Salzbibel · Lesetext · Band 3
Der dritte Band · S. 17
Das fürstliche Schreiben · S. 17 · Bl. 6r · Band 3
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das fürstliche Schreiben
S. 9–30 · Bl. 5–15 · Bd. 3 · Zeitleiste: Band 3
S. 17
Bl. 6rBd. 3Band 3 · Das fürstliche SchreibenFaksimile (ORKA)waß hierin zubringen vonn Furstlichen Resolutionen / [gestrichen: Beuelchen] vnnd anderen. Pfannenmeyster. Einen1 anderen an deß Itzigen Stedt zuordenen. Dieweil der Itzige vndüchtig ist sein soll Vermerung des geholtzes zum Söden. Die [gestrichen: Beampten] sollenn sich mit vleiß erkun[?]2 vnd darnach einen [gestrichen: Bestendigen] bericht vnserm gl. F. G. vnd Herrn schickenn / ob vnd mit waß [gestrichen: Bequemlichkeit] die gehöltz so zum Closter Zell gehorenn / vnd Hirßfeldisch [gestrichen: Lehenn sein] / auch die so vns [gestrichen: Bußla3] eigen vnd Erblich sein / zum Saltzwerck erlangt werdenn mögenn / Wallis das Dorff. Wegen vonn den Beiden Deren Renanus anzeig thut vnserm gnedigenn F. vnd Herrn zugeschickt[?]4 darauff zuberadtschlagen / ob vnd wie daß dorff vonn Henstein[?]5 wieder an Hessenn zupringen sey.
was darin einzutragen ist von fürstlichen Entscheidungen und anderem.
Pfannenmeister. An die Stelle des jetzigen ist ein anderer zu setzen, weil der jetzige untauglich ist.
Vermehrung des Gehölzes zum Sooden. Die Beamten sollen sich sorgfältig erkundigen und danach unserem gnädigen Fürsten und Herrn Bericht schicken, ob und mit welcher Erleichterung die Gehölze, die zum Kloster Zella gehören und Hersfeldisches Lehen sind, sowie diejenigen, die uns eigen und erblich sind, für das Salzwerk erlangt werden können.
Das Dorf Wallis. Wegen der beiden Punkte, die Rhenanus anzeigt, ist unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu berichten und darüber zu beraten, ob und wie das Dorf von Hanstein wieder an Hessen zu bringen sei.
Unsichere Lesungen
- Einen — Strich vor/durch Wort (Z. 4)
- erkun[?] — rechter Rand angeschnitten (Z. 9)
- Bußla — gestrichen, unsicher (Z. 14)
- zugeschickt[?] — rechter Rand angeschnitten (Z. 19)
- Henstein[?] — Ortsname unsicher (Z. 21)