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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 171–180

Berkers Baubericht von 1550 · S. 171–180 · Bl. 84r–88v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 171

Bl. 84rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Das auch Stadthalter vnnd Räthe Zu Cassell, von wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn etliche tapffere verstenndige Bauwleute, vnnd anndere, darzu auch gemeine Pfenner, vonn Irer selbst wegenn, vnnd Zu Irem bestenn, etliche verstenndige Personen, aus Ihnenn,

Dass auch Statthalter und Räte zu Kassel von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn etliche tüchtige, verständige Bauleute und andere – dazu auch die gemeinen Pfenner, um ihrer selbst willen und zu ihrem Besten, etliche verständige Personen aus ihren eigenen Reihen –

2

doch das sie das werck Zu keiner verlegung1, Zuwieder der Location Zu solchem Baw verpflichttet noch schuldige sein sollenn, namhafftige hierbey bestellenn, vnnd ordenenn,

namhafte Leute hierfür bestellen und verordnen sollen – doch so, dass sie zu keiner Geldauslage für das Werk, entgegen dem Verpachtungsvertrag, bei solchem Bau verpflichtet noch schuldig sein sollen –,

3

die solchs bauwes, vnnd wes sich darzu Jederzeit Zutregt, Nach aller notturfft, so tags, so nacht, fur vnnd fur, bis Zu volkommener enndtlicher aufrichtung vfs vleissigst nach Irem bestenn verstannde, vnnd vermügenn versehung vnnd ausrichtung thun,

die sich dieses Baues und alles dessen, was sich dabei jederzeit zuträgt, nach allem Bedarf, bei Tag wie bei Nacht, fort und fort, bis zur vollkommenen endgültigen Errichtung aufs Fleißigste nach ihrem besten Verstand und Vermögen annehmen und ihn ausführen.

4

Doch habenn Ihnenn Salzgrevenn vnnd Gemeine Pfenner ausdrucklichenn furbehaltenn, das sie mit Iren Rathschlegenn, vnnd wes sie manngels vnnd besserung des Bronns halber, wie obvermelt, vnnd sonnst vnnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, vnnd Ihnenn selbst mit Zum bestenn anngezeigt,

Doch haben sich Salzgräfe und gemeine Pfenner ausdrücklich vorbehalten, dass sie mit ihren Ratschlägen und mit dem, was sie wegen der Mängel und der Verbesserung des Brunnens, wie oben erwähnt, und sonst unserem gnädigen Fürsten und Herrn und sich selbst zum Besten angezeigt haben,

5

das sie damitt dem furstlichenn aufgerichtenn Vertrage der LocationLäuft auf der nächsten Seite weiter

dass sie damit dem fürstlich errichteten Vertrag der Verpachtung …

Unsichere Lesungen

  1. verlegung — im Sinn von Kostenvorschuss/Auslage; Lesung sicher, Deutung erläutert

S. 172

Bl. 84vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd allenn anndernn Irenn gerechtigkeitenn nichts Zuwieder wollenn gehanndelt, oder in Ichts das demselbenn Zuwieder gedeutenn vnnd verstanndenn möcht werdenn, gewilligt habenn,

… und allen ihren anderen Gerechtsamen in nichts zuwider gehandelt oder in irgendetwas eingewilligt haben wollen, das dem zuwider gedeutet und verstanden werden könnte.

2

Solcher abschiedt ist heut Dato in schrifft gestelt, von allenn theilenn vnderschriebenn, vnnd Jedem theile einer vbergebenn wordenn,

Dieser Abschied ist am heutigen Tag schriftlich abgefasst, von allen Parteien unterschrieben und jeder Partei ein Exemplar übergeben worden.

3

Geschehenn Zu Allendorff ann der Werra am Freitage den 20 Januarij Anno etc 48.

Geschehen zu Allendorf an der Werra am Freitag, dem 20. Januar im Jahr 1548.

4

Sigmundt vonn Beyneburgk1,

Sigmund von Boyneburg,

5

Heinrich Muldener2.

Heinrich Muldener.

6

Justus Pistoris

Justus Pistoris

7

Johann Bartholmes

Johann Bartholmes

8

Christoffer Hombergk,

Christoffer Homberg,

9

Dieweil sich nun in dem der Salzbronn gebessert, hat mann mit vfbrechung vnnd erbauung des Sohlbrons, darumb vfgezogenn, das hochgedachter vnnser gnediger furst vnnd herr selbst personlich konnt3 vnnd möchte bey diesem hochwichtigenn Baw sein,

Weil sich nun unterdessen der Salzbrunnen gebessert hat, hat man das Aufbrechen und Erbauen des Sohlbrunnens deshalb aufgeschoben, damit der hochgedachte unser gnädiger Fürst und Herr selbst persönlich bei diesem hochwichtigen Bau sein konnte und möchte.

10

VnndLäuft auf der nächsten Seite weiter

Und …

Unsichere Lesungen

  1. Beyneburgk — Schreibform der Vorlage; gemeint ist die Familie von Boyneburg
  2. Muldener — Nachname, Lesung leicht unsicher (Muldener/Mildener)
  3. konnt — Wortanfang verschliffen; Lesung 'konnt' nach Kontext

S. 173

Bl. 85rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebeuelch darin thun, dann nit allein sfgl.1 sonndern dem gannzenn furstennthumb Ritter vnnd Landtschafft darann gelegenn sein will,

… Befehl darin erteilen, denn nicht allein Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern dem ganzen Fürstentum, der Ritter- und Landschaft wird daran gelegen sein.

2

In Obberurter Gehaltener tagleistung ist dieser abscheidt, betreffenn die halbe pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörig, Grabenn vnd Gartennzinse, vnnd den Wehrbaw Zur Wognmühln2, vffgericht Zu Allenndorff an der Werra, den 22 Januarij Anno etc 48. wie volget.

Auf der oben erwähnten abgehaltenen Tagleistung ist dieser Abschied – betreffend die halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, die Graben- und Gartenzinsen und den Wehrbau an der Wognmühle – aufgerichtet worden zu Allendorf an der Werra, den 22. Januar im Jahr 1548, wie folgt.

3

Zuwissenn sey menniglichenn, Als hievor Gemeine Pfenner Zun Sodenn, vonn wegenn der halbenn Pfanne, so Zur Pfar Zun Sodenn gehörige, geclagt3 vnnd anngesucht habenn, das dieselbige halbe Pfanne, Inn Ire annzahl der Vier vnnd Vierzigk Pfanne, vnnd ausrichtung derselbenn Pension gehörige sein soll,

Jedermann sei zu wissen: Nachdem zuvor die gemeinen Pfenner zu Sooden wegen der halben Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, geklagt und beantragt haben, dass diese halbe Pfanne zu ihrer Zahl der vierundvierzig Pfannen und zur Entrichtung des zugehörigen Pachtzinses gehören soll,

4

vnd doch hievor vom annfannge der Location bis vf heut dato dieselbige halbe pfann vonn wegenn vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn dem verstorben Pfarherrn, Hern Johann Lonebach4 seligen vermöge derLäuft auf der nächsten Seite weiter

und doch zuvor, vom Anfang der Verpachtung bis auf den heutigen Tag, dieselbe halbe Pfanne von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn dem verstorbenen Pfarrherrn, Herrn Johann Lonebach seligen Angedenkens, vermöge der …

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkürzung, wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenfolge nicht ganz sicher
  2. Wognmühln — Mühlenname, Lesung unsicher (Wogn-/Vogn-/Vogelmühle?)
  3. geclagt — c/r verschliffen, nach Kontext 'geklagt'
  4. Lonebach — Name des Pfarrers, Anfangsbuchstabe L wie in 'Location'; Lesung nicht ganz sicher

S. 174

Bl. 85vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteLocation sein anntheil vf dieselbige halbe Pfanne gnuglich enndtricht wordenn ist,

… der Verpachtung sein Anteil auf diese halbe Pfanne hinlänglich entrichtet worden ist,

2

vnnd dann Jzo ein annder Pfarher Zu Mülhausenn, durch den Superintendenten Herrnn Jost Wintter1, vf die Pfar Zun Sodenn verordennt, vnnd alhie durch seine schrifft præsentiret wordenn,

und nunmehr jetzt ein anderer Pfarrer zu Mühlhausen durch den Superintendenten Herrn Jost Winter auf die Pfarrei zu Sooden verordnet und hier durch sein Schreiben präsentiert worden ist,

3

also das demselbigenn Pfarherrnn alle der Pfar güeter, nuzung vnnd gefelle Ingereumbt vnnd Zugestelt werdenn sollenn, dieselbigen Zu der Pfar vnnd seiner ausrichtung Zugebrauchenn haben,

so dass demselben Pfarrherrn alle Güter, Nutzungen und Gefälle der Pfarrei eingeräumt und zugestellt werden sollen, damit er sie für die Pfarrei und seinen Unterhalt gebrauchen kann,

4

also das sie in krafft der Location, Ire vollige Zale der Vier vnnd Vierzigk Bodenn2, wollenn verpensionirt habenn, vnnd doch solchs vorigenn der Pfar halbenn vfgerichtenn vertregenn etwas Zuwieder,

und so, dass sie kraft der Verpachtung ihre volle Zahl der vierundvierzig Siedehäuser verpachtet haben wollen – was jedoch den früheren, wegen der Pfarrei errichteten Verträgen etwas zuwiderläuft –,

5

So habenn wir vntenbenenten, doch vf verwilligung Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd hern, seiner f.gl. Stadthalter vnnd Rethenn Zu Cassell mit gemeinenn Pfennernn darauff geschlossenn,

so haben wir Untenbenannten – doch mit Bewilligung des hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räte zu Kassel – mit den gemeinen Pfennern darauf beschlossen,

6

das sie hinfurter dieselbige halbe Pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörigk, in krafft der Location, auch nach anzahl der Pension sollenn Zu sich nehmenn, vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter

dass sie hinfort diese halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, kraft der Verpachtung auch nach Anzahl des Pachtzinses zu sich nehmen sollen und …

Unsichere Lesungen

  1. Wintter — Name des Superintendenten Jost Winter; tt mit Zierstrich
  2. Bodenn — hier vierundvierzig 'Bodenn' (Siedehäuser), während zuvor von 44 Pfannen die Rede war; Lesung sicher

S. 175

Bl. 86rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitefurtter vonn solcher halbenn Pfann einem Jedenn Itzigenn vnnd zukunfftigenn Pfarherrnn seine gebürende pension gleich anndernn die zeit der Location durch die verordente Saltzgreuenn, Jegenn gepürliche quitanz vnwegerlich versehenn vnnd bezalenn lassenn /

… ferner von solcher halben Pfanne einem jeden jetzigen und zukünftigen Pfarrer seine gebührende Pension gleich anderen während der Zeit der Verpachtung durch die verordneten Salzgräfen gegen gebührliche Quittung unweigerlich versehen und bezahlen lassen.

2

Da aber gemeine Pfenner vber kurz oder lanng einiche1 vfschlage vf die obgemeltenn vier vnnd vierzigk Pfannenn zu machenn vrsach habenn werdenn, Als dann soll die halbe pfanne, so zum Bodenn2 der Pfar gehörige, dieselbe bewilligte steur alle mitzutragenn schuldigk sein, vnnd soll darin kein geferde gesucht, oder gebraucht werdenn,

Wenn aber die gemeinen Pfenner über kurz oder lang Ursache haben werden, einige Aufschläge auf die oben genannten vierundvierzig Pfannen zu erheben, dann soll die halbe Pfanne, die zum Siedehaus der Pfarrei gehört, verpflichtet sein, dieselbe bewilligte Steuer mitzutragen, und es soll darin keine Arglist gesucht oder gebraucht werden;

3

Jnsonderheit soll keines wegs die Pfar in solchenn oder anndernn vfsetzung weitter beschwert werdenn, dann annder gemeine Pfenner thun vnnd willigenn,

insbesondere soll die Pfarrei durch solche oder andere Auflagen keinesfalls stärker beschwert werden, als andere gemeine Pfenner tun und bewilligen;

4

doch in alwege hochgedachtenn, vnnserm gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn, S. fgl. Erbenn, ann Jrer Gerechtigkeit der Location oder Jure patronatus berürter Pfar außtrucklich fürbehaltenn, vnnd soll daran hiedurch seiner f. gl. nichts begebenn sein, Jnmassenn dann gemeine PfennerLäuft auf der nächsten Seite weiter

doch bleibt in jedem Fall dem hochgedachten, unserem gnädigen Fürsten und Herrn und Seiner Fürstlichen Gnaden Erben ihr Recht der Verpachtung oder das Patronatsrecht über die genannte Pfarrei ausdrücklich vorbehalten, und Seiner Fürstlichen Gnaden soll dadurch daran nichts vergeben sein, wie denn die gemeinen Pfenner …

Unsichere Lesungen

  1. einiche — Wortende mit Zierschwung, Lesung 'einiche' (einige) nicht ganz sicher, evtl. 'einichen'
  2. Bodenn — auch 'Bodem' lesbar; gemeint ist das Siedehaus der Pfarrei

S. 176

Bl. 86vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteJren Reuers daruber Itzo gegebenn habenn /

… ihren Revers darüber jetzt gegeben haben.

2

Am anndernn1, Als auch den Pfennernn von dem Jnnzogenn Grabenn zum Bodenn vf der Pfenner altenn Saltzwerck, etlich zins, ann Hüener vnnd anderm bishero nicht entricht, Sonnder aus der vrsach /

Zum anderen: Da auch den Pfennern von dem eingezogenen Graben beim Siedehaus auf dem alten Salzwerk der Pfenner etliche Zinsen an Hühnern und anderem bisher nicht entrichtet worden sind, sondern aus folgendem Grund einbehalten wurden:

3

Dieweil vonn wegenn vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn solcher grabe gefült wordenn, vfgezogenn /

weil solcher Graben auf Veranlassung unseres gnädigen Fürsten und Herrn zugefüllt worden ist —

4

Dieweil dann die Pfenner anngezeigt, das aus Crafft der Location Jnenn den Pfennern solcher zins gebüerenn will, So sollenn die amptknechte2 zum Bodenn, solchenn zins, vom anngeregtem grabenn Jhnenn auch hinfurter lassenn /

weil nun die Pfenner angezeigt haben, dass ihnen, den Pfennern, kraft der Verpachtung solcher Zins gebühren soll, so sollen die Amtsknechte am Siedehaus ihnen solchen Zins von dem angesprochenen Graben auch künftig belassen.

5

Desgleichenn soll der Stadt der zins von den newen gemachtenn Garttenn im Stadtgrabenn nun hinfürter auch bleibenn /

Desgleichen soll der Stadt der Zins von den neu angelegten Gärten im Stadtgraben nun auch künftig verbleiben.

6

Dargegenn ist abgeredt. Wie auch die vom Allenndorff im augennschein3 zu Jrem selbst bestenn, mit gewilligt habenn /

Dagegen ist verabredet worden — wie auch die von Allendorf bei der Besichtigung zu ihrem eigenen Besten mit eingewilligt haben —:

7

Dieweil mann befundenn, das vnnser gnediger Herr Jerlichs ein mergklicher grosser vnkost zu erhaltung des Wehrbaues zu S. fgl. wagenmühlen4Läuft auf der nächsten Seite weiter

Weil man befunden hat, dass unser gnädiger Herr jährlich erhebliche große Unkosten für die Erhaltung des Wehrbaus an Seiner Fürstlichen Gnaden Wagenmühlen …

Unsichere Lesungen

  1. Am anndernn — Initiale stark verschnörkelt, auch 'Vm' oder 'Zum' denkbar
  2. amptknechte — Lesung nicht ganz sicher, evtl. 'amptleuthe'
  3. im augennschein — Wendung unsicher, sinngemäß 'bei der Besichtigung'
  4. wagenmühlen — auch 'wogenmühlen' lesbar

S. 177

Bl. 87rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevfleufft, vnnd das dem geholffenn, vnnd solcher vnkost abgewenndt werdenn möcht, das vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn wegenn, die Jtzigen Bröch vnnd Lachenn1, am Wasserwehre, zur Wogenmühln ann den ortenn, da das wasser Jtzo vber das wehr feltt,

… aufwendet, und damit dem abgeholfen und solche Unkosten abgewendet werden können, sollen von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn die jetzigen Brüche und Lachen am Wasserwehr zur Wagenmühle, an den Stellen, wo das Wasser jetzt über das Wehr fällt,

2

Zu erhaltung desselbigenn Wehrs, damit mann Sommer zeit desto mehr wasser vf die möhlenn habenn, vnd auch das holz zum Wehrbau sparenn könnt,

zur Erhaltung desselben Wehrs — damit man zur Sommerzeit desto mehr Wasser auf die Mühlen habe und auch das Holz für den Wehrbau sparen könne —

3

Sechs rütenn lang vom Wehre ann hinder sich zurück, nach der Stadt gemeine, vnnd dann so breidt, als das wasser vberfelt, vnnd der bruch ist, etlichenn fischern, das zubauwenn, vnnd zuerhaltenn Jngethann werdenn /

auf sechs Ruten Länge, vom Wehr an rückwärts zur Stadtgemeinde hin, und dann so breit, wie das Wasser überfällt und der Bruch ist, etlichen Fischern übergeben werden, damit sie diese ausbauen und erhalten.

4

Wie es dann heut dato zum theil besichtiget wordenn ist /

Wie es denn am heutigen Tag zum Teil besichtigt worden ist.

5

Vnnd was ann zinsenn dauon gefallenn wurde, die sollenn S. fgl. zustehenn vnnd gebüerenn / sonnder der Stadt vnnd menniglichs Jntrags2 vnnd verhinderung /

Und was an Zinsen davon anfallen würde, die sollen Seiner Fürstlichen Gnaden zustehen und gebühren, ohne Einspruch und Verhinderung der Stadt und jedermanns.

6

Vnnd das dis alles also stet, vnd vest gehaltenn werdenn soll, So habenn vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn, gemeiner Pfenner, vnnd der Stadt Allenndorff wegenn wir vnndenbenenttenn3 vnns hieran mit eigenn Hanndenn ge=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Und damit dies alles stet und fest gehalten werden soll, haben wir Untenbenannten von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn, der gemeinen Pfenner und der Stadt Allendorf uns hieran mit eigenen Händen …

Unsichere Lesungen

  1. Bröch vnnd Lachenn — Bröch = Brüche (Uferbrüche), Lachen = Wasserlöcher; Lesung der Endungen nicht ganz sicher
  2. Jntrags — Wortende mit Zierschwung, evtl. 'Jntrage'
  3. vnndenbenenttenn — Zierstrich durch tt; auch 'vnndenbenanttenn' lesbar

S. 178

Bl. 87vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitezeichnet /

… unterzeichnet.

2

Actum Allenndorff ann der Werra den 22 Januarij Anno 48.

Geschehen zu Allendorf an der Werra, den 22. Januar im Jahr 1548.

3

Sigmundt vonn Beyneburgk1 Lanndtvogt

Sigmund von Boyneburg, Landvogt

4

Henrich Wildener2

Heinrich Wildener

5

Justus Pistoris

Justus Pistoris

6

Johann Bartholmes

Johann Bartholmes

7

Rudolff Schenck Stadthaltter

Rudolf Schenck, Statthalter

8

Johann Waltter Doctor

Dr. Johann Walter

9

Thilo Gunterodt doctor Cannzlar

Dr. Thilo Gunterrodt, Kanzler

10

Johann Riedennstein3

Johann Riedenstein

11

Johann Schaffnitt

Johann Schaffnit

12

Michell Wiegenrodt4

Michel Wiegenrodt

13

Hanns Meuth5

Hans Meuth

14

Mathias Coreÿ

Mathias Corey

15

Paul Teichmann

Paul Teichmann

16

Vnnd als Jch obgenannter Jost6, der durchleuchtigenn Hochgebornnenn Furstin vnnd Frawenn, Frawenn Christinen, gebornen Herzogen zu Sachssenn, Landtgreuin zu Hessenn, Greuin zu Cazenmelnbogenn seliger vnnd hochlöblicher gedechtnus, meiner gnedigenn Furstin vnnd Frawenn,

Und als ich, obengenannter Jost, von der durchlauchtigen, hochgeborenen Fürstin und Frau, Frau Christine, geborener Herzogin zu Sachsen, Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Katzenelnbogen, seligen und hochlöblichen Gedächtnisses, meiner gnädigen Fürstin und Frau,

17

zu einem Pfennigkmeister mit Jrer f. gl. nach Kaiserlicher Maytt: vf Augspurgk, oder wo die anzutreffenn were zuziehenn, durch den Herrn Stadthaltter, CanzlarLäuft auf der nächsten Seite weiter

zum Pfennigmeister bestellt wurde, um mit Ihrer Fürstlichen Gnaden zur Kaiserlichen Majestät nach Augsburg — oder wohin diese anzutreffen wäre — zu ziehen, durch den Herrn Statthalter, Kanzler …

Unsichere Lesungen

  1. Beyneburgk — Adelsfamilie von Boyneburg; erste Silbe auch 'Boyne-' lesbar
  2. Wildener — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Mildener' möglich
  3. Riedennstein — Name unsicher, evtl. 'Riedemstein' oder 'Riedeselstein'
  4. Wiegenrodt — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Riegenrodt' denkbar
  5. Meuth — Lesung des Nachnamens nicht ganz sicher
  6. Jost — Vorname des Pfennigmeisters; Zuname erst im weiteren Text

S. 179

Bl. 88rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

vnnd Rethe verordennt, vnnd wiewohl ich mich des Pfennigmeisters ampts beschwert, vnnd darfür gebetten, So bin Jch doch das zuthun anngehaltenn wordenn, laut des Cannzlars Doctor Günterodts1 seligenn vf mein bittschrifft gegebenn bescheidt, wie hernach volgt, Günstiger gebietennder Herr Stadthalter, gelegener sachenn nach, muß ich die Reise thun, damit aber das Pfennigmeister ampt ordenntlich vnnd nach notturfft versehenn werde, So könnenn E.

und Räte verordnet, und wiewohl ich mich über das Amt des Pfennigmeisters beschwert und darum gebeten habe, davon befreit zu werden, so bin ich doch angehalten worden, es zu tun, laut des von dem seligen Kanzler Doktor Günterode auf meine Bittschrift gegebenen Bescheids, wie hernach folgt: Günstiger, gebietender Herr Statthalter, nach Lage der Sachen muss ich die Reise tun; damit aber das Pfennigmeisteramt ordentlich und nach Notdurft versehen werde, so können E.

2

gl. der ampt knecht einenn, als den Renndtmeister zu Grünbergk, der ohn das wie Jch eracht, seins Vetternn Doctor Merbachs3 halbenn hinaus zuziehenn kein beschwerung hatt ordenenn Bitt derwegenn dienstlich E.

Gl. einen der Amtsknechte, etwa den Rentmeister zu Grünberg, der ohnedies, wie ich erachte, wegen seines Vetters Doktor Merbach keine Beschwerung hat hinauszuziehen, dazu verordnen. Bitte deswegen dienstlich, E.

3

Ehl.[?] wollenn denselbigenn darzu verordenenn, vnnd beschreibenn, beij meiner gnedigenn fürstin in der nehe annzukommenn, vnnd fürter mit hinaus zuziehenn, Was ich dann Je thun, soll ann mir kein manngell sein, Das kömpt meinem gnedigenn fürsten vnd Herrnn beid vff der Reise, vnnd auch in meinem beuohlenenn

Ehl. wollen denselben dazu verordnen und ihn anschreiben, bei meiner gnädigen Fürstin in der Nähe anzukommen und weiter mit hinauszuziehen. Was ich dann je tun soll, daran soll bei mir kein Mangel sein. Das kommt meinem gnädigen Fürsten und Herrn sowohl auf der Reise als auch in meinem befohlenen

Unsichere Lesungen

  1. Günterodts — Name Günterode, Lesung wahrscheinlich (Z. 4)
  2. E. gl. — Kürzel, Auflösung unklar (Z. 9) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  3. Merbachs — Name, Lesung wahrscheinlich (Z. 11)
  4. E. Ehl. — Kürzel, Buchstaben unsicher (Z. 13) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

S. 180

Bl. 88vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

ampts zum bestenn, Günstige anntwort bittennde, E. G. W.1[?] Jost Berber2[?] vom Hombergk, Vmb3[?] geringes kostenn wollenn, will ich auch da Doctor Jorge annkompt, wieder zurück reitenn, wolt E.

Amt zum Besten. Um günstige Antwort bittend, E. G. W. Jost Berber vom Homberg. Um geringer Kosten willen will ich auch, wenn Doktor Jorge ankommt, wieder zurückreiten; das wollte E.

2

G. Jch auch dienstlicher meinung nit verhalten, Darauf ist volgennder bescheidt gegebenn, Stadthalter vnnd Räthe bedennckenn Jr wollet euch dessenn nit beschwerenn, dann mann kann des Renndtmeisters zu Grünbergk annderer vhrsachenn halbenn, nit wohl enndtrathenn, So ist Doctor Mege=4[?] bach nit so hupsch, das sein Vetter so gros verlanngk nach Jhme hat, Ist dennach vnnser beger vnnd bitt, Wollet euch dessenn nit weigernn, sondern darzu gutwillig gebrauchenn lassenn, Darauf mit Jrenn fgl.

G. ich auch in dienstlicher Meinung nicht verhalten. Darauf ist folgender Bescheid gegeben worden: Statthalter und Räte bedenken, ihr wollet euch dessen nicht beschweren, denn man kann den Rentmeister zu Grünberg aus anderen Ursachen nicht wohl entbehren. So ist Doktor Merbach auch nicht so hübsch, dass sein Vetter so großes Verlangen nach ihm hätte. Es ist demnach unser Begehren und Bitte, ihr wollet euch dessen nicht weigern, sondern euch dazu gutwillig gebrauchen lassen. Darauf bin ich mit Ihren fürstlichen Gnaden

3

Jch hinuf gezogenn vnnd gein Speijr kommenn, daselbst hochgedachtem meinem gl. fürstenn vnnd Herrnn alle gelegennheit des Salzwergks schrifftlich durch Reinhardt Abelnn5 bericht

hinaufgezogen und nach Speyer gekommen, und habe daselbst hochgedachtem meinem gnädigen Fürsten und Herrn die ganze Lage des Salzwerks schriftlich durch Reinhard Abel berichtet

Unsichere Lesungen

  1. E. G. W. — Kürzelzeile, Buchstaben unsicher (Z. 2)
  2. Berber — Familienname unsicher (Z. 3)
  3. Vmb — Vmb oder Vnnd (Z. 4)
  4. Mege= — Name; S. 179 Merbach (Z. 11)
  5. Abelnn — Name Abel, wahrscheinlich (Z. 19)

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