Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 439
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 439 · Bl. 218r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 439
Bl. 218rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. vber gebenn hat, Dargegenn soll Jm Jedes Jars aus den Bodenn 15 fl. Muntz, vnnd vier virtell kornns aus der Molenn daselbst gegebenn werdenn, Darzu ein kleidt zu hoffe des Jars, vnnd damit der gezimmertenn Öfenn halbenn kein verdacht vf Jme erwachsse, So soll er Jedes Jars dauor, dieweil er zum Bodenn ist, zweÿ achtteil saltz habenn, vnnd da er sonnst ann anndernn orttenn, Hochgedachtenn vnnserm gnedigenn Herrenn ann newenn grossenn bewenn arbeitenn wurde, vor die gezimmertenn Öfenn zweÿ virtell kornns habenn, vnnd soll Jme ann denenn ortenn, vf sfgl.
Das Fünfte Buch. Dagegen sollen ihm jedes Jahr aus den Bothen 15 Gulden Münze und vier Viertel Korn aus der dortigen Mühle gegeben werden, dazu ein Kleid zu Hofe im Jahr. Und damit ihm wegen der gezimmerten Öfen kein Verdacht erwachse, soll er dafür, solange er zu Sooden ist, jedes Jahr zwei Achtel Salz haben; und wenn er sonst an anderen Orten für unseren hochgenannten gnädigen Herrn an neuen großen Bauten arbeiten würde, soll er für die gezimmerten Öfen zwei Viertel Korn haben. Und es soll ihm an diesen Orten auf Seiner Fürstlichen Gnaden
kostenn, ein zimblich behausung, dieweil er arbeit, bestelt, vnnd verschafft werdenn, Wes er schuldigk Irenn fgl.
Kosten eine ordentliche Behausung bestellt und verschafft werden, solange er arbeitet. Was er verpflichtet ist, Ihren Fürstlichen Gnaden
im taglohnn zuarbeitenn, Jedes tags vor kost vnnd lohnn, ein orts guldenn zugebenn, alles ohnn geuerde.
im Tagelohn zu arbeiten: dafür ist ihm jeden Tag für Kost und Lohn ein Ortsgulden zu geben, alles ohne Gefährde.
Vnnd des zu vrkundt vnnder Hochgedachtes vnnsers gnedigenn fursten vnd Herrenn zu Hessenn hieruf getrucktenn Secret Gebenn zu Cassell den letztenn tage Nouembris Anno 51.
Und zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen. Gegeben zu Kassel, den letzten Tag November Anno 51.