Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 264
Berkers Baubericht von 1550 · S. 264 · Bl. 130v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 264
Bl. 130vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Stadthalter, Canntzlar vnnd Räthe sich mitt mir daruonn nach nottturfft vnnderredt, Wissenn aber noch zur zeit sonnder vorwissenn E.
Statthalter, Kanzler und Räte sich mit mir darüber nach Notdurft unterredet, wissen aber zurzeit ohne Vorwissen E.
f. gl. vf keinenn zuschliessenn, dann die Jehnenn so dartzu zugebrauch, anngezeigt, der ist einer ein Pfenner nitt, der annder dahin verwanndt, dem drittenn möchtenn E.
f. Gn. auf keinen zu schließen; denn von denjenigen, die als dazu zu gebrauchen angezeigt wurden, ist der eine kein Pfänner, der andere dahin verwandt, dem dritten möchten E.
f. gl. nit vertrawenn, So verstehenn der Vierdte, oder sie mehrertheils der oder solcher grundtbeuwe nichtt darumb einer annsehnlichenn verstenndigenn vnnd auch beglaubtenn Personn dartzu zuordenenn vonnötenn, Dieweil aber nicht desto weniger will vnnd mus bestellung oder bereitschafft, zu solchem bauw furgefahrenn werdenn, So ist vor notwenndigk vnnd gut anngesehenn, das mitler zeitt bis vf E.
f. Gn. nicht vertrauen; so verstehen der vierte oder sie größtenteils sich auf derartige Grundbauten nicht, weshalb es vonnöten ist, eine ansehnliche, verständige und auch beglaubigte Person dazu zu verordnen. Weil aber nichtsdestoweniger mit der Bestellung oder Bereitschaft zu solchem Bau fortgefahren werden will und muss, so ist es für notwendig und gut angesehen worden, dass mittlerweile bis auf E.
f. gl. weitternn beuelch ann Muldeners seligenn stadt, Johann Nordeck, der der dinge mehr dann anndere verstanndt, auch bey E.
f. Gn. weiteren Befehl an Muldeners seligen Statt Johann Nordeck, der von diesen Dingen mehr als andere Verstand hat und auch bei E.
f. gl. glauben hatt, solt gebraucht, vnnd mit Ime sich darin nitt zubeschwerenn furderlich gehanndelt werdenn, der zuuersicht, da er annder geschefftte halbenn dartzu thun
f. Gn. Glauben hat, gebraucht und mit ihm, sich darin nicht zu beschweren, förderlich gehandelt werden sollte, in der Zuversicht, wenn er anderer Geschäfte halber dazu tun