Salzbibel · Lesetext · Band 3
Der dritte Band · S. 10
Das fürstliche Schreiben · S. 10 · Band 3
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das fürstliche Schreiben
S. 9–30 · Bl. 5–15 · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3
S. 10
Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)Die Edelleut vnd Saltz hendler Betreffendt. Es soll ein gemein Außschreyben an dj vom Adell auch Saltzhendlern Jm Nidder Fürstenthumb vnd Zugehöriger graueschafft geschehen, daß sie Jr Saltz was sie dessen zu Jrer Haußhaltung vnd Partirung bedurffenn / allewege Zwischenn Osternn vnd Michaelis holen lassenn / dann da solchs nit beschicht / vnd sie dessen zur vnzeitt Jm Winter da man schlachtet vnd dj Heuser mit Saltzladurch befordernn [gestrichen: Zuseht[?]1] / Welche Heuser dan gegenn denn Saltz Bodenn / Widderumb Holtz Jn dj Bödenn lieffern) gesinnen / So möchten dj fuhr vorbladenn Jhren Wider zu Hauße Kommen vnd geweisen werden Wege. Sollenn dj Beampten Zum Saltzwerck nach aller vermüglichkeit Jn besserung haltenn / vnd Nit verfallenn lassenn. Saltzhandel nach Cassell. Alle Jahr sollenn dj beampten Jn Bodenn Zulraß[?]2
Die Edelleute und Salzhändler betreffend. Es soll eine allgemeine Bekanntmachung an den Adel und an die Salzhändler im Niederfürstentum und in der zugehörigen Grafschaft ergehen: Sie sollen das Salz, das sie für ihren Haushalt und für den Weiterverkauf brauchen, stets zwischen Ostern und Michaelis abholen lassen. Denn geschieht das nicht und verlangen sie es zur Unzeit im Winter — wenn geschlachtet wird und die Häuser Salz brauchen, dieselben Häuser, die im Gegenzug Holz in die Siedehäuser liefern —, dann können die Fuhren vergeblich anfahren und müssen unverrichteter Dinge wieder heimfahren.
Die Beamten sollen das Salzwerk nach allem Vermögen instand halten und nichts verfallen lassen.
Salzhandel nach Kassel. Jedes Jahr sollen die Beamten in den Siedehäusern
Unsichere Lesungen
- Zuseht[?] — gestrichen, mit Einfügungszeichen (Z. 12)
- Zulraß[?] — Zeilenende, letzte Zeile (Z. 22)
- Randnotiz rechts — kleine Schrift, kaum lesbar (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)