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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 5

Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 5 · Bl. 1r · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Bestätigungsurkunde von 1586

S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 5

Bl. 1rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Wir Wilhelm vonn Gotts gnadenn Landtgraff zu Hessenn, Graff zu Catzennelnbogenn, Dietz, Ziegennhain vnnd Nidda, Thun kundt hierann offenntlich, vor vns vnnd vnnsere Erbenn, nachkommennde Furstenn zu Hessenn bekennende,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, tun hiermit öffentlich kund und bekennen für uns und unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen:

2

als hiebeuor im Jar der weniger Zahl Vierzigk, vff den 23. Decembris, Weilanndt der Hochgebornnt1 Furst, Herr Philips der eltter Lanndtgraff zu Hessenn, Graff zu Catzennelnpogenn etc. Vnnser gelibter Herr Vatter löblicher vnnd seliger gedechtnus,

Als zuvor im Jahr der geringeren Zahl vierzig, also 1540, am 23. Dezember weiland der hochgeborene Fürst, Herr Philipp der Ältere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc., unser geliebter Herr Vater löblichen und seligen Gedenkens,

3

sich mit vnnserm liebem Getreuwenn, dem Außschus vnnd gemeinem Pfennerm des Saltzwergks zu Allendorff einer Location vf damahlnn2 die nechstvolgennde funffzehenn Jar verglichenn,

sich mit unserem lieben Getreuen, dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern des Salzwerks zu Allendorf, über eine Location (Verpachtung) auf die damals nächstfolgenden fünfzehn Jahre verglichen hatte,

4

solche Location auch hernacher in Anno etc. 1554.3 vf dreyssigk Jar fermer prorogiret vnnd erstrecket,

diese Location auch danach im Jahr 1554 um dreißig Jahre weiter prorogiert (verlängert) und erstreckt hatte,

5

vnnd derowegenn Ihnenn dem Außschoß4 vnnd gemeinem Pfennerm daruber furstlicheLäuft auf der nächsten Seite weiter

und ihnen, dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern, deswegen darüber fürstliche…

Unsichere Lesungen

  1. Hochgebornnt — Endbuchstabe unsicher, evtl. 'Hochgebornne'
  2. damahlnn — Minims am Wortende unklar, evtl. 'damahln'
  3. Anno etc. 1554. — 'etc.' steht als Kürzelschleife (℮) in der Handschrift
  4. Außschoß — Endbuchstabe unsicher, evtl. 'Außschos'; Zeile 10 hat 'Außschus'

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