Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 32

Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 32 · Bl. 14v · Band 2

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Bestätigungsurkunde von 1586

S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 32

Bl. 14vBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteleutenn gebuert, zustellenn, vnnd einzuziehenn, zu ferdernn vnnd zubeschreibenn macht habenn,

… Leuten gebührt, einzustellen und einzuziehen, zu fordern und zu verschreiben Macht haben.

2

Die auch samptlich oder insonndernn, wie sie ermahnet werdenn, schrifftlich oder mundtlich, auf die erste Ihre vermanung vnnd erforderung, als baldt vngeseumbt in achtt tagenn sambtlich vnnd sonnderlich mit Ihrenn selbst leibenn wie berurt einstellenn vnnd leistenn sollenn,

Diese sollen auch – insgesamt oder einzeln, je nachdem sie schriftlich oder mündlich gemahnt werden – auf ihre erste Mahnung und Aufforderung alsbald, unversäumt binnen acht Tagen, gesamt und einzeln mit ihren eigenen Leibern, wie berührt, einrücken und Einlager leisten,

3

vnd sich keiner auf den anndernn behelffenn, vnnd sich auch der annder Geselschafft, noch Ichtes annders daran verhindernn lassenn,

und keiner soll sich auf den anderen berufen, noch sich durch die Gesellschaft des anderen oder irgendetwas anderes daran hindern lassen.

4

Vnnd im fall sie in annder Geselschafft oder leistung gemanet vnnd eingefordert werenn, Sollenn sie alwegenn Ihres gleichenn wie gemelt, vnnd nach anzahl Inn leistung, so sie gemahnet, einstellenn,

Und falls sie in eine andere Gesellschaft oder Leistung gemahnt und eingefordert wären, sollen sie allwege ihresgleichen, wie gemeldet, und nach Anzahl in das Einlager, sobald sie gemahnt sind, einstellen,

5

vnnd daraus ohne2 verwissenn1 vnnd willenn gemeiner Pfenner, nicht kommenn, bis solanng das gemeine Pfenner vnnd Ihre mitbeschriebenn aller menngell,

und daraus ohne Vorwissen und Willen der gemeinen Pfänner nicht herauskommen, so lange, bis den gemeinen Pfännern und ihren Mitverschriebenen alle Mängel

6

Vnnd was Ihnenn dieser verschreibung vnnd Pension halber aussenn stunde, sambt allem derhalbenn erlittenn vnnd vfgewenndtten Costen vnnd schädenn gnugsamb erstattet, vnnd bezahlt sein,

und das, was ihnen wegen dieser Verschreibung und des Pachtzinses ausstünde, samt allen deshalb erlittenen und aufgewendeten Kosten und Schäden genugsam erstattet und bezahlt sind,

7

alles vf vnnser, vnnser Erbenn, Nachkommenndenn Furstenn zu Hessenn vncostenn vnnd darlegenn,

alles auf Unkosten und Auslagen von uns, unseren Erben und den nachkommenden Fürsten zu Hessen.

Unsichere Lesungen

  1. verwissenn — vor-/verwissenn unsicher; Sinn: Vorwissen
  2. ohne — Zeilenende undeutlich, evtl. „ohnt“ für „ohn“

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.