Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 177
Berkers Baubericht von 1550 · S. 177 · Bl. 87r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 177
Bl. 87rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevfleufft, vnnd das dem geholffenn, vnnd solcher vnkost abgewenndt werdenn möcht, das vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn wegenn, die Jtzigen Bröch vnnd Lachenn1, am Wasserwehre, zur Wogenmühln ann den ortenn, da das wasser Jtzo vber das wehr feltt,
… aufwendet, und damit dem abgeholfen und solche Unkosten abgewendet werden können, sollen von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn die jetzigen Brüche und Lachen am Wasserwehr zur Wagenmühle, an den Stellen, wo das Wasser jetzt über das Wehr fällt,
Zu erhaltung desselbigenn Wehrs, damit mann Sommer zeit desto mehr wasser vf die möhlenn habenn, vnd auch das holz zum Wehrbau sparenn könnt,
zur Erhaltung desselben Wehrs — damit man zur Sommerzeit desto mehr Wasser auf die Mühlen habe und auch das Holz für den Wehrbau sparen könne —
Sechs rütenn lang vom Wehre ann hinder sich zurück, nach der Stadt gemeine, vnnd dann so breidt, als das wasser vberfelt, vnnd der bruch ist, etlichenn fischern, das zubauwenn, vnnd zuerhaltenn Jngethann werdenn /
auf sechs Ruten Länge, vom Wehr an rückwärts zur Stadtgemeinde hin, und dann so breit, wie das Wasser überfällt und der Bruch ist, etlichen Fischern übergeben werden, damit sie diese ausbauen und erhalten.
Wie es dann heut dato zum theil besichtiget wordenn ist /
Wie es denn am heutigen Tag zum Teil besichtigt worden ist.
Vnnd was ann zinsenn dauon gefallenn wurde, die sollenn S. fgl. zustehenn vnnd gebüerenn / sonnder der Stadt vnnd menniglichs Jntrags2 vnnd verhinderung /
Und was an Zinsen davon anfallen würde, die sollen Seiner Fürstlichen Gnaden zustehen und gebühren, ohne Einspruch und Verhinderung der Stadt und jedermanns.
Vnnd das dis alles also stet, vnd vest gehaltenn werdenn soll, So habenn vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn, gemeiner Pfenner, vnnd der Stadt Allenndorff wegenn wir vnndenbenenttenn3 vnns hieran mit eigenn Hanndenn ge=Läuft auf der nächsten Seite weiter
Und damit dies alles stet und fest gehalten werden soll, haben wir Untenbenannten von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn, der gemeinen Pfenner und der Stadt Allendorf uns hieran mit eigenen Händen …
Unsichere Lesungen
- Bröch vnnd Lachenn — Bröch = Brüche (Uferbrüche), Lachen = Wasserlöcher; Lesung der Endungen nicht ganz sicher
- Jntrags — Wortende mit Zierschwung, evtl. 'Jntrage'
- vnndenbenenttenn — Zierstrich durch tt; auch 'vnndenbenanttenn' lesbar