Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 39
Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 39 · Bl. 18r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Bestätigungsurkunde von 1586
S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 39
Bl. 18rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Vnnd wir obgenannttenn Gravenn, die vom Adell vnnd Stedte bekennenn samptlich vnnd sonnderlich, das wir vf beger Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn zu Hessenn, das alles wie sein fürstliche gnadenn Jn dieser verschreibung vonn vnns anngezeigt vnnd gemelt hatt,
Und wir, die obgenannten Grafen, die vom Adel und die Städte, bekennen sämtlich und jeder für sich, dass wir auf Begehr des hochgedachten, unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen alles das, was seine fürstlichen Gnaden in dieser Verschreibung von uns angezeigt und erwähnt hat,
dieweil dis das gannz Landt belanngt, für vnns vnnser Erbenn vnnd nachkommen, mit wohlbedachtem müde, vnnd williglichenn belibtt vnnd verpflicht habenn,
— dieweil dies das ganze Land angeht — für uns, unsere Erben und Nachkommen mit wohlbedachtem Mute williglich beliebt (angenommen) und uns dazu verpflichtet haben.
Vnnd thun das mit krafft dieses brieffs, demselbenn allennthalbenn treuelich nachzukommenn vnnd zugelebenn, wie wir das hiermitt bey vnnserm Gräuelichenn vnnd Edelmanns ehren treuenn vnnd glaubenn, Deßgleichenn wir vonn Stedtenn, bey ehrenn, treuenn vnnd gütem glauben,
Und wir tun das in Kraft dieses Briefes, demselben allenthalben treulich nachzukommen und ihm gemäß zu leben, wie wir das hiermit bei unseren gräflichen und Edelmanns-Ehren, Treuen und Glauben — desgleichen wir von den Städten bei Ehren, Treuen und gutem Glauben —
vnnd wir Burgenn alle vor vnns vnnser Erbenn vnndt Nachkommenn, auch am eines rechtenn geschworenen Eidtsstadt gelobenn vnnd versprechenn, Allerding ohne geverde,
und wir Bürgen alle für uns, unsere Erben und Nachkommen, auch an eines rechten geschworenen Eides Statt geloben und versprechen, alles ohne Arglist (Gefährde).
Davor vnns nebenn1[?] Hochgedachttem vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn auch keinerley gnade freyheit oder Constitution, gebott, oder verbott, wieLäuft auf der nächsten Seite weiter
Dagegen soll uns — neben hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn — auch keinerlei Gnade, Freiheit oder Constitution, Gebot oder Verbot, wie …
Unsichere Lesungen
- nebenn — Wort nach ‚Davor vnns' trotz Vergrößerung nicht sicher; ‚nebenn' wahrscheinlichste Lesung