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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 195

Berkers Baubericht von 1550 · S. 195 · Bl. 96r · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Berkers Baubericht von 1550

S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 195

Bl. 96rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)
1

mit bestanndt könnt abgelehnet, noch ordenung gehaltenn werdenn. Damit nun das ganntze werck dem furstennthumb, gemeiner Ritter vnd Lanndtschafft, vnnd Jnn sonnderheit zu ewerm eigenn selbst bestenn, wie die eußerste not erfordert, schleunig genewert vnnd gefast werdenn magk, So wollenn wir ann stadt vnnd vonn wegenn Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, alles das Jenige darzu thun, das die nottturfft erfordert, vnnd muglich ist, vnnd soll darann s.

mit Bestand abgelehnt, noch Ordnung gehalten werden könnte. Damit nun das ganze Werk dem Fürstentum, der gemeinen Ritter- und Landschaft und insbesondere zu eurem eigenen Besten, wie die äußerste Not es erfordert, schleunig erneuert und gefasst werden mag, so wollen wir anstatt und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran an s.

2

f. gl. theil nichts mangeln, da Jr aber darann nachmahls bedennckenn haben wurdet, So mugenn wir ann stadt hochgedachts vnnsers gl.

f. Gl. Teil nichts mangeln. Wenn ihr aber daran nachmals Bedenken haben würdet, so mögen wir anstatt hochgedachten unseres gnädigen

3

fl. vnnd herrnn, in krafft der vfgerichtenn vertrege, etlicher vom Adell, vnnd der darin benenttenn vonn Stedtenn erkanndtnus wohl leidenn, Was nun ewer vnnd gemeiner Pfenner enndtlich beschließliche meinung hierauf sein wirdt, Das wollet vns zum aller furderlichstenn, durch einenn Stadtlichenn ausschoß, der volkommenen gewalt vnnd beuelch habe, ohnn hinder sich bringenn, mit vns darin enndtlich zuschliessenn,

Fürsten und Herrn kraft der aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. Was nun eure und der gemeinen Pfänner endliche, beschließliche Meinung hierauf sein wird, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der vollkommene Gewalt und Befehl habe, ohne Hintersichbringen mit uns darin endlich zu schließen,

Unsichere Lesungen

  1. gl. fl. — Kuerzel unsicher (Z. 12) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)

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