Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 276
Berkers Baubericht von 1550 · S. 276 · Bl. 136v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 276
Bl. 136vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Der forsthaffer1[?] zu Roßbach muß herauff verschafft, dann zu Eschwege vnnd Wannfriedt kein Haffer mehr sein will, wie die amptknechte berichtenn, darumb mann sich erkundenn, Haw vnnd stro muß auch anhero verordent sein, darumb vonnötenn, das die Vchsenn zu Eschwege abgeschafft werdenn, kann mann daselbst haw vnd stro enndtrathenn, muß dem kuchenmeister anngezeigtt werdenn, Es soll auch aller vnnkost, beide das Bawgeldt, zerung vnnd annders, alles was sich in diesem Baw auszugebenn notturfftig zutregt, klar vnnd eigentlich vonn Ih[?] zu Ihu[?] verzeichnet, vnnd alwege wochenntlich den Sambstage Jeder wochenn, vor vns verordenntenn etlichenn, vonn wegenn vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, damit in dem rechtschaffene vfrichtige vnnd gleiche ordenung gehaltenn, die verrechennt, vnnd Jede wochenn Rechnung vonn vns etlichenn anngehört, vnnd als balde dieselben wochenrechnung vnnterschriebenn werdenn, Das
Der Forsthafer zu Roßbach muss heraufgeschafft werden, denn zu Eschwege und Wanfried will kein Hafer mehr vorhanden sein, wie die Amtsknechte berichten; darum soll man sich erkundigen. Heu und Stroh müssen ebenfalls hierher verordnet werden; deshalb ist es nötig, dass die Ochsen zu Eschwege abgeschafft werden. Kann man dort Heu und Stroh entbehren, muss es dem Küchenmeister angezeigt werden.
Es sollen auch alle Unkosten — sowohl das Baugeld als auch Zehrung und anderes, alles, was in diesem Bau auszugeben nötig wird — klar und genau von Mal zu Mal verzeichnet und stets wöchentlich am Samstag jeder Woche vor uns, etlichen Verordneten, von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn verrechnet werden, damit darin eine rechtschaffene, aufrichtige und gleichmäßige Ordnung gehalten wird; und jede Woche soll die Rechnung von uns etlichen angehört und dieselbe Wochenrechnung sogleich unterschrieben werden. Das
Unsichere Lesungen
- forsthaffer — Lesung unsicher (Z. 1)
- Ih zu Ihu — Abkürzungen unklar (Z. 13) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)