Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 254
Berkers Baubericht von 1550 · S. 254 · Bl. 125v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 254
Bl. 125vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)gestalt auswenndigk vmbher, vnd auch in der abzucht des vmbgangs, denselbigenn auch zu renouiren vnnd zuuerbessernn, vnnd gerings vmbher vmb den Saltzbronn her zufurenn, furzunehmenn sein will, vnnd sollenn vnnd wollenn der ausschos gemeiner Pfenner vnnd Ire verordennte vffseher des Bawes, alles was hierin nutzlich vnnd gut ist, vnnd sie zum bestenn verstehenn könnenn, Jederzeit trewlich mit annrathenn helffenn, ohnn weigerung, doch das sie mit Irem Itzigenn vnnd kunfftigenn trewenn Rath vfsehenn, vnnd befurderung des berurtenn gebawes, den furstlichenn vfgerichtenn vertregenn, der Location vnnd allenn anndernn Irenn gerechtigkeitenn nichts zuwieder wollenn gewilligt, gehanndelt, oder begebenn habenn, das sey Ihnenn hiemit ausdrücklichenn vorbehaltenn, alles sonnder geferde vnnd argeliste, Vnd ist dieser abschiedt heut dato vonn vnns obbenantenn allenn, also einmütiglichenn anngenommenn, belibt vnnd bewilligt, dem also allennthalbenn
Gestalt auswendig umher, und auch in der Abzucht des Umgangs, denselben auch zu renovieren und zu verbessern und rings umher um den Salzbrunnen zu führen, vorzunehmen sein will. Und es sollen und wollen der Ausschuss der gemeinen Pfänner und ihre verordneten Aufseher des Baus alles, was hierin nützlich und gut ist und sie zum Besten verstehen können, jederzeit treulich mit anraten helfen, ohne Weigerung; doch dass sie mit ihrem jetzigen und künftigen treuen Rat, Aufsehen und Beförderung des berührten Baus den fürstlichen aufgerichteten Verträgen, der Location und allen anderen ihren Gerechtigkeiten nichts zuwider gewilligt, gehandelt oder begeben haben wollen; das sei ihnen hiermit ausdrücklich vorbehalten, alles ohne Gefährde und Arglist. Und dieser Abschied ist heute dato von uns allen Obengenannten so einmütig angenommen, beliebt und bewilligt worden, dem also allenthalben