Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 228
Berkers Baubericht von 1550 · S. 228 · Bl. 112v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 228
Bl. 112vBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch Vnnd erstlich, dieweil solch neuwe kunstwerck duppell sein muß, vermüge der erstenn des Bornmeisters ampts bestellung halben, gehabten abrede, vnnd dann Jzo diese kunst das erste hept, aus dem Saltzbronn zwenntzigk vier schue hoch, da dann die Sohl in einer Rennenn vngeuehrlich bey dreißigk schuenn vom Saltzbronn laufft, daselbst dann fürter noch ein mahl Jnn die höhe als hoch es von nötenn, das es in alle vorrath kümpffe vnnd Bodenn, gelauffenn magk gehabenn werdenn muß, Solches alles vf sein Christoffer eigenn Costenn zu vnnterhaltenn, Soll er vom Jedem wercke, so gesottenn wirdet, dritthalbenn alb.
Das fünfte Buch. Und erstlich: Weil solches neue Kunstwerk doppelt sein muss — gemäß der bei der ersten Bestellung des Bornmeisteramts gehabten Abrede — und dann jetzt diese Kunst zum Ersten aus dem Salzbrunnen vierundzwanzig Schuh hoch hebt, wo dann die Sole in einer Rinne ungefähr bei dreißig Schuh vom Salzbrunnen läuft, und dort dann weiter noch einmal so hoch in die Höhe, wie es vonnöten ist, damit sie in alle Vorratskümpfe und Boden laufen mag, gehoben werden muss, und er, Christoph, dies alles auf seine eigenen Kosten zu unterhalten hat, soll er von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus
habenn, allermassenn wie die Roßkunst gehabtt hat, Derwegenn er vnns ann stadt Hochgedachtes vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn, Jzo gelübte, Eide vnnd pflichte gethann, dasselbe Bornnmeister ampt den Saltzbronn vnnd alles was dem annhengt, vnnd zugehört, mit allem treuwenn vleis so tage so nachtt, zuuerwaltenn, den Saltzbronn Jnnsonnderheit in seiner verwarung zuhabenn, die Sohl
haben, in allem Maße, wie es die Rosskunst gehabt hat. Deswegen hat er uns anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetzt Gelübde, Eide und Pflichten getan, dasselbe Bornmeisteramt, den Salzbrunnen und alles, was dem anhängt und zugehört, mit allem treuen Fleiß bei Tag wie bei Nacht zu verwalten, den Salzbrunnen insbesondere in seiner Verwahrung zu haben, die Sole