Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 263
Berkers Baubericht von 1550 · S. 263 · Bl. 130r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 263
Bl. 130rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Elff vnnd zwolff vhrenn, Ist E. f. gl. diener Henrich Muldener, dem E. f. gl. sonnderlich solchs neben mir beuohlenn vnnd vertrauwet, Plutzlich vnnd subito mit todt abganngenn, vnnd alhie zur erdenn bestadt wordenn, der almechtig wolle der seelenn gnedig vnd barmhertzigk zu sein geruhenn, vnnd kann Ich seiner gelegennheit nach, dieweil Ime altzeit der athem sehr kurtz nit annders erachtenn, dann das die Lunge Ime vfgestiegenn, vnnd Inenn erstickt habe, das dann nit allein E.
elf und zwölf Uhr, ist E. f. Gn. Diener Heinrich Muldener, dem E. f. Gn. solches neben mir besonders befohlen und anvertraut hatten, plötzlich und unvermittelt mit Tod abgegangen und hier zur Erde bestattet worden. Der Allmächtige wolle der Seele gnädig und barmherzig sein. Und ich kann es nach seiner Beschaffenheit, weil ihm allezeit der Atem sehr kurz war, nicht anders erachten, als dass ihm die Lunge aufgestiegen sei und ihn erstickt habe, was dann nicht allein E.
f. gl. sonndernn auch diesem Bauw, Gemeiner stadt Cassell, vnnd sein weib vnnd kindern, zu mercklicher vnwiederbringlicher grossen beschwerung gereicht, Wie dann Reinhardt E.
f. Gn., sondern auch diesem Bau, der gemeinen Stadt Kassel und seinem Weib und seinen Kindern zu merklicher, unwiederbringlicher, großer Beschwerung gereicht, wie dann Reinhard E.
f. gl. auch solchs mündtlich berichtenn wirdt, Nun will der Bauw lennger nit vfgezogenn, sondernn anngefanngenn vnnd volnnfuhrt sein, Dartzu dann sondere verstenndige Bauwleute hoch vonnötenn, Innsonderheit das zuuor vnnd ehr ein solcher verwalter, wie Muldener seliger gewesenn, welchem E.
f. Gn. solches auch mündlich berichten wird. Nun will der Bau nicht länger aufgeschoben, sondern angefangen und vollführt sein, wozu dann besondere verständige Bauleute hoch vonnöten sind, insbesondere dass zuvor und ehe man beginnt ein solcher Verwalter, wie Muldener selig gewesen ist, dem E.
f. gl. vertrauwenn, vnnd der auch auffs bauwenn verstanndt habe, geordent werde. So habenn die Herrn
f. Gn. vertrauen und der auch vom Bauen Verstand hat, verordnet werde. So haben die Herren