Forschung · Personen
Baldus de Ubaldis
Rechtsgelehrter des 14. Jahrhunderts
Der Eintrag
Baldus de Ubaldis
Varianten: Baldus, Bal.Gruppe: Gelehrte · Funktion: Rechtsgelehrter des 14. Jahrhunderts · Zuordnung: belegt · Quelle: Band 1Neben Bartolus die zweite Hauptautorität der Gutachten. Von ihm stammt der Satz, den das Gutachten gegen den Landgrafen wendet: Wenngleich Gott dem Kaiser die Gesetze unterworfen habe, „so hat er ihm doch nicht die Verpflichtungen und Verträge unterworfen“.
- Bd. 1, S. 222 Lesetext — Der Fürst ist aus dem Vertrag gebunden
- Bd. 1, S. 289 Lesetext — Zur Bindung an Verträge
Zuordnung „belegt“: Name und Funktion stehen so in der Quelle. 2 Belege — jeder führt auf das Faksimile bei ORKA und in den Lesetext.
Weitere Personen der Gruppe „Gelehrte“
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