Die Revision von 1568. Der größte zusammenhängende Text der Mappe ist eine Liste mit einer nüchternen Überschrift: „Im Jahr des Herrn 1568. Mängel in der Salzwerksrechnung.“ Es ist ein Prüfbericht — Punkt für Punkt, was in der Jahresrechnung auffiel und was künftig anders zu geschehen hat.
Er beginnt beim Stroh: „Künftig soll man sich bemühen, dass uns das Stroh billiger geliefert wird als bisher; jetzt kostet uns ein Fuder 1¼ Gulden.“ Es folgt der Hafer für die Kunstpferde — er solle nicht mehr fuderweise gekauft werden, und man erwägt, dafür „die Wiese an sich zu bringen, die vor dem Boden liegt und derzeit verpfändet ist“. Am Rand steht die Bestandszahl: „12 Fuder Heu, 68 Zentner.“
Ein Posten wird ausdrücklich nicht gestrichen, und das ist bezeichnend für den Ton der Prüfung: Den Büchsenschützen soll „aus besonderer Rücksicht“ das Gnadengeld bleiben, mit dem sie sich sonntags im Schießen üben.
Vieles betrifft die Logistik, und man sieht daran, wo es hakte. Adel und Salzhändler sollen ihr Salz künftig zwischen Ostern und Michaelis abholen — verlangen sie es „zur Unzeit im Winter“, wenn geschlachtet wird, blockieren sie genau die Fuhren, die im Gegenzug Holz anliefern, und müssen „unverrichteter Dinge wieder heimfahren“. Nach Kassel sind jährlich 130 bis 140 Pfannen zu liefern, die Hälfte vor Ostern, „sobald die Gewässer offen sind“. Salzfässer, die an den Hof gehen, sollen nach dem Entleeren zurückkommen. Und das Fuhrlohn von Kassel nach Darmstadt — fünf Reichsmünzen je Pfanne — soll man „stets davor hüten“, steigen zu lassen.
Der schärfste Punkt betrifft das Holz: 1567 hätten „bis zu 1.227 Klaftern“ am geschlagenen Flößholz gefehlt. Die Anordnung dagegen ist eine Kontrollvorschrift: Den Flößern sollen bei jeder Fahrt Leute beigeordnet werden, „die Tag und Nacht einer auf den anderen achtgeben, damit das geschlagene Holz nicht veruntreut wird“. Man kennt also das Problem und benennt es beim Namen.
Auch das Rechnungswesen wird verschärft: Das Register des Holzwarts ist von den Beamten zu unterschreiben, und über Einnahme wie Ausgabe des Holzes ist ein Gegenregister zu führen. Für Salz an die Hofhaltung soll neben dem Küchenmeister auch ein Burggraf gegenzeichnen. Und eine ausstehende Schuld wird namentlich festgehalten: Wilhelm Pfeilsticker, „gewesener Salzfaktor“, bleibe anderthalb Pfannen Salz und sechzehn halbe Fuder schuldig.
Dazwischen kleine Anordnungen, die den Ort greifbar machen: Sägen zum Zerteilen der Bäume seien „sehr nützlich“ und sollten überall gebraucht werden, weshalb nach Friedewald, Wildeck und Heringen zu schreiben sei. In Allendorf sei ein Geldgewölbe zu errichten, in dem die fürstliche Schatzung verwahrt wird. Und bei Christoph Hombergs Witwe sei „alles zu erfahren, was zur Sülze gehört“ — der Sachverstand des verstorbenen Brunnenmeisters wird bei seiner Frau gesucht.
Ein Punkt schließlich betrifft die Salzbibel selbst: Die Ordnung sei „wohl erwogen, zusammengezogen und das Buch so bald wie möglich zum Abschluss“ zu bringen. Der Prüfbericht drängt auf das Werk, in dessen drittem Band er heute liegt.