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Salzbibel · Lesetext · 4. Appendix

Der vierte Appendix · S. 802

Die Reise von 1568: Halle in Sachsen · S. 802 · Bl. 399v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Reise von 1568: Halle in Sachsen

S. 794–825 · Bl. 395v–411r · Bd. 2 · Zeitleiste: 4. Appendix

S. 802

Bl. 399vBd. 24. Appendix · Die Reise von 1568: Halle in SachsenFaksimile (ORKA)

Der Vierdt Appendix

1

Itzo der Ertzbischoff mit dem so den Stifftenn zugeordennt ist, bis vf gar ein geringes, das ganntze halbe Saltzwergk allein einhabe, So habe auch die letzte Lehenn eintreferung1[?] dem ErtzBischoff vber Sechs Tausenndt guldenn getragenn, vnnd sey ganntz vnnd gar kein Erbgut vorhanndenn, dann das ein Ertzbischoff ein Furst vonn annhalt gewesen, seiner freundtschafft in Iedem Bronnenn einenn Stul erblich zugeeigenet hatt Sonnstenn sagte der Saltzgreue, damit die Bischoue nit dafur anngesehenn werdenn durfftenn, als woltenn sie das Saltzwergk gar aus der Burger hanndt ann sich bringenn, so pflegenn sie die anngestorbene Pfannenntheil etliche Iar lanng, Irenn wohl verdienetenn dienernn zu leibguth, auch wohl zu Erbmannlehenn auszuthun, vnnd zu leyhenn, vnnd Ire diener damit zubegnadigen, wie dann im selbst wiederfahrenn sey, vom ErtzBischoff Sigismundo hochlöblichster gedechtnus, welcher nicht allein zu erclerunge seiner furst=

Der Vierte Appendix. jetzt der Erzbischof mit dem, was den Stiften zugeordnet ist, bis auf ein ganz Geringes das ganze halbe Salzwerk allein innehat. So habe auch die letzte Lehnserneuerung dem Erzbischof über sechstausend Gulden eingetragen, und es sei ganz und gar kein Erbgut vorhanden, außer dass ein Erzbischof, der ein Fürst von Anhalt gewesen ist, seiner Verwandtschaft in jedem Brunnen einen Stuhl erblich zugeeignet hat.

Sonst sagte der Salzgraf: damit die Bischöfe nicht dafür angesehen werden müssten, als wollten sie das Salzwerk ganz aus der Hand der Bürger an sich bringen, pflegten sie die angestorbenen Pfannteile etliche Jahre lang ihren wohlverdienten Dienern zu Leibgut, auch wohl zu Erbmannlehen auszutun und zu leihen und ihre Diener damit zu begnaden — wie es ihm selbst widerfahren sei vom Erzbischof Sigismund hochlöblichsten Angedenkens, der nicht allein zur Bekundung seiner fürst-

Unsichere Lesungen

  1. eintreferung — evtl. einlieferung (Z. 4)

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