Salzbibel · Lesetext · 1. Buch
Das erste Buch · S. 101
Die Privilegien der Pfänner · S. 101 · Bl. 48r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Privilegien der Pfänner
S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch
S. 101
Bl. 48rBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)Das Erste Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteInn holz vnd in felde, mit strassenn vff wassernn vnnd wegenn, mitt aller schlachttenn nutze,
in Holz und Feld, mit Straßen, auf Wassern und Wegen, mit Nutzen jeder Art,
Sie habenn es brieue, aber nicht1 bleibenn lassenn wollenn, vnnd sollenn, vnuerbruchlich in allermassenn, alse sie bey den vorgenanttenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, vnnsernn liebenn bruedernn gesessenn vnnd bliebenn seindt.
— ob sie darüber Urkunden haben oder nicht — bleiben lassen wollen und sollen, unverbrüchlich und in jeder Hinsicht so, wie sie bei den vorgenannten Landgrafen zu Hessen, unseren lieben Brüdern, gesessen und geblieben sind.
Das auch die vorgenanttenn vnnsere liebenn Brueder die Lanndtgrauenn ann der ehrgenanttenn Stadt, vnnd Burgernn Rennthe verschriebenn, vnnd verweist icht hettenn, Oder ab sie noch icht darann verschreibenn vnnd verweisenn,
Sollten ferner unsere vorgenannten lieben Brüder, die Landgrafen, an der zuvor genannten Stadt und den Bürgern irgendwelche Renten verschrieben und angewiesen haben, oder sollten sie künftig noch etwas daran verschreiben und anweisen,
Darinnenn sollen noch wollenn wir noch vnnser Erbenn, nicht greiffenn, noch vnns darwiedder legenn in keine weise, Sonndernn wir wollenn das vnuerzuckett2 halttenn, Ob das also ann vnns keme.
so sollen und wollen weder wir noch unsere Erben darin eingreifen, noch uns dem in irgendeiner Weise widersetzen, sondern wir wollen das unverrückt halten, falls das so an uns käme.
Were auch das vnnser ehrgenanttenn Brueder die Lanndtgrauenn, die vorbeschriebene Stadt vnnd burger gemeinlich, oder der keine besonndernn vorsatzt, oder noch versetzenn wurdenn, das sieLäuft auf der nächsten Seite weiter
Wäre es auch, dass unsere zuvor genannten Brüder, die Landgrafen, die vorbeschriebene Stadt und die Bürger insgesamt oder einzelne von ihnen verpfändet hätten oder noch verpfänden würden, dass sie
Unsichere Lesungen
- Sie habenn es brieue, aber nicht — Lesung und Sinn unsicher; gedeutet als „ob sie daruber Briefe haben oder nicht“
- vnuerzuckett — wohl „unverruckt/unverzueglich“; Buchstabenfolge nicht eindeutig