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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 137

Die Privilegien der Pfänner · S. 137 · Bl. 66r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 137

Bl. 66rBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitealle Ire altte rechte, das sie vom altters gehapt han1, das mann heisset gebaurschafft, die wir Inenn auch halttenn wollenn,

…alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man Gebauerschaft nennt, die wir ihnen auch halten wollen,

2

Inn allermassenn, alse der vorgenanttenn gebrueder vnnd Irer vor elttern, brieue das anweisenn, sie auch daranne nicht zuuerkurzen, alles ohne geuerde vnnd argelist.

in aller Weise, wie es die Briefe der vorgenannten Gebrüder und ihrer Voreltern ausweisen, und sie auch darin nicht zu verkürzen, alles ohne Gefährde und Arglist.

3

Des zu vrkunde ist dieser brieff mit vnnsers Regiments annhanngende Ingesiegell verferttiget vbergebenn wordenn, zu Cassell, Donnerstage2 nach der Heyligenn dreyer konige tage, Anno Millesimo quingentesimo Vndecimo.

Zu Urkund dessen ist dieser Brief mit dem anhängenden Insiegel unseres Regiments ausgefertigt und übergeben worden, zu Kassel, am Donnerstag nach dem Tag der Heiligen Drei Könige, im Jahr 1511 (9. Januar 1511).

4

19.

19. [Urkunde Nr. 19]

5

Vonn Gottes gnadenn Wir Wilhelm der mitler Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegenhain vnnd zu Nidda, Bekennenn offenntlich in diesem briefe, vor vnns vnnser Erbenn vnd Erbnehmenn,

Von Gottes Gnaden wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen öffentlich in diesem Brief, für uns, unsere Erben und Erbnehmen:

6

So vnnd nach dem der Hochgebornne furst Herr, Her Ludwig etwann Lanndtgraue zu Hessenn, vnnser lieber HerrLäuft auf der nächsten Seite weiter

Als und nachdem der hochgeborene Fürst und Herr, Herr Ludwig, weiland Landgraf zu Hessen, unser lieber Herr…

Unsichere Lesungen

  1. han — Kurzform am Zeilenende, möglicherweise 'hann'
  2. Donnerstage — Endung verschliffen, möglicherweise 'Donnerstags'

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