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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 94

Die Privilegien der Pfänner · S. 94 · Bl. 44v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 94

Bl. 44vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Das Erste Buch.

Das Erste Buch.

2

Fortsetzung von der vorigen Seitean Sant Walpurge tage,

am Sankt-Walpurgis-Tag.“

3

Diesenn Jegennwerttig1 brieff, als er vonn worte zu wortte geschriebenn ist, verneuwenn wir, vnnd stettigenn Inn, also, das wir wollenn Ine in allenn stuckenn, stette halttenn,

Diesen gegenwärtigen Brief, wie er von Wort zu Wort geschrieben ist, erneuern und bestätigen wir, sodass wir ihn in allen Stücken stet halten wollen —

4

also doch, das mann vmb das vorgenanntte Saltz, vnns anntworttenn soll, so wir wollenn binnen den festen vnsers liebgedinges, vnnd verwehre2,

doch so, dass man uns das vorgenannte Salz dorthin überantworten soll, wohin wir wollen, innerhalb der Festen unseres Leibgedinges und Gewahrsams.

5

zu sonnden gnadenn Wollenn wir, das dieselbenn gebuer zum Soden in allem rechtte vnnd gewonheitt, mit Inen steden bliebenn, die sie gehatt hann, vonn vnsers Herrenn Lanndtgrauen Henrichenn, vnnd Johanns vnsers vetters geziettenn, bis ann vnns,

Aus besonderer Gnade wollen wir, dass dieselben Gebauern zum Soden bei allem Recht und aller Gewohnheit unverändert bleiben, die sie von den Zeiten unseres Herrn Landgraf Heinrichs und Johanns, unseres Vetters, bis auf uns gehabt haben,

6

also das wir, noch vnnse arme Leute, sie furwert nichtes sollen dringk3,

sodass weder wir noch unsere armen Leute sie fortan in irgendetwas bedrängen sollen.

7

Des gebenn wir diesenn Jegenwurttigenn brieff, zu gewisheit mit vnnserm Ingesiegele gezeichnet,

Dessen geben wir diesen gegenwärtigen Brief, zur Sicherheit mit unserem Ingesiegel gezeichnet.

8

Der ist gegebenn nach Gottes geburtt, Dreyzehenn Hundert Jar, vnnd in dem Eilfften4 Jare, am dem Sonntage vor Mitfastenn.

Er ist gegeben nach Gottes Geburt im Jahr 1311, am Sonntag vor Mitfasten.

Unsichere Lesungen

  1. Jegennwerttig — Wortende mit Zierschwung, evtl. Jegennwerttigenn
  2. vnnd verwehre — Deutung unsicher: wohl Gewahrsam/Verwahrung
  3. dringk — Wortende verschliffen, wohl dringen = bedrängen
  4. Eilfften — erster Buchstabe undeutlich (auch filfften lesbar); Randvermerk Anno 1311 auf Bl. 43v stützt Eilfften

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