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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 8

Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 8 · Bl. 2v · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Bestätigungsurkunde von 1586

S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 8

Bl. 2vBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteHessenn, Graue1 zu Catzennelnbogenn, Dietz, Ziegennhain, vnnd Nidda etc. Bekennenn in diesem brieffe, vor vnns, vnnser Erbenn, Nachkommennde Furstenn zu Hessenn, vnnd sonnst aller menniglichenn,

…Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., bekennen in diesem Brief für uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann:

2

Nachdem der almechtige Gott in vnnsern Furstennthumbenn, bey vnnser Stadt Allenndorff in den Sodenn, einenn gutenn Saltzbronnenn gnediglich gegebenn etc.

Nachdem der allmächtige Gott in unserem Fürstentum bei unserer Stadt Allendorf in den Sooden einen guten Salzbrunnen gnädiglich gegeben hat etc. (der Vertrag von 1540 wird nur mit seinem Anfang angeführt).

3

vnnd des datum stehet, der gebenn ist zu Allenndorff am Freitage nach Francisci, dis2 schienenndenn vierzigstenn Jahrs.

Und dessen Datum lautet: Der gegeben ist zu Allendorf am Freitag nach Francisci des verflossenen vierzigsten Jahres (1540).

4

Dieweil sich aber ein zeithero vber demselbigenn Itzo anngeregtem vertrage, zwischenn vnns vnnd gemeinenn Pfennerm, etzwas weitters mißverstanndts, auch zwischenn beiderseits Knechtenn in Sodenn viel vnnd mancherley vnnordnung vnnd zweistracht3 zugetragenn,

Dieweil sich aber seit einiger Zeit über denselben eben angeführten Vertrag zwischen uns und den gemeinen Pfännern etwas weiteres Missverständnis, auch zwischen den Knechten beider Seiten in Sooden viel und mancherlei Unordnung und Zwietracht zugetragen hat,

5

Dieweil dann beide Regimennt, also beyeinannder, ohne tegliche einfelle oder verrichtung nit fuglich haben stehenn mügenn, Sonndern in einer RegirungLäuft auf der nächsten Seite weiter

und weil dann beide Regimente so beieinander ohne tägliche Zwischenfälle oder Auseinandersetzungen nicht füglich haben bestehen können, sondern in einer Regierung…

Unsichere Lesungen

  1. Graue — Schreibung unsicher, evtl. 'Grave' oder 'Graff'
  2. dis — = 'des'; Lesung des Kurzworts unsicher
  3. zweistracht — so geschrieben (= Zwietracht); evtl. 'zweitracht'

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