Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 432
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 432 · Bl. 214v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 432
Bl. 214vBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch. verlegt, vnnd verrechnet wordenn, zweÿ tausenndt, siebenn hundert, vertzigk ein guldenn 14 alb.
Das Fünfte Buch. ausgelegt und verrechnet worden ist, zweitausendsiebenhunderteinundvierzig Gulden 14 Albus
6½ heller, Ohne das was vortheils vonn wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, ann Holtz, diennstfuhre, vnnd annderst darzu gebraucht worden ist, wirdt auch noch mehr darauf gehenn, die abgebrochenn Bodenn vmb den Saltzbronn wieder vfzurichtenn, vnnd zubauenn, vnnd sonnst alle andere notwenndige beuwe auszufurenn vnnd vollent zufertigenn, wie das volgennt Jar mit der zeitt geschehenn soll, Actum et signatum Bodenn den 20 Octobris Anno 51.
6½ Heller — ohne das, was an Vorteil von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Holz, Dienstfuhren und anderem dazu gebraucht worden ist. Es wird auch noch mehr darauf gehen, die abgebrochenen Bothe um den Salzbrunnen wieder aufzurichten und zu bauen und sonst alle anderen notwendigen Bauten auszuführen und vollends fertigzustellen, wie das im folgenden Jahr mit der Zeit geschehen soll. Geschehen und unterzeichnet zu Sooden, den 20. Oktober Anno 51.
Anno 54. den letztenn Aprilis hat vnnser gnediger furst vnnd herr Lanndtgraue Philips zu Hessen Graue zu Catzennelnbogenn, Vff vnnderthenigs bitlichs annsuchenn in verhanndtlung der erstorbtenn neuenn dreÿssigk werenden Location gemeinenn Pfennernn die Helffte obberurts Baugeldts, so Ihnen zubezahlenn geburt hette, vonn den vorigenn biß vf diß 54. Jars Exclusiuè, aus
Anno 54, den letzten April, hat unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, auf untertäniges bittliches Ansuchen bei der Verhandlung der erloschenen neuen dreißigjährigen Location den gemeinen Pfännern die Hälfte des genannten Baugeldes, das ihnen zu bezahlen zugestanden hätte, von den vorigen Jahren bis auf dieses Jahr 54 ausschließlich aus