Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 131
Berkers Baubericht von 1550 · S. 131 · Bl. 64r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 131
Bl. 64rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitegros herzlich mitleidenn tragenn, vnnd doch vnns die eußerste noth tringt, ann E. f. gl. diesenn schrifftlichenn bericht gelegennheit des Salzwercks halbenn zum Sodenn zuthun,
… großes, herzliches Mitleiden tragen; und doch zwingt uns die äußerste Not, an Euer Fürstliche Gnaden diesen schriftlichen Bericht über die Lage des Salzwerks zu Sooden zu richten.
Hettenn aber weis Gott E. f. gl. zu Irer Jzigenn großenn vnnd eußerstenn beschwerungenn, gernn damit verschonnt, So habenn wir es doch lennger nit vmbgehenn, noch vfhaltenn konnenn, vnnd helt sich also,
Wir hätten aber, weiß Gott, Euer Fürstliche Gnaden bei ihren jetzigen großen und äußersten Beschwernissen gern damit verschont; doch haben wir es nicht länger umgehen noch aufschieben können, und es verhält sich so:
E. F. G. habenn verschienenn den 29. Juny dis Jars aus dem kaÿ: Lager zur Neuenn stadt1 ann derselbenn Stadthalter vnnd Räthe alhie zu Cassell, des Salzbronns halbenn zum Sodenn also geschriebenn,
Euer Fürstliche Gnaden haben am vergangenen 29. Juni dieses Jahres aus dem kaiserlichen Lager zu Neustadt an dero Statthalter und Räte hier in Kassel wegen des Salzbrunnens zu Sooden folgendermaßen geschrieben:
Dieweil E. f. gl. für Irem abreisenn befundenn das der Salzbronn zu Allenndorff ann der Werra manngellhafftigk, so seÿ E. f. gl.2 das sie Stadthalter vnnd Räthe, mit Rath ezlicher Pfenner vnnd annder verstenndigenn biderleuthe, solchem manngell zuhelffenn vnterstehenn sollenn,
Weil Euer Fürstliche Gnaden vor ihrer Abreise befunden haben, dass der Salzbrunnen zu Allendorf an der Werra mangelhaft sei, so sei es Euer Fürstlicher Gnaden Wille, dass die Statthalter und Räte mit dem Rat etlicher Pfänner und anderer verständiger Biederleute es unternehmen sollen, diesem Mangel abzuhelfen,
doch in allewege mit vfzusehenn, das nit vbell werde erger gemacht,
doch in jedem Fall mit der Vorsicht, dass das Übel nicht noch schlimmer gemacht werde.
Unsichere Lesungen
- zur Neuenn stadt — kaiserliches Feldlager zu Neustadt; welcher Ort gemeint ist, bleibt offen
- so seÿ E. f. gl. — elliptisch; zu ergänzen wohl Wille oder Befehl