Salzbibel · Lesetext · 5. Buch
Das fünfte Buch · S. 107
Berkers Baubericht von 1550 · S. 107 · Bl. 52r · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Berkers Baubericht von 1550
S. 103–277 · Bl. 50r–137v · Bd. 2 · Zeitleiste: 5. Buch
S. 107
Bl. 52rBd. 25. Buch · Berkers Baubericht von 1550Faksimile (ORKA)Das fünffte Buch
Philips vonn Gots gnadenn Lanndtgraff zu Hessenn, Graff zu Catzenelnbogk1
Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen.
Rethe vnnd liebenn Getreuenn, dieweil wir vor vnnserm abreisenn befundenn, das der Saltzbron zu Allenndorf ann der Werra manngelhafftigk,
Räte und liebe Getreue! Weil wir vor unserer Abreise festgestellt haben, dass der Salzbrunnen zu Allendorf an der Werra mangelhaft ist,
So ist vnnser beuehlch, das ihr mit Rath etlicher Pfenner vnnd annderer verstenndiger Biderleute solchem mangel zu helffenn lassenn vnnderstehet2, dahin alwegen mit vfsehet, das nit vbell werde erger gemacht,
so ist unser Befehl, dass ihr euch mit dem Rat etlicher Pfänner und anderer verständiger Biederleute unternehmt, diesem Mangel abzuhelfen, und dabei allezeit mit darauf achtet, dass das Übel nicht noch ärger gemacht wird.
Daran thut ihr vnnser geheis vnnd meinung, Datum im Kay: Lager zur Neuennstadt am 29. Junij Anno 47.
Damit handelt ihr nach unserem Geheiß und unserer Meinung. Gegeben im kaiserlichen Lager zur Neuenstadt am 29. Juni im Jahr 1547.
Vff solchem fürstlichem beuelch, Habenn der Herr Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell gemeine Pfenner zu Allenndorff ann der Werra zur hanndelung alher Jegenn Cassell betagt vnnd beschriebenn, desgleich die Beamptenn zum Soden, auch wie hernach volgtt,
Auf diesen fürstlichen Befehl haben der Herr Statthalter und die Räte zu Kassel die gemeinen Pfänner zu Allendorf an der Werra zur Verhandlung hierher nach Kassel geladen und schriftlich einberufen, desgleichen die Beamten zum Sooden – ebenfalls wie hernach folgt.
Vnnsernn günstigenn grus zuuor Erbarnn guten Gönnern,
Unseren günstigen Gruß zuvor, ehrbare gute Gönner!
Unsichere Lesungen
- Catzenelnbogk — Schreibung der Endung unsicher (Catzenelnbogk/Catzennelnbogenn)
- zu helffenn lassenn vnnderstehet — Wortfolge unsicher gelesen
- Lz — abgekürzte Unterschrift, wohl 'Landtgraff zu'; Buchstabenbestand unsicher
- that — Lesung 'that' (= tat/hat); Satz wird erst auf der Folgeseite vollständig