Salzbibel · Lesetext · 1. Buch
Das erste Buch · S. 133
Die Privilegien der Pfänner · S. 133 · Bl. 64r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Privilegien der Pfänner
S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch
S. 133
Bl. 64rBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)Das Erste Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitemeister Rath, vnnd burger gemeinlich, vnnser Stadt Allenndorff, vnnser liebenn Getrewenn, vnns vnnd vnnsern erbenn, als Irem rechttenn naturlichenn Erbherrenn, eine rechte Erbhuldung gethann haben,
…meister, Rat und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und unseren Erben als ihrem rechten natürlichen Erbherrn eine rechte Erbhuldigung getan haben,
das wir nun itzundt die gedachtenn Burgermeister, Räthe, vnnd vnnser burger gemeinlich daselbst zu Allenndorff, vnnd das Saltzwerck zu den Sodenn, wollenn lassenn bleibenn vnnd behalttenn, bey allen freyheitenn, gewonheitenn vnnd gerechttigkeitenn,
sodass wir nun jetzt die genannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt daselbst zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bei allen Freiheiten, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten bleiben lassen und erhalten wollen,
alse sie bey der Herschafft zu Hessenn, vonn alters here, auch vonn vnnserm liebenn Herrenn, vnnd Vatter seligenn, vnnd vnns selbstet1[?] gehapt, vnnd verbrieffet sein.
wie sie diese bei der Herrschaft zu Hessen von alters her, auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen und von uns selbst gehabt haben und wie sie ihnen verbrieft sind.
Besonndernn bestettigenn wir den Pfennern zu den Sodenn, mit diesem Jegennwerttigenn briefe, alle Ire alte rechtte, das sie heissenn Gebaurschafft, die wir Ihnenn auch halttenn wollenn,
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft nennen und die wir ihnen auch halten wollen,
Inn aller massenn als vnnser Elttern seligenn, vnnd vnser brieue das anweisenn, vnnd sie darane nicht verkurtzenn2[?], ohnne alle geuerde vnnd argelist.
in aller Weise, wie es unsere Eltern seligen und unsere Briefe ausweisen, und wir wollen sie darin nicht verkürzen, ohne alle Gefährde und Arglist.
Unsichere Lesungen
- selbstet — Wortende mit Zierstrich, wohl 'selbst'
- verkurtzenn — Endung mit Kuerzungsschleife, Lesung der Endung unsicher
- vorge= — Wort am Zeilen- und Seitenende getrennt, Fortsetzung auf Folgeseite