Salzbibel · Lesetext · Band 3
Der dritte Band · S. 27
Das fürstliche Schreiben · S. 27 · Bl. 11 · Band 3
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das fürstliche Schreiben
S. 9–30 · Bl. 5–15 · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3
S. 27
Bl. 11Bd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)Copia Wilhelm Von Gottes Gnaden Landgraff zu Heßen, Graff zu Catzenelnbogen Lieber getreuer, Du weist welcher maßen der Allmächtig dieß Fürstenthum mit dem Saltzwerck zu Allendorff gnädiglich begabet, und was daßelbige die Zeithero Unsern Herrn Vattern und der gantzen Land=schafft Vor einen trefflichen Nutzen geschaffet.
Abschrift. Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Lieber Getreuer! Du weißt, in welchem Maße der Allmächtige dieses Fürstentum mit dem Salzwerk zu Allendorf gnädig begabt hat und welch trefflichen Nutzen dasselbe seither unserem Herrn Vater und der ganzen Landschaft geschaffen hat.
Dieweil dann daselbig mit sonderer großer mühe, fleiß und Arbeit bis dahero in schwang und brauch erhalten worden, und dann die Vornehmbsten so den Ursprung und alle gelegenheiten des gantzen Saltz handels gewüst nunmehr fast aller mit todt abgegangen / daß deren kaum noch zwene s:1[?] unter welchen du einer bist / Vorhanden;
Weil es nun mit besonders großer Mühe, Fleiß und Arbeit bis hierher in Gang und Gebrauch erhalten worden ist, die Vornehmsten aber, die den Ursprung und alle Umstände des ganzen Salzhandels kannten, nunmehr fast alle gestorben sind — sodass ihrer kaum noch zwei vorhanden sind, unter denen du einer bist —,
Alß hat Unser Herr Vatter und auch Wir Vor gut angesehen, daß man den Ursprung deßelben sambt / allen darin erfolgten Verträgen2[?], Ordnungen, Locationen / und pertinentien, wie derselb bis daher erhalten und im gebrauch gewesen, auch hinfürter in guter beständiger ordnung d:
darum haben unser Herr Vater und auch wir für gut befunden, dass man den Ursprung des Werks samt allen darin ergangenen Verträgen, Ordnungen, Verpachtungen und Zubehörungen — wie es bis hierher erhalten und in Gebrauch gewesen ist und wie es auch künftig in guter, beständiger Ordnung
Gb:[?] derselben nachkommen und der gantzen Landtschafft zum besten, möcht erhalten werden, in ein ordentlich Erbbuch propter ppetuam rei memoriam bringen und richten solle, wie dann solches alles der Pfarrher in Soden
zum Besten der Nachkommen und der ganzen Landschaft erhalten werden möge — in ein ordentliches Erbbuch bringen und einrichten solle, zum immerwährenden Gedächtnis der Sache. Ebendies hat der Pfarrer in Sooden,
Unsichere Lesungen
- zwene s: — Abkürzungszeichen nach 'zwene' unklar, evtl. 'seind'
- Verträgen — Lesung des Wortanfangs unsicher (Verträgen/Verlegungen)
- d: Gb: — Abkürzung unklar, wohl 'der Gebühr' (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)