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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 385

Das Bautagebuch 1550/51 · S. 385 · Bl. 191r · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Das Bautagebuch 1550/51

S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 385

Bl. 191rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)
1

greuenn Bornndtmeister1 vnnd Saltzwarttenn anntzeigenn, derselbe soll sooft vnnd dicke einer das vbertritt, mit einem thaler zubuße zugebenn, gefreuelt habenn, vnnd den zustundt ehr vnnd zuuor Jme wieder zusiedenn gestatt wurde, bezahlenn, Es soll auch kein Sodermeister mehr dann ein achteil Saltz im Bodt zum vorrath habenn, des Schatzwercks halber, darauf die geschwornenn mit vleis sehenn sollenn, wie dann das bisher also gehaltenn wordenn ist, Dieweil auch mit dem vfhebenn des Saltzes vngleicheit gehalttenn, So sollenn die geschwornenn darauff mit ernnst sehenn, das keiner vber ein halb Pfann saltzes vfhebe, noch im Bodt liegenn habe, bey verlust des saltzes, vnnd soll Jme mehr zusiedenn nitt gestat werdenn, aldieweil er im Bodt mehr dann ein halb Pfann hatt.

grafen, dem Bornmeister und dem Salzwart anzeigen. Derselbe soll, sooft und wie oft einer das übertritt, mit einem Taler Buße gefrevelt haben und diese sogleich bezahlen, ehe und bevor ihm wieder zu sieden gestattet wird.

Es soll auch kein Sodemeister mehr als ein Achtel Salz im Bothe auf Vorrat haben, des Schatzwerks wegen; darauf sollen die Geschworenen sorgfältig achten, wie es denn bisher so gehalten worden ist. Weil auch beim Aufheben des Salzes Ungleichheit geherrscht hat, so sollen die Geschworenen mit Ernst darauf sehen, dass keiner mehr als eine halbe Pfanne Salz aufhebt oder im Bothe liegen hat, bei Verlust des Salzes; und es soll ihm nicht mehr zu sieden gestattet werden, solange er im Bothe mehr als eine halbe Pfanne hat.

2

Es sollenn auch die geschwornenn Saltzmesser vnnd Schetzer, Jeder seinenn Jhme zugeordenntenn Sodermeisternn vf der Reige her, nacheinannder, wo lade leute sein, vnnd fur den Bodenn haltenn, messenn,

Es sollen auch die geschworenen Salzmesser und Schätzer, jeder seinen ihm zugeordneten Sodemeistern, der Reihe nach, einer nach dem anderen, wo Ladeleute sind und vor den Bothen halten, messen

Unsichere Lesungen

  1. greuenn Bornndtmeister — Lesung unsicher (Z. 1)

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