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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 26

Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 26 · Bl. 11v · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Bestätigungsurkunde von 1586

S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 26

Bl. 11vBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitestenndigk, doch vf zimbliche zeit vnnd ziel, nach gelegenheit der Personn vnd schuldenn dermassenn zur bezahlung verhelffenn lassenn,

…stehen haben, doch auf angemessene Zeit und Frist, je nach Lage der Personen und Schulden, in der Weise zur Bezahlung verhelfen lassen,

2

das dannoch vnns, vnnsernn Erbenn, vnnd den Pfennernn am siedenn derowegenn nichts abgehenn, vnnd wir die abgedingte Pension desto bequemer außgebenn, vnnd bezahlenn könnttenn1,

dass dennoch uns, unseren Erben und den Pfennern am Sieden deswegen nichts abgeht und wir den vereinbarten Pachtzins desto bequemer ausgeben und bezahlen können,

3

doch also das die Pfenner gedachter Irer außstenndigenn schulden in zweienn Jarenn genntzlich enndtricht werdenn, vnd bezahlt sein sollenn,

doch so, dass den Pfennern ihre gedachten ausstehenden Schulden binnen zwei Jahren gänzlich entrichtet und bezahlt sein sollen.

4

Das auch gemeinenn Pfennernn ann Pompenn geldt, so Meister Georgenn dem Itzigenn newenn2 vnnserm besteltenn Bron meister zugesagtenn Besoldung vnnd des Lastenns, die Kunst vorm gewelb zuerhalttenn, vbrig were gebürenn wolte,

Was auch den gemeinen Pfennern an Pumpengeld übrig bleiben und gebühren sollte – nach der Besoldung, die Meister Georg, dem jetzigen neuen von uns bestellten Brunnenmeister, zugesagt ist, und nach der Last, das Pumpwerk vor dem Gewölbe zu erhalten –,

5

das soll Ihnenn auch, dieweil sie Itzo die helffte am Kopffer3 vnnd anderm thun, vnd die bestallung zur helfft tragenn müssenn, eins Jedenn Jars volgenn vnnd zugestelt werdenn .

das soll ihnen auch – weil sie jetzt die Hälfte am Kupfer und anderem leisten und die Bestallung zur Hälfte tragen müssen – in jedem Jahr ausgefolgt und zugestellt werden.

6

Vnnd damit sollenn auch alle vngnade, mißverstende, vnnd was sich sieder dem erstenn obanngeregtenn abgeredtenn anngenommenn bewilligtenn Vertrage, zwischenn vnns vnnd vnnsernn dienernn vnd gemeinenn Pfennernn vnnd Ihrenn dienernn, wiederwertigs vnnd beschwerlichs oder argwönigs zu=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Und damit sollen auch alle Ungnade und Missverständnisse – und was sich seit dem ersten, oben angeführten, abgeredeten, angenommenen und bewilligten Vertrag zwischen uns und unseren Dienern und den gemeinen Pfennern und ihren Dienern an Widerwärtigem, Beschwerlichem oder Argwöhnischem zu…

Unsichere Lesungen

  1. könnttenn — Zierstrich durch tt/ck wirkt wie Streichung, Wort ist grammatisch notwendig
  2. newenn — Lesung unsicher (dem itzigen neuen Bornmeister?)
  3. Kopffer — wohl 'Kupfer'; Wort mit Strich (Zierstrich oder Tilgung nicht sicher zu unterscheiden)

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