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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 117

Berkers Baubericht von 1550 · S. 117 · Bl. 57r · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 117

Bl. 57rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Darauf die Pfenner ein klein bedennckenn gebettenn, ist Ihnenn zugelassenn,

Daraufhin haben die Pfänner eine kurze Bedenkzeit erbeten; sie ist ihnen zugestanden worden.

2

Nach dem gehabtenn bedacht, sagt Widennstein4 vonn wegk1 gemeiner Pfenner, das die verordenntenn habenn des Herrn Stadthalters erzehlung anngehört, vnnd erkennenn sich ohnn das fur sich selbst schuldige,

Nach der gehaltenen Beratung sagt Widenstein im Namen der gemeinen Pfänner, dass die Verordneten den Bericht des Herrn Statthalters angehört haben und sich ohnehin von sich aus in der Pflicht wissen;

3

Vnnd dieweil solchs vnnserm gnedigenn Furstenn vnnd Herrn mitbelanngt, den Bornn in besserung zufassenn, Bitten sie, Ire bedennckenn anzuhörenn, erkennenn sich schuldige zuuerdienenn,

Und weil es auch unseren gnädigen Fürsten und Herrn mit angeht, den Brunnen instand zu setzen, bitten sie, ihre Bedenken anzuhören, und erkennen sich für verpflichtet, sich das zu verdienen.

4

Darauf der Herr Stadthalter gesagt, sie habenn zuerachtenn, das dis suchenn nit annders dann dem Handell zu gut, begeret nachmahls diese sachenn zufordernn,

Darauf hat der Herr Statthalter gesagt, sie hätten zu bedenken, dass dieses Ansinnen allein dem Werk zugutekomme, und nochmals begehrt, diese Sache voranzubringen.

5

Johann Widennstein erinnert die vorigenn vfgerichte vertrege, vnnd Location, sagenn das sie sich schuldige erkennenn, dem manngell rathenn zuhelffenn, doch das es demselbenn nit zuwieder protestirende, wollenn vnnbeschwert sein,

Johann Widenstein erinnert an die früher aufgerichteten Verträge und die Verpachtung; sie sagen, dass sie sich für verpflichtet erkennen, dem Mangel abzuhelfen, verwahren sich jedoch dagegen, dass es diesen zuwiderlaufe, und wollen davon unbeschwert bleiben;

6

vnnd sagenn das sie alwegenn fur die schwerenn gebeuwenn gewerth, seÿ aber den werckleutenn2, dann=3Läuft auf der nächsten Seite weiter

und sagen, dass sie sich allezeit gegen die aufwendigen Bauten verwahrt haben; es sei aber den Werkleuten, insbesondere

Unsichere Lesungen

  1. vonn wegk — Lesung des Wortendes unsicher; sinngemäß „von wegen“ (im Namen der gemeinen Pfenner)
  2. werckleutenn — Wort mit Zierstrich durch ck; Lesung „Werkleuten“ wahrscheinlich
  3. dann= — Am Seitenende getrenntes Wort; Fortsetzung S. 118 „derlich“ ergibt wohl „sonnderlich“, erster Wortteil liest sich aber eher wie „dann“
  4. Widennstein — Anfangsbuchstabe des Namens mehrdeutig, auch „Niedennstein“ möglich (so auch S. 119)

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