Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 42
Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 42 · Bl. 19v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Bestätigungsurkunde von 1586
S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 42
Bl. 19vBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitefahrenn, Auch es vmb das Steinkolenn Bergkwergk am Meißner die gelegennheit hette, das darauff nichts gewisses zubauenn,
…fürchten sei; dass es auch mit dem Steinkohlenbergwerk am Meißner die Bewandtnis habe, dass darauf nichts Gewisses zu bauen sei,
vnnd daher allerhanndt fursorge wehre, das berurt Salzwerck in die Harre aus manngell notwenndiger befeurung in dem Stanndt vnnd wesenn, wie bishero beschehenn nicht erhaltenn werdenn möchtte,
und daher allerhand Besorgnis bestehe, dass das berührte Salzwerk auf die Dauer aus Mangel an notwendiger Befeuerung nicht in dem Stand und Wesen, wie bisher geschehen, erhalten werden könnte —
So habenn wir nicht desto weniger gemeinenn Pfennernn zu gnadenn, vnd dem gannzenn Salzwerge zu gutem vnns dahin enndtlich erkleret, auch vnns mit dem Ausschus vnd gemeinenn Pfennernn, vnnd sie sich herwiedder mit vns dahin verglichenn,
so haben wir uns nichtsdestoweniger, den gemeinen Pfännern zu Gnaden und dem ganzen Salzwerk zugute, endlich dahin erklärt und uns mit dem Ausschuss und den gemeinen Pfännern verglichen — und sie sich wiederum mit uns —,
das wir vor vnns vnnd vnsere Erben die vorige Location alles Ires Innhalts fermer prorogiren vnnd eingehenn, vnnd das Salzwergk vmb die vorige Pension, nach ausweisung derselbenn Location, lennger in hanndenn behalttenn wollenn,
dass wir für uns und unsere Erben die vorige Verpachtung ihrem ganzen Inhalt nach weiter verlängern und eingehen und das Salzwerk gegen den vorigen Pachtzins, nach Ausweisung derselben Verpachtungsurkunde, länger in Händen behalten wollen,
also vnnd dergestalt, aldieweil wir mehrberurt Salzwergk mit notwenndiger daryn gehöriger befeurung versehenn, vnnd in Izigem Stanndt vnnd wesen erhaltenn könnenn, Das wir demselbigenn we=Läuft auf der nächsten Seite weiter
so und dergestalt: Solange wir das mehrberührte Salzwerk mit der notwendigen dahin gehörigen Befeuerung versehen und in jetzigem Stand und Wesen erhalten können, dass wir demselben …