Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 211–220
Berkers Baubericht von 1550 · S. 211–220 · Bl. 104r–108v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 211
Bl. 104rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Das beide die Söder vnnd Bernner1 hefftigk, vber das abnehmenn der Sohlenn klagenn, derwegenn die Söder, Bernner vnnd Ladeleute2[?] verteilnn, vnnd dann die berner das lanndt vbernehmenn, Den artickell befindet mann klagbar, zu dem weisett es das siedenn vnnd die vbertracht des holtzes vnd feürwergks auß, Ob nun die Sohle abnimmet, oder mit dem wildenn wasser vberladenn, wirdet die Prob vnnterrichtenn, Wir besorgenn aber, dieweil der grundt des Bronns, durch die schwerenn gewaltigenn gebeude vnd schleichtenn also durschellet3, vnnd außgezogenn, das das wilde wasser zu einem einfluß Irgenndt geuhrsacht worden, aber die vhrsachenn hinzuthun, vnnd nun das wilde wasser abzusonndernn, Besorgenn wir vber vnnser vermügen, Erachtenn vnns auch darann mit nicht schuldigk zusein, Derhalbenn wollenn wir dem zuuorkommenn, E.
Das fünfte Buch. Dass beide, die Söder und die Berner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen, weshalb sich die Söder, Berner und Ladeleute zerstreuen und die Berner sodann über Land ziehen. — Diesen Artikel findet man klagbar; zudem weisen es das Sieden und der Mehrverbrauch an Holz und Feuerwerk aus. Ob nun die Sole abnimmt oder mit dem wilden Wasser überladen ist, wird die Probe lehren. Wir besorgen aber, weil der Grund des Brunnens durch die schweren, gewaltigen Bauten und Schläge so durchgerüttelt und ausgezogen ist, dass das wilde Wasser irgendwo zu einem Einfluss veranlasst worden ist; aber die Ursachen zu beseitigen und nun das wilde Wasser abzusondern, besorgen wir, geht über unser Vermögen, und wir erachten uns auch mitnichten dazu schuldig. Deshalb wollen wir, um dem zuvorzukommen, E.
G. vnnd Hochgelerten gunstenn ann stadt vnnsers gnedigenn Lanndtfurstenn vnnd Herrnn, die sachenn ohnn vnnser weitter zuthun freundtlich hiemit beuohlenn habenn, Ewer G.
G. und hochgelehrten Gunsten anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn die Sache ohne unser weiteres Zutun hiermit freundlich befohlen haben. Euer G.
Unsichere Lesungen
- Söder vnnd Bernner — Sieder/Brenner, Schreibung unsicher (Z. 2)
- Ladeleute — Anfangsbuchstabe L oder T (Z. 4)
- durschellet — Lesung unsicher (Z. 12)
S. 212
Bl. 104vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Item dieweil dann der manngell augennscheinlich befundenn, vnnd Ihr selbst wist das die fassung des Saltzbronns durch lennge der zeit manngelhafftigk, auch vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn Lanndtgraf Philipsenn zu Hessenn, den zu bauenn beuelch vnnd meinunge, doch das nit vbell erger gemacht werde, vnnd solchs mit ewerm Rath vnnd verwissen geschehe, Diesem artickell könnenn wir schwerlich gleubenn, dann die fassung des Bronns ein vberaus lannge zeitt vor vnnd ehr der gefehrlichenn Roßkunst1 vnuersehrt ann dem grunde vnnd fundament gestanndenn, das daraus wohl noch vber vnnser menschenn gedennckenn, den Bronn ann seiner fassung also zubleibenn, nicht allein zuuerhelffenn, Besonnder auch zubeschliessenn gewesen, Wes aber vf vnnser weigerung vnnd embsigs bittenn, die beschwerliche Roßkunst, die nicht annders dann dieses augennscheinlichenn schadenns, ein gewisse vhrsach ist, außgebliebenn, vnnd dann oder darnach der Bronn ann seiner fassung, vonn dem wir zuuor Sohlen schepffen, Inn diesenn anngebenn gerathenn, Hettenn wir das
Das fünfte Buch. Item: Weil der Mangel augenscheinlich befunden worden ist und Ihr selbst wisst, dass die Fassung des Salzbrunnens durch die Länge der Zeit mangelhaft ist, und auch unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen den Befehl und die Meinung hat, zu bauen, doch so, dass das Übel nicht ärger gemacht werde, und dass solches mit Eurem Rat und Vorwissen geschehe. — Diesem Artikel können wir schwerlich glauben, denn die Fassung des Brunnens hat eine überaus lange Zeit vor der gefährlichen Rosskunst unversehrt an Grund und Fundament gestanden, sodass daraus wohl noch über Menschengedenken hinaus dem Brunnen nicht allein zu verhelfen gewesen wäre, in seiner Fassung so zu bleiben, sondern dies sogar zu beschließen gewesen wäre. Wäre aber auf unsere Weigerung und unser emsiges Bitten die beschwerliche Rosskunst, die nichts anderes als eine gewisse Ursache dieses augenscheinlichen Schadens ist, ausgeblieben, und wäre dann oder danach der Brunnen an seiner Fassung, aus der wir zuvor Sole schöpften, in diesen angegebenen Zustand geraten, hätten wir das
Unsichere Lesungen
- Roßkunst — oder Rothkunst (Z. 11)
S. 213
Bl. 105rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch beydenn, dann lennge der zeit, zuerkennenn mögenn, Vnnd wollenn derhalbenn E.
Das fünfte Buch beides der Länge der Zeit zuschreiben mögen. Und wollen deshalb E.
G. vnnd Hochgelertenn gunstenn, werdenn vor mehr1[?] der gewilligtenn anngenommenn vnnd eingetrettenn Location, ann stadt vnnsers gnedigenn Lanndtsfurstenn vnnd Herrnn, darfür sein, das solcher verschliß des grundts, in wesentlichenn Baw ohnne vnnsernn kostenn bracht vnnd erhaltenn werde, genntzlichenn versehenn vnnd vertröstenn, Wir könnenn aber nun nicht vf was weise solches beschehenn möchte, vor vnnser Person, damit vbell nicht erger gemacht werde, wissenn, dieweil wir dann Jegenn die Pompenn, auch Roßkunst, nicht soltenn gehört werdenn, Müssenn wir solchen Rath, weg vnnd weise, den schliß in wesenntlichenn Baw zuenndthaltenn, vnnd das der Bronn, nach außganng der Location, so gut wie er empfanngenn, geliefert werde, E.
G. und hochgelehrte Gunsten — die vermöge der gewilligten, angenommenen und eingetretenen Location anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn dafür sein werden, dass solcher Verschleiß des Grundes ohne unsere Kosten in wesentlichen Bau gebracht und erhalten werde — uns gänzlich versehen und vertrösten. Wir können aber nun für unsere Person nicht wissen, auf welche Weise solches geschehen möchte, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, weil wir gegen die Pumpen und auch die Rosskunst nicht gehört werden sollten. Wir müssen solchen Rat, Weg und Weise, den Verschleiß in wesentlichem Bau zu halten und dass der Brunnen nach Ausgang der Location so gut, wie er empfangen wurde, geliefert werde, E.
G. vnnd Hochgl. G. aus derenn Rath diesem geuhrsachtenn schadenn vorkommenn werden kann, freündtlichenn heimstellen,
G. und hochgel. G., aus deren Rat diesem verursachten Schaden vorgebeugt werden kann, freundlich anheimstellen.
Unsichere Lesungen
- vor mehr — vielleicht vermöge (Z. 4)
S. 214
Bl. 105vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Auff E. G. vnnd Hochgl. G. drittenn Artickell. Item so ist vnnser enndtlich Rath vnnd bedennckenn, das der Saltzbronn vfs vleissigst vnnd beste zum aller furderlichstenn erneuert, vnnd gefasset werde, dann solt mann wie vorm Jar dauonn geschlossenn darann etwas flickenn vnnd Lappenn, vnnd nicht auß dem grunde bauenn, So were zubesorgenn, das darmitt dem wercke doch nit geholffenn, Den Rath vnnd bedennckenn wissenn wir nicht, wo sich der im wercke, vnnd der geschichte begebenn will, zuermessenn, Wir woltenn aber mann hette sich zuuor mit allem vleis des geuhrsachtenn schadens erkündet, vnnd mit verstenndigernn werckmeistern, daraus geredt, Irenn Rath anngehört, vnnd sich dann fernner nach gelegennheit des anngewertigen1 gebawes, das der dem schadenn zum fürschube bliebe, vnnd dann der grundtschlies wiederumb in wesenntliche gebeuwe bracht, darinnenn bleibenn vnnd behaltenn werden möcht, vnnderrichtenn lassenn gerathenn haben,
Das fünfte Buch. Auf E. G. und hochgel. G. dritten Artikel: Item, so ist unser endlicher Rat und Bedenken, dass der Salzbrunnen aufs Fleißigste und Beste zum Allerförderlichsten erneuert und gefasst werde; denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und lappen und nicht von Grund auf bauen, so wäre zu besorgen, dass damit dem Werk doch nicht geholfen sei. — Den Rat und das Bedenken wissen wir nicht zu ermessen, wo es sich im Werk und in der Tat begeben will. Wir wollten aber, man hätte sich zuvor mit allem Fleiß über den verursachten Schaden erkundigt und mit verständigeren Werkmeistern darüber geredet, ihren Rat angehört und sich dann weiter nach Gelegenheit des vorhandenen Gebäudes unterrichten lassen, damit dieses dem Schaden zur Abhilfe bliebe und dann der Grundverschleiß wiederum in wesentliches Gebäude gebracht, darin bleiben und erhalten werden möchte, und danach geraten haben.
Unsichere Lesungen
- anngewertigen — Lesung unsicher (Z. 17)
S. 215
Bl. 106rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. Da aber solchs E. G. vnnd Hochgl. G. nicht annehmlich sein will, vns aber vnnser verstanndt darinnen weitterung zuersuchenn beschwerlich sein, da es aber ohnn vnnser zuthun in ein besserung bracht werdenn kann, das woltenn wir am liebstenn wissenn, dann wir aus vnnser seligenn vorfahrn Bawregister vnnd verwarungenn1 derin nicht geringe besorgk vnd schreckenn habenn, derhalbenn vns die vfgerichte bestanndtnus oder Location in kunfftigenn schadenn den doch Got der Herre gnedigk verhüetenn wolle, nicht dringenn kann, Der Vierdt Artickell.
Das fünfte Buch. Wenn aber solches E. G. und hochgel. G. nicht annehmlich sein will, uns aber unser Verstand darin, weiteres zu ersuchen, beschwerlich sein will — wenn es aber ohne unser Zutun in eine Besserung gebracht werden kann, das wollten wir am liebsten wissen, denn wir haben aus den Bauregistern und Verwahrungen unserer seligen Vorfahren darin nicht geringe Besorgnis und Schrecken; deshalb kann uns das aufgerichtete Bestandsverhältnis oder die Location in künftigen Schaden, den doch Gott der Herr gnädig verhüten wolle, nicht drängen.
Der vierte Artikel.
Item So wollenn wir ann stadt vnnd vonn wegenn Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn alles das Jenige darzu thun, das die notturfft erfordernn vnnd muglich ist, vnnd soll darann ann Fstl.2
Item, so wollen wir anstelle und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran auf fürstl.
theil nichts manngelnn, Aus diesem annschlage habenn wir soltenn Jmgleichen mit gebeuwe benebenn vnnserm gnedigenn Lanndtsfurstenn vnnd Herrnn, den mit außzufurenn, gefordert
Seite nichts mangeln. — Aus diesem Anschlag haben wir zu ermessen, dass wir gleichfalls mit Bauleistung neben unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn, um diesen Bau mit auszuführen, gefordert
Unsichere Lesungen
- verwarungenn — Lesung unsicher (Z. 8)
- Fstl. — Kürzel unsicher (Z. 17)
S. 216
Bl. 106vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. werdenn zuermessenn, Nun wistenn wir Je nichtt, mit was fugenn, die weil wir hefftigk Jegenn die Roßkunst gebettenn die wieder vnnser güte verwilligung deste weniger nicht als ein vhrsache alles schadenns, dennoch vfgericht, Wir darzu weitter soltenn Baukostenn hinder den vertregenn der Location hin, mit zuerlegenn, gedrungenn soltenn werdenn, vnns zuenndtsinnenn, Der fünfft artickell.
Das fünfte Buch. werden sollten. Nun wüssten wir ja nicht, mit welchem Fug wir — nachdem wir heftig gegen die Rosskunst gebeten haben, die gegen unsere gute Verwilligung, nichtsdestoweniger als eine Ursache allen Schadens, dennoch aufgerichtet wurde — dazu weiter gedrungen werden sollten, Baukosten über die Verträge der Location hinaus mit zu erlegen; das können wir nicht ersinnen.
Der fünfte Artikel.
Item So Jr aber darann nachmahls bedennckenn habenn würdet, So mögenn wir ann stadt Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn, Inn Crafft der vffgerichtenn vertrege etlicher vom Adell, vnnd der darin benenntenn vonn Stedtenn, erkanndtnus wohl leidenn, Das wir nicht in bedennckenn allein sonndernn auch hohe vnnd hochste beschwerunge in geferliche vnnsers erachtenns nicht schuldige gebeuw, abermahls, vnd den vertragk der Location, nach befindunge des schadenns, zuwiedder vnns zutringenn zulassen haben,
Item, so Ihr aber daran nochmals Bedenken haben werdet, so mögen wir anstelle hochgedachten unseres gnädigen Herrn kraft der aufgerichteten Verträge ein Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. — Dass wir nicht allein in Bedenken, sondern auch in hoher und höchster Beschwerung stehen, uns abermals in gefährliche, unseres Erachtens nicht geschuldete Gebäude und gegen den Vertrag der Location, nach Befund des Schadens, drängen zu lassen,
S. 217
Bl. 107rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. kann ein Jeglicher verstendiger leichtlich ermessenn, vnnd möchtenn wir dennoch des schadenns kein vrsachere sein, Wir Ja billich mit solchenn schwerenn vnncostenn des mitgebeuts1 vnuerschonetenn, das wir aber vff E.
Das fünfte Buch. kann ein jeder Verständiger leicht ermessen; und obwohl wir doch keine Verursacher des Schadens sind, sollten wir dennoch mit solchen schweren Unkosten des Mitbaus nicht verschont bleiben. Dass wir aber auf E.
G. begerenn vber die beschwerung vnnd bedennckenn, so vonn wegenn der Location, als eines sonndernn vnnd neuenn Vertrags eruolget, dem welchem Contracto Locationis Inn die Richtter des vorigenn vertrags nicht gewilligt, erkandtnus gewarttenn2 soltenn, Ist vnns in viele wege zubedenckenn, fürnehmlich das der Contract der Location daruonn kein meldung thut, Zu dem so seindt der mehrer vnnd fürnembste theil der vom Adell vnnd Stedten, in anngeregter Location selbst schuldige Bürgenn, vnnd mit fart wordenn, Derowegenn sie dann in diesem fall nicht Richter sein könnenn, oder mügenn, Wir auch Inn sie keins wegs gehelet oder gewilliget haben wollenn, dauonn wir vnns bedingenn, Der Sechst artickell sagt.
G. Begehren über die Beschwerung und Bedenken hinaus, die von wegen der Location als eines besonderen und neuen Vertrags erfolgt sind, in welchen Kontrakt der Location die Richter des vorigen Vertrags nicht eingewilligt haben, ein Erkenntnis erwarten sollten, ist uns in vieler Hinsicht zu bedenken, vornehmlich weil der Kontrakt der Location davon keine Meldung tut. Zudem sind der größere und vornehmste Teil derer vom Adel und der Städte in der angeregten Location selbst schuldige Bürgen und mit verhaftet geworden, weshalb sie in diesem Fall nicht Richter sein können oder mögen; wir wollen auch keineswegs in sie eingewilligt oder sie zugelassen haben, wovon wir uns verwahren.
Der sechste Artikel sagt:
Unsichere Lesungen
- mitgebeuts — Lesung unsicher (Z. 5)
- gewarttenn — langer Strich, evtl. gestrichen (Z. 11)
S. 218
Bl. 107vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. lich beschließlich meinung hieruf sein will, das wollet vnns zum aller furderlichstenn, durch einenn stadtlichenn außschos, der vol kommenn gewalt vnnd beuelch habe, ohnn hindersich bringenn, Mitt vns darin enndtlichenn zuschliessenn verstenndigenn, Dieweil wir in dem annschlage noch zur zeit nach befindung der sachenn, vnnd sonnderlich nach dem wir den schadenn nicht geuhrsacht, aber vleissigk vnnd zum höchstenn Jegenn die gewaltigenn, aufbeuwe vnd Roßkunst gebettenn, nicht wissenn zurathenn, noch zuthatenn1, So achtenn wir einenn sonnderlichen außschos zuuermeidung vieler vnncostenn, nichtt nötigk sein, Darumb wir dann desto weniger nit vnnsere bedennckenn dan einfeltigstenn auffs Papier bringenn, vnnd vbersenndenn lassenn, Der Siebennde Artickell.
Das fünfte Buch. gültige, abschließende Meinung hierauf sein will, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der volle Gewalt und Befehl hat, ohne Hintersichbringen mit uns darin endgültig zu schließen, verständigen. — Weil wir bei dem Anschlag zur Zeit nach Befund der Sachen, und besonders nachdem wir den Schaden nicht verursacht, sondern fleißig und aufs Höchste gegen die gewaltigen Aufbauten und die Rosskunst gebeten haben, nichts zu raten noch zu tun wissen, so erachten wir einen besonderen Ausschuss zur Vermeidung vieler Unkosten nicht für nötig. Darum haben wir nichtsdestoweniger unsere Bedenken aufs Einfältigste zu Papier bringen und übersenden lassen.
Der siebente Artikel.
Item Dieweil Jörge Behm, wie er aus Ascherßlebenn geschriebenn, vnnd Jr gelesenn hapt kein annder kunst zu außbringung der Sohlenn gedennckt oder weis vfzubringenn, vnnd dann gedachte vnsers
Item, weil Jörg Behm, wie er aus Aschersleben geschrieben und Ihr gelesen habt, keine andere Kunst zur Hebung der Sole ersinnt oder aufzubringen weiß, und dann gedachte unseres
Unsichere Lesungen
- zuthatenn — Lesung unsicher (Z. 12)
S. 219
Bl. 108rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. gnedigenn Herrnn Beuelchaber, vnnd Jr euch Ihnnen Jorgenn zimblich seiner Beuwe1[?], abzulegenn enndtschlossenn, Er auch sich darin etlicher maß, wie ihr wist, begebenn, So lassenn wir vnns gefallenn das es dahin gericht werde, Das wir Jorgenn Behmenn seiner schedtlichenn gebeuw, erlegenn, oder Jme sonnst darfur etwas zugebenn in zeit der Location enndtschlossenn habenn soltenn, Wissenn wir vnns der massenn nicht zuerInnernn wir seindt dessenn auch ann diesem tag wenig geneigt, Hette vnnser gnediger Lanndtsfurst vnd Her Jme aber, das er seine kunst sonnst vnnd nicht vff dem Saltzbronn gebraucht eine güte verehrung geben, die woltenn wir gernne habenn bezahlenn helffenn, Da aber Jegenn vnnd wieder das vngelt so Jorgenn Behmenn vor sein kunst gegebenn Inn annder mittell, damit mann ohne solche gewaltige erschüllung2[?], Reissen vnnd vfziehenn, des grundts, Sohlenn, des Bronns gelanngt vnnd gezogenn werdenn möchte, anngelegtt vnnd gericht, möchtenn wir gernne hörenn, sehenn,
Das fünfte Buch. gnädigen Herrn Befehlshaber und Ihr Euch entschlossen habt, ihm, Jörg, seine Bauten angemessen abzulösen, und er sich auch, wie Ihr wisst, gewissermaßen darauf eingelassen hat, so lassen wir es uns gefallen, dass es dahin gerichtet werde. — Dass wir uns entschlossen haben sollten, Jörg Behm seine schädlichen Gebäude in der Zeit der Location zu bezahlen oder ihm sonst etwas dafür zu geben, wissen wir uns dermaßen nicht zu erinnern; wir sind dessen auch an diesem Tag wenig geneigt. Hätte unser gnädiger Landesfürst und Herr ihm aber, damit er seine Kunst anderswo und nicht auf dem Salzbrunnen gebrauche, eine gute Verehrung gegeben, die hätten wir gern bezahlen helfen. Wäre aber das Geld, das Jörg Behm für seine Kunst gegeben wurde, stattdessen und dagegen in andere Mittel angelegt und gerichtet worden, mit denen ohne solche gewaltige Erschütterung, Reißen und Aufziehen des Grundes die Sole des Brunnens gehoben und gezogen werden könnte, möchten wir das gern hören, sehen
Unsichere Lesungen
- Beuwe — Bewe oder Beuwe (Z. 3)
- erschüllung — evtl. erschüttung (Z. 18)
S. 220
Bl. 108vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. vnnd vernehmenn, Das aber solches Jn vnnserm Nathe, vber vorige alte kunst vnnd arbeit so mit den Eimernn beschehenn solt, vnns vnmüglich sein zuendtschliessenn, Darumb müstenn wir da mit in rühen stehenn, vnnd das E.
Das fünfte Buch. und vernehmen. Dass aber solches nach unserem Rat über die vorige alte Kunst und Arbeit hinaus, die mit den Eimern geschehen ist, sein sollte, ist uns unmöglich zu beschließen; darum müssen wir es damit in Ruhe stehen lassen und das E.
G. vnnd Hochgl. G. Als Gott lob den verstenndigenn, freündtlichen vnnd vnnderthenig heim gebenn vnnd beuehlen, Vnnd nach dem dann vnnser gnediger fürst vnnd Herr, sich in anngenommener Location, anstrengklich1[?] verpflicht, das Ihr f.gl.
G. und hochgel. G. als, Gott sei Lob, den Verständigen freundlich und untertänig anheimgeben und befehlen. Und nachdem sich unser gnädiger Fürst und Herr in der angenommenen Location ausdrücklich verpflichtet hat, dass Ihre f. Gn.
die zeit derselbenn alle gebeuw des ganntzenn Saltzwergks in wesenntlichem bauwe vf Jrer f.gl.
während dieser Zeit alle Gebäude des ganzen Salzwerks in wesentlichem Bau auf Ihrer f. Gn.
Costenn, ohne zuthün gemeiner Pfenner, auch zu ausganng der Location Jnen den Pfennern in so wesenntlichenn bauwe vnnd besserung, als Jre f.gl.
Kosten, ohne Zutun der gemeinen Pfänner, halten und auch bei Ausgang der Location ihnen, den Pfännern, in so wesentlichem Bau und Besserung, wie Ihre f. Gn.
das anngenommenn, ohnne erlegung einicher gebeuwe, wiederumb einreümenn vnnd vberantwortenn sollenn vnnd wollenn, So seindt wir der vnnderthenigenn tröstlichenn hofnung, E.
es angenommen haben, ohne Erlegung irgendeiner Bauleistung wiederum einräumen und überantworten sollen und wollen, so sind wir der untertänigen, tröstlichen Hoffnung, E.
G. vnnd Hochgl. G. ann stadt hochgedachts vnnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn, werdenn in betrachtung der billicheit
G. und hochgel. G. werden anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn in Betrachtung der Billigkeit
Unsichere Lesungen
- anstrengklich — Lesung unsicher (Z. 10)