Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 433
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 433 · Bl. 215r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 433
Bl. 215rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. sonnderenn gnadenn nachgelassenn, daruor der ausschos gemeiner Pfenner Hochgedachtenn vnnserm gnedigen furstenn vnnd herrnn in aller vnnderthenigkeitt hohe vnnd grosse dannksagung gethann habenn, Signatum Allenndorff ann der Werra den 22 Maij Anno 54.
Das Fünfte Buch. besonderen Gnaden erlassen; dafür hat der Ausschuss der gemeinen Pfänner unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn in aller Untertänigkeit hohen und großen Dank gesagt. Unterzeichnet zu Allendorf an der Werra, den 22. Mai Anno 54.
Justus Pistoris sst. Abfertigung vnnd Vergleichung des Zimmermanns vnd Werckmeisters. Wiewohl Meister Hanns Wetzell der zimmermann, so den Saltzbronn vf verordenung vnnd Beuelch der Bauwherrnn, gefast, vnnd gemacht, zimblich wohl vnterhaltenn, vnnd Jede wochenn annderthalben guldenn vor kost vnnd lohnn, laut derenn wochennrechnung gehabt vnnd vfgehabenn hat, damitt es dennach mit willenn mit Ime gehaltenn, Habenn die verordenntenn Bauwherrnn Ime die wochen eine mahlzeit oder zwo darzu mit geniessen lassen, vnnd darnach zu verehrung gebenn, wie aus nach
Justus Pistoris, selbst.
Abfertigung und Vergleich des Zimmermanns und Werkmeisters. Wiewohl Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, der den Salzbrunnen auf Anordnung und Befehl der Bauherren gefasst und gemacht hat, ziemlich gut unterhalten worden ist und jede Woche anderthalb Gulden für Kost und Lohn laut der Wochenrechnung gehabt und bezogen hat, so haben die verordneten Bauherren — damit es dennoch willig mit ihm gehalten würde — ihn in der Woche noch eine oder zwei Mahlzeiten mit genießen lassen und ihm danach als Verehrung gegeben, wie aus der nach-