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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 19

Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 19 · Bl. 8r · Band 2

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Bestätigungsurkunde von 1586

S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 19

Bl. 8rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitenachkommennde Furstenn zu Hessenn, hiermitt in krafft vnnd macht dis brieffs wißenntlichenn bekrefftigenn, vnnd bestettigt habenn wollenn,

… nachkommende Fürsten zu Hessen, hiermit in Kraft und Macht dieses Briefes wissentlich bekräftigt und bestätigt haben wollen.

2

Desgleichenn soll den Pfennernn durch diese Location an Ihrer Baurschafft vnnd geselschafft ganntz nichts endtzogenn sein, Sonndernn sie sollenn sich derselbigenn, wie vom altters hero halttenn vnnd gebrauchenn,

Desgleichen soll den Pfännern durch diese Location an ihrer Bauerschaft und Gesellschaft gar nichts entzogen sein, sondern sie sollen sich an dieselbe halten und sie gebrauchen wie von alters her.

3

zu dem habenn wir vielgemeltenn Pfennernn nachgelassenn vnnd vergönnet, welchs sie auch Ihnen hierinnenn vorbehalttenn, das ein Jeder vnnder Ihnen vonn seinem Pfanntheil vnnd gut, nach annzahl derselbigenn,

Dazu haben wir den vielgenannten Pfännern nachgelassen und vergönnt – was sie sich auch hierin vorbehalten haben –, dass ein jeder unter ihnen von seinem Pfannteil und Gut, nach deren Anzahl,

4

seine Herrnn Gennße Inn Ihrem Saltzwergk, der alttenn seittenn, wie vom altters herkommenn, vonn Jederm werth2 dero1 Herrnn Gennße, vfhebenn sollenn vnnd mügenn, Ohne vnser, vnnser Erbenn vnnd menniglichs verhinderung vnnd eintragk, ohnne geverde,

seine Herrengänse in ihrem Salzwerk auf der alten Seite, wie es von alters herkommt, von jedem Werth die Herrengänse erheben soll und mag – ohne Behinderung und Eintrag durch uns, unsere Erben und jedermann, ohne Gefährde.

5

Es sollenn auch die Pfenner Ihre Erbenn vnnd nachkommenn, alles das Jenige, wes Ihre Eltternn vnnd vorfahrenn, aus bemeltem Irem Saltzwerck hievor3 ann Pension zin=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Es sollen auch die Pfänner, ihre Erben und Nachkommen alles dasjenige, was ihre Eltern und Vorfahren zuvor aus ihrem besagten Salzwerk an Pension, Zin… …

Unsichere Lesungen

  1. dero — Lesung dero (dero Herrnn Gennsse); fruehere Lesung 'Ires' unwahrscheinlich
  2. werth — Werth als Anteilseinheit des Salzwerks gedeutet
  3. hievor — Lesung hievor/hiever; Sinn 'zuvor'

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