Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 383
Das Bautagebuch 1550/51 · S. 383 · Bl. 190r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Bautagebuch 1550/51
S. 278–439 · Bl. 138r–218r · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 383
Bl. 190rBd. 25. Buch · Das Bautagebuch 1550/51Faksimile (ORKA)Jedem des Jars acht guldenn muntz vor besoldung zugebenn, soll Jeder sein maß vnnd den Rost darufft habenn, Jnn seinen Jme zuordentenn acht Bodenn zumessenn, vnnd solchs bey seinem gethanenn eiden vnnd Pflichtenn treulich zuuertrettenn1, Daruber soll dem Pfanmeister vonn seinem ampt noch — 12.
Jedem sind im Jahr acht Gulden Münze als Besoldung zu geben. Jeder soll sein Maß und den Rost darauf haben, in den ihm zugeordneten acht Bothen messen und dies bei seinem geleisteten Eid und seinen Pflichten treulich vertreten.
Darüber hinaus soll dem Pfannenmeister für sein Amt noch 12
guldenn vnnd ein Kleidt enndtrichtet werdenn, Dem Opffermann darzu — 8 fl. 2 achtell Saltzes.
Gulden und ein Kleid entrichtet werden. Dem Opfermann dazu 8 Gulden und 2 Achtel Salz.
Dem Sohlmeister ———— 16 fl. Summarium thut ein Jar zu besoldung —— Hundert vnnd Sechtzehenn gulden Muntz, vnnd gehet Jr2[?] Jar Michaelis Jtzo an, Vnd Anno 51.
Dem Solmeister ———— 16 Gulden. Die Summe macht für ein Jahr an Besoldung hundertsechzehn Gulden Münze; und ihr Jahr geht jetzt Michaelis an und Anno 51
wiederumb aus. Vnnd soll hinfurter das wechterlohnn, als Jars — 20 fl. muntz, vonn den Schatzhellernn, so fernn sie das ertragenn könnenn, auch verlegt werdenn, macht in Summa ——— 136 gulden
wiederum aus. Und es soll künftig auch der Wächterlohn von jährlich 20 Gulden Münze aus den Schatzhellern, soweit diese es tragen können, bestritten werden; macht in Summe ——— 136 Gulden.
Unsichere Lesungen
- zuuertrettenn — Anlaut unsicher (Z. 5)
- Jr — evtl. Er (Z. 14)