Salzbibel · Lesetext · 4. Appendix
Der vierte Appendix · S. 755
Die Reise von 1568: von Sondershausen bis Kösen · S. 755 · Bl. 376r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Reise von 1568: von Sondershausen bis Kösen
S. 733–793 · Bl. 365r–395r · Bd. 2 · Zeitleiste: 4. Appendix
S. 755
Bl. 376rBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: von Sondershausen bis KösenFaksimile (ORKA)Der Vierdt Appendix.
facit — 21394 fl. 6 grosch. Hierzu wirdt den Grauenn ein kodt freÿ gebauett vnnd erhaltenn, also das die beamptenn berichtenn, das der zoll, holtzhanndell, vnnd das Itztgemelte kodt, den Grauenn zu Gemeinenn Iarenn Inn die 17000 oder 18000 güldenn ertragenn, So berichtet auch der zolnner besonnders, das der anschlagk des Holtzes, so Ierlich aufgehet, auf die — 50000 fl. lauffe, soltenn meinem annschlag nach — 43154. sein, Enndtlich vnnd zum beschlus habenn sich auf mein weitters begerenn, die beuelchaber sampt vnnd besonnders erbottenn, sie wollenn mir Ire ordenung, welche sie mich durchaus habenn lesenn lassenn, rein abgeschriebenn zuschickenn, mit weitterm vleißigenn begerenn, das Meinem gnedigen furstenn vnnd herrenn, Ire ganntze gehorsame dienste in allem vnderthenigklich ich erbietenn wolte,
Der Vierte Appendix. macht 21 394 Gulden 6 Groschen. Hierzu wird den Grafen eine Kothe frei gebaut und erhalten, so dass die Beamten berichten, der Zoll, der Holzhandel und diese Kothe trügen den Grafen in gewöhnlichen Jahren gegen 17 000 oder 18 000 Gulden ein. So berichtet auch der Zöllner besonders, dass der Anschlag des Holzes, das jährlich aufgeht, auf 50 000 Gulden laufe; nach meinem Anschlag müssten es 43 154 sein.
Endlich und zum Beschluss haben sich auf mein weiteres Begehren die Befehlshaber sämtlich und einzeln erboten, sie wollten mir ihre Ordnung — die sie mich ganz durchlesen ließen — sauber abgeschrieben zuschicken, mit dem weiteren fleißigen Begehren, dass ich meinem gnädigen Fürsten und Herrn ihre ganzen gehorsamen Dienste in allem untertänig erbieten wolle.