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Salzbibel · Lesetext · 5. Buch

Das fünfte Buch · S. 11

Die Bestätigungsurkunde von 1586 · S. 11 · Bl. 4r · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Bestätigungsurkunde von 1586

S. 5–48 · Bl. 1r–22v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch

S. 11

Bl. 4rBd. 25. Buch · Die Bestätigungsurkunde von 1586Faksimile (ORKA)

Das fünffte Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitehierinne austruckglich vorbehaltenn, dieselbige Location in außgang des nechstenn kunfftigenn funfftenn Jars gedachten Pfennernn vffzusagenn, vnd darnach zu außgange des sechstenn Jars die vberliefferung vnd abtrettung den Pfennernn wiederumb zuthun,

… haben wir uns hierin ausdrücklich vorbehalten, dieselbe Location zum Ablauf des nächsten künftigen fünften Jahres den genannten Pfännern aufzukündigen und danach zum Ablauf des sechsten Jahres die Überlieferung und Abtretung an die Pfänner wiederum vorzunehmen,

2

Inn allermassenn wie wir das Itzo Innehmenn vnnd empfanngenn, Mit Bodenn, Pfannen, sampt allem dem darin vnnd zu gehörigk, auch den gehöltzenn virtelnn1, wie die Pfenner den gebrauch haben, vnnd in vorigem vffgerichtem vertrage Ihnenn zugelassenn, vnnd gnediglichenn vonn vnns bewilliget vnd zugesagt,

ganz in der Weise, wie wir das jetzt einnehmen und empfangen: mit Böden und Pfannen samt allem, was darin und dazu gehört, auch den Gehölzvierteln, wie die Pfänner sie in Gebrauch haben und wie es ihnen im vorigen aufgerichteten Vertrag zugelassen und von uns gnädig bewilligt und zugesagt worden ist,

3

Desgleichenn der Pfenner eigenn gehöltze, so weit sie das vormahls gebreuchlich vnnd besetzlich2 herbracht, Mit nachmenn der grosse vnnd kleine Hain, die Halbe Marck, der Lohebach, die Volckmarshane3, der Hegebergk, der Grosse vnnd kleine Armebergk,

desgleichen die eigenen Gehölze der Pfänner, soweit sie diese vormals gebräuchlich und in Besitz hergebracht haben, mit Namen: der Große und Kleine Hain, die Halbe Mark, der Lohebach, die Volkmarshain, der Hegeberg, der Große und Kleine Armeberg,

4

die Horst vom grossenn Haine bis ann den wegk, nach dem Momhefeldt4, der Knoblauchsbergk, vnnd ein theil am Dornnbache5, sampt Iren nachmenn vnnd zugehörungenn,

die Horst vom Großen Hain bis an den Weg nach dem Momhefeld, der Knoblauchsberg und ein Teil am Dornbach, samt ihren Namen und Zubehörungen.

5

Dargegenn sollen vnnd wollenn wir, vnnser Erbenn vnnd nachkommenn, Furstenn zu Hessenn, gemeltenn Pfennernn Iren erben vnnd nachkommenn, oder wer diesenn brieff mit Irem gu=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Dagegen sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, Fürsten zu Hessen, den genannten Pfännern, ihren Erben und Nachkommen — oder wer diesen Brief mit ihrem gu…

Unsichere Lesungen

  1. virtelnn — Lesung unsicher; gemeint sind die Gehölz-Viertel (virtel)
  2. besetzlich — Lesung unsicher, auch 'beseßlich' möglich; Sinn: in Besitz hergebracht
  3. Volckmarshane — Flurname, Auslaut unsicher (auch 'Volckmarßhane' möglich)
  4. Momhefeldt — Flurname, Lesung unsicher
  5. Dornnbache — Flurname; auch 'Dornbach' möglich

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