass er damit etwas Allgemeines geschaffen hat: Der Titel sagt es ja — für alle und jede Salzwerke, die es geben kann.

Und sie ist die stille Voraussetzung des vierten Anhangs. Mit dem Probiergerät im Gepäck reist Rhenanus durch Mitteldeutschland und misst überall den Gehalt; mit diesen Tafeln kann er noch am selben Abend ausrechnen, was der fremde Brunnen im Jahr trüge. Wer beides zusammen liest, sieht ein vollständiges Verfahren: Instrument, Messreihe, Rechenwerk, Urteil.

Redaktionelle AnmerkungS. 625–672

Warum Tafeln und keine Formel. Eine algebraische Schreibweise stand im deutschen Rechenwesen des 16. Jahrhunderts noch nicht zur Verfügung; gerechnet wurde nach den Rechenbüchern in der Art des Adam Ries. Die Tabelle ist die Rechenmaschine der Zeit: Man rechnet einmal und schreibt das Ergebnis auf, damit es niemand wieder rechnen muss. Achtundvierzig Seiten Tafel sind, so gesehen, ein Programm.

Eine offene Aufgabe. Ob die Tafeln rechnerisch stimmen, lässt sich heute prüfen — man braucht dazu nur die Größen von Kanne, Metze, Scheffel und Viertel im meißnischen Eichmaß. Eine solche Nachrechnung wäre eine kleine, lohnende Arbeit: Sie würde zeigen, wie genau Rhenanus gerechnet hat und ob er fortlaufend addierte oder multiplizierte. Bisher hat es, soweit ersichtlich, niemand getan.

Und eine Einschränkung zum Anspruch: Ob außerhalb Hessens je jemand mit diesen Tafeln gearbeitet hat, ist unbekannt. Das Werk wurde nie gedruckt. Ein Verfahren, das nur in einer Handschrift steht, wirkt nicht — es bleibt Möglichkeit.

App. III · 3. Appendix · Band 2

Das Probierbuch für Sooden

Der dritte Appendix · 50 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 675–676

Das Messbuch des eigenen Brunnens. Der dritte Anhang wendet das Verfahren des zweiten auf Sooden selbst an — und wird dadurch zum wissenschaftlich wertvollsten Stück der ganzen Salzbibel: „Besonderes Probierbuch für das Salzwerk Sooden“, begonnen vom zweiten Salzgrafen Christoph Homberg und von Rhenanus fortgeführt.

Zuerst die Umrechnungen, damit alles Spätere vergleichbar ist: „Ein Fuder Allendorfer Maß hat 6 Ohm oder 720 Quart.“ Und die Sollgröße: „Eine Pfanne gutes trockenes Salz soll wiegen 1240 Pfund, oder ein Achtel 155 Pfund.“

Alles Weitere lässt sich damit vergleichen — und genau darum geht es hier.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 675 (Bl. 336r)
Der dritte Appendix: das Probierbuch für das Salzwerk Sooden Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 675 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 675–681

Christoph Homberg — in den Quellen auch Hombergk — ist derselbe Mann, an den Wilhelm IV. den Brief über das Trinken der beiden Salzbeamten schrieb und an den 1567 der Auftrag zur Salzbibel erging. Dass er 1549 anfing, die Sole zu wiegen, ist der Anfangspunkt der ganzen empirischen Linie dieses Werks. Er starb bald nach dem Auftrag: Im Februar 1567 richtet der Landgraf noch ein Schreiben an ihn, in der Rechnungsprüfung von 1568 ist bereits von seiner Witwe die Rede.

Ein Handwerkersatz wird widerlegt. Die Bodemeister sagten, je trockener die Zeit, desto besser die Sole; Homberg fand über Jahre das Gegenteil. Wichtig ist, wie er es formuliert: Er nennt das Jahr, in dem er zu messen anfing, und was er außer der Probe noch beobachtete. Damit ist die Aussage überprüfbar — und genau das unterscheidet sie von der Regel, die sie ersetzt.

ZusammenfassungS. 677–681

Ein Befund gegen die Erfahrung der Meister. Gleich am Anfang steht ein kurzer Text, der in die Geschichte der empirischen Naturforschung gehört: „Des seligen Christoff Homberg Bedenken wegen der Sole.“

Die Bodemeister in Sooden sagten, „je trockener die Zeit sei, desto besser sei die Sole“. Homberg hat es geglaubt — bis er anfing zu messen. „Nachdem ich Anno 49 angefangen habe und gelernt habe, die Sole mit der kleinen Probe zu prüfen“, und nachdem er über Jahre auf das Quellverhalten des Brunnens und „andere Wahrzeichen mehr“ geachtet habe, habe er „mit der Zeit gerade das Gegenteil gefunden“.

Sein Ergebnis in einem Satz: „Je nasser das Jahr, desto besser und mehr Sole ist da, besonders im Frühling; dagegen: je trockener die Jahre sind, desto geringer und weniger wird die Sole, besonders im Herbst und um Martini.“

Damit man das Gemessene auch gebrauchen kann, steht daneben Hombergs Probiertäfelchen: Aus dem Gehalt eines Quarts lässt sich unmittelbar ablesen, wie viel Salz auf eine Pfanne kommt.

Ein Handwerkersatz, jahrhundertelang weitergegeben, wird durch eine Messreihe widerlegt — und der Mann, der ihn widerlegt, sagt ausdrücklich dazu, wann er zu messen angefangen hat und worauf er sonst noch geachtet hat. Genau das ist die Methode.

ZusammenfassungS. 682–699

Die Reihe, 1549 bis 1570. Nun beginnt die eigentliche Aufzeichnung, Jahr für Jahr, und sie hat immer denselben Aufbau: die Zahl der gesottenen Pfannen, die Solemessungen mit Datum, und dazu eine Notiz über das Wetter.

1550: 5.638 Pfannen. 1551: 5.785. 1552: 6.254. 1553: 6.460. 1559: 7.020. 1561: 8.066. 1570: 8.001. Man kann die Wirkung des Brunnenbaus in dieser Spalte ablesen.

Die Messwerte stehen daneben, oft mehrfach im Jahr und ab 1566 getrennt nach Brunnen, Nebenader und wildem Wasser — also mit einer Kontrollmessung. Ein typischer Eintrag: „7 Lot 1 Quentchen der Brunnen, 7 Lot 2 Quentchen die Ader, den 30. Mai; … 5 Lot 3 Quentchen der Brunnen, 6 Lot die Ader, den 28. September. … Der Quellborn ist nach Martini ganz vertrocknet.“

Zwei Anmerkungen zeigen, dass Homberg auch die Fehlerquellen im Blick hatte. Zu 1550 notiert er, dies sei die Zeit, „von der die Bodemeister rühmen, die Sole sei damals am besten gewesen“ — aber damals sei noch nicht angeordnet gewesen, „dass das Salz durch Roste gemessen werden musste“. Und zu 1552: Genau in dem Jahr, in dem die Rostmessung eingeführt wurde, hätten „die Bodemeister wieder angefangen, sich über die Brunnenbauten zu beklagen“. Er trennt also die Veränderung der Sache von der Veränderung des Messverfahrens — und deutet an, woher die Klagen in Wahrheit kamen.

1565 steht dann eine „Meinung und treue Warnung“: Weil der Brunnen ständig „zu Sumpf“ gehalten, also zu tief ausgezogen werde, sei zu besorgen, dass ihm das mit der Zeit schade. Sein Beweis ist die Nebenader, die immer gleich abfließt: Früher habe sie ein halbes Quentchen weniger gehalten als der Brunnen, jetzt ein Quentchen mehr. Eine unveränderte Referenzgröße, an der man eine Veränderung ablesen kann — sauberer kann man 1565 nicht argumentieren.

Redaktionelle AnmerkungS. 682–724

Ein Bruch in der Reihe, den man kennen muss. Homberg selbst weist darauf hin: 1552 wurde angeordnet, das Salz durch Roste zu messen. Die Zahl der „Pfannen“ vor und nach 1552 ist deshalb nicht ohne weiteres vergleichbar, und die Klagen der Bodemeister setzen genau in diesem Jahr wieder ein. Wer die Produktionskurve auswertet, muss den Wechsel des Messverfahrens berücksichtigen — Homberg tut es, seine späteren Leser nicht immer.

Zwei Salzwerke, zwei entgegengesetzte Befunde. Was Homberg für Sooden fand — nasse Jahre bringen bessere Sole —, ist in Frankenhausen genau umgekehrt (siehe den vierten Anhang). Beides kann zutreffen: Es hängt davon ab, wie eine Quelle gespeist wird und wo das Süßwasser hinzutritt. Rhenanus schreibt beide Ergebnisse auf, ohne sie einzuebnen. Diese Zurückhaltung ist die eigentliche wissenschaftliche Leistung des Anhangs.

Für die Klimageschichte. Die Jahrzehnte um 1560 bis 1600 gelten als eine der kältesten Phasen der Kleinen Eiszeit. Eine datierte Witterungsreihe für 1549 bis 1585 aus Nordhessen ist deshalb auch unabhängig vom Salz eine Quelle. Eine Einschränkung gehört dazu: Es sind Zweckbeobachtungen. Notiert wurde, was für die Sole erheblich schien — Hochwasser, Schneemangel, Trockenheit —, nicht das Wetter überhaupt.

ZusammenfassungS. 700–724

Die Reihe, 1571 bis 1585. Nach Hombergs Tod führt Rhenanus die Aufzeichnung fort, und der Charakter ändert sich leicht: Die Wetterbeobachtung wird ausführlicher, und immer öfter wird neben dem heimischen Quart auch ein Wormser Maß mitgemessen — zwei Maßsysteme nebeneinander, damit die Werte auch auswärts lesbar bleiben.

Und die Reihe wird zur Prüfung von Hombergs These. 1581 steht am Anfang die Notiz, dass die Werra am 28. Dezember Hochwasser hatte; 1585 dagegen: „In diesem Winter hat es sehr wenig geschneit, auch ist keine Eisfahrt oder Wasserflut gewesen; deshalb ist die Sole das ganze Jahr über sowohl am Gehalt als auch an der Menge sehr gering gewesen.“

Der schönste Eintrag ist der, in dem die Erwartung nicht eintrifft. Im Juni 1585 steigt die Werra nach starkem Regen so sehr, „dass man auf dem Brunnen ausspannen und mit dem Fahren bis zum 26. stillhalten musste“. Man rechnete mit einer Verbesserung wie sonst im Frühjahr — „aber sie hat sich über ein halbes Lot nicht gebessert und ist auch an der Menge bald wieder abfällig geworden“.

Damit steht am Ende dieses Anhangs eine durchgehende Messreihe über sechsunddreißig Jahre: Produktionsmenge, Salzgehalt mit Datum, Kontrollmessung an einer zweiten Ader, Witterung — und die ehrliche Notiz, wenn die eigene Hypothese nicht bestätigt wird. Für die Klimageschichte des 16. Jahrhunderts wie für die Geschichte des Messens ist das der wertvollste Teil der Salzbibel.

App. IV · 4. Appendix · Band 2

Das Reisebuch

Der vierte Appendix · 158 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 727–732

Der Auftrag: reisen, messen, aufschreiben. Der vierte Anhang ist Rhenanus’ Reisebericht — und der eigentliche Grund, warum die Salzbibel mehr ist als eine Hauschronik.

Die Vorgeschichte erklärt er selbst. Wilhelm IV. habe zu Beginn seiner Regierung nicht nur eine Beschreibung des Salzwerks gewollt, sondern auch eine neue Ordnung — und dabei „im Lauf der Sache befunden“, dass ein solches Vorhaben „ohne Erfahrung vieler Salzwerke“ nicht ordentlich auszuführen sei. Also wird der älteste Diener und Salzgraf auf Reisen geschickt.

Die Instruktion vom 28. Juni 1568, unterzeichnet vom Landgrafen selbst, nennt die Ziele: Auleben, Frankenhausen, Halle in Sachsen, Artern, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza, Lüneburg, Salzdetfurth, Salz zur Hölle und Bodenfelde. Und sie liest sich streckenweise wie eine Anleitung zur verdeckten Erkundung: Rhenanus soll „an jedem Ort das Salzwerk privat besichtigen, doch die Briefe bei sich im Busen tragen“ — die Beglaubigungsschreiben also versteckt halten und nur vorzeigen, „wo er es für ratsam hält“.

Für den Fall, dass er sich zu erkennen gibt, ist ihm sogar die Erklärung vorformuliert: Er komme „nicht aus dem Grund, dadurch etwas zu erforschen, was ihnen oder ihrem Salzwerk nachteilig sein könnte“, sondern allein das eigene Werk besser einrichten. Ob man ihm das glaubte, ist eine andere Frage.

Das Entscheidende steht im nächsten Absatz: „Zu diesem Behuf soll er ein kleines Probiergerät bei sich haben, an jedem Ort die Sole proben und dies in sein Büchlein aufzeichnen.“ Er reist nicht als Betrachter, sondern mit einem Messinstrument im Gepäck — und bringt vergleichbare Zahlen zurück. Dazu soll er erkunden, wie überall die Sole gefasst, wie gesotten, welche Künste gebaut sind und „mit welchen Mitteln anfänglich die Brunnen erbaut worden sind“.

Ein Nachtrag von anderer Hand fügt Bremen hinzu: Er soll sich erkundigen, ob Bois — Torf — „in großer Menge zu bekommen“ sei und was eine Tonne koste. Auch der Brennstoff steht auf der Liste.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 727 (Bl. 362r)
Der vierte Appendix: das Reisebuch mit den Berichten von anderen Salzwerken Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 727 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 727–757

Dies ist der einzige Teil der Salzbibel, der ediert vorliegt: Hans-Henning Walter, Das deutsche Salinenwesen im 16. Jahrhundert. Reiseberichte des Allendorfer Salzgräfen Johannes Rhenanus, Freiberg 1989. Alles andere — die fünf Bücher, beide Probierbücher, das Archivverzeichnis, die Kunstrisse — ist bis heute unediert.

Die Instruktion ist ein Dokument der Technikspionage. Die Beglaubigungsschreiben „im Busen“ zu tragen, das Werk zunächst „privat“ zu besichtigen, die vorformulierte Beschwichtigung für den Fall der Entdeckung: Das ist kein Übereifer eines Landesherrn, sondern die normale Form, in der technisches Wissen im 16. Jahrhundert zirkulierte. Ein Patentwesen gab es außerhalb Venedigs kaum; geschützt wurde durch Geheimhaltung. Rhenanus steht in dieser Ordnung auf beiden Seiten — er erkundet fremde Werke, und er lässt sich zu Hause von Meister Hans Wetzel Verschwiegenheit geloben.

Zum Gradierwerk — eine Klarstellung. Rhenanus hat die Gradierung nicht erfunden; Gradierung über Strohwände ist im 16. Jahrhundert für Bad Kissingen belegt. Nach der Geschichtsseite der Stadt Bad Sooden-Allendorf wurde das erste von insgesamt vierzehn Gradierwerken 1601 gebaut, das erhaltene Gradierwerk Nr. 5 1638; der Verein für Heimatkunde nennt dieselben Jahre. Die gelegentlich genannte Zahl 1555 steht dort für die Bedeutung des Salzwerks um diese Zeit, nicht für ein Gradierwerk; eine Quelle, die 1555 als Beginn des Gradierens nennt, hat sich nicht finden lassen. Rhenanus hat 1568 das Leckwerk in Sulza beschrieben, nicht in Sooden eines gebaut. Wer die Salzbibel als Beleg heranzieht, sollte die Stelle genau angeben. Der gelegentlich zitierte Vergleich „elf Jahre vor Bad Nauheim“ stammt aus der Vereinsliteratur und trägt nicht: In Nauheim wurde erst im 18. Jahrhundert gradiert.

Die Reiseziele sind eine Karte. Frankenhausen, Artern, Halle, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza, Lüneburg — das sind genau die Orte, an denen dreihundert Jahre später die deutsche Kaliindustrie entstand. Der Zusammenhang ist geologisch: Alle liegen über den Salzlagern des Zechsteins. Rhenanus reist, ohne es wissen zu können, die Umrisse einer Lagerstätte ab.

ZusammenfassungS. 733–757

Sondershausen: ein Abend bei Hofe. Die erste Station ist der Hof der Grafen von Schwarzburg, und Rhenanus beschreibt sie wie ein Reisender, nicht wie ein Spion: Man fordert ihn zu Tisch, die Räte lassen sich „sehr freundlich und mit gutem Scherz“ mit ihm ein, und aus dem Essen wird ein zweistündiges Fachgespräch über die Geschichte der Salzwerke.

Was er dabei erfährt, klingt vertraut: Über die älteste Entstehung von Frankenhausen finde man „in keinem Archiv etwas“, obwohl es offenkundig sehr alt sein müsse. Als Ersatzbeweise werden angeführt eine Schenkung aus der Zeit Kaiser Heinrichs IV., ein Vertrag von 1312 zwischen den Landgrafen von Thüringen und den Grafen zu Schwarzburg — „das sei aber nicht eingehalten worden“ — und, als ältestes Denkmal, das Stadtsiegel: Man habe „wohl vor fünfhundert Jahren“ damit gesiegelt, und darin „ein Salzknecht — den sie einen Nappenknecht nennen — steht, der zwei Eimer mit Sole trägt“. Genau so hatte Rhenanus im ersten Buch für Sooden argumentiert, als die Urkunden fehlten: mit Bauwerken, Namen und Bildern.

Einer der Räte hat außerdem Salins in der Freigrafschaft gesehen, „wovon sich der König von Spanien einen Grafen zu nennen pflegt“, und beschreibt es so eindrücklich, dass Rhenanus es mitschreibt: Der Salzbrunnen liege in einem gewaltigen runden Gewölbe, „unter dem sich wohl das ganze Schloss Sondershausen verbergen könnte“; man steige ringsherum hinab, „auf Treppen, die so angelegt sind, wie vorzeiten die Amphitheater gewesen sind“. Unten seien Sole und wildes Wasser „jede Ader für sich“ so kunstvoll gefasst, dass man sehen könne, wie sie in ihre Deicheln fließen. Ein Reisebericht aus zweiter Hand, sauber als solcher gekennzeichnet.

Unterwegs nach Frankenhausen. Am nächsten Morgen fährt der Schwarzburger Baumeister Bernt Pfeifer mit ihm, und auf dem Wagen wird weiter gefachsimpelt — über Salzwerke, Bergwerke und Bausachen, besonders über Auleben und Meister Hans Wetzel. Rhenanus notiert das Stimmungsbild wie ein Referenzcheck: „Ich habe aber nichts anderes gespürt, als dass er und jedermann Meister Hans noch wohlgesinnt sind.“

Am Kloster Göllingen hält er fest, was er sieht, auch wenn es nichts mit Salz zu tun hat: Aus dem Schilf ihrer Teiche lösten die Grafen jährlich „über siebenhundert Gulden“, und fünf Wagengespanne führen ständig gekauftes Säulenholz zu Markte. Wer für einen Landesherrn reist, schaut sich auch fremde Einnahmequellen an.

Dann der Stollen, durch den die Wipper geleitet wird, um die Künste zu treiben: „von einem Mundloch zum anderen 120 Ruten lang und am höchsten Ort 24 Ellen tief“, der Berg „lauter Lehm“, der Bau „sehr unförmlich“ und mit Lichtschächten, die oben offen liegen — weshalb „in unbeständiger Winterzeit … leicht großer Schaden entstehen“ könne. Und tatsächlich: Unlängst sei ein Schacht „vom Schnee verschüttet“ worden, „und man den ganzen Winter hat stillhalten müssen“. Rhenanus sammelt nicht nur Lösungen, sondern auch Fehler.

Die Messung. Kaum sind die Beglaubigungsschreiben übergeben, geht es an die Arbeit: „Sogleich habe ich einem meiner Diener das Probiergerät zustellen, die Sole holen und nach dem Essen proben lassen“ — mit dem Ergebnis 102 Lot Gewicht der rohen Sole und 16 Lot an gereinigtem Salz. Und weil zufällig auch Sole aus Auleben zur Hand ist, probt er die gleich mit: „nicht mehr als zwei Lot anderthalb Quentchen“ — „wie ich es auch schon früher befunden hatte“. Zwei Solen, dasselbe Gerät, derselbe Tag, ein bestätigter Vorbefund. So entsteht eine Vergleichsreihe.

Die Anlage. Erst danach lässt er sich zum Brunnen führen — und beschreibt ihn mit einer Genauigkeit, aus der man ihn nachbauen könnte. Der Brunnen komme „aus weißem Gipsgrund, wie auch der zu Sooden“; er sei in einem hölzernen Schacht von 25 Ellen gefasst, „das Holz ist noch sehr frisch, wiewohl mir niemand Bescheid geben konnte, wie lange dieser Bau gestanden hat“. Die Sole steige fünf Ellen, und bei Stillstand wachse das Aufsteigen.

Das wilde Wasser ist ringsum in einem eigenen Stollen abgeleitet, „und der Damm zwischen dem wilden Wasser und dem Brunnen ist zwanzig Ellen dick“ — es steht fünf Ellen höher als die Sole. Drei Wildwasserschächte, dazu eine vierte, eigens vorgehaltene Baukunst, „die wird gebraucht, wenn man baut und wenn sonst das wilde Wasser zu stark ist“.

Und dann die Maschinen, in Zahlen: An der Wasserkunst ist „das Wasserrad 27 Schuh hoch und das Kunstrad 20 Schuh; es hat 216 Kämme, das Vorgelege oder der Drilling 24 bis 25“; die Schläuche hängen an der Kette, „stets ein Schlauch vom anderen 3½ Schuh entfernt“. An der Solekunst ist das Wasserrad 36 Schuh hoch, das Kammrad zehn Ellen, ebenfalls 216 Kämme, und „es laufen 36 Schläuche an der Kette“. Die Sole wird zweistufig gehoben — erst aus dem Schacht, dann aus einem Kumpf noch einmal ebenso hoch. Das ist dieselbe Bauweise, die Christoph Homberg in Sooden mit Menschenkraft ausführte.

Wie reich die Quelle ist, misst Rhenanus nicht an Worten, sondern am Querschnitt: Die Sole füllt das Gerinne „ständig 3 Zoll in der Höhe und 6 in der Breite“.

Die entscheidende Frage. Auf dem Brunnen fragt er, was ihn seit Jahren beschäftigt: ob die Sole zu der einen Zeit besser sei als zur anderen. Und die Antwort der beiden dortigen Salzgrafen ist das genaue Gegenteil dessen, was Homberg für Sooden gefunden hatte: Bei nasser Witterung, „wenn es im Winter viel Schnee und Regen gebe“, könnten sie „gar nicht sieden…, sondern stillhalten“ müssen, bis ihre alte gewöhnliche Probe wieder anschlage. Zwei Salzwerke, zwei entgegengesetzte Befunde — und Rhenanus schreibt beide auf, ohne sie einzuebnen.

Wie diese „alte[n] gewöhnliche[n] Probe“ aussieht, erfährt er gleich danach, und es ist der aufschlussreichste Moment der ganzen Reise: Man prüfe, ob „die Sole ein frisches Ei wieder tragen und emporheben könne“. Auf die Frage, ob sie sonst eine Probe kennten, antworten sie: nein — sie hätten „nie von einem Probieren der Sole gehört“, obwohl sie „alte, betagte Männer“ seien, bis „die neuen Künstler ins Land gekommen“ seien, die man damals verachtet habe und die jetzt in Artern und Sulza säßen.

Damit ist die Konstellation der ganzen Reise beschrieben: Ein Mann mit einer Waage im Gepäck reist durch eine Welt, die ihr Salz nach Augenmaß beurteilt.

Er nimmt trotzdem alles mit, was es zu lernen gibt: dass es in Frankenhausen 117 Kothen gebe, „oder Sollen, wie sie es nennen“; dass täglich 944 Stücke gesotten werden dürfen, jedes „6 unserer geeichten Metzen“; dass der Zöllner das Sieden erst erlaubt, „bis genügend Kaufleute und Fuhrleute vorhanden sind, die das Salz wegführen“ — eine Produktionssteuerung nach Absatz. Dazu die Löhne der Arbeiter, die Jahressumme von 21.394 Gulden 6 Groschen und die eine Kothe, die den Grafen frei gegeben wird.

Auleben. Dort trifft er einen alten Bekannten: Meister Hans Wetzel, den Zimmermann, der zwanzig Jahre zuvor den Sooder Brunnen neu gefasst hatte und jetzt dort Baumeister ist. Rhenanus legt ihm einen Katalog von Fragestücken vor — was der Bau kosten werde, mit welchem Verfahren er das wilde Wasser abführen wolle, wie viel Salz er aus einer Pfanne zu gewinnen getraue. Wetzels Antworten sind vorsichtig: Auf die Kostenfrage könne er nicht antworten; auf die Ausbeute: „vier Scheffel Nordhäuser Maß“. Und Rhenanus notiert die Grundregel, die er überall bestätigt findet: „dass vor allen Dingen dahin mit Fleiß zu trachten wäre, dass das wilde Wasser eine gute Weite von der Salzquelle abgeschroten würde“.

ZusammenfassungS. 758–793

Artern: unter Alchimisten. In Artern wird der Bericht zum Sittenbild. Dort arbeiten „Künstler“ — Leute, die ein geheimes Verfahren zur Salzgewinnung anbieten —, und die Grafen von Mansfeld haben ihnen ein eigenes, „verschlossenes Bothe“ eingeräumt, „wo nach dem Vertrag niemand außer den Künstlern“ Zutritt hat.

Rhenanus kommt nicht hinein. Also verlegt er sich aufs Tauschgeschäft. Ein Alchimist bittet ihn um Auskünfte, „die ich dem genannten Alchimisten nicht abzuschlagen wusste und die ich ihm einigermaßen vertraulich eröffnet habe — in der Zuversicht, wie es denn auch geschehen ist, er werde mich dagegen auch etlicher Geheimnisse teilhaftig machen“. Wissen gegen Wissen, offen protokolliert.

Dann fährt er, ohne Auftrag, weiter nach Sulza und Kösen — „obwohl ich nun keinen Befehl hatte“ —, weil er gehört hat, dass die Künstler dort „ihren Unterschlupf haben“ sollen. Im Wirtshaus trifft er einen von ihnen persönlich an.

Auch einem Doktor Landeler von Nürnberg legt er einen Fragenkatalog vor, und dessen Antworten sind ein Lehrstück im Umgang mit großen Versprechungen: Er getraue sich, „ganz Deutschland damit speisen“, und billiger zu liefern als andere — aber sein Verfahren sei ein noli me tangere, ein Nicht-anrühren, das er nur dem Landgrafen persönlich eröffnen wolle. Rhenanus schreibt es auf, ohne es zu kommentieren. Das Urteil überlässt er dem Leser.

Zwischendurch immer wieder nüchterne Beobachtung: an einem Ort vierzehn Schächte gezählt; an einem anderen ein Brunnen „über 40 Ellen tief“ gesenkt und „nichts ausgerichtet“ worden.

Redaktionelle AnmerkungS. 758–846

Die „Künstler“ und die Alchimisten. Um 1568 war die Grenze zwischen Verfahrenstechnik und Alchemie nicht gezogen, und Rhenanus selbst wird in der Literatur als Alchemist geführt. Umso bemerkenswerter ist, wie nüchtern er hier vorgeht: Er schreibt die Versprechungen auf und urteilt nicht. Doktor Landelers noli me tangere — ein Verfahren, das er nur dem Landgrafen persönlich eröffnen will — ist das Muster jedes Geheimverfahrens: Sein Wert liegt darin, dass es geheim bleibt.

Die Eierprobe in Frankenhausen ist nicht albern. Ein frisches Ei schwimmt in Sole von ungefähr zehn Prozent Salzgehalt auf. Als Schwelle — sieden oder nicht sieden — ist das brauchbar; als Messung ist es unbrauchbar, weil es nur zwei Antworten kennt. Genau darin besteht der Unterschied zwischen einer Handwerksregel und einer Messreihe, und Rhenanus sieht ihn.

Der aufschlussreichste Satz der ganzen Reise steht in Halle: Man habe auf die Schwankungen der Sole „niemals achtgegeben, viel weniger geprobt“ — es sei auch unnötig, weil man das Salz nach dem Stück verkaufe und nicht nach dem Maß. Das ist keine Rückständigkeit, sondern eine Folge der Abrechnungsform: Wer keinen wirtschaftlichen Anlass zum Messen hat, misst nicht. Messkultur folgt dem, was abgerechnet wird — auch in Sooden hatte das Wiegen erst begonnen, als über die Ursache eines Schadens gestritten wurde.

Und der Tausch mit dem Alchimisten in Artern — Auskunft gegen Auskunft, offen protokolliert — beschreibt genau, wie technisches Wissen vor den Patenten zirkulierte: als Gabe unter Fachleuten, mit erwarteter Gegengabe.

ZusammenfassungS. 794–825

Halle: wo niemand misst — und wo man ihn nicht hinunterlässt. Halle in Sachsen ist die größte Station und die aufschlussreichste, gerade weil dort so wenig zu holen ist.

Rhenanus notiert die Verfassung des Werks: vier Brunnen, der Gutjahrsborn mit vierundachtzig Vierteln, die Rechenweise der Gerente, die Schichten mit zehn Zubern, die Brunnen „60 Ellen“ tief. Er beschreibt die Pfanne — „4½ Schuh breit, 6½ Schuh lang und einen halben“ hoch —, das Abschäumen, die hölzerne Decke über der Pfanne und die Löhne des Wirkers.

Dann stellt er seine Fragen, und die Antworten sind ein Befund. Ob die Sole ab- und zunehme, in trockenen und nassen Jahren? Man habe „darauf niemals achtgegeben, viel weniger geprobt“. Es sei auch unnötig, „weil sie das Salz jederzeit bei sich nach dem Stück und nicht nach dem Maß verkaufen; denn ein Stück gilt so viel wie das andere, es sei groß oder klein“. Und wenn man ihnen davon erzähle, notiert Rhenanus, „so haben sie ihren Spott und Hohn darüber“.

Er lässt nicht locker und fragt weiter, ob es rings um Halle Seen, Erdfälle, Sümpfe und Moore gebe „gleich wie bei allen anderen Salzwerken“ — eine Frage, die zeigt, dass er nach einer geologischen Regelmäßigkeit sucht. Der Salzgraf nennt ihm den Rebelinger See, wo die Sonne im Sommer weißes Salz ausblühen lasse, und die Gretchensgrube, einen ständig überschwemmten Erdfall; das ganze Salzwerk stehe „auf einem Moor“.

Einfahren darf er zunächst nicht. Der Salzgraf lehnt ab — es sei „eine Sache von seltenem Beispiel“ und bedürfe der Zustimmung des Rates und der vornehmsten Pfänner; außerdem hindere es den Betrieb. Rhenanus bleibt hartnäckig, „als ich aber gleichwohl nicht ablassen wollte“ — und am Ende fahren sie mit ihm ein.

In Aschersleben begegnet ihm noch einmal die Konkurrenz der Fachleute: Man hat sich einen Meister aus Lüneburg geholt, Georg Rose, der den alten Graben wieder herrichtete. Rhenanus beschreibt die dortige Wechselpumpe, die die Sole zweiunddreißig Ellen über die Erde hebt, den Herd aus Schlotter, das dreimalige Einlassen je Werk — und dass man auch dort Beiße gebraucht.

ZusammenfassungS. 826–846

Was der Vergleich austrägt. Gegen Ende des ersten Reiseteils zieht Rhenanus die Summe, und man sieht, wozu er die ganze Zeit gemessen hat.

Er hält fest, wo die Sole gut ist — an einem Ort „das Quart hält 16 Lot und im anderen Brunnen 14“, deutlich mehr als in Sooden — und wie das den Betrieb prägt: Wo die Sole reich ist, wird kurz und heiß gesotten, „so dass auf diesen beiden Salzwerken die Knechte der Hitze wegen viel schwärzer sind“ als anderswo. Er vergleicht Pfannengrößen, Herde, Löhne, das Aufschlagen des Salzes auf die Bühne, „so dass das Stück zwei Spannen breit“ wird, und was man dort Schlamm nennt, „bei uns aber Sand“.

Einmal räumt er auch die Grenze seines Vorhabens ein: „Wiewohl ich willens war, alle Salzwerke der Länge nach zu beschreiben …“ — nicht alles ließ sich erkunden, nicht überall ließ man ihn hinein.

Und er notiert, wie streng anderswo bewacht wird, was er selbst zu erfahren sucht: An einem Ort sei „bei Hängen und bei hohen Leib- und Geldstrafen verboten“, was er dort erfragen wollte. Der Reisebericht ist auch ein Dokument darüber, wie sehr technisches Wissen im 16. Jahrhundert Betriebsgeheimnis war.

ZusammenfassungS. 847–884

Pommern 1584 — ein Gutachter auf fünf Reisen. Sechzehn Jahre nach der ersten Fahrt wird Rhenanus noch einmal geholt, und diesmal nicht von seinem eigenen Herrn: Herzog Ernst Ludwig von Pommern-Wolgast — „Herzog zu Stettin, Pommern“ lautet der Titel — bittet Landgraf Wilhelm, ihm den Sooder Salzgrafen zu leihen.

Der Anlass ist eine Enttäuschung. In Pommern hat man Brunnen gegraben, „je tiefer sie diese — in der Hoffnung, in der Tiefe die rechte Sole anzutreffen“ — desto weniger fanden sie. Man schickt eine versiegelte Soleprobe aus Koblentz nach Hessen, vom Hauptmann Busso von Rammin eigenhändig geschöpft, und bittet um ein Urteil.

Was folgt, sind fünf Reisen von Wolgast aus — so zählt er sie am Ende selbst —, und Rhenanus arbeitet dabei wie ein moderner Gutachter. Er lässt sich die Sole in seiner Herberge von seinen Dienern proben. Er besichtigt Hammerhütten und findet „einen sehr guten Eisenstein“. Er beurteilt Wasserläufe — am Flederbach in den Jasenitzer Bergen —, prüft, ob genug Wasser für die Künste da wäre, ob Holz zu haben ist, ob sich Alaunerz zeige. Er schmeckt eine Quelle sofort, als sie sich „im Geruch zeigte“, und lässt sie danach proben. Er lässt Lauge auf dem Feld ansieden und vom Wundarzt Curt Bödicker „per Alembicum“ destillieren.

Und er sagt Nein, wenn es Nein heißen muss. Als der Herzog auf eine Zusage drängt, antwortet Rhenanus mit einem Satz, den man sich merkt: „Ich bin nicht der Schöpfer, sondern ein Sünder des Schöpfers.“

Statt einer Prognose schlägt er einen Versuch vor: Man solle „eine große Pfanne und einen ordentlichen Herd einrichte[n]“, dann werde man „im Grunde befinden, was man tun oder lassen möge“. Und weil ein Fürst wissen will, was der Versuch kostet, wenn er fehlschlägt, rechnet er auch das vor: Man könne mit der Pfanne notfalls fremde Sole läutern und sieden, bis sie bezahlt sei, „oder man könnte das Eisen sonst zu Eisentüren oder anderem verbrauchen“.

So endet der vierte Anhang: nicht mit einem Fund, sondern mit einem sauber begrenzten Experiment und einer Kostenrechnung für den Fall des Scheiterns. Das ist Rhenanus im Kern.

Redaktionelle AnmerkungS. 847–884

Zur Pommernreise. Auftraggeber war Ernst Ludwig von Pommern-Wolgast (1545–1592, regierte ab 1569). Rhenanus trat die Reise am 10. März 1584 an und war am 31. März in Wolgast; er war damals fünfundfünfzig und hatte zunächst abgelehnt. Der Landgraf ließ ihn erst nach mehrfacher Bitte ziehen, unter der Bedingung, in vier Wochen zurück zu sein. Aus vier Wochen wurden mehr als zwei Monate.

„Ich bin nicht der Schöpfer, sondern ein Sünder des Schöpfers.“ Der Satz sieht fromm aus und ist ein Fachurteil: die Weigerung, eine Zusage zu geben, für die es keine Grundlage gibt. Was darauf folgt, ist der Beweis — kein Orakel, sondern ein begrenzter Versuch mit einer Pfanne und eine Rechnung für den Fall des Scheiterns. Wer wissen will, was an diesem Buch modern ist, sollte diese Seiten lesen und nicht die technischen.

Wie es in Pommern weiterging, sagt der Bericht nicht; hier bricht die Überlieferung ab. Wer der Sache nachgehen will, müsste in den pommerschen Beständen weitersuchen — eine offene Frage, die von Sooden aus nicht zu beantworten ist.

Misc. · Miszellen · Band 2

Die Quellenauszüge und das Register

Die Miszellen · 148 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 885–891

Das Archiv, das es nicht mehr gibt. Der letzte Textteil des zweiten Bandes ist etwas anderes als alles davor: kein Buch, sondern ein Findbuch. Die Überschrift ist in der ersten Person geschrieben — „Verzeichnis aller und jeder Briefe, Bücher und anderer zum Salzwerk gehöriger Sachen, die ich, Johann Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden, derzeit bei mir habe“.

Auf hundertfünfzig Seiten geht er sein Amtsarchiv durch und verzeichnet, was darin liegt: Bücher, Konvolute, Einzelbriefe, Rezesse, Verträge, Rechnungen, Ratschläge, Aufzeichnungen. Mit Absendern, Empfängern, Gegenstand und Datum — oft auf den Tag genau.

Der Anfang zeigt, wie sorgfältig er dabei ist. Das erste Stück ist „ein Buch, in dem die nachfolgenden Privilegien, Verträge, Locationen und allerlei andere Verhandlungen enthalten sind, an der Zahl siebenundzwanzig Stück“ — und dann werden alle siebenundzwanzig einzeln aufgeführt: das Privileg Landgraf Heinrichs von 1300, das von 1322, das Ludwigs von 1413, die sächsische Bestätigung von 1436, Wilhelms des Mittleren von 1487, der erste Vertrag von 1538 „mit der Hand des seligen Kanzlers Feige am Rand vermerkt“, die erste Lokation von 1540, die dreißigjährige von 1554 …

Und bei den ersten fünf steht jeweils dabei, wo man sie im Werk selbst nachlesen kann: „Band 1, S. 43“, „Band 1, S. 46“, „Band 1, S. 50 ff.“ Rhenanus verweist von seinem Archivverzeichnis in seine eigene Edition. Es ist ein Querverweisapparat.

Was in diesem einen Band alles zusammengebunden war, sagt viel über den Zuschnitt des Amtes: neben den Salzurkunden auch der Vergleich der beiden Pfarrer zu Allendorf und Sooden von 1538; das Verzeichnis, „wie der Ludwigstein an Christoff Hülsing gekommen ist“; die zehnjährige Verpachtung der Eisenhütten und Waldschmieden im Amt Gieselwerder; die Gehölze zu Treffurt „und deren Beschreibung“; ein Artikel aus dem Braunschweiger Vertrag über das Kloster Lippoldsberg; der Lehnbrief über den Altenstein. Ein Salzgraf verwaltete Wald, Eisen, Grenzen und Pfarrstellen mit.

Das siebenundzwanzigste Stück ist das, worauf alles hinausläuft: ein „Auszug, was das Salzwerk vom Jahr 1538 bis auf das Jahr 1562 getragen hat“ — eine Vierundzwanzig-Jahres-Bilanz.

Es folgen die Bücher, und ihre Namen allein rekonstruieren ein Rechnungswesen: das alte Pfännerbuch; das Hauptbauregister von 1538; ein Rezessbuch über alle Einnahmen und Ausgaben 1538–1545; ein zweites über die des Zöllners 1546–1556; die Akten des Brunnenbaus 1550/51, darin „allerlei Ratschläge, Schreiben und Gegenschreiben“; die Verhandlungen zum Brunnenbau von 1562 samt Bauregister.

Und dann drei Zeilen, die man leicht überliest und die doch die Arbeitsweise des ganzen Werks erklären: „Anmerkungen zum ersten Vertrag, von mir, Johannes Rhenanus, angemerkt. Ebensolche Anmerkungen über das Pfännerbuch; über die Location gleichermaßen.“ Er hat die Grundtexte durchgearbeitet und kommentiert, ehe er sie ins Werk stellte.

Redaktionelle AnmerkungS. 885–929

Dieser Abschnitt ist quellenkundlich der wichtigste des ganzen Werks, weil er zeigt, woher Rhenanus sein Wissen hatte — und was er in Händen hielt, das heute verloren ist. Ein Register des 16. Jahrhunderts, das auf Archivalien verweist, ist ein Fund für jeden, der die Überlieferungslage der Saline rekonstruieren will.

„… derzeit bei mir habe“. Diese Formulierung ist ernst zu nehmen. Amtsakten in privater Verwahrung waren im 16. Jahrhundert normal: Ein Amt hing an einer Person, nicht an einem Büro. Genau deshalb ist so vieles verloren — beim Tod des Amtsinhabers entschied der Zufall, ob sein Nachlass ins landesherrliche Archiv kam oder in der Familie blieb. Rhenanus’ Verzeichnis ist der Versuch eines Beamten, diesen Zufall auszuschalten.

Dass er überhaupt einen solchen Nachweis anlegte, ist bemerkenswert. Er tut, was moderne Wissenschaft Belegpflicht nennt — freiwillig, zweihundert Jahre bevor das üblich wurde —, und er verweist von seinem Archivverzeichnis zurück in seine eigene Edition: „Band 1, S. 43“.

Ein Verzeichnis ist keine Inhaltsangabe. Rhenanus’ Kurztitel geben wieder, wofür er ein Stück hielt, nicht notwendig, was darin steht. Wer aus diesen Zeilen Sachverhalte ableitet — etwa im Streit um Georg Behms Rosskunst —, zitiert eine Zusammenfassung aus zweiter Hand. Als Wegweiser sind die Einträge unschätzbar, als Beleg sind sie es nicht.

ZusammenfassungS. 892–929

Was in den Kisten lag. Der Hauptteil des Verzeichnisses ist eine ununterbrochene Folge von Kurzbeschreibungen, und sie zeichnen zusammen ein Bild der Verwaltung, das kein zusammenhängender Text so liefern könnte.

Man findet Verzeichnisse der Häuser, „die in Sooden abgebrochen worden sind, und was die Kosten zu…“ betrugen; ein Gebot an Rotenburg und Sontra, „Salzknechte aufzubringen, die im Salzwerk arbeiten könnten“ — Anwerbung von Fachkräften per Verwaltungsbefehl; die Befragung der Sieder, „wie viel mehr Holz ihrer Meinung nach versotten“ werde; die Vermessung des ganzen Langenbergs „durch Johann Sille“.

Ein großer Teil betrifft den Absatz, und daran sieht man die Reichweite des Werks: Verhandlungen mit der Stadt Mühlhausen über den Salzkauf; Akten und Abschied „zu Mühlhausen, betreffend den dortigen Salzhandel“; was „auf dem Landtag zu Münden verhandelt worden ist, Anno 39“; Schreiben wegen des Salzhauses zu Kassel und des Zolls auf der Weser; ein Vorschlag Jost Beckers „wegen des Salzabsatzes“.

Und immer wieder der Brunnen: Ratschläge „gehalten den 12. September Anno 51“, weitere vom 21., Beratungen über den Brunnenbau von 1547 und von 1562 — „betreffend den Brunnenbau um den Stollen herum“.

Der Fall Georg Behm — im Findbuch nachlesbar. Über keinen Vorgang ist das Verzeichnis so aufschlussreich wie über den Streit um die Rosskunst; aus den Titeln allein lässt sich die Geschichte erzählen, die das fünfte Buch nur in Auszügen bringt.

Da liegt zunächst der Vertrag, „Georg Behm zugestellt“, mit dem Fürst und Pfänner ihn annahmen. Dann eine Urfehde von 1542, „die er von sich gegeben hat, als er sich ohne Wissen und Willen unseres gnädigen Fürsten und Herrn in ein anderes Fürstentum begeben und … Pfannenschmiede und Siederknechte abwendig gemacht hatte“ — der Brunnenmeister hatte abgeworben und musste Urfehde schwören. Dann seine Supplikation, in der er sich beklagt und begehrt, „die harten Klauseln aus der Urfehde zu beseitigen“, und vorbringt, „er habe an der Kunst großen Schaden gelitten“.

Und dann eine Abrechnung, die den ganzen Konflikt in Zahlen fasst. Behms eigener Anschlag über die Jahre 1541 bis 1549: Die gesamte Einnahme aus den zweieinhalb Albus je Werk belaufe sich auf 3.815 Gulden 12 Albus 4 Pfennig; zugesagt waren ihm 500 Gulden jährlich — „so würden ihm 142 Gulden 20 Albus fehlen“. Der Mann, der als Hauptschuldiger gilt, rechnet vor, dass er an seinem eigenen Werk verloren hat.

Daneben die Gegenseite: Christoph Homberg schreibt an die Salzgrafen und zeigt an, „dass die von Aschersleben wegen Georg Behms Kunst geschrieben haben“ — man erkundigt sich also auswärts nach seinem Ruf. Statthalter und Räte begehren 1549 vom Rentmeister, „Georg Behm zu beurlauben“.

Und mitten darin steht der Satz, der die Haltung der Pfänner in einer Zeile zusammenfasst. Auf die Frage nach den beiden konkurrierenden Künsten Behms und Hombergs antworten ihre Salzgrafen: „sie wissen keine zu loben und wollen bei den Eimern bleiben“. Zwischen zwei Maschinenbauern entscheiden sie sich für den Eimer.

Auch Hombergs Seite ist dokumentiert, und man sieht einen Mann kämpfen: seine Bestallung zum Bornmeister, „worin einverleibt wird, dass er diese Kunst auf seine Kosten einrichten, mit Leuten forttreiben und jederzeit genügend Sole verschaffen solle“; sein Bericht nach dem Auftrag, den Brunnen auszuschöpfen; seine Meldung, wie sich „das Stoßwerk unter dem neuen Solkumpf anlässt“; sein Drängen, man möge sich endlich erklären, ob er fortfahren solle — und dazu „sechs andere Schreiben desselben Jahres gleichen Inhalts“, in denen er anhielt, „dass sie sich nicht irremachen lassen, sondern seine Sachen fördern wollten“. Sechs Mahnungen in einem Jahr, alle im Register verzeichnet.

Und die Obrigkeit mahnt zurück: „Ein besonderer kleiner Zettel“, mit dem den Salzgrafen „ganz ernstlich eingebunden“ wird, „dass das Salzwerk nicht in Abnahme und Verderben komme und sie es nicht noch verschlimmerten“.

Dazwischen die kleinen Dinge, an denen man den Alltag sieht: Homberg klagt 1546, „dass die Sole gar gering sei“, und gibt „der trockenen Zeit die Schuld“ — dieselbe Beobachtung, die er zwanzig Jahre später als Regel formulieren wird. Heinrich Muldener legt einen Vorschlag samt Zeichnung vor und berichtet, was man „beim Senken für Bergart angetroffen“ habe. Und die Stadt Vacha bittet, man möge ihr entweder Salz anweisen „oder das fremde nicht verbieten“.

ZusammenfassungS. 930–1012

Die späten Jahre — und wie Rhenanus Salzgraf wurde. Je weiter das Verzeichnis fortschreitet, desto deutlicher wird es zum Spiegel seiner eigenen Amtszeit. Ab hier tragen die Stücke sein Datum und oft seinen Namen.

Ein Eintrag erklärt seine ganze Laufbahn in zwei Zeilen: Landgraf Philipp schreibe Rhenanus, „dass er ihn künftig des Predigtamtes entlasten und ihn an Jost Beckers Stelle als Salzgrafen gebrauchen und bestellen lassen wolle“. Aus dem Pfarrer wird der Salzgraf — und die Urkunde dazu liegt in seiner eigenen Kiste.

Auch das Menschliche steht darin, wenn es Aktenform angenommen hat: dass Heinrich Muldener gestorben sei und Johann Nordeck als Nachfolger vorgeschlagen werde; die Klage über einen Pfarrer, „der die Bürger widerspenstig gemacht habe“; die Urfehde, die ein Kilian Witting hat geben müssen; der Verdingzettel des Meisters Melchior Straube, „Blech zu Sooden zu schlagen“, und die Nachricht, dass Straube „mit dem bisher mit ihm geschlossenen Kauf nicht zufrieden“ sei; und die Weigerung von Bürgermeister und Rat, „Holz zum Brunnenbau zu geben“, weshalb man einen fürstlichen Befehl auszubringen bittet.

Der thematische Schwerpunkt verschiebt sich sichtbar. Es geht jetzt um Steinkohle und um das, was aus ihr wird: das Steinkohlen-Bothe, der Steinkohlenhandel, die Schmelzversuche mit Kohle auf Befehl Landgraf Wilhelms von 1576, Otto Wermers Briefe „des Steinkohlenbergwerks“, ein Bericht, „wie es mit obgedachtem Schmelzen vorangegangen“ sei — und ein Brief Johann Streckers „wegen der Steinkohlenasche, daraus Glas zu machen“. Aus dem Abfall der neuen Feuerung wird ein neuer Rohstoff.

Dazu die Konflikte, die daraus folgen: die Glaser, die Salpeter- und Alaunsieder, der Aschenkauf — und Rhenanus’ eigene Aufzeichnung über „allerlei Sachen“, die er 1576 wegen des Steinkohlen-Bothes, des Salzabsatzes, der Glaser und des Salztauschs zu verrichten hatte, „in vierzehn Punkten enthalten“. Eine Aufgabenliste des Salzgrafen, aufbewahrt wie eine Urkunde.

Rhenanus’ Aktionsradius wird darin greifbar: Er schreibt aus Torgau über Aufträge im Land zu Meißen; er korrespondiert mit dem Fürsten von Henneberg wegen eines Glasers; er verhandelt mit dem Bürgermeister zu Bremen, Daniel von Büren, über den Salz- und „Feuerhandel“ an der Weser; er berichtet über die drei Sülzmeister zu Lüneburg und stellt zusammen, was die Solen zu Frankenhausen, Artern, Halle, Aschersleben, Staßfurt, Groß Salza, Sülldorf und Lüneburg halten und „wie viel Werk in jedem wöchentlich gesotten werden können“ — die Auswertung seiner Reise, als eigenes Archivstück.

Und ein Eintrag verrät, wie weit sein Interesse ging: Er berichtet dem Landgrafen, „dass er aus Steinkohlen Asphalt gezogen“ habe. Ein anderer nennt einen Bestandsbrief „der Eisenhütten im Amt Gieselwerder auf zehn Jahre“; ein dritter Jeremias Renners Kunst, über die Rhenanus zusammen mit Georg Gerthes und Hans Wagener 1579 an den Landgrafen schreibt.

Auch Urkunden ganz anderen Alters liegen in diesen Kisten. Ein Eintrag nennt nur Jahreszahlen — 1281, 1339, 1342, 1346, 1347, 1362, 1395, 1419, 1449 — und daneben „Ein eingebundener Gedächtniszettel, betreffend den Mühlenkauf mit Georg Gauler und seine Schäferei“. Es sind die ältesten Stücke des Bestandes, und die Reihe reicht damit fast zwanzig Jahre weiter zurück als die älteste Urkunde, die im ersten Buch abgedruckt ist.

Redaktionelle AnmerkungS. 930–1032

Wo heute zu suchen wäre. Die Überlieferung der hessischen Zentralverwaltung liegt im Hessischen Staatsarchiv Marburg; dort sind Rechnungen und Amtsakten der Saline zu erwarten, dazu Bestände in Kassel und im Stadtarchiv Bad Sooden-Allendorf. Ein Abgleich Stück für Stück zwischen diesem Verzeichnis und den heutigen Findmitteln ist bisher nicht gemacht worden. Er wäre eine überschaubare und sehr lohnende Arbeit: Am Ende stünde für jedes von Rhenanus genannte Stück ein Vermerk — erhalten, verlagert oder verloren.

Der wertvollste Einzelbefund ist der Eintrag mit den bloßen Jahreszahlen 1281, 1339, 1342, 1346, 1347, 1362, 1395, 1419 und 1449. Die älteste im ersten Buch abgedruckte Urkunde stammt von 1300. Rhenanus hatte also ältere Stücke in der Hand, die er nicht abdruckte. Sollte sich eine Urkunde von 1281 wiederfinden, verschöbe sich die urkundliche Geschichte der Saline um zwei Jahrzehnte nach hinten.

Ein Nebenbefund zur Person. Der Eintrag, Landgraf Philipp wolle ihn „des Predigtamtes entlasten“ und an Jost Beckers Stelle als Salzgrafen bestellen, ist der klarste Beleg für den Übergang vom Pfarrer zum Salzgrafen. Die Jahresangaben dafür schwanken in der Literatur zwischen 1559 und 1563; das Verzeichnis nennt kein Jahr, bestätigt aber den Vorgang.

Und ein Detail, an dem man die Reichweite des Mannes sieht: Zwischen Holzregistern und Salzverträgen steht die Meldung an den Landgrafen, „dass er aus Steinkohlen Asphalt gezogen“ habe, daneben Johann Streckers Brief über Glas aus Steinkohlenasche. Aus dem Abfall der neuen Feuerung wird ein Forschungsgegenstand. Wer Rhenanus nur als Salinenbeamten liest, unterschätzt ihn.

ZusammenfassungS. 1013–1032

Der Schluss: Holz, Wasser, Wege. Die letzten Blätter des Verzeichnisses handeln überwiegend von dem, was das Salzwerk am Leben hielt — und lesen sich wie ein Register der Dauerprobleme.

Der Oberförster Engelhardt Breul schreibt über die Scheitfuhren, die „übel vonstatten“ gehen, über Sturmschaden im Scheidgehau, „dass man zum Holzmessen nicht kommen könne“, und über Frauen, die unerlaubt im Wald geschlagen haben. Es geht um Grenzverzeichnisse, um Lehngüter „um Allendorf hero“ vor und nach 1374, um die Bitte der Untersassen, „das Fuhrlohn der Scheite zu erhöhen“, und um den Streit zwischen Andreas von Hagen und Arnfeld, den der Landvogt und Rhenanus als Kommissare 1568 vertragen.

Auf dem Wasser dasselbe Ringen: der Abschied zwischen Braunschweig und Hessen von 1509 über den Weserstrom; das Patent Kaiser Karls V., mit dem er drei Reichsfürsten beauftragt zu vollstrecken, „dass die Zölle auf dem Weserstrom nicht erhöht werden sollen“; das offene Patent an alle Weseranwohner „nach Bremen zu“, das Sooder Salz „für gut zu achten“ und zu kaufen; und das Gutachten aller Sooder Beamten über den vorgeschlagenen Wasserbau an der Werra, der die Schifffahrt sichern sollte — sie halten ihn „für unmöglich“.

Auch die Fürsorge hat ihre Akten: die Verordnung Landgraf Philipps, wonach eine Zeitlang die Sole aus dem Brunnen gehoben werden solle, „damit Christoff Homberg eine neue Kunst ersinnen möge“; die Vergleichung mit den Pfännern „der Pfarre zum Soden halben“; die Meldung aller Meisterknechte, „dass sich eiserne Pfannenbäume unter die Pfannen nicht schicken wollen“; und das Schreiben Landgraf Philipps von 1538, mit dem er Salzgrafen und Pfänner nach Kassel forderte, „Ratschläge zu halten, wie die Salzmängel im Lande abgeschafft werden mögen“.

Und zum Schluss noch einmal die Technik, in Stichworten: der Riss des Brunnens „mit den Schöpfkümpen, nach alter Manier“; eine Zeichnung der Wasserkünste, „die auf dem Brunnen vom ersten Pfänner an gestanden hat, deren elf gewesen sind“, dazu „sieben andere Künste, die nicht ins Werk gesetzt worden sind“ und „vierzehnerlei Veränderungen der Herde“; die Bestallung eines Brunnenmeisters; und ganz am Ende die Instruktion, wie sich Rhenanus bei der Besichtigung etlicher Salzwerke verhalten solle, Anno 68 — der Auftrag zu jener Reise, deren Bericht im vierten Anhang steht.

Elf gebaute und sieben verworfene Wasserkünste, vierzehn Umbauten der Herde: Diese eine Zeile ist die knappste Technikgeschichte des Salzwerks, die es gibt.

Damit schließt sich der Kreis. Das Werk endet mit dem Verweis auf sein eigenes Anfangsdokument. Und weil das Original dieses Archivs nicht überliefert ist, ist dieses Verzeichnis heute das Einzige, was von ihm bleibt: die Inhaltsangabe einer verlorenen Registratur — und für jede künftige Archivsuche der Schlüssel, wonach man überhaupt fragen muss.

Tafeln · Kunstrisse · Band 2

Die neun technischen Zeichnungen

Die Kunstrisse · 25 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 1035–1044

Der Brunnen, gezeichnet. Am Ende des zweiten Bandes liegen großformatige Falttafeln in Rot- und Schwarztinte, mit Buchstaben von A an durchgezählt. Sie sind das, was die vielen hundert Seiten Text nicht leisten können: ein Bild.

A zeigt „Der alte Korpus des Brunnens, mit seinem Stoßwerk“ — den Zustand vor dem Umbau. B, „die erste Aufräumung des Brunnens“, ist die aufschlussreichste Zeichnung des ganzen Werks: ein Grundriss, nach den vier Himmelsrichtungen beschriftet — „Mittag“, „Niedergang“, „Aufgang“, „Mitternacht“ — und rundherum mit einzeln benannten Quellen.

Diese Beschriftungen muss man lesen wie ein Protokoll. „Die neuen Solequellen.“ — „Diese starke Ader, die stets im Umgang entsprang, hat sich ganz verloren.“ — „Eine starke Quelle wilden Wassers.“ — „Wildwasserquelle, hat sich verloren.“ — „Wildwasser, ist zugefüllt.“ Jede Ader ist eingetragen, und bei jeder steht, was aus ihr geworden ist. Es ist eine Bestandsaufnahme im Grundriss, gezeichnet von Leuten, die wussten, dass man ohne sie später nichts mehr wiederfinden würde.

Ebenfalls verzeichnet: „Der Damm zwischen dem Brunnen und der äußersten Wand, zwölf Schuh dick“, die Streben, „mit denen das äußerste Fass in der Mitte zusammengehalten wird, damit der Berg es nicht wegdrücken kann“, das Gewölbe, das „das wilde Wasser hinter dem Boden des äußersten Fasses ableitet“, das Leuchtloch und „der große Stein“.

C, „die zweite Aufräumung, mit der Grundlegung“, zeigt denselben Ort ein Stadium später — mit den Positionen der Pumpen, dem Stollen und der Notiz „der Umgang ist vier Schuh breit“. Zwei Tafeln desselben Bauwerks in zwei Bauzuständen: Man kann den Fortschritt vergleichen.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1036 (Bl. )
Kunstriss, Tafel A — das alte Corpus des Brunnens mit seinem Stoßwerk: links der Grundriss des vielkantigen Brunnenkranzes mit rotem Kreisbogen, rechts die hölzerne Verkleidung des Brunnens abgewickelt gezeichnet (Doppelseite) Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1036 · Digitalisat · gemeinfrei
Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1039 (Bl. )
Kunstriss, Tafel B — die erste Aufräumung des Brunnens: Grundriss mit zwölfeckigem Balkenkranz, dem alten Brunnen als rotem Kreis in der Mitte und den einzeln beschrifteten Wasseradern Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1039 · Digitalisat · gemeinfrei
Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1042 (Bl. )
Kunstriss, Tafel C — die zweite Aufräumung mit der Grundlegung: Grundriss des Brunnens mit äußerem Balkenkranz, drei nummerierten Leuchtlöchern, rotem Umgang und der schraffierten Brunnensohle mit den Quellen Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1042 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 1035–1059

Diese Tafeln sind der unmittelbarste Zugang zur Salzbibel: Sie brauchen keine Übersetzung. Wer die Zimmerung eines spätmittelalterlichen Salzbrunnens sehen will, sieht sie hier — gezeichnet von Leuten, die täglich darin standen.

Was sie von anderen technischen Zeichnungen der Zeit unterscheidet. Technische Abbildungen des 16. Jahrhunderts kennt man vor allem aus gedruckten Büchern — Agricolas De re metallica von 1556 ist das berühmteste. Solche Bilder zeigen einen Typ: so sieht eine Wasserkunst aus. Diese Tafeln zeigen etwas anderes, nämlich ein bestimmtes Bauwerk in einem bestimmten Bauzustand, nach Himmelsrichtungen orientiert, mit einzeln benannten Quellen und dem Vermerk, was aus jeder geworden ist. Das ist Bestandsplan, nicht Lehrbild — und als solcher selten erhalten.

Eine Aufgabe, die noch offen ist. Weil Tafel B nach Mittag, Niedergang, Aufgang und Mitternacht beschriftet ist, lässt sie sich mit einem heutigen Stadtplan vergleichen. Wer die Lage des alten Salzbrunnens im Gelände genau bestimmen will, hat hier den besten Anhaltspunkt. Ein solcher Abgleich ist bisher nicht veröffentlicht.

Zur Wiedergabe. Rot und Schwarz sind auf diesen Blättern kein Schmuck, sondern unterscheiden — Bestand von Neubau, Sole von wildem Wasser. In einer Schwarzweißwiedergabe geht diese Information verloren. Wer die Risse auswertet, sollte Farbvorlagen verwenden.

Bei der Strukturprüfung des Digitalisats wurden die Tafeln zunächst übersehen, weil aufgeklappte Falttafeln am oberen Seitenrand leer sind und automatische Verfahren dort nachsehen. Ein Hinweis darauf, wie leicht gerade das Auffälligste durch ein Raster fällt.

ZusammenfassungS. 1045–1059

Werk, Gerüst und Gesöde. Die weiteren Tafeln — D bis H und noch einmal A — führen von der Fassung zur Maschine und zum Siedehaus: das „Stoßwerk des alten Brunnens“, die Verkleidungen und das Gerüst, das Kunstgezeug und die Anlage des Gesödes.

Beschriftet sind sie sparsam, oft nur mit einem Buchstaben. Das ist kein Mangel: Diese Blätter waren als Beilage zum Text gedacht, und wer das fünfte Buch gelesen hat, weiß, was ein Stoßwerk ist, wozu die Streben dienen und warum der Umgang vier Schuh breit sein muss.

Zusammen mit dem Bautagebuch von 1550/51 ergeben sie etwas Seltenes: eine technische Anlage der Renaissance, überliefert zugleich in Beschreibung, Abrechnung und Zeichnung. Wer den Sooder Salzbrunnen des 16. Jahrhunderts rekonstruieren wollte, könnte es aus diesem einen Band tun.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1046 (Bl. )
Kunstriss, Tafel D — das Stoßwerk des alten Brunnens: der Pfahlrost mit dem auf die Spitze gestellten, verzahnten Balkenrahmen in Schrägansicht; die rechte Seite der Doppelseite ist leer Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1046 · Digitalisat · gemeinfrei
Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1049 (Bl. )
Kunstriss, Tafel E — die neue Auslängung des Brunnens nach dem Berge zu: der runde alte Brunnenschacht mit Beschriftung im Rund, daneben die Zimmerung der Verkleidung in Schrägansicht, um neunzig Grad gedreht (Doppelseite) Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1049 · Digitalisat · gemeinfrei
Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1052 (Bl. )
Kunstriss, Tafel F — das viereckige Corpus des jetzigen Brunnenbaus: der Brunnenkasten in Schrägansicht mit Rost, Ständerwerk und rot eingezeichneten Streben Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1052 · Digitalisat · gemeinfrei
Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1055 (Bl. )
Kunstriss, Tafel H — zwei Zeichnungen: links der Stuhl (das Gerüst) des Georg Behme, rechts Christoph Hombergs erste Kunst, das Hebewerk mit Kurbelwelle, Speichenrad und Seiltrommel (Doppelseite) Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1055 · Digitalisat · gemeinfrei
Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 2, S. 1058 (Bl. )
Kunstriss, Tafel AA — der alte Brunnen mit allen seinen Gebäuden: Grundriss mit dem runden Schacht in der Mitte, zwei quadratischen Gevieren, Flechtzaun und der vielkantigen äußeren Fassung Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 2, S. 1058 · Digitalisat · gemeinfrei

Bd. 3 · Band 3 · Band 3

Das fürstliche Schreiben und die Beilagen

Der dritte Band · 41 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 1–8

Der dritte Band gehört nicht zum Werk, sondern zu seiner Entstehung. Er ist kein Buch, sondern eine Sammelmappe: sechzehn Blatt, „Kladdencharakter“, von mehreren Händen geschrieben — so beschreibt es der Handschriftenkatalog. Bis 1972 war er nicht einmal gebunden, sondern in blauen Umschlagkarton geheftet.

Das Wichtigste darin ist ein Umschlagblatt mit der Aufschrift „Fürstlich Schreiben betreff. die Compilierung der Saltzbibel“ und drei Datumsangaben: 21. Februar 1567, 18. März und 5. Februar 1570 — so die Handschriftenbeschreibung; im Volltext ist der Umschlag nicht erfasst. Das sind die Befehle, mit denen das ganze Unternehmen in Gang gesetzt wurde — der Aktendeckel zum Auftrag. Das erste Schreiben selbst trägt in Handschrift und Übersetzung das Datum 24. Februar 1567 (S. 28, 33); ob der Umschlag wirklich den 21. nennt oder die Beschreibung sich verlesen hat, wäre am Digitalisat zu prüfen.

Auf dem ersten Blatt klebt ein kleiner Zettel, später geschrieben, in einer Handschrift des 18. oder 19. Jahrhunderts. Er hält fest, das Salzbuch sei vom Pfarrer und Salzgrafen Johannes Rhenanus 1568 angefangen und 1574 fertig gewesen — „in denen folgenden Jahren aber erst abgeschrieben und in zwey Bänden vollendet worden“.

Redaktionelle AnmerkungS. 1–8

Der Zettel auf Blatt 1 ist die deutlichste Bestätigung dessen, was der Handschriftenkatalog sachlich vermerkt: Die Bände 1 und 2 sind eine Abschrift. Erst nach 1574 wurde abgeschrieben, und erst dabei entstanden die zwei Bände, die heute in Kassel liegen. Dass dieser dritte Band mehrere Hände zeigt, während die Bände 1 und 2 durchgehend von einer Hand stammen, passt dazu: Hier liegt Verwaltungsschriftgut, dort ein hergestelltes Buch.

Die Datierungen widersprechen sich — und lassen sich versöhnen. Der Zettel sagt 1568 angefangen, 1574 fertig; die geläufige Angabe lautet 1567 bis 1585; der Auftrag datiert vom 24. Februar 1567, und die jüngste Urkunde im Werk stammt vom 3. Mai 1586. Am ehesten trifft beides zu: 1574 war die Sammlung abgeschlossen, danach wurde ins Reine geschrieben und weiter nachgetragen. Wer eine Jahresangabe braucht, fährt am besten mit 1567–1586, fortgeschrieben.

Zur Überlieferung. Rhenanus’ Urschrift von eigener Hand liegt nach der Literatur (Emons/Walter 1986, danach Wikipedia) in Clausthal-Zellerfeld, in der Bibliothek des ehemaligen Oberbergamts; andere halten die Frage für ungeklärt. Niemand aus diesem Projekt hat sie gesehen, und verglichen wurde sie mit der Kasseler Reinschrift nie. Im Salzmuseum Bad Sooden-Allendorf liegen zwei Bände in der Vitrine. Ihr Verhältnis zur Kasseler Reinschrift ist nicht geklärt — Original, zeitgenössische Abschrift oder spätere Kopie; entscheiden ließe sich das nur vor Ort. Band 3 umfasst in dieser Ausgabe 41 Aufnahmen, die im Digitalisat die Nummern 5 bis 45 tragen — die Zählung beginnt nicht bei 1, weil Einband und Vorsätze vorangehen; Text tragen 23 davon. Der Katalog zählt sechzehn Blatt, die moderne Bleistiftfoliierung im Digitalisat reicht bis Blatt 14 (Aufnahme 35) und lässt Zwischenblätter aus; danach folgen nur leere Aufnahmen. Die Zahlen widersprechen sich nicht, sie zählen Verschiedenes: Aufnahmen, Katalogblätter, foliierte Blätter.

ZusammenfassungS. 9–26

Die Revision von 1568. Der größte zusammenhängende Text der Mappe ist eine Liste mit einer nüchternen Überschrift: „Im Jahr des Herrn 1568. Mängel in der Salzwerksrechnung.“ Es ist ein Prüfbericht — Punkt für Punkt, was in der Jahresrechnung auffiel und was künftig anders zu geschehen hat.

Er beginnt beim Stroh: „Künftig soll man sich bemühen, dass uns das Stroh billiger geliefert wird als bisher; jetzt kostet uns ein Fuder 1¼ Gulden.“ Es folgt der Hafer für die Kunstpferde — er solle nicht mehr fuderweise gekauft werden, und man erwägt, dafür „die Wiese an sich zu bringen, die vor dem Boden liegt und derzeit verpfändet ist“. Am Rand steht die Bestandszahl: „12 Fuder Heu, 68 Zentner.“

Ein Posten wird ausdrücklich nicht gestrichen, und das ist bezeichnend für den Ton der Prüfung: Den Büchsenschützen soll „aus besonderer Rücksicht“ das Gnadengeld bleiben, mit dem sie sich sonntags im Schießen üben.

Vieles betrifft die Logistik, und man sieht daran, wo es hakte. Adel und Salzhändler sollen ihr Salz künftig zwischen Ostern und Michaelis abholen — verlangen sie es „zur Unzeit im Winter“, wenn geschlachtet wird, blockieren sie genau die Fuhren, die im Gegenzug Holz anliefern, und müssen „unverrichteter Dinge wieder heimfahren“. Nach Kassel sind jährlich 130 bis 140 Pfannen zu liefern, die Hälfte vor Ostern, „sobald die Gewässer offen sind“. Salzfässer, die an den Hof gehen, sollen nach dem Entleeren zurückkommen. Und das Fuhrlohn von Kassel nach Darmstadt — fünf Reichsmünzen je Pfanne — soll man „stets davor hüten“, steigen zu lassen.

Der schärfste Punkt betrifft das Holz: 1567 hätten „bis zu 1.227 Klaftern“ am geschlagenen Flößholz gefehlt. Die Anordnung dagegen ist eine Kontrollvorschrift: Den Flößern sollen bei jeder Fahrt Leute beigeordnet werden, „die Tag und Nacht einer auf den anderen achtgeben, damit das geschlagene Holz nicht veruntreut wird“. Man kennt also das Problem und benennt es beim Namen.

Auch das Rechnungswesen wird verschärft: Das Register des Holzwarts ist von den Beamten zu unterschreiben, und über Einnahme wie Ausgabe des Holzes ist ein Gegenregister zu führen. Für Salz an die Hofhaltung soll neben dem Küchenmeister auch ein Burggraf gegenzeichnen. Und eine ausstehende Schuld wird namentlich festgehalten: Wilhelm Pfeilsticker, „gewesener Salzfaktor“, bleibe anderthalb Pfannen Salz und sechzehn halbe Fuder schuldig.

Dazwischen kleine Anordnungen, die den Ort greifbar machen: Sägen zum Zerteilen der Bäume seien „sehr nützlich“ und sollten überall gebraucht werden, weshalb nach Friedewald, Wildeck und Heringen zu schreiben sei. In Allendorf sei ein Geldgewölbe zu errichten, in dem die fürstliche Schatzung verwahrt wird. Und bei Christoph Hombergs Witwe sei „alles zu erfahren, was zur Sülze gehört“ — der Sachverstand des verstorbenen Brunnenmeisters wird bei seiner Frau gesucht.

Ein Punkt schließlich betrifft die Salzbibel selbst: Die Ordnung sei „wohl erwogen, zusammengezogen und das Buch so bald wie möglich zum Abschluss“ zu bringen. Der Prüfbericht drängt auf das Werk, in dessen drittem Band er heute liegt.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 3, S. 25 (Bl. )
Das fürstliche Schreiben, das die Abfassung der Salzbibel anordnete, 1567 bis 1570 Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 3, S. 25 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 9–32

Der einzige Text, der das Werk von außen prüft. Die Mängelliste von 1568 ist ein Korrektiv zum Selbstbild der übrigen Bücher. Wo das fünfte Buch den geglückten Brunnenbau feiert, notiert der Prüfbericht 1.227 fehlende Klafter Flößholz. Beides gehört zusammengelesen.

Die Anordnung, den Flößern Aufpasser beizuordnen, „damit das geschlagene Holz nicht veruntreut wird“, ist keine Anklage gegen einzelne, sondern eine Kontrollvorschrift: Holzverluste bei der Flößerei waren an allen Salinen ein Dauerproblem — auf langen Strecken, ohne Bewachung, bei einem Gut, das jeder brauchen konnte.

Die Witwe als Auskunftsstelle. „Von ihr ist alles zu erfahren, was zur Sülze gehört“, heißt es über Christoph Hombergs Witwe. Der Satz datiert Hombergs Tod — im Februar 1567 schreibt der Landgraf noch an ihn — und beschreibt zugleich das Problem, gegen das die ganze Salzbibel geschrieben ist: In einer Zeit ohne Handbücher lag das Fachwissen im Kopf eines Mannes, und nach dessen Tod suchte man es bei seiner Frau.

Und ein Punkt betrifft das Werk selbst: Die Ordnung sei „wohl erwogen, zusammengezogen und das Buch so bald wie möglich zum Abschluss“ zu bringen. Die Salzbibel stand 1568 also unter dem Termindruck einer Rechnungsprüfung. Das mag manche Ungleichmäßigkeit zwischen den Büchern erklären.

ZusammenfassungS. 27–28

Der Auftrag, und warum er kam. Kassel, 24. Februar 1567. Landgraf Wilhelm IV. schreibt an seinen Salzgrafen Christoph Homberg — und begründet, warum ausgerechnet jetzt ein Buch entstehen soll. Nicht aus Stolz, nicht zum Jubiläum. Sondern weil die Leute sterben.

Die Vornehmsten, „die den Ursprung und alle Umstände des ganzen Salzhandels kannten“, seien inzwischen fast alle gestorben, „sodass ihrer kaum noch zwei vorhanden sind“ — und Homberg ist einer der beiden. Deshalb soll alles in ein ordentliches Erbbuch gebracht werden, propter perpetuam rei memoriam: zum immerwährenden Gedächtnis der Sache.

Der Pfarrer habe das Werk bereits „in sonderliche Capita und Articul“ eingeteilt und wolle es in Allendorf zu Ende bringen. Homberg solle ihm helfen. Und für den Fall, dass die beiden sich nicht einig werden, verfügt der Landgraf etwas Bemerkenswertes: Dann sollen sie ihm beide Meinungen schriftlich vorlegen, er werde entscheiden.

Das ist der Gründungsakt der Salzbibel — ein Rettungsversuch gegen das Vergessen, ausgelöst davon, dass die Zeugen ausstarben.

ZusammenfassungS. 29–32

Ein Rüffel. Ein zweites Schreiben, an mehrere Empfänger: Der Landgraf hat gehört, dass seine Ordnungen und die Förderung des Salzwerks nicht so gehalten werden, „wie sich wohl gebührt“. Man solle Zuträgliches künftig selbst ins Werk setzen, statt jede Sache erst nach Kassel zu tragen und auf seine Entscheidung zu warten.

Von den beiden folgenden Seiten ist die eine nur bruchstückhaft, die andere gar nicht mehr lesbar. Was auf Seite 31 durchkommt, ist der Rückverweis auf den Auftrag: „Unser Herr Vatter und Wir vor gut angesehen, dass man den Ursprung … Ordnungen, Locationen und pertinen…“

ZusammenfassungS. 33–45

Homberg macht nicht mit. Kassel, 18. März 1567, keine vier Wochen nach dem Auftrag. Der Landgraf erinnert an sein Schreiben vom 24. Februar und kommt dann zur Sache:

Er sei „von dem genannten Pfarrherrn berichtet worden, dass du dich diesem Werk widersetzt“ und Beschwerungen vorwenden sollest, das Buch fertigen zu helfen — „Das nimmt uns von dir wunder.“ Homberg solle berichten, was ihn dazu bewege und warum er dem Pfarrer nicht raten wolle. Als Diener seines Vaters sei er schuldig, den Nutzen des Salzwerks zu befördern.

Damit steht die Zusammenarbeit, aus der die Salzbibel hervorging, in einem anderen Licht. Rhenanus hat sich beim Landesherrn über seinen Mitarbeiter beschwert; der Landesherr hat ihn zur Rede gestellt. Wie es ausging, steht hier nicht.

Drei Jahre später, ein anderer Ton. Kassel, 5. Februar 1570, an „unserem Pfarrherrn zu Allendorf an der Werra“ Johannes Rhenanus: Der Landgraf hat ein Buch geschickt bekommen, dankt dafür und stellt eine Belohnung in Aussicht — sobald „das begonnene Buch besonders sauber ins Reine geschrieben werde“. Die Arbeit war also 1570 im Stadium der Reinschrift.

Die letzten Blätter der Mappe (S. 36–45) tragen keinen übertragbaren Text mehr — sie sind leer, unbeschrieben oder im Digitalisat nicht lesbar. Damit endet die Salzbibel, wie sie begonnen hat: mit losen Blättern eines Aktendeckels.

Redaktionelle AnmerkungS. 33–45

Hombergs Weigerung — und wie sie zu lesen ist. Man hört an dieser Stelle nur eine Seite: den Landgrafen, der referiert, was Rhenanus ihm geschrieben hat. Hombergs Antwort ist nicht überliefert, und die Gründe sind nicht bekannt — Amtslast, Krankheit (er starb bald darauf), Streit über die Autorschaft oder schlicht der Widerwille eines Praktikers, einem Pfarrer zuzuarbeiten. Wer die Salzbibel als Gemeinschaftswerk beider Männer beschreibt — so steht es in mancher Darstellung —, sollte diese Seite mitzitieren.

Das Schreiben vom 5. Februar 1570 ist die einzige bekannte Reaktion des Auftraggebers auf ein Ergebnis: Dank, und eine Belohnung in Aussicht gestellt, sobald das Buch „besonders sauber ins Reine geschrieben“ sei. Ob Rhenanus je belohnt wurde, ist nicht bekannt.

Für die Seiten 36 bis 45 liegt kein übertragbarer Text vor — sie sind leer, unbeschrieben oder im Digitalisat nicht lesbar. Die Zählung läuft weiter, weil sie den Umfang der Mappe wiedergibt.

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