Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

Das Werk der Reihe nach

Die Salzbibel in der Reihenfolge der Handschrift, Seite für Seite: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassungen und redaktionelle Anmerkungen. Jede Ansicht und jeder der dreizehn Abschnitte lässt sich an- und abschalten; weitere Filter grenzen auf Seiten mit Abbildungen, Tabellen, Randvermerken oder unsicheren Lesungen, auf einen Band, einen Seitenbereich oder ein Suchwort ein. Der Zustand steht in der Adresszeile.

Wortlaut und Übersetzung werden unverändert ausgegeben; Ziffern im Wortlaut verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite. Den Gesamtbestand durchsucht die Suche, die Gliederung erklärt Aufbau des Werks.

Ansicht
Abschnitt
Weitere Filter
Nur mit
Band
Eingrenzen
zurücksetzen

8 von 2.240 Einträgen

zurücksetzen

Bd. 3 · Band 3 · Band 3

Das fürstliche Schreiben und die Beilagen

Der dritte Band · 41 Seiten · Aufbau des Werks

ZusammenfassungS. 1–8

Der dritte Band gehört nicht zum Werk, sondern zu seiner Entstehung. Er ist kein Buch, sondern eine Sammelmappe: sechzehn Blatt, „Kladdencharakter“, von mehreren Händen geschrieben — so beschreibt es der Handschriftenkatalog. Bis 1972 war er nicht einmal gebunden, sondern in blauen Umschlagkarton geheftet.

Das Wichtigste darin ist ein Umschlagblatt mit der Aufschrift „Fürstlich Schreiben betreff. die Compilierung der Saltzbibel“ und drei Datumsangaben: 21. Februar 1567, 18. März und 5. Februar 1570 — so die Handschriftenbeschreibung; im Volltext ist der Umschlag nicht erfasst. Das sind die Befehle, mit denen das ganze Unternehmen in Gang gesetzt wurde — der Aktendeckel zum Auftrag. Das erste Schreiben selbst trägt in Handschrift und Übersetzung das Datum 24. Februar 1567 (S. 28, 33); ob der Umschlag wirklich den 21. nennt oder die Beschreibung sich verlesen hat, wäre am Digitalisat zu prüfen.

Auf dem ersten Blatt klebt ein kleiner Zettel, später geschrieben, in einer Handschrift des 18. oder 19. Jahrhunderts. Er hält fest, das Salzbuch sei vom Pfarrer und Salzgrafen Johannes Rhenanus 1568 angefangen und 1574 fertig gewesen — „in denen folgenden Jahren aber erst abgeschrieben und in zwey Bänden vollendet worden“.

Redaktionelle AnmerkungS. 1–8

Der Zettel auf Blatt 1 ist die deutlichste Bestätigung dessen, was der Handschriftenkatalog sachlich vermerkt: Die Bände 1 und 2 sind eine Abschrift. Erst nach 1574 wurde abgeschrieben, und erst dabei entstanden die zwei Bände, die heute in Kassel liegen. Dass dieser dritte Band mehrere Hände zeigt, während die Bände 1 und 2 durchgehend von einer Hand stammen, passt dazu: Hier liegt Verwaltungsschriftgut, dort ein hergestelltes Buch.

Die Datierungen widersprechen sich — und lassen sich versöhnen. Der Zettel sagt 1568 angefangen, 1574 fertig; die geläufige Angabe lautet 1567 bis 1585; der Auftrag datiert vom 24. Februar 1567, und die jüngste Urkunde im Werk stammt vom 3. Mai 1586. Am ehesten trifft beides zu: 1574 war die Sammlung abgeschlossen, danach wurde ins Reine geschrieben und weiter nachgetragen. Wer eine Jahresangabe braucht, fährt am besten mit 1567–1586, fortgeschrieben.

Zur Überlieferung. Rhenanus’ Urschrift von eigener Hand liegt nach der Literatur (Emons/Walter 1986, danach Wikipedia) in Clausthal-Zellerfeld, in der Bibliothek des ehemaligen Oberbergamts; andere halten die Frage für ungeklärt. Niemand aus diesem Projekt hat sie gesehen, und verglichen wurde sie mit der Kasseler Reinschrift nie. Im Salzmuseum Bad Sooden-Allendorf liegen zwei Bände in der Vitrine. Ihr Verhältnis zur Kasseler Reinschrift ist nicht geklärt — Original, zeitgenössische Abschrift oder spätere Kopie; entscheiden ließe sich das nur vor Ort. Band 3 umfasst in dieser Ausgabe 41 Aufnahmen, die im Digitalisat die Nummern 5 bis 45 tragen — die Zählung beginnt nicht bei 1, weil Einband und Vorsätze vorangehen; Text tragen 23 davon. Der Katalog zählt sechzehn Blatt, die moderne Bleistiftfoliierung im Digitalisat reicht bis Blatt 14 (Aufnahme 35) und lässt Zwischenblätter aus; danach folgen nur leere Aufnahmen. Die Zahlen widersprechen sich nicht, sie zählen Verschiedenes: Aufnahmen, Katalogblätter, foliierte Blätter.

ZusammenfassungS. 9–26

Die Revision von 1568. Der größte zusammenhängende Text der Mappe ist eine Liste mit einer nüchternen Überschrift: „Im Jahr des Herrn 1568. Mängel in der Salzwerksrechnung.“ Es ist ein Prüfbericht — Punkt für Punkt, was in der Jahresrechnung auffiel und was künftig anders zu geschehen hat.

Er beginnt beim Stroh: „Künftig soll man sich bemühen, dass uns das Stroh billiger geliefert wird als bisher; jetzt kostet uns ein Fuder 1¼ Gulden.“ Es folgt der Hafer für die Kunstpferde — er solle nicht mehr fuderweise gekauft werden, und man erwägt, dafür „die Wiese an sich zu bringen, die vor dem Boden liegt und derzeit verpfändet ist“. Am Rand steht die Bestandszahl: „12 Fuder Heu, 68 Zentner.“

Ein Posten wird ausdrücklich nicht gestrichen, und das ist bezeichnend für den Ton der Prüfung: Den Büchsenschützen soll „aus besonderer Rücksicht“ das Gnadengeld bleiben, mit dem sie sich sonntags im Schießen üben.

Vieles betrifft die Logistik, und man sieht daran, wo es hakte. Adel und Salzhändler sollen ihr Salz künftig zwischen Ostern und Michaelis abholen — verlangen sie es „zur Unzeit im Winter“, wenn geschlachtet wird, blockieren sie genau die Fuhren, die im Gegenzug Holz anliefern, und müssen „unverrichteter Dinge wieder heimfahren“. Nach Kassel sind jährlich 130 bis 140 Pfannen zu liefern, die Hälfte vor Ostern, „sobald die Gewässer offen sind“. Salzfässer, die an den Hof gehen, sollen nach dem Entleeren zurückkommen. Und das Fuhrlohn von Kassel nach Darmstadt — fünf Reichsmünzen je Pfanne — soll man „stets davor hüten“, steigen zu lassen.

Der schärfste Punkt betrifft das Holz: 1567 hätten „bis zu 1.227 Klaftern“ am geschlagenen Flößholz gefehlt. Die Anordnung dagegen ist eine Kontrollvorschrift: Den Flößern sollen bei jeder Fahrt Leute beigeordnet werden, „die Tag und Nacht einer auf den anderen achtgeben, damit das geschlagene Holz nicht veruntreut wird“. Man kennt also das Problem und benennt es beim Namen.

Auch das Rechnungswesen wird verschärft: Das Register des Holzwarts ist von den Beamten zu unterschreiben, und über Einnahme wie Ausgabe des Holzes ist ein Gegenregister zu führen. Für Salz an die Hofhaltung soll neben dem Küchenmeister auch ein Burggraf gegenzeichnen. Und eine ausstehende Schuld wird namentlich festgehalten: Wilhelm Pfeilsticker, „gewesener Salzfaktor“, bleibe anderthalb Pfannen Salz und sechzehn halbe Fuder schuldig.

Dazwischen kleine Anordnungen, die den Ort greifbar machen: Sägen zum Zerteilen der Bäume seien „sehr nützlich“ und sollten überall gebraucht werden, weshalb nach Friedewald, Wildeck und Heringen zu schreiben sei. In Allendorf sei ein Geldgewölbe zu errichten, in dem die fürstliche Schatzung verwahrt wird. Und bei Christoph Hombergs Witwe sei „alles zu erfahren, was zur Sülze gehört“ — der Sachverstand des verstorbenen Brunnenmeisters wird bei seiner Frau gesucht.

Ein Punkt schließlich betrifft die Salzbibel selbst: Die Ordnung sei „wohl erwogen, zusammengezogen und das Buch so bald wie möglich zum Abschluss“ zu bringen. Der Prüfbericht drängt auf das Werk, in dessen drittem Band er heute liegt.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 3, S. 25 (Bl. )
Das fürstliche Schreiben, das die Abfassung der Salzbibel anordnete, 1567 bis 1570 Johannes Rhenanus, New Saltzbuch · Universitätsbibliothek Kassel — Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, 2° Ms. Hass. 186, Bd. 3, S. 25 · Digitalisat · gemeinfrei

Redaktionelle AnmerkungS. 9–32

Der einzige Text, der das Werk von außen prüft. Die Mängelliste von 1568 ist ein Korrektiv zum Selbstbild der übrigen Bücher. Wo das fünfte Buch den geglückten Brunnenbau feiert, notiert der Prüfbericht 1.227 fehlende Klafter Flößholz. Beides gehört zusammengelesen.

Die Anordnung, den Flößern Aufpasser beizuordnen, „damit das geschlagene Holz nicht veruntreut wird“, ist keine Anklage gegen einzelne, sondern eine Kontrollvorschrift: Holzverluste bei der Flößerei waren an allen Salinen ein Dauerproblem — auf langen Strecken, ohne Bewachung, bei einem Gut, das jeder brauchen konnte.

Die Witwe als Auskunftsstelle. „Von ihr ist alles zu erfahren, was zur Sülze gehört“, heißt es über Christoph Hombergs Witwe. Der Satz datiert Hombergs Tod — im Februar 1567 schreibt der Landgraf noch an ihn — und beschreibt zugleich das Problem, gegen das die ganze Salzbibel geschrieben ist: In einer Zeit ohne Handbücher lag das Fachwissen im Kopf eines Mannes, und nach dessen Tod suchte man es bei seiner Frau.

Und ein Punkt betrifft das Werk selbst: Die Ordnung sei „wohl erwogen, zusammengezogen und das Buch so bald wie möglich zum Abschluss“ zu bringen. Die Salzbibel stand 1568 also unter dem Termindruck einer Rechnungsprüfung. Das mag manche Ungleichmäßigkeit zwischen den Büchern erklären.

ZusammenfassungS. 27–28

Der Auftrag, und warum er kam. Kassel, 24. Februar 1567. Landgraf Wilhelm IV. schreibt an seinen Salzgrafen Christoph Homberg — und begründet, warum ausgerechnet jetzt ein Buch entstehen soll. Nicht aus Stolz, nicht zum Jubiläum. Sondern weil die Leute sterben.

Die Vornehmsten, „die den Ursprung und alle Umstände des ganzen Salzhandels kannten“, seien inzwischen fast alle gestorben, „sodass ihrer kaum noch zwei vorhanden sind“ — und Homberg ist einer der beiden. Deshalb soll alles in ein ordentliches Erbbuch gebracht werden, propter perpetuam rei memoriam: zum immerwährenden Gedächtnis der Sache.

Der Pfarrer habe das Werk bereits „in sonderliche Capita und Articul“ eingeteilt und wolle es in Allendorf zu Ende bringen. Homberg solle ihm helfen. Und für den Fall, dass die beiden sich nicht einig werden, verfügt der Landgraf etwas Bemerkenswertes: Dann sollen sie ihm beide Meinungen schriftlich vorlegen, er werde entscheiden.

Das ist der Gründungsakt der Salzbibel — ein Rettungsversuch gegen das Vergessen, ausgelöst davon, dass die Zeugen ausstarben.

ZusammenfassungS. 29–32

Ein Rüffel. Ein zweites Schreiben, an mehrere Empfänger: Der Landgraf hat gehört, dass seine Ordnungen und die Förderung des Salzwerks nicht so gehalten werden, „wie sich wohl gebührt“. Man solle Zuträgliches künftig selbst ins Werk setzen, statt jede Sache erst nach Kassel zu tragen und auf seine Entscheidung zu warten.

Von den beiden folgenden Seiten ist die eine nur bruchstückhaft, die andere gar nicht mehr lesbar. Was auf Seite 31 durchkommt, ist der Rückverweis auf den Auftrag: „Unser Herr Vatter und Wir vor gut angesehen, dass man den Ursprung … Ordnungen, Locationen und pertinen…“

ZusammenfassungS. 33–45

Homberg macht nicht mit. Kassel, 18. März 1567, keine vier Wochen nach dem Auftrag. Der Landgraf erinnert an sein Schreiben vom 24. Februar und kommt dann zur Sache:

Er sei „von dem genannten Pfarrherrn berichtet worden, dass du dich diesem Werk widersetzt“ und Beschwerungen vorwenden sollest, das Buch fertigen zu helfen — „Das nimmt uns von dir wunder.“ Homberg solle berichten, was ihn dazu bewege und warum er dem Pfarrer nicht raten wolle. Als Diener seines Vaters sei er schuldig, den Nutzen des Salzwerks zu befördern.

Damit steht die Zusammenarbeit, aus der die Salzbibel hervorging, in einem anderen Licht. Rhenanus hat sich beim Landesherrn über seinen Mitarbeiter beschwert; der Landesherr hat ihn zur Rede gestellt. Wie es ausging, steht hier nicht.

Drei Jahre später, ein anderer Ton. Kassel, 5. Februar 1570, an „unserem Pfarrherrn zu Allendorf an der Werra“ Johannes Rhenanus: Der Landgraf hat ein Buch geschickt bekommen, dankt dafür und stellt eine Belohnung in Aussicht — sobald „das begonnene Buch besonders sauber ins Reine geschrieben werde“. Die Arbeit war also 1570 im Stadium der Reinschrift.

Die letzten Blätter der Mappe (S. 36–45) tragen keinen übertragbaren Text mehr — sie sind leer, unbeschrieben oder im Digitalisat nicht lesbar. Damit endet die Salzbibel, wie sie begonnen hat: mit losen Blättern eines Aktendeckels.

Redaktionelle AnmerkungS. 33–45

Hombergs Weigerung — und wie sie zu lesen ist. Man hört an dieser Stelle nur eine Seite: den Landgrafen, der referiert, was Rhenanus ihm geschrieben hat. Hombergs Antwort ist nicht überliefert, und die Gründe sind nicht bekannt — Amtslast, Krankheit (er starb bald darauf), Streit über die Autorschaft oder schlicht der Widerwille eines Praktikers, einem Pfarrer zuzuarbeiten. Wer die Salzbibel als Gemeinschaftswerk beider Männer beschreibt — so steht es in mancher Darstellung —, sollte diese Seite mitzitieren.

Das Schreiben vom 5. Februar 1570 ist die einzige bekannte Reaktion des Auftraggebers auf ein Ergebnis: Dank, und eine Belohnung in Aussicht gestellt, sobald das Buch „besonders sauber ins Reine geschrieben“ sei. Ob Rhenanus je belohnt wurde, ist nicht bekannt.

Für die Seiten 36 bis 45 liegt kein übertragbarer Text vor — sie sind leer, unbeschrieben oder im Digitalisat nicht lesbar. Die Zählung läuft weiter, weil sie den Umfang der Mappe wiedergibt.

8 Elemente in 0,07 Sekunden aus der Datenbank gelesen.

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.