Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 171
Berkers Baubericht von 1550 · S. 171 · Bl. 84r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 171
Bl. 84rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Das auch Stadthalter vnnd Räthe Zu Cassell, von wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn etliche tapffere verstenndige Bauwleute, vnnd anndere, darzu auch gemeine Pfenner, vonn Irer selbst wegenn, vnnd Zu Irem bestenn, etliche verstenndige Personen, aus Ihnenn,
Dass auch Statthalter und Räte zu Kassel von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn etliche tüchtige, verständige Bauleute und andere – dazu auch die gemeinen Pfenner, um ihrer selbst willen und zu ihrem Besten, etliche verständige Personen aus ihren eigenen Reihen –
doch das sie das werck Zu keiner verlegung1, Zuwieder der Location Zu solchem Baw verpflichttet noch schuldige sein sollenn, namhafftige hierbey bestellenn, vnnd ordenenn,
namhafte Leute hierfür bestellen und verordnen sollen – doch so, dass sie zu keiner Geldauslage für das Werk, entgegen dem Verpachtungsvertrag, bei solchem Bau verpflichtet noch schuldig sein sollen –,
die solchs bauwes, vnnd wes sich darzu Jederzeit Zutregt, Nach aller notturfft, so tags, so nacht, fur vnnd fur, bis Zu volkommener enndtlicher aufrichtung vfs vleissigst nach Irem bestenn verstannde, vnnd vermügenn versehung vnnd ausrichtung thun,
die sich dieses Baues und alles dessen, was sich dabei jederzeit zuträgt, nach allem Bedarf, bei Tag wie bei Nacht, fort und fort, bis zur vollkommenen endgültigen Errichtung aufs Fleißigste nach ihrem besten Verstand und Vermögen annehmen und ihn ausführen.
Doch habenn Ihnenn Salzgrevenn vnnd Gemeine Pfenner ausdrucklichenn furbehaltenn, das sie mit Iren Rathschlegenn, vnnd wes sie manngels vnnd besserung des Bronns halber, wie obvermelt, vnnd sonnst vnnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, vnnd Ihnenn selbst mit Zum bestenn anngezeigt,
Doch haben sich Salzgräfe und gemeine Pfenner ausdrücklich vorbehalten, dass sie mit ihren Ratschlägen und mit dem, was sie wegen der Mängel und der Verbesserung des Brunnens, wie oben erwähnt, und sonst unserem gnädigen Fürsten und Herrn und sich selbst zum Besten angezeigt haben,
das sie damitt dem furstlichenn aufgerichtenn Vertrage der LocationLäuft auf der nächsten Seite weiter
dass sie damit dem fürstlich errichteten Vertrag der Verpachtung …
Unsichere Lesungen
- verlegung — im Sinn von Kostenvorschuss/Auslage; Lesung sicher, Deutung erläutert