Forschung · Personen
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen
Kurfürst von Sachsen · Geleitbrief für das Holzflößen, undatiert wiedergegeben (vor 1547) (Bd. 1) · belegt 1543, 1562 (Bd. 2)
Der Eintrag
Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen
Varianten: Johann Friedrich, Herzog zu Sachsen und Kurfürst, Herzog Johann Friedrich, Johann Friedrich der MittlereGruppe: Auswärtige · Landesherren und ihre Familien · Funktion: Kurfürst von Sachsen · Zeit: Geleitbrief für das Holzflößen, undatiert wiedergegeben (vor 1547) (Bd. 1) · belegt 1543, 1562 (Bd. 2) · Zuordnung: vermutet · Quelle: Band 1 und 2Erteilt Landgraf Philipp die Erlaubnis, Scheitholz aus dem Seulingswald durch die sächsischen Ämter Gerstungen und Creuzburg auf der Werra zu flößen. Sein offener Brief an Geleitsleute und Zöllner ist im Holzkapitel des vierten Buches im Wortlaut aufgenommen; er nennt darin seinen Bruder Johann Ernst, Herzog zu Sachsen, als Mitherrn. Der Brief ist die Grundlage des im Holzkapitel genannten „Eisenacher Vertrag“ über die Flöße.
- Bd. 1, S. 799 Lesetext — Offener Brief zum Holzflößen
- Bd. 2, S. 900 Lesetext — Schreiben wegen Mühlhausen und Salzungen, 1543
- Bd. 2, S. 1023 Lesetext — Patent wegen der Holzflöße, 1562
Zuordnung „vermutet“: Die Zuordnung von Varianten oder Ämtern ist eine Vermutung des Bearbeiters. 3 Belege — jeder führt auf das Faksimile bei ORKA und in den Lesetext.
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